Datum: 15.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 22:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung des Tagesordnungspunktes 10 der nichtöffentlichen Sitzung in der öffentlichen Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
3 Informationen des Bürgermeisters
4 Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten; Neuerlass
5 Errichtung eines Bienenweges im Gemeindegebiet
6 Schöffen 2019 -2023
7 Verordnung über die Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter; Anwendung bei der Beseitigung von Splitt im Frühjahr
8 Leichtathletikanlage; Antrag Neue Liste
9 Zuschussantrag SC Bad Kohlgrub - Abteilung Leichtathletik
10 Sonstiges

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1. Behandlung des Tagesordnungspunktes 10 der nichtöffentlichen Sitzung in der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt 10 der nichtöffentlichen Sitzung öffentlich zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 53 vom 17. April  2018 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö informativ 3
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4. Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten; Neuerlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 4

Sachverhalt

Die Lärmschutzverordnung stammt aus dem Jahr 1998 und ist wie alle Verordnungen nur 20 Jahre gültig. Bereits ausreichende Zeit vor dem Außer-Kraft-Treten der Verordnung wurde vom Sachgebiet Immissionsschutz beim Landratsamt eine Stellungnahme für einen Neuerlass der Verordnung angefordert. Leider ist diese Stellungnahme erst am 26. April 2018, also nach der letzten Sitzung, eingegangen. In der Stellungnahme verweist das Landratsamt ausschließlich auf eine neue Rechtsgrundlage.
Von der Verwaltung wird der Neuerlass der Verordnung mit einer Anpassung der Rechtsgrundlage entsprechend der Stellungnahme des Landratsamtes vorgeschlagen.

Auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002 (32. BImSchV) wird hingewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die „Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten“ in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Errichtung eines Bienenweges im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 5

Sachverhalt

Ingrid Shaw und Georg Lindauer wollen einen Bienenweg initiieren. Vorgeschlagen wurde die Strecke vom Sportplatz zum Rantscher-Weiher (einfach über 2km) oder vom Sportplatz über Wäldle zur Rochuskirche (einfach etwa 1km). An diesem Weg soll ein Schaukasten, sieben Tafeln (siehe Anlagen) in der Größe DIN A 2 und evtl. ein Bienenstock aufgestellt werden. Die Schautafeln stellt der Deutsche Imkerbund kostenlos zur Verfügung. Bei einem Gespräch mit Herrn Hoffrohne wurde auch von Seiten der Ammergauer Alpen GmbH Unterstützung zugesagt. Entsprechend der vertraglichen Regelung zwischen der Gemeinde und der GmbH sind die Investitionskosten von der Gemeinde, die laufenden Kosten von der GmbH zu tragen.

Beschluss

Der Gemeinderat unterstützt die Errichtung eines Bienenweges auf der Strecke Kindergarten – Wäldle - St.-Rochus-Kirche - Kindergarten. Der gemeindliche Bauhof wird beim Aufstellen des Schaukastens und der Schautafeln behilflich sein. Die Werbung und weitere zukünftige Kosten sind von der Ammergauer Alpen GmbH zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Schöffen 2019 -2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Mit Schreiben vom 08.01.2018 des Präsidenten des Landgerichts München II muss die Gemeinde Bad Kohlgrub für das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen mindestens 2 Personen für das Amt des Schöffen vorschlagen.
Auf die Möglichkeit, sich selbst für das Amt eines Schöffen zu bewerben, oder andere Personen vorzuschlagen, wurde an der gemeindlichen Anschlagtafel hingewiesen.

Bis zum Fristende haben sich folgende Personen beworben:

  • Frau Michaela Wetzel wohnhaft Schillingsweg 1

  •        Frau Gertrud Lang wohnhaft  Sonnen 93 a

Beschluss

Die vorgeschlagenen Personen werden in die Vorschlagsliste aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Verordnung über die Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter; Anwendung bei der Beseitigung von Splitt im Frühjahr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 7

Sachverhalt

Fast alle Gemeinden Bayerns haben von einer Rechtsgrundlage im Straßen- und Wegegesetz Gebrauch gemacht und über den Erlass einer „Verordnung über die Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ den Winterdienst auf Gehsteigen und sogenannten Gehbahnen und die Reinigung dieser Flächen auf die Anlieger übertragen, so auch die Gemeinde Bad Kohlgrub mindestens seit dem Jahr 1999.

In der Bevölkerung ist die Verpflichtung für den Winterdienst auf Gehsteigen allgemein bekannt.
In bestimmten Gegenden Süddeutschlands ist die Verpflichtung zur Reinigung als „Kehrwoche“ ebenfalls im Bewusstsein der Bevölkerung und gehört zu den örtlichen Gepflogenheiten, in Oberbayern ist dies jedoch meist unbekannt.

