Datum: 17.04.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:10 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Haushaltsplan 2018 mit Finanzplan 2017-2021, Investitionsprogramm und Stellenplan
4 Haushaltssatzung 2018
5 Entscheidung über die Einführung und Wahl eines Dritten Bürgermeister
5.1 Entscheidung über die Einführung des Amtes eines Dritten Bürgermeisters
5.2 Wahl eines Dritten Bürgermeisters
6 Wahlen 2018; Bestellung Wahlleiter und Wahltermin
7 Baurechtliche Angelegenheiten
7.1 Busparkplätze an der Talstation der Hörnle-Bahn
7.2 Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Wohnhauses, Nähe Auf der Oh; Wiedervorlage
7.3 Bauantrag; Neubau eines Doppelhauses und einer Stützmauer; Murnauer Straße 1; Wiedervorlage
7.4 Bauantrag zur Tektur zur energetischen Dachsanierung, Vorderkehr 145
7.5 Bauantrag; Infostand Bienenprojekt in der Flur "Tradt", Nähe Grafenaschau
7.6 Bauantrag; Erweiterung des bestehenden Mutterkuhstalles als Ersatz für das abzureißende Futterlager u. Neubau landwirtschaftliche Bergehalle als Ersatz für verloren gegangenen Bergeraum im Mutterkuhstall u. abzureißenden Futterlager; Vorderkehr 146a
7.7 Bauantrag; Umbau des bestehenden Futterlagers und Mutterkuhstalles zu einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle; Vorderkehr 146 a
7.8 Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Lamplstraße 25
7.9 Vorbescheidsantrag; Nutzungsänderung Stadel in Schreinerei; Kraggenau 84
8 Gemeindeblatt; Beschluss über den zukünftigen Inhalt
9 Grab Gisela Schlüter, Vereinbarung über die weitere Pflege
10 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 52 vom 13. März  2018 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö informativ 2
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3. Haushaltsplan 2018 mit Finanzplan 2017-2021, Investitionsprogramm und Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nachfolgend wird der wesentliche Inhalt des Haushaltsplanes und zu den Finanz- und Beteiligungsberichte dargestellt.

Die gesetzlichen Vorgaben konnten erfüllt werden.

Dies bedeutet, dass der Verwaltungshaushalt und der Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind. Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt ist mindestens so hoch ist, wie er für die ordentliche Tilgung von Darlehen erforderlich ist. Die Mindestrücklage bleibt unangetastet und für die kostenrechnenden Einrichtungen wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Bestattungswesen konnte eine Kostendeckung erzielt werden.

In der Gemeinde stehen wieder viele große Investitionen, hauptsächlich für Baumaßnahmen an. Durch diese Maßnahmen musste, mit der Entnahme 2017, die allgemeine Rücklage auf den gesetzlichen Mindeststand von 1 % der letzten drei Jahre gesenkt werden. Der Verwaltungshaushalt wird durch die weiterhin steigenden Einkommensteueranteile und die steigenden Schlüsselzuweisungen entlastet. Die Kreisumlage steigt gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Punkte an und liegt damit bei 49,0 %. Die Gemeinde benötigt zur Umsetzung der Investitionsvolumens Kredite.


Der Haushalt stellt sich wie folgt dar:

Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben                6.285.500 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben                4.317.000 €
Entspricht einem Gesamthaushalt von                                 10.602.500 €

Im Vermögenshaushalt sind vor allem Investitionen im Bereich Schule, Tageseinrichtungen für Kinder, Sportanlagen, Breitbandausbau, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung sowie bei gemeindlichen Gebäuden vorgesehen, auf die später noch eingegangen wird.

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 589.300 € und übersteigt damit die Pflichtzuführung in Höhe von 187.500 €.

Zusammen mit den Einnahmen des Vermögenshaushaltes können nicht alle Ausgaben des Vermögenshaushaltes finanziert werden, so dass der Fehlbetrag über Kredite in Höhe von 2.072.600 € gedeckt werden muss.

Die Netto-Verschuldung wird durch geplante Tilgungsleistungen um 187.500 € gesenkt. Durch die Neuaufnahme der Kredite würde die Pro-Kopfverschuldung zum 31.12.2018 auf 1.234 € steigen. Zum 31.12.2017 betrug dieser 559 €. Die Bayernweite Pro-Kopf-Verschuldung lag - zum Vergleich - am 31.12.2016 bei 616 €.

1. Allgemeines

Einwohnerzahl am 31.12.2016                2.771 Einwohner
Gesamtfläche der Gemeindeflur                3.267 ha
Zu unterhaltende Gemeindestraßen             23 km

2. Steuerhebesätze

Grundsteuer A                                350 %        
Grundsteuer B                                450 %        
Gewerbesteuer                                350 %        

Als Basis und Leitrichtung für den Haushalt sind die anstehenden Projekte der Gemeinde:
Die bereits begonnen und in der Umsetzung befindlichen Projekte sind in nachfolgender Liste dargestellt: Die angegebenen Kosten sind Bruttokosten, ohne ggf. gegenzurechnende Zuwendungen:

Planung
Umsetzung
Kosten
Allgemeine Projekte:



Lampl-Anwesen

2016-2018
2,5 Mio
Kindertagesstätte und –krippe St. Martin
2017/2018
2018/2019
2,8 Mio
Photovoltaikanlage Brunnenhaus Scherenau
2017
2018
50 TEUR
Breitbandausbau Bad Kohlgrub
2016-2018
2018-2020
223 TEUR
Abbruch Minigolfanlage

2018
10 TEUR
Klimaschutzmaßnahme Schule – LED-Beleuchtung
2018
2019
30 TEUR
Forstwegebau Geißbergweg
2017
2018
20 TEUR
Photovoltaikanlage Kläranlage
2019
2020
60 TEUR
Haus des Gastes / Rathaus
2017/2018
2019/2020
2 Mio
Leichtathletikanlagen
2017-2019
Ab 2020
874 TEUR
Kurhaus
ab 2022


Bauhofersatz
ab 2020


Hörnle-Schwebebahn
2017-2020
ab 2021
25 Mio




Wasserversorgung:



