Datum: 11.09.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 22:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verabschiedung von Michael Stichaner
2 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
3 Bauantrag auf Teilabbruch Eingangsbereich und Sanierung eines Einfamilienhauses mit Anbau einer Doppelgarage; Saulgruber Straße 12
4 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
5 Lampl; Ausbau des Stalls
6 Sonstiges

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1. Verabschiedung von Michael Stichaner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö 1

Sachverhalt

Herr Michael Stichaner hat nach seiner Ausbildung bei der Justiz am 1. Mai 1980, also bei Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Kohlgrub mit Saulgrub und Bad Bayersoien, bei der Gemeinde Bad Kohlgrub begonnen. Er war zuerst in der Kurverwaltung eingesetzt, seit Mitte der 80er Jahre dann im Einwohnermelde- und Ordnungsamt. Nach über 38 Jahren in der Gemeindeverwaltung trat Herr Stichaner nun zum 1. September 2018 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit über.
Die Gemeinde Bad Kohlgrub spricht Herrn Stichaner Dank und Anerkennung für seine jahrzehntelange Tätigkeit in der Verwaltung aus und wünscht ihm für seinen Ruhestand das Allerbeste.
Der Vorsitzende überreicht ihm nach seiner Dankesrede noch eine Flasche Wein mit Reisegutschein und kostenlosen, lebenslangen Parkausweis, sowie seiner Frau einen Blumenstrauß.

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2. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 57 vom 14. August 2018 wird mit der vorgebrachten Änderung gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Teilabbruch Eingangsbereich und Sanierung eines Einfamilienhauses mit Anbau einer Doppelgarage; Saulgruber Straße 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö 3

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich (§34 BauGB), ein Bebauungsplan besteht erst für die nördlich angrenzenden Grundstücke an der Lamplstraße.

Beschluss

Der  Gemeinderat erteilt dem Bauantrag auf Teilabbruch Eingangsbereich und Sanierung eines Einfamilienhauses mit Anbau einer Doppelgarage; Saulgruber Straße 12, das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Kohlgrub erhebt für das Innehaben einer Zweitwohnung eine nach Art. 3 des Kommunalen Abgabengesetztes (KAG) eine Zweitwohnungssteuer. Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Aktuell gibt es in Bad Kohlgrub 138 Zweitwohnungsbesitzer; wobei es 23 Befreiungen gibt.
Die Besteuerung erfolgt auf Grundlage der Jahresrohmiete. Das ist ein Mietwert, der Basis für die Berechnung der Grundsteuer und auf einem Stand zum 01.01.1964 ist. Der Steuersatz vom Mietwert beträgt in Bad Kohlgrub einheitlich 9 %. Für das Jahr 2018 sind im Haushalt hierfür Gesamteinnahmen von 75.000 Euro eingeplant.

Nachfolgend werden die Steuersätze der Gemeinden aus der Umgebung dargestellt:
Bad Bayersoien        13 %
Farchant        10 %
Garmisch-Partenkirchen        9 %
Grainau        9 %
Krün        10 %
Mittenwald        9 %
Murnau                        2018 = 8 %        2019 = 9 %        2020 = 10 %        ab 2021 = 11 %
Oberammergau                2018 = 15 %        ab 2019 = 18 %
Oberau        10 %

Saulgrub, Unterammergau oder Seehausen erheben aktuell keine Zweitwohnungssteuer.

Aufgrund der finanziellen Lage des Ortes sind Ausgaben zu optimieren und Einnahmen zu steigern. Die Verwaltung empfiehlt zur Einnahmensteigerung eine Erhöhung der Zweitwohnungs-steuer zum 01.01.2019 auf 12 %. Hierdurch ist mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 25.000 Euro zu rechnen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt eine  Anhebung des Satzes für die Erhebung für die Zweitwohnungssteuer zum 1. Januar 2019 auf 12 %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt eine  Anhebung des Satzes für die Erhebung für die Zweitwohnungssteuer zum 1. Januar 2019 auf 10 %. Im Jahr 2020 wird sich der Gemeinderat erneut über die Anhebung des Satzes beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

Beschluss 3

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und des Art. 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Bad Kohlgrub folgende Änderungssatzung:

§ 1
Steuersatz

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Steuer beträgt jährlich 10  .v.H. der Bemessungsgrundlage.“


§ 2
In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Gemeinde Bad Kohlgrub, ……………..


Franz Degele
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Lampl; Ausbau des Stalls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Sanierung und Modernisierung des Lampl-Anwesens schreitet wieder stetig voran. Derzeit werden die Putzarbeiten im Außenbereich, die Durchführung der Installationsarbeiten für Wasser/Heizung/Sanitär sowie Elektrik als auch die Rekonstruktion der historischen Stube.
Bislang wurde die Renovierung des Stallbereichs ausgespart und ist nicht Teil der derzeitigen Arbeiten. Neben dem Stall gibt es dann noch einen nicht ausgebauten Speicher. Der Stall ist jedoch von den Objektzugängen zentral zu erreichen, liegt unter der Tenne und würde neben den sanierten Bereichen als zu erledigende Baustelle offen bleiben. Eine Nutzung im nicht instandgesetzten Zustand wäre nicht möglich.

Die Kosten für den Ausbau des Stallbereichs (Boden, Decken, Wände, Elektro, Heizung) werden auf ca. 200 000 Euro geschätzt, wobei mit Zuschüssen der Regierung von Oberbayern im Rahmen der Städtebauförderung in Höhe von 60 % gerechnet wird.

Der Trachtenverein hat in seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, den 31. August 2018 mit großer Mehrheit beschlossen den Stall zu den angebotenen Konditionen lt. Nutzungsordnung vom 26. November 2016 zu mieten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Stallausbau im Lampl-Anwesen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt. Herr Laubender soll in der Oktobersitzung den Gemeinderat eine Kostenaufstellung und die Ausbauqualität erläutern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö 6
Datenstand vom 12.07.2019 08:36 Uhr