Alljährlich werden in der Regel kurz vor Ostern die Straßen im Ortsbereich mit einer Kehrmaschine insbesondere vom Splitt gereinigt. Da es heuer in der Karwoche nochmals geschneit hat und der Unternehmer, der die Straßenkehrarbeiten für die Gemeinde übernimmt (die Gemeinde hat keine eigene Kehrmaschine) zeitgleich in anderen Gemeinden der Umgebung vor den Feiertagen kehren sollte, wurden nur bestimmte Bereiche in der Ortsmitte gekehrt, die restlichen Straßen folgten versetzt.
Die Bevölkerung wurde über die Tageszeitung auf die Kehrungen hingewiesen und um die Reinigung der Gehsteige gebeten. Sehr viele Anlieger haben sich vorbildlich verhalten und ihre Flächen gesäubert und den Kehricht an den Straßenrand gekehrt, damit dieser von der Kehrmaschine aufgenommen werden konnte.

Leider gibt es jedoch auch Anlieger, die entweder von ihrer Reinigungspflicht nichts wissen oder dieser bewusst nicht nachkommen. Der Bauhof steckt hier in der Zwickmühle und beantragt deshalb eine Anweisung durch einen Beschluss des Gemeinderats.
Einerseits erwartet die Öffentlichkeit saubere Straßen und insbesondere saubere Gehsteige und reagiert überrascht, wenn vom Bauhof zwar die Gehsteige vor öffentlichen Gebäuden und die Straßen mit der Kehrmaschine gereinigt werden, aber die Gehsteige vor Privatgrundstücken nicht gekehrt werden und dort der Splitt und Dreck vom Winter liegen gelassen wird.
Wenn der Bauhof andererseits die Gehsteige vor den Grundstücken kehren würde, bei denen die Anlieger ihrer Pflicht nicht nachkommen, muss der pflichtbewusste Anlieger über seine Abgaben an die Gemeinde bzw. die Allgemeinheit dieses Fehlverhalten indirekt mit bezahlen.  

Die Verwaltung rät aus haftungsrechtlichen Gründen (Verschulden wenn Laub und sonstiger Dreck Abwasseranlagen verstopft und Wasser auf Privatgrundstücken Schäden anrichtet; Splitt und sonstiger Dreck als Gefahrenquelle insbesondere für Zweirad-Fahrer) von einer Aufhebung der Reinigungspflicht dringend ab.

Beschluss

Der Gemeinderat hält an den Verpflichtungen der aktuellen Verordnung fest und beauftragt den Bauhof weiterhin nur die gemeindlichen Flächen zu kehren. Flächen, auf denen die Anlieger ihren Pflichten nicht nachkommen, werden nicht gekehrt. Die Verwaltung wird beauftragt im Gemeindeblatt auf die Verpflichtung und rechtzeitig auf die Kehrtermine im Frühjahr hinzuweisen. Sollten überdurchschnittliche Fälle von Pflichtverletzungen bekannt werden, so ist diesen nachzugehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Leichtathletikanlage; Antrag Neue Liste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 8

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 8. Mai 2018 von Simon Eickholt wurde folgender Antrag gestellt:

„Im Auftrag und Namen von Martin Niklas

Sehr geehrter Herr Riesch, lieber Tobias,

die Neue Liste stellt für die nächste Sitzung folgenden Antrag:

Im Rahmen des Projektes "Kunstrasenplatz" wurde dem SC Bad Kohlgrub mehrfach die Sanierung der Sportanlagen versprochen. Aus diesem Grunde soll für die Sanierung der Leichtathletikanlage am Sportplatz Bad Kohlgrub Mittel für die  Lauf- und Weitsprunganlage eingestellt werden. Die Rückmeldung von der Regierung bezüglich der Zuschusshöhe der Gesamtanlage soll abgewartet werden. Selbst bei einem negativen Bescheid sollen aber diese beiden Maßnahmen in jedem Fall durchgeführt werden.

Herzlichen Dank

Simon“

Die Verwaltung erinnert in diesem Zusammenhang an § 21 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat:
„Soweit ein Antrag mit Ausgaben verbunden ist, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, soll er einen Deckungsvorschlag enthalten.“

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Sanierung der Lauf- und Weitsprunganlage. Die Verwaltung wird beauftragt die Förderhöhe abzuklären und eine grobe Kostenschätzung durch Fachfirmen ausarbeiten zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Zuschussantrag SC Bad Kohlgrub - Abteilung Leichtathletik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Email vom 04.05.2018 übersandte die Abteilungsleiterin Leichtathletik des SC Bad Kohlgrub, Frau Daniela Wolf, dem Sitzungspunkt anhängenden Antrag vom 30.04.2018 auf Fahrtkostenzuschuss.

Gemäß der Vereinsförderrichtlinie Ziffer 3 Buchstabe a), werden keine Jahreszuschüsse laufende  Sach – und Personalkosten gewährt. Der Antrag ist demnach abzulehnen.

Beschluss

Der Gemeinderat gewährt entgegen der bestehenden Richtlinie, damit ein gefahrloses Trainieren für die Leichtathletik möglich ist, entsprechend dem Antrag einen einmaligen Ersatz der Fahrkosten für das Jahr 2018 in Höhe von 648,00€.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 10
Datenstand vom 08.07.2019 14:24 Uhr