Neubau Hochbehälter Sonnen – BA I
2017/2018
2019
1,5 Mio
Wasserleitung Schedler
2018
2018
10 TEUR
Lindachstraße
2017
2018
75 TEUR
Harrerstraße
2017/2018
2019
23 TEUR
Wasserhauptleitung: Teilerneuerung bei U`gau
2018
2018
30 TEUR
Richtfunk
2017/2018
2018
30 TEUR




Abwasserbeseitigung:



Kanalbauarbeiten Harrerstraße
2018
2019
120 TEUR
Kanalbauarbeiten Luitraudstraße
2018
2019
75 TEUR
Kanalbauarbeiten Stickelsgrabenstraße inkl. Wasser
2017/2018
2017/2018
133 TEUR
Kaltenbachstraße – RÜB
2018






Straßenbau/Wegebau:



Kaltenbachstraße
2019
ab 2020
2019: 15 TEUR Planung
St.-Rochus-Straße Fußweg/Mauerabstützung
2018
2018
20 TEUR




Feuerwehr:



Feuerwehrhaus – Erneuerung Heizungsanlage
2017
2018
40 TEUR
Feuerwehrhaus – Austausch der Tore

2018
35 TEUR
Ersatzbeschaffung V-LKW
2018
2019/2020
150 TEUR




Erschließungsmaßnahmen:



Gewerbegebiet Rochusfeld
2018

10 TEUR
Gewerbegebiet Mühlstraße







Brückenbau:



Mühlstraße
2019
2020/2021





Friedhof St. Rochus:



Verbesserung der Be- und Entwässerung
2019
2019
30 TEUR



Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt:

Verwaltungshaushalt 2018
Ansatz
 
Ansatz
 
Ergebnis
 
 
2018
2018
2017
2017
2016
2016
 
 
 
 
 
%
Einnahmen
 
 
 
 
 
 
Steuern, steuerähnliche Abgaben  (00 - 09)
3.630.300
57,76%
3.434.100
56,35%
3.383.361,86
57,37%
Gebühren und Abgaben           (10 - 12)
1.439.300
22,90%
1.403.200
23,03%
1.317.017,81
22,33%
Mieten und Pachten                 (13 - 15)
79.000
1,26%
97.700
1,60%
119.253,54
2,02%
Erstattungen                             (16)
356.100
5,67%
314.500
5,16%
416.632,36
7,07%
Zuweisungen                            (17)
304.800
4,85%
353.300
5,80%
325.933,44
5,53%
sonstige Finanzeinnahmen      (2)
476.000
7,57%
491.100
8,06%
334.890,04
5,68%
Zuführung vom VM-HH            (28)
0
0,00%
0
0,00%

0%
Summe
6.285.500
100,00%
6.093.900
100,00%
5.897.089,05
100%
 

 
 
 

 
Ausgaben

 
 
 

 
Personalkosten                         (4)
1.212.200
19,29%
1.202.800
19,74%
1.063.021,15
18,03%
Sächlicher Verwaltungs- u.
2.718.400
43,25%
2.556.500
41,95%
2.227.736,13
37,78%
Betriebsaufwendungen (5/6)






Zuweisungen und Zuschüsse    (7)
415.500
6,61%
472.800
7,76%
443.604,13
7,52%
sonstige Finanzausgaben         (8 ohne 86)
1.350.100
21,48%
1.249.900
20,51%
1.234.962,77
20,94%
Zuführung zum VM-HH             (86)
589.300
9,38%
611.900
10,04%
927.764,87
15,73%
Summe
6.285.500
100,00%
6.093.900
100,00%
5.897.089,05
100%


Der Ansatz im Verwaltungshaushalt ist im Vergleich zum Vorjahr um 191.600 € gestiegen.





Allgemeine Verwaltung
Aufgrund der personellen Veränderungen im vergangenen Jahr ist hier ein Anstieg zu verzeichnen. In den Personalkosten ist eine voraussichtlich tarifliche Erhöhung von 3 % eingerechnet.

Ergänzend kommt im Jahr 2018 die Einstellung eines Auszubildenden hinzu.


Öffentliche Sicherheit und Ordnung:
Die Gemeinde ist seit dem 01.01.2017 Mitglied des Kommunalen Zweckverbands für Verkehrssicherheit. Dieser Zweckverband übernimmt für uns alle Überwachungs- sowie Verwaltungstätigkeiten die in diesem Bereich anfallen. Im Jahr 2016 wurden daher alle Zweckvereinbarungen mit den Gemeinden Unterammergau, Ettal, Bad Bayersoien, Steingaden, Prem und Schwangau in beiderseitigem Einverständnis aufgehoben. Die Kosten- und Einnahmesituation wird wie im Vorjahr erwartet.

Der Aufwendungsersatz für die Fundtiere wurde mit 1.900 € angesetzt (Erhöhung um 0,10 €/EW).

Bei der Feuerwehr sind die Ansätze weitgehend vom Vorjahr übernommen worden. Die Ausgaben steigen insgesamt geringfügig um 2.600 €. Grund hierfür sind die Entschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit und sowie Erstattungen für Verdienstausfälle.

Für die Bergwacht werden weiterhin die Telefonkosten übernommen.


Grund- und Mittelschule:
Die Schülerzahlen stagnieren im Vergleich zum Vorjahr. Im Wesentlichen lässt sich aber ein deutlicher Trend nach oben feststellen:

  • Schülerstand am 01.10.2017                226 Schüler
  • Schülerstand am 01.10.2016                237 Schüler
  • Schülerstand am 01.10.2015                238 Schüler
  • Schülerstand am 01.10.2014                226 Schüler

Die Kostenbeteiligungen der Schulverbandsgemeinden wird auf dem Niveau des Vorjahres angesetzt (82.600).

Bei der Abrechnung der Kostenbeteiligung können die Kosten für die Unterhaltung der Turnhalle und die Bewirtschaftung des Grundstücks nicht zu 100 % umgelegt werden, da auch unsere Vereine die Halle nutzen. Der nicht umlegbare Anteil wird deshalb intern als Förderung des Sports verbucht (5500.7000). Die Gegenbuchung erfolgt bei den Benutzungsgebühren für die Turnhalle (2150.1100).

