Datum: 12.06.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 23:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Bauanträge
3.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage; Änderung der Planung; Trillerweg 7
3.2 Neubau einer Terrasseneinhausung; Prentstraße 23
3.3 Bauvoranfrage;Ersatzbau eines Wohnhauses; Murnauer Straße 41 1/2
4 Wasserversorgung; Errichtung einer Richtfunkanlage
5 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 54 vom 15. Mai  2018 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö informativ 2
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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö 3
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3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage; Änderung der Planung; Trillerweg 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö 3.1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 13. Juni 2017 wurde bereits einem Bauvorhaben auf dem Grundstück zugestimmt, lt. Auskunft des Landratsamtes wurde aber bis jetzt keine Genehmigung ausgesprochen. Nun wird von einem anderen Planer eine Änderungsplanung vorgelegt. Dieses Architekturbüro hat auch eine Gegenüberstellung der beiden Planungen vorgelegt (siehe Anhang). In den Unterlagen ist erneut das Schreiben der (damaligen) Eigentümer aus dem Jahr 2014 beigefügt. Durch die Festlegung in der 3. Änderung der Satzung „Trillerweg“ ist ein Baufenster für das Grundstück festgelegt, dieses befindet sich im Innenbereich (§34 BauGB).
Eine Überschreitung dieses Baufensters findet nur noch für den Balkon statt. Eine Übernahme der Abstandsflächen durch den Nachbarn liegt dem Antrag bei.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage“ das gemeindliche Einvernehmen. Auf das Schreiben der Grundstücksnachbarn aus dem Jahr 2014 wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.2. Neubau einer Terrasseneinhausung; Prentstraße 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, ein Bebauungsplan besteht nicht.
Ein Widerspruch zur gemeindlichen Gestaltungssatzung konnte von der Verwaltung nicht festgestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Neubau einer Terrasseneinhausung“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.3. Bauvoranfrage;Ersatzbau eines Wohnhauses; Murnauer Straße 41 1/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö 3.3

Sachverhalt

Das Haus Murnauer Straße 41 ½ wurde im Jahr 1919 errichtet und hat zum jetzigen Zeitpunkt erhebliche bauliche Mängel. Der Bauwerber plant deshalb die Errichtung eines Ersatzbaues an einem anderen Ort des Grundstückes und den Abbruch des derzeitigen Gebäudes. Das Haus wird derzeit vom Bauwerber mit seiner Lebensgefährtin sowie dessen Großeltern, den Voreigentümern, bewohnt.
Das Vorhaben wurde beim Bauamtstag mit der unteren Bauaufsichtsbehörde besprochen, diese teilte die Rechtsmeinung der Verwaltung.
Das Gebäude befindet sich im Außenbereich.
Nach §35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB besteht im Außenbereich eine Genehmigungsfähigkeit unter den folgenden Voraussetzungen:
- Eine Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle (wobei die Rechtsprechung hier durchaus eine Verschiebung des neuen Gebäudes auf dem Grundstück zulässt) unter folgenden Voraussetzungen:
a) das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
b) das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf,
c) das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt und
d) Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird; hat der Eigentümer das vorhandene Gebäude im Wege der Erbfolge von einem Voreigentümer erworben, der es seit längerer Zeit selbst genutzt hat, reicht es aus, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird.

  1. Da das Gebäude im Jahr 1919, also deutlich vor dem In-Kraft-Treten des BauGB, gebaut wurde, ist davon auszugehen, dass es zulässigerweise errichtet wurde.
  2. Durch mehrere Fotos und textliche Beschreibungen weist der Antragsteller Mängel an der Bausubstanz gegenüber dem Landratsamt nach.
  3. Der Antragsteller wohnt seit mindestens 16 Jahren selbst im Gebäude.
Der Bauwerber legt in seinen Antragsunterlagen glaubhaft dar, dass er den Ersatzbau mit seiner eigenen Familie und den Voreigentümern, seinen Großeltern, weiter nutzen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorbescheidsantrag „Ersatzbau eines Wohnhauses“ nach §36 i. V. m. §35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Wasserversorgung; Errichtung einer Richtfunkanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zur Wasserversorgung in Bad Kohlgrub gehören neben dem Maschinenhaus/Brunnenhaus bei Unterammergau auch die Hochbehälter in Sonnen und Gagers. Zur Regelung der Anlagen und des Datentransfers ist eine Verbindung zwischen den jeweiligen Betriebsgebäuden notwendig.
Bislang gab es hierfür zwei Wege um den Datenaustausch sicherzustellen. Zum einen Bestand ein 40-adriges Fernkabel zwischen den Objekten und parallel gibt es eine VPN-Verbindung. Das Fernkabel ist mittlerweile defekt; eine Reparatur bzw. Erneuerung erscheint nicht wirtschaftlich.
Damit ist die VPN-Verbindung aktuell die einzige Vernetzung der Anlagen. Bei einem Ausfall des Mobilfunknetzes besteht in Zusammenhang mit dem Speichervolumen des Hochbehälters eine Versorgungslücke. Eine Redundante Verbindung ist daher dringend notwendig.

Es bestehen nun zwei Lösungsansätze. Entweder wieder mit der Herstellung einer echten Zweitverbindung über Richtfunk oder die Installation eines DSL-Anschlusses.
Für die Errichtung einer Richtfunkanlage hat das Ingenieurbüro ISA eine Kostenberechnung erstellt, ergänzend wurde hierzu ein Angebot der Firma Zach eingeholt. Die Kostenberechnung stellt derzeit darauf ab, dass für die Strecke vier Antennen notwendig sind; je nach Höhe am Behördenfunkmast käme man auch ggf. mit drei Antennen aus. Dies hängt von den zu klärenden Genehmigungen ab.
In der Kostenschätzung der Firma Zach ist die geringere Antennenzahl die Grundlage. Hierbei kommen aber noch alle notwendigen Genehmigungsgebühren, Grab-, Erd- und Gebäudearbeiten hinzu. Die Gesamtkosten werden sich daher voraussichtlich zwischen 50.000 und 80.000 Euro bewegen.

Alternativ wäre die Einrichtung eines DSL-Anschlusses möglich. Nach Auskunft der Telekom werden sich die Gesamtkosten inkl. gebäudetechnischer Maßnahmen auf ca. 5.000 Euro belaufen.

Es sei hierbei nochmal darauf hingewiesen, dass der DSL-Anschluss keine vollständig zweite Absicherung der Datenverbindung ist. Bei Ausfall des Telefonnetzes besteht keine Anbindung der Gebäude untereinander.

Im Rahmen des Haushalts wurde für die Umsetzung einer Richtfunkanlage 30.000 Euro zur eingeplant.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit der Wasserversorgung in Bad Kohlgrub die Errichtung einer Richtfunkanlage. Die Verwaltung wird beauftragt die Voraussetzungen zu klären und entsprechende Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö 5
Datenstand vom 12.07.2019 08:27 Uhr