Datum: 10.07.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Bauanträge
3.1 Bauantrag; Anbau am bestehenden Anwesen; Prentstraße 16
3.2 Antrag auf Genehmigungsfreistellung; erdgeschossiger Anbau an das bestehende Einfamilienhaus; Im Kirchfeld 9
4 Bebauungsplan "Bahnhofstraße"
4.1 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
4.2 Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre
5 Bebauungsplan "Kienzerleweg"; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss für die Auslegung
6 Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung
7 Beauftragung der Verwaltung nach der Bürgermeisterwahl bei Bedarf den Listennachrücker zu verständigen
8 Waldkindergarten Bad Kohlgrub e.V.; Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
9 Parkverbotszone Oberes Kurgebiet; rechtliche Bewertung einer Aufstellung weiterer Parkverbotsschilder
10 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 55 vom 12. Juni  2018 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö informativ 2
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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö 3
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3.1. Bauantrag; Anbau am bestehenden Anwesen; Prentstraße 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Ein Bebauungsplan besteht nicht, das Vorhaben befindet sich im Innenbereich (§34 BauGB). Das Vorhaben befindet sich direkt an der Grenze zwischen zwei Flurnummern des gleichen Eigentümers, dies ist evtl. bei den Abstandsflächen zu berücksichtigen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Anbau am bestehenden Anwesen“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.2. Antrag auf Genehmigungsfreistellung; erdgeschossiger Anbau an das bestehende Einfamilienhaus; Im Kirchfeld 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan mit Antrag auf Genehmigungsfreistellung

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unter´m Wäldle“.

Planer und Bauherr haben durch ihre Unterschrift versichert, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Ortsgestaltungssatzung entspricht.
Das Gesetz schreibt keine Prüfungspflicht der Gemeinde vor. Sie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen. Die Verantwortung dafür, dass das Vorhaben formell genehmigungsfrei und materiell rechtmäßig ist, obliegt allein dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Personen, also neben dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den beigezogenen Fachleuten, sowie den Unternehmern. Diese tragen auch das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung und die daraus sich ergebenden Folgen.

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4. Bebauungsplan "Bahnhofstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö 4
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4.1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Die Deutsche Bahn verkauft das Grundstück des Bahnhofs Bad Kohlgrub. Das Gelände ist derzeit noch durch eine Widmung zu Bahnzwecken für die (eigentlich auf Bahnkunden beschränkte) Öffentlichkeit zugänglich und wird auch für andere öffentliche Zwecke z. B. für einen Fußweg entlang der Bahnstrecke und als Haltestelle des Ortsbusses genutzt. Um die Nutzung weiterhin für diese öffentlichen Zwecke zu ermöglichen und um die Erschließung für die Hinterlieger sicherzustellen, ist eine Bauleitplanung notwendig. Außerdem muss sich der Gemeinderat im Bauleitplanverfahren überlegen, ob eine Nutzung wie in der Vergangenheit mit Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnen im Obergeschoss weiterhin gewünscht und aus Immissionsschutzgründen weiterhin möglich ist.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen das Verfahren nach §13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchzuführen, es ist dann nur ein vereinfachtes Verfahren ohne Umweltbericht und Ausgleichsflächen notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung „Bahnhofstraße“ nach §13a BauGB. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4.2. Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö 4.2

Sachverhalt

Zur Sicherung der Bauleitplanung können Gemeinden eine Veränderungssperre erlassen. Es dürfen dann im Geltungsbereich keine baulichen Anlagen (mit dem Erdboden fest verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen), Aufschüttungen und Abgrabungen durchgeführt und bauliche Anlagen beseitigt werden. Ebenso dürfen keine wertsteigernden Veränderungen am Grundstück und den baulichen Anlagen vorgenommen werden, auch wenn diese keiner Genehmigung, Zustimmung oder Anzeige bedürfen.  
Ausnahmen von der Veränderungssperre für bauliche Anlagen und Veränderungen am Grundstück können vom Landratsamt im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden.
Um die Ziele der gemeindlichen Bauleitplanung für das Gebiet des in Aufstellung des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“ zu sichern, ist der Erlass einer Veränderungssperre notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“ in der vorgelegten Form und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan "Kienzerleweg"; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss für die Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö 5

Sachverhalt

Am 12. Juli 2011 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kienzerleweg“ im förmlichen Verfahren beschlossen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt, jedoch nie im Gemeinderat behandelt.

Zur schnellen Schaffung von Wohnraum hat der Bundesgesetzgeber den neuen §13b BauGB erlassen. Für Bebauungspläne bis zu 10 000m², für Wohnnutzungen, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, kann das verkürzte Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden. Es wird somit nur eine sogenannte Auslegung gefordert und der Umweltbericht und Ausgleichsflächen entfallen. Das Verfahren muss jedoch bis 31. Dezember 2019 eingeleitet und der Satzungsbeschluss vor dem 31. Dezember 2021 sein. Aus diesen Gründen werden von der Verwaltung die Einstellung des Verfahrens aus dem Jahr 2011 und die Durchführung eines neuen Verfahrens vorgeschlagen.
In den Bebauungsplan werden alle Festsetzungen aufgenommen, die in anderen Bereichen durch die gemeindliche Gestaltungssatzung geregelt werden.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 12. Juli 2011 auf, das förmliche Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kienzerleweg“ von 2011 wird eingestellt. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Beschluss 2

Beschluss 2:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Kienzerleweg“ im Verfahren nach §13b i. V. m. 13a BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Beschluss 3