Die Durchführung der Ganztagesschule sowie die Ferienbetreuung an der Schule wurden zum 01.03.2018 an das Bayerische Rote Kreuz übertragen. Es sind hierfür noch entsprechende Ansätze für den Zeitraum vom 01.01.-28.02.2018 gebildet worden.

Die Ausgaben für den Unterhalt wurden auf 30.000 € erhöht. Grund hierfür sind neben malerarbeiten in den Klassenzimmern, Erneuerung der Brandschutzpläne auch die Verbesserung der Akustik in einigen Klassenzimmern sowie die Umrüstung auf LED Lampen, vornehmlich in der Turnhalle. Die schalltechnische Verbesserung wird auf mehrere Jahre verteilt.

Für Beschaffungen von Schulausstattung sind bei der Haushaltsstelle 2150.5271 10.000 € eingeplant. Darunter fällt die restliche EDV-Ausstattung (Monitore, Dokumentenkameras, Beamer) sowie Gaderoben.

Durch den Mittelschulverbund muss für zahlreiche Schüler, die insbesondere nach Murnau in die Christoph-Probst-Mittelschule gehen, den Schulgemeinden der Aufwand erstattet werden. Der Ansatz für die zu zahlenden Gastschulbeiträge wurde aufgrund der Mitteilung über die Vorauszahlung des Marktes Murnau auf 45.000 € erhöht.


Bücherei
Aufgrund der erweiterten Öffnungszeiten ab Januar 2018 erhöht sich bei der Bücherei das Defizit auf 13.900 €.


Kindergarten
Seit 2015 ist die Gemeinde Eigentümerin des Kindergartens St. Martin. Es erfolgte eine kostenlose Überlassung des Gebäudes sowie des dazu gehörigen Grundstücks. Ein Teil des

Grundstücks muss allerdings von der Pfarrkichenstiftung zu einem Preis vom 1.800 €/Jahr gepachtet werden.

Weiterhin wird die Caritas die Trägerschaft beibehalten, sodass der Gemeinde im Wesentlichen keine weiteren Kosten entstehen.

Durch den Trägerwechsel des St. Martin Kindergartens von der Pfarrkirchenstiftung zur Caritas hatte sich die Gemeinde verpflichtet, den evtl. entstehenden nicht gedeckten Bedarf für 3 Gruppen bis zu 46.500 € jährlich zu übernehmen. Da die Bewirtschaftungskosten jetzt von der Gemeinde getragen werden, ist nicht mehr anzunehmen, dass dieser Betrag tatsächlich entsteht. Eine Defizitübernahme wurde im Haushalt nicht mehr vorgesehen.

Die Gemeinde erhält vom Landratsamt Betriebskostenzuschüsse (Landesmittel, Elternbeitragszuschüsse und Förderungen für Kinder unter 3 Jahren) die mit 205.000 € erwartet werden. Dafür müssen an die Träger der Kindergärten, die von Bad Kohlgruber Kindern besucht werden, Personalkostenzuschüsse entrichtet werden. Diese betragen rund 60 % der Förderung und werden daher mit 350.000 € angesetzt.

Der Waldkindergarten hat einen Zuschuss in Höhe von rund 11.000 € beantragt. Zum einen
6.500 € Festzuschuss für die Sach- und Personalkosten (gestiegen um 1.500 € zu 2015), zum anderen 4.500 € für die Erstattung der Gebühren für Vorschulkinder. Kindergartenplätze für Vorschulkinder sind in staatlich anerkannten Kindergärten ab dem Jahr 2015 kostenlos. Der Waldkindergarten wünscht sich auf diesem Wege Gleichberechtigung gegenüber dem gemeindlichen Kindergarten.  Diese Gebühren sollen den Eltern von seitens der Gemeinde in voller Höhe (93 €/Kind/Monat) erstattet werden.


Sportanlagen
Die Gemeinde hat den Sportplatz zu unterhalten und zu bewirtschaften.


Straßen, Wege und Plätze
Die Personalkosten in diesem Bereich sind gestiegen, da der Beschäftige im Bereich der Straßenreinigung künftig auf den Bauhof gebucht wird.

Für die Instandsetzung von Straßen und Wegen werden 35.000 € und für die Unterhaltung 35.000 € bereitgestellt um die vom Bauhof erfassten Straßenschäden beheben zu können.

Der Ansatz für die erbrachten Leistungen Dritter (z.B. Schneeräumung) wird mit 55.000 € in Ansatz gebracht. Grund hierfür ist, dass Leistungen aus dem Jahr 2017 erst 2018 zur Zahlung fällig wurden und somit den Ansatz erhöhen.


Straßenreinigung
Die alte Kehrmaschine des Bauhofs wurde veräußert. Demnach müssen Mittel für die vorrübergehende komplette Fremdvergabe eingestellt werden.


Parkeinrichtungen
Die Einnahmen aus den Parkgebühren werden 2018, aufgrund der beschlossenen Erhöhung, mit 130.000 € angesetzt.  Die Bankgebühr für das Zählen des Kleingeldes konnte ab 2018 auf 1.080 € pauschaliert werden.


Wasserläufe, Wasserbau
Für allgemeine Unterhaltungsarbeiten wurden 3.000 € bereitgestellt. Die Durchlässe am Schluchtbach müssen noch erneuert werden.


Abwasserbeseitigung
Der Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlage und des Kanalnetzes wird kostendeckend dargestellt. Die Ansätze für die Bewirtschaftung der Kläranlage konnten weitgehend vom Vorjahr übernommen werden. Der Trend für die Kosten der Bewirtschaftung der Kläranlage geht allerdings stetig nach oben. Die Kosten für Unterhaltsmaßnahmen wurden auf 50.000 Euro erhöht.

Aufgrund der weiter steigenden Abwassergebühren kann ein noch höherer Abführungsbetrag an Bayerngrund für die Sanierung des Kanalnetzes erwirtschaftet werden.

Weiterhin wird versucht, die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen nach dem vorgesehenen Ausführungsplan durchzuführen, um den Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes gerecht zu werden. Ziel ist es vor allem, die Reinigungsleistung der Kläranlage auf dem weiterhin guten Niveau zu halten. Neben der geringeren Belastung der Umwelt steht dann als Belohnung eine verminderte Zahllast an Abwasserabgabe.

Eine Gebührenerhöhung war 2017 unumgänglich, da die Ausgabeansätze für die Abschreibung und die Verzinsung aufgrund der Kanalbaumaßnahme im Bereich Spengelstraße/Gagershöhe/Saulgruber Straße erhöht werden mussten. Die 2017 ermittelte Gebührenerhöhung belief sich auf 0,82 €/m³. Ein wichtiger Grund für die Erhöhung ist zudem der Vertrag mit Bayerngrund, der zum 31.12.2015 ausgelaufen ist. Hier muss jährlich ein Überschuss erwirtschaftet werden, der dann der Tilgung des Kredits dient. Nach der Abrechnung 2017 wird der noch offene Kreditbetrag rund 720.000 € betragen. Die aktuelle Stundung des Restbetrages endet zum 31.12.2019.


Abfallbeseitigung
Aufgrund einer Untersuchung der ehemaligen Mülldeponie hat sich der Verdacht auf Kohlwasserstoffe im Wirkungspfad Boden-Grundwasser erhärtet. Aus diesen Umständen muss die Gemeinde eine erweiterte Untersuchung beauftragen, um eine konkrete Gefährdungsabschätzung zu treffen. Die Installation der Probennahmestellen wurde durchgeführt. Die Beprobungen finden im Jahr 2018 statt. Die angesetzten Haushaltsmittel bilden die Abwicklung der Maßnahme dar.  


Bestattungswesen
Auch dieser Bereich wird im Haushalt kostendeckend dargestellt. Die Gesamtsummen gehen geringfügig nach oben. Es wird mit mehr Gebühreneinnahmen und einer geringen Steigerung der Unterhaltskosten gerechnet.

Forstwege
Hier wurde die Instandsetzungsmaßnahme „Geißbergweg“ abgebildet, die im Jahr 2018 umgesetzt werden soll. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten. Der Rest soll über die Jagdkieskasse abgewickelt werden.


Wasserversorgung
Bei dem Betrieb der Wasserversorgung konnte ebenfalls eine Kostendeckung erzielt werden.

Die Ausgabeansätze im Bereich der Unterhaltung des Wasserwerks, der Hochbehälter sowie des Ortsnetzes konnten wie im Vorjahr angesetzt werden.
Für die geplante Einführung der Niederschlagswassergebühr im Jahr 2019 wurden 10.000 € Beratungskosten angesetzt.
Durch die Errichtung der Photovoltaikanlage im Jahr 2018 wird mit geringeren Stromkosten in Höhe von 5.000 € gerechnet.



Forstwirtschaftliche Unternehmen
Die Einnahmen durch den Holzverkauf der Gemeinde sind im Jahr 2017 wieder gestiegen. Der Ansatz der Einnahmen wird für 2018 beibehalten; die der Ausgaben sinken leicht um 600 € auf 8.400 €.  


Kuranlagen
Der Ansatz des Kurbeitrags wird aufgrund des Ergebnisses aus 2017 auf 230.000 € festgesetzt (Vorjahr 230.000 €).  

Beim Fremdenverkehrsbeitrag wird mit höheren Einnahmen gerechnet, so dass der Ansatz auf 200.000 € angepasst wird (Vorjahr 184.000 €).

Durch Personalveränderungen sinken die direkt zugeordneten Kosten. Jedoch erhöhen sich dadurch die inneren Verrechnungen durch Bauhofleistungen.

Für die Unterhaltung des Kurpark-Gebäudes wurden zusätzliche Mittel eingestellt um einige Schönheitsreparaturen durchführen zu können und die Gaststätte in betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Zur Unterhaltung von Wanderwegen (Sommerweg Hörnle, Stierkopfweg und Höhenweg Steigrain 2. Abschnitt) wurden insgesamt 8.000 € veranschlagt.

Der Ansatz für die Dienstleistungen der Ammergauer Alpen GmbH wurde auf 426.500 € erhöht. Darin enthalten sind die Kosten für die elektronische Gästekarte (10.000 €), die Freifahrten der Gäste bei der RVO (28.000 €) sowie die Kosten fürs Eventmanagement (24.500 €)


Steuern und Allgemeine Finanzwirtschaft.
Die Steuern werden mit folgenden Hebesätzen
  • Grundsteuer A                350 %
  • Grundsteuer B                450 %
  • Gewerbesteuer                350 %
unverändert dargestellt.

Für die Zweitwohnungssteuer werden Einnahmen in Höhe von  75.000 € angesetzt.

Aufgrund der positiven Entwicklung bei den Gewerbesteuereinnahmen, wird der Haushaltsansatz auf 500.000 € erhöht.

Erfreulicherweise hat das Land die Mittel des kommunalen Finanzausgleiches weiter aufgestockt. So erhöht sich die Schlüsselzuweisung um weitere 59.900 € und der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer um voraussichtlich 114.000 € gegenüber dem Vorjahr.

Der Hebesatz der Kreisumlage wird für das Jahr 2018 mit 49 % der Umlagekraft festgesetzt. Wegen dem Anstieg der Umlagekraft und der Erhöhung der Umlage erhöht sich der Haushaltsansatz um 129.200 € auf insgesamt 1.193.100 €.














Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt:

Vermögenshaushalt 2018
Ansatz
 
Ansatz
 
Ergebnis
 
 
2018
2018
2017
2017
2016
2016
 
%
%
%
Einnahmen
 
 
 
 
 
 
Zuführung vom VW-Haushalt (30)
589.300
13,65%
611.900
14,18%
927.764,87
49,95%
Entnahme aus Rücklagen (31)
0
0,00%
120.000
2,78%
391.334,97
21,07%
Rückflüsse von gewährten Darlehen (32)
0
0,00%
0
0,00%
0
0,00%
Veräußerung v. Anlagevermögen (34)
20.000
0,46%
28.000
0,65%
5.935,77
0,32%
Beiträge (35)
23.000
0,53%
27.000
0,63%
13.836,89
0,74%
Zuweisungen u. Zuschüsse (36)
1.612.100
37,34%
1.193.300
27,66%
518.700
27,92%
Darlehensaufnahme (37)
2.072.600
48,01%
2.334.100
54,10%
0
0,00%
Summe
4.317.000
100,00%
4.314.300
100,00%
1.857.572,50
100,00%
 
 

 
 


Ausgaben
 

 
 


Zuführung zum VW-Haushalt
0
0,00%
0
0,00%
0
0,00%
Zuführung an Rücklagen
0
0,00%
0
0,00%
0
0,00%
Gewährung von Darlehen
0
0,00%
0
0,00%
26.000,00
1,40%
Erwerb von Beteiligungen (9300)
5.000
0,12%
0
0,00%
0
0,00%
Erwerb von Grundstücken (932)
4.000
0,09%
4.000
0,09%
0
0,00%
Erwerb von beweglichen Sachen (93)
102.500
2,37%
194.200
4,50%
110.825,83
5,97%
Baumaßnahmen (94-96)
4.018.000
93,07%
3.910.400
90,64%
1.578.022,98
84,95%
Tilgung (97)
187.500
4,34%
201.500
4,67%
142.723,69
7,68%
Zuschüsse (98)
0
0,00%
4.200
0,00%
0
0,00%
Summe
4.317.000
100,00%
4.314.300
99,90%
1.857.572,50
100,00%


Der Ansatz im Vermögenshaushalt ist im Vergleich zum Vorjahr um 2.700 € höher aus. Damit ist das Investitionsvolumen, aufgrund der Verschiebung der Projekte Lampl und Kindertagesstätte St. Martin, in fast gleicher Höhe.


Allgemeine Verwaltung
Der neue Hauptserver der Verwaltung wurde 2017 erworben. Für die Abschlussarbeiten wurden noch 30.000 € eingestellt.


Brandschutz
Für die Feuerwehr kann im Jahr 2018 noch der Eingang des Zuschusses für die neue Tragkraftspritze (4.700 €) verbucht werden. Ausgaben sind für die Beschaffung von 3 Rückflussverhinderern an Hydranten sowie die Grundausstattung einer Atemschutzeinsatzleitung.

Die Gas-Heizung im Feuerwehrhaus ist, altersbedingt, in keinem optimalen Zustand. Für die geplante Beschaffung einer Pelletheizung sind 40.000 € angesetzt. Weiter ist der Austausch der alten Schiebetore vorgesehen (35.000 €).

Grund- und Mittelschule; bewegliche Sachen des Anlagevermögens
Bei der Schulaustattung ist die Erneuerung von zwei Werkbänken vorgesehen, die noch aus der Zeit der Schulgründung stammen.

Grund- und Mittelschule; Erweiterungs-, Um- und Ausbauten
Für die Restarbeiten der Brandmeldeanlage sind im Haushalt 2018 25.000 € veranschlagt.
Im Rahmen der Planung für die Leichtathletik-Anlagen sind für Planungskosten 20.000 € angesetzt.


Tageseinrichtungen für Kinder
Für die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte St. Martin sind Gesamtkosten von 2,8 Millionen im Haushalt und Finanzplan veranschlagt. Anteilig von den Gesamtkosten werden 2018 1.900.000 € an Baukosten und 180.000 € an Planungskosten fällig. Zur Gegenfinanzierung werden 1.643.000 € an Zuwendungen erwartet; für 2018 wird mit einer Auszahlung von 1.000.000 € gerechnet.


Sonstige Erholungseinrichtungen
Bei den sonstigen Erholungseinrichtungen ist der Abbruch der Minigolf-Anlage mit einem Betrag von 10.000 € eingeplant.


Bauhof; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens
Für den gemeindlichen Bauhof sind dringend notwendige Anschaffung in Höhe von 40.000 € geplant. Hierzu zählen im Einzelnen der Ersatz des 3-Seiten-Kippers (18.000 €), 1 Dampfstrahler (4.700 €) zzgl. Stromaggregat (2.500 €) zur Unkrautvernichtung sowie der Ersatz des Defekten Schneepfluges (14.000 €).


Straßenbeleuchtung
Für Ersatz- und Zusatzbeleuchtungen an den Straßen in Haushaltsansatz von 20.000 € gebildet worden. Bislang geplant sind die Errichtung von 3 Brennstellen an der Murnauer Straße sowie eine zusätzliche Beleuchtung in der Kaltenbachstraße.


Parkeinrichtungen
Im Zuge der Erhöhung der Parkgebühren wurde auch die Ersatzbeschaffung von Parkscheinautomaten diskutiert. Hierfür wurde ein Betrag in Höhe von 25.000 € angesetzt.


Abwasserentsorgung
An Beschaffungen ist für die Kläranlage ein Kompressor für die Pumstation (3.000 €) vorgesehen.
Das Stapelbecken soll eine eigenen Stromsäule erhalten (5.000 €), da die derzeitige Stromversorgung über ein Freileitungskabel über der Straße verläuft.
Weiter sind noch Planungskosten für die künftig geplante Errichtung der Photovoltaikanlage eingestellt.

Für die Sanierung und Erweiterung des Kanalnetzes sind ebenfalls wieder Investitionen notwendig, entweder aufgrund des Kanalzustandes oder aufgrund von baulichen Veränderungen. Hierzu sind im Jahr 2018 insgesamt 280.000 Euro vorgesehen. Diese gliedern sich in den folgende Maßnahmen: Schlussrechnungen Bauabschnitt 2 für die Saulgruber Straße/ Sprengelstraße/ Badstraße, die Kanalerweiterung der Stickelsgrabenstraße, Planung für die Luitraudstraße sowie für die Harrerstraße


Friedhof
Im Bestattungswesen sind 2018 keine Investitionen geplant.


Breitbandausbau
Für den Breitbandausbau hat die Gemeinde einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH abgeschlossen. Für den Ausbau werden Gesamtkosten in Höhe von 224.000 € entstehen; diesen stehen Zuwendungen in Höhe von 175.000 € gegenüber.