Beschluss 3:
Der Gemeinderat billigt den Entwurf  des Bebauungsplanes „Kienzerleweg“ und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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6. Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Kohlgrub hat seit dem Jahr 1983 eine Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen
( Ausbaubeitragssatzung – ABS - ), zuletzt wurde diese 2003 geändert. Im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats vom 29. Juni 2018 wird das Kommunalabgabengesetz rückwirkend zum 1. Januar 2018 geändert, damit entfällt die Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags. Die Gemeinde Bad Kohlgrub muss deshalb die Ausbaubeitragssatzung aufheben.
Weiter bestehen bleibt jedoch die Rechtsgrundlage für die erstmalige Herstellung von Straßen und somit für die  gemeindliche Erschließungsbeitragssatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Grund des Wegfalls der Rechtsgrundlage im Kommunalabgabengesetz rückwirkend zum 1. Januar 2018 die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS -) und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Beauftragung der Verwaltung nach der Bürgermeisterwahl bei Bedarf den Listennachrücker zu verständigen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö 7

Sachverhalt

Je nach Ausgang der Bürgermeisterwahl rückt bei der Wahl eines der beiden Gemeinderatsmitglieder der Listennachfolger in den Gemeinderat nach.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung entsprechend dem Ergebnis der Bürgermeisterwahl bei Bedarf den/die entsprechende/n Listennachfolger/in zu verständigen und nach Annahme der Wahl zur nächsten Gemeinderatssitzung einzuladen, damit er/sie dann vereidigt werden  und sein Amt antreten kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Waldkindergarten Bad Kohlgrub e.V.; Antrag auf Gewährung eines Zuschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19.03.2018 bittet der Verein Waldkindergarten Bad Kohlgrub e.V. um den jährlichen Festzuschuss  sowie um die Übernahme der Kosten für die Vorschulkinder (93 €/Monat/Kind).

Dieses Jahr wird wieder ein Festzuschuss in Höhe von 6.500 € beantragt.
Vorschulkinder werden im laufenden Kindergartenjahr 2017/2018 5 Kinder betreut. Im kommenden Kindergartenjahr ist mit 4 Kindern zu rechnen.

Der Zuschuss würde sich im Haushaltsjahr wie folgt darstellen:

Festzuschuss                          6.500 €
Vorschulkinder 2017/2018                  3.255 €        (5 x 7 Monate x 93 €)
Vorschulkinder 2018/2019                  1.116 €        (4 x 3 Monate x 93 €)
Gesamtzuschuss 2018                10.871 €

Die Mittel dafür wurden in den Haushalt eingestellt.

Beschluss

Der Zuschussantrag für den Waldkindergarten Bad Kohlgrub e.V. 2018 wird befürwortet.
Die Erstattung der Elternbeiträge für die Vorschulkinder im Kindergartenjahr 2018/2019 erfolgt anteilig bis Dezember 2018 mit einem Betr ag in Höhe von 1.116 €, nach Vorlage des Nachweises der tatsächlich betreuten Kinder.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Parkverbotszone Oberes Kurgebiet; rechtliche Bewertung einer Aufstellung weiterer Parkverbotsschilder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö 9

Sachverhalt

Die Fallerstraße ist mit allen  Nebenstraßen Parkverbotszone. Dies wird durch ein Schild an der Ecke Fallerstraße/Badstraße/Baumgartnerstraße angeordnet.  

In der letzten Sitzung hat Gemeinderatsmitglied Nikolaus Onnich von verärgerten Parkern im Bereich um den Schillingshof berichtet. Die Autos standen auf der Straße obwohl lt. Beobachtungen des zufällig anwesenden Bauhofs auf dem Parkplatz der Talstation und auf dem Tannenbankerl-Parkplatz noch Plätze frei waren. Vermutet wird deshalb, dass der/die Erste/n sich die Parkgebühr sparen wollten und deshalb auf der Straße geparkt haben. Weitere Autofahrer sind dann diesem Beispiel gefolgt, da in diesem Bereich keine Parkverbotsschilder (mehr) angebracht sind und die Einfahrt in eine Parkverbotszone übersehen wurde.
Von Gemeinderatsmitglied Onnich wurde gefordert zusätzlich zur Parkverbotszonenbeschilderung am Anfang der Fallerstraße im weiteren Verlauf Parkverbotsschilder aufzustellen.

Das Landratsamt als Fachaufsichtsbehörde der Gemeinde teilt die von der Verwaltung vertretene Rechtsmeinung. Eine Aufstellung von (zusätzlichen) Parkverbotsschildern in einer Parkverbotszone ist rechtswidrig. Ein Autofahrer, der übersehen hat, dass er in eine Parkverbotszone eingefahren ist, könnte bei der Aufstellung einzelner Parkverbotsschilder (oder Schraffierung auf dem Boden,…) im Umkehrschluss davon ausgehen, dass dort, wo keine Schilder usw. stehen, geparkt werden darf. Somit müssen überall Schilder aufgestellt werden, wo ein Parken nicht gewünscht ist. Bei einer durchgängigen Beschilderung ist eine Parkverbotszone jedoch widersinnig. Ziel des Gesetzgebers bei der Einführung von Parkverbotszonen war u. a. die Auslichtung des Schilderwaldes.

Vom Landratsamt wurde, wie von der Verwaltung bereits angedacht, eine beidseitige Zonenbeschilderung angeregt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Parkverbotszone aufzuheben. Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Einzelausschilderung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö 10
Datenstand vom 12.07.2019 08:29 Uhr