Wasserversorgung
Für die Wasserversorgung stehen auch im Jahr 2018 einige Projekte an.

An Beschaffungen ist der Erwerb eines Presswerkzeugs für Hausanschlüsse (3.500 €) vorgesehen.

Im Brunnenhaus sind Restarbeiten für den Fenster und Türeneinbau notwendig. Hierfür wurde ein Ansatz in Höhe von 4.000 € gebildet.

Für den Wasserleitungsbau sind Ausgaben in Höhe von 130.000 € geplant. Im Einzelnen ist hier die Stickelsgrabenstraße, die Lindachstraße sowie die Verlegung der Wasserleitung im Grundstück Schedler zu nennen, sowie Planungen für die Harrerstraße.

Im Rahmen des Brückenbaus bei Unterammergau ist auch die Hauptwasserleitung vom Brunnenhaus zum Hochbehälter Sonnen betroffen. Hier muss das Teilstück im Brückenbereich erneuert und anders verlegt werden. Es ist mit Kosten in Höhe von 30.000 € zu rechnen.

Eine Großmaßnahme in der Sparte Wasserversorgung ist der Neubau des Hochbehälters Sonnen. Die Gesamtkosten für den ersten Bauabschnitt werden auf 1.500.000 € geschätzt.
Die Umsetzung wird voraussichtlich 2019/2020 sein. Für die weitere Planung sind 100.000 € veranschlagt.

Die Photovoltaikanlage für das Brunnenhaus wurde ausgeschrieben und vergeben. Die Errichtung soll im Frühjahr 2018 erfolgen. An Haushaltsmittel sollen hierfür 50.000 Euro zur Verfügung stehen.
Für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit der Bürger mit Trinkwasser, ist eine zweite Meldestufe zwischen dem Brunnenhaus und der Hochbehälter empfehlenswert. Für die Installation einer Richtfunkanlage wurden 30.000 € angesetzt.
 

Bergbahn
Für den Erwerb von weiteren Eigentumsanteilen ist ein Ansatz von 5.000 € eingeplant.


Kuranlagen
Das Haus des Gastes soll energetisch saniert und für die Umnutzung ausgebaut werden. Die Verwaltung des Rathauses soll künftig in diesem Gebäude untergebracht werden.
Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen sind hier für 2018 nur Planungskosten vorgesehen.

Für die Beschaffung von wetterfesten Liegen im Kurpark wurden 2.500 € angesetzt.


Kurpark-Gebäude
Für den Erwerb von Ausstattungsgegenständen für das Kurpark-Gebäude sind 5.000 € eingeplant.



Allgemeines Grundvermögen
Der Bereich der Schmiedgasse wird neu vermessen. Daraus resultieren noch ausstehende  Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 20.000 €.

Das Lampl-Anwesen wird zu einem Haus der Vereine umgebaut. Die Baumaßnahmen werden in diesem Haushaltsjahr abgeschlossen sein. Dafür wird noch mit Kosten in Höhe von 850.000 € gerechnet. Im Gegenzug erhält die Gemeinde dafür noch Mittel aus der Städtebauförderung in Höhe von 240.000 € und Zuwendungen der Bayerischen Stiftung Denkmalschutz in Höhe von 65.900 €.


Allgemeine Finanzwirtschaft
Das Land gewährt eine Investitionspauschale in Höhe von 126.500 €.

Vom Verwaltungshaushalt können zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 589.300 dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.
Die gesetzliche Mindestzuführung liegt im Jahr 2018 bei 187.500 €, was den Tilgungsleistungen aus Krediten entspricht. Die Anforderung ist damit erfüllt.

Mit der geplanten Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Jahr 2017 wurde diese auf den Mindestrücklagenstand gemindert. Eine weitere Entnahme ist nicht möglich.

Die anstehenden Investitionen werden demnach überwiegend kreditfinanziert werden (2.072.600 €).


Finanzplan
Der Finanzplan für das Haushaltsjahr 2018 wird mit umfangreichen Mitteln ausgestattet. Für die Folgejahre sind neben dem Neubau des Wasserhochbehälters Sonnen und der Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges wenig Investitionen eingestellt, da dies die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Bad Kohlgrub übersteigen würde.


Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit
Die Haushaltsplanung 2018 und die Finanzplanung für die Jahre 2017 mit 2021 stellen folgendes bereinigtes Ergebnis in der Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit dar:
2016                +  912 T€
2017                +  547 T€
2018                +  559 T€
2019                +  570 T€
2020                +  615 T€
2021                +  537 T€
Allgemeine Rücklage
Darstellung der Rücklage
voraussichtl.
geplante
geplante
voraussichtl.
 
Stand am
Zuführung
Entnahme
Stand am
 
31.12.2017
2018
2018
31.12.2018
Allgemeine Rücklage
87.015 €
0 €
0 €
87.015 €





Mindestrücklage


57.120 €

(inkl. Rücklage
Parkplatzablösung 12.600,62 €)






Schulden:

Tatsächlicher Stand am 31.12.2017        1.548.838 €        pro Kopf     559 €
Tilgung im Haushaltsjahr 2018                   187.500 €
Neuaufnahme Kredite 2018                2.072.600 €
Voraussichtlicher Stand am 31.12.2018        3.420.477 €        pro Kopf  1.234 €


Rechtsgeschäfte, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen:
a) Finanzierung über Bayerngrund:

- Kanalnetzsanierung
Vertragssumme                3.800.000,00 €
Stand am 31.12.2016        1.029.897,19 €

Der Vertrag mit Bayerngrund lief zum 31.12.2015 aus. Die Restsumme
wird nach § 6 Nr. 2 Abs. 1 Geschäftsbesorgungsvertrag vorerst 4 Jahre gestundet.
Die Stundung endet somit zum 31.12.2019.

b) Bürgschaften:
- für Hörnle-Schwebebahn GmbH & Co. Schlepplift KG                  133.997,30 €
  (Stand 31.12.2016)
  • FC- Bad Kohlgrub e. V. (Stand 31.12.2016)                            17.574,00 €
  • FC- Bad Kohlgrub e. V. (Stand 31.12.2016)                            54.578,44 €

c) Beteiligungen:
  • Finanzdaten- und Beteiligungsbericht nach Art. 94 Abs. 3 GO wird gefertigt für
- Hörnle-Schwebebahn GmbH & Co. Schlepplift KG (2016)
- Ammergauer Alpen GmbH (2016)
- Ammer-Loisach-Energie GmbH (2016)
- Zugspitz Region GmbH (2016)

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Bildung eines Haushaltsansatzes für die Umsetzung der Leichtathletikanlagen in Höhe von 50.000 Euro und Einsparung im Haushalt 2018 an anderer Stelle.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan mit Stellenplan 2018 sowie den Investitionsplan und Finanzplan 2017 bis 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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4. Haushaltssatzung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Aufgrund der Haushaltsberatungen und Beschluss des Haushaltsplanes für das Jahr 2018, kann die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen werden.

Beschluss

Haushaltssatzung

der Gemeinde Bad Kohlgrub
(Landkreis Garmisch-Partenkirchen)
für das Haushaltsjahr 2018

Auf Grund des Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Bad Kohlgrub folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

VERWALTUNGSHAUSHALT        in den Einnahmen
       und Ausgaben mit         6.285.500 Euro
und im
VERMÖGENSHAUSHALT        in den Einnahmen
       und Ausgaben mit        4.317.000 Euro
ab.


§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 2.072.600 € vorgesehen.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer        
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A)        350 v.H.
b) für die Grundstücke (B)        450 v.H.

2. Gewerbesteuer        350 v.H.


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt.


§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.


Bad Kohlgrub, ………….        Gemeinde Bad Kohlgrub


       (Siegel)        Franz Degele
                                                         Zweiter Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Entscheidung über die Einführung und Wahl eines Dritten Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 5
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5.1. Entscheidung über die Einführung des Amtes eines Dritten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 5.1

Sachverhalt

Auf Grund der Krankheit und Ruhestandsversetzung von Erstem Bürgermeister Karl-Heinz Reichert ist der Zweite Bürgermeister bis zum Amtsantritt des neu gewählten Ersten Bürgermeisters (voraussichtlich am 1. August 2018) übermäßig belastet. Zu seiner Entlastung schlägt deshalb Zweiter Bürgermeister Franz Degele einen Dritten Bürgermeister vor. Die Wahl wäre bis zum Beginn der nächsten Wahlperiode im Mai 2020, dann könnte der neue Gemeinderat darüber entscheiden ob es weiterhin einen Dritten Bürgermeister geben soll. Nach dem entsprechenden Beschluss würde die Wahl des Dritten Bürgermeisters stattfinden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einführung des Amtes des Dritten Bürgermeisters. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung zur Regelung des Gemeindeverfassungsrechts und die Geschäftsordnung des Gemeinderats entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5.2. Wahl eines Dritten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 5.2
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6. Wahlen 2018; Bestellung Wahlleiter und Wahltermin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 6

Sachverhalt

Frau Gudrun Geiger wurde bereits bei der Bundestagswahl bzw. dem zeitgleich stattfindenden Bürgerentscheid vom derzeitigen Wahlsachbearbeiter Michael Stichaner eingearbeitet. Am 1. April hat Frau Eva Hohnheiser im Einwohnermeldeamt begonnen, sie soll zum 1. September die Aufgaben von Herrn Stichaner übernehmen, der dann in Pension geht. Am 14. Oktober 2018 finden die Landtags- und Bezirkstagswahlen statt.
In Bayern ist es üblich, dass in den Ferien keine Wahlen stattfinden. Anhand der notwendigen Fristen wurde vom gemeindlichen Wahlamt errechnet, dass die Bürgermeisterwahl unter Berücksichtigung dieser üblichen Vorgehensweise noch vor den Sommerferien stattfinden muss. Die Ferien beginnen am 27. Juli 2018.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat bestellt Frau Gudrun Geiger für alle zukünftigen Wahlen zur Gemeindewahlleiterin bzw. leitenden Wahlsachbearbeiterin. Frau Eva Hohnheiser wird zu ihrer Stellvertreterin bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt den 22. Juli 2018 als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl vorzuschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 7
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7.1. Busparkplätze an der Talstation der Hörnle-Bahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 7.1

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 26. März 2018 mit dem Grundstückseigentümer,  Herrn Lechner, vor Ort die Situation am Hotel „Bavaria Dream“ besichtigt. Nachdem mehrere Varianten durchgesprochen wurden, einigt man sich darauf, dass auf dem derzeitigen Grünstreifen parallel zur Fallerstraße zukünftig ein Bus parken soll. Dafür wird bis Herbst 2018 der Platz vom Hotel angelegt und der Randstein auf Kosten des Hotels abgesenkt. Bei der Kapazität von 41 Zimmern und 108 Betten könnten die Insassen von zwei Bussen übernachten, für einen wäre der neue Stellplatz gedacht, ein weiterer könnte auf den dann nicht benötigten Stellplätzen im Innenhof parken. Ein Bedarf für einen Busparkplatz auf öffentlichen Flächen, z. B. an der Hörnlebahn-Talstation dürfte deshalb nur bei sehr ungünstigen Konstellationen eintreten.

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit der getroffenen Vereinbarung mit dem Hotel „Bavaria Dream“ einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7.2. Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Wohnhauses, Nähe Auf der Oh; Wiedervorlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 7.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 13. März 2018 bereits mit dem Antrag befasst.

In der Bauausschuss-Sitzung vom 26. März 2018 wurde mit dem Planer, Herrn Böhmer, und dem Grundstücks-(Mit-) Eigentümer, Herrn Koch, das Grundstück besichtigt. Grundsätzlich wurde dabei wiederholt, dass sich die Gemeinde an dieser Stelle eine Bebauung vorstellen kann, da das Grundstück jedoch derzeit Außenbereich ist, eine Bauleitplanung zur Verschaffung von Baurecht notwendig wird. Vorher sind vom Planer noch folgende Fragen zu klären: Leitungsgebundene Erschließung für das Hinterliegergrundstück mit Wasser, Kanal, Breitband/Telekom, Strom, evtl. Gas; Zufahrt zum Grundstück; Lage der notwendigen Stellplätze. Erst wenn alle diese Punkte geklärt sind, kann über eine Bauleitplanung nachgedacht werden.

Der Planer hat mittlerweile neue Antragsunterlagen eingereicht auf der ein Geh- und Fahrtrecht (kein Leitungsrecht!) eingezeichnet wurde (siehe beiliegende Unterlagen). Dieses Recht verläuft aber auf Flächen, auf denen derzeit teilweise die Garage und der Hühnerstall stehen. Eine Durchsetzung einer Zufahrt über diese Fläche ist nur für den zukünftigen Rechteinhaber möglich. Dass diese Fläche auch in der Natur dann als Zufahrt genutzt werden kann, kann von der Gemeinde hier nicht durchgesetzt werden. In den neuen Unterlagen wird zwar erläutert, dass die auf dem bebauten Grundstück wegfallenden Stellplätze wiedererrichtet werden, wo jedoch die Stellplätze des zukünftigen Gebäudes entstehen sollen, wird nicht erklärt.

Mit E-Mail vom 6. April 2018 an den Planer hat der Zweite Bürgermeister nochmals gebeten in den Antragsunterlagen Aussagen über die Lage der Stellplätze und die Erschließung mit Strom, Wasser, Kanal usw. aufzunehmen. Bis zur Sitzungseinladung wurden diese Fragen leider nicht beantwortet.

Sollte der Gemeinderat weiterhin der Meinung sein, dass einer Bebauung aus städtebaulicher Sicht an dieser Stelle nichts entgegen steht, so empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes auf Kosten der Grundstückseigentümer. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wäre für das Grundstück eine Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren (§13 BauGB) möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat verweigert dem Antrag auf Vorbescheid für ein Wohnhaus auf Grund der Außenbereichslage (§35 BauGB) das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7.3. Bauantrag; Neubau eines Doppelhauses und einer Stützmauer; Murnauer Straße 1; Wiedervorlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 7.3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich bereits am 13. Juni und 19. Dezember 2017 mit dem Vorhaben befasst und in Bezug auf die Abgrabung wurde der aktuellen Planung zugestimmt, die kürzeren Vordächer jedoch beide Male abgelehnt. Jetzt wurden neue Zeichnungen eingereicht, bei der die Vorgaben der gemeindlichen Gestaltungssatzung für die Vordächer eingehalten werden.
Im Gegensatz zu den beiden anderen Eingabeplänen fehlen jedoch auf der aktuellen Zeichnung die Fensterläden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Neubau eines Doppelhauses und einer Stützmauer“ unter Berücksichtigung der Beschlüsse vom 13. Juni 2017 und vom 19. Dezember 2017 das gemeindliche Einvernehmen. Eine Befreiung von der Gestaltungssatzung in Bezug auf die Fensterläden wird nicht ausgesprochen, diese sind so auszuführen wie dies in den Zeichnungen vom 2. Mai 2017 und 6. November 2017 dargestellt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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7.4. Bauantrag zur Tektur zur energetischen Dachsanierung, Vorderkehr 145

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 7.4

Sachverhalt

Über das Landratsamt wurde die Tektur an die Gemeinde weitergegeben. Durch den Einbau einer Aufdachdämmung verändert sich die Gebäudehöhe von derzeit 10,62m Firsthöhe auf 11,16m Firsthöhe bei gleichbleibender Dachneigung von 45°.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Tektur zur energetischen Dachsanierung“ das gemeindliche Einvernehmen. Einer Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung für die Dachneigung von 45° wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7.5. Bauantrag; Infostand Bienenprojekt in der Flur "Tradt", Nähe Grafenaschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 7.5

Sachverhalt

Hinweis: Die im Antrag angegebene Flurnummer 1668 ist falsch und muss richtig 1868 heißen.

Im Rahmen der Landesausstellung 2018 in Ettal möchten die Bayerischen Staatsforsten AöR, Forstbetrieb Oberammergau, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schwaigen, in der Nähe der Ortschaft Grafenaschau, jedoch schon im Gemeindegebiet Bad Kohlgrub einen überdachten Informationsstand für das Bienenprojekt Schwaigrohr errichten. Die Anlage ist genehmigungpflichtig, liegt im Außenbereich (§ 35BauGB) ist jedoch nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Infostand Bienenprojekt“  das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7.6. Bauantrag; Erweiterung des bestehenden Mutterkuhstalles als Ersatz für das abzureißende Futterlager u. Neubau landwirtschaftliche Bergehalle als Ersatz für verloren gegangenen Bergeraum im Mutterkuhstall u. abzureißenden Futterlager; Vorderkehr 146a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 7.6

Sachverhalt

Siehe beiliegende Unterlagen

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§35 BauGB), die Bauherren sind privilegierte Landwirte.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Erweiterung des bestehenden Mutterkuhstalles als Ersatz für das abzureißende Futterlager und Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle als Ersatz für verloren gegangenen Bergeraum im Mutterkuhstall und abzureißenden Futterlager“ das gemeindliche Einvernehmen. Für die Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung ist der Eigentümer selbst verantwortlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7.7. Bauantrag; Umbau des bestehenden Futterlagers und Mutterkuhstalles zu einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle; Vorderkehr 146 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 7.7

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§35 BauGB), die Bauherren sind privilegierte Landwirte.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Umbau des bestehenden Futterlagers und Mutterkuhstalles zu einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle“ das gemeindliche Einvernehmen. Für die Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung ist der Eigentümer selbst verantwortlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7.8. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Lamplstraße 25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 7.8

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hochgasse“. Beantragt wird die Abweichung vom Bebauungsplan in Bezug auf die Firstrichtung. Begründet wird der Antrag: „Bedingt durch die Hanglage wird die vorgegebene Firstrichtung um 90 Grad gedreht. Das Haus fügt sich mit der gedrehten Firstrichtung (parallel zu Straße) besser in das Gelände ein.“
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes haben nur drei Gebäude eine andere Firstrichtung als ungefähr 90° zur Lamplstraße, die Hausnummern 2, 10 und 21. Beim Haus Nummer 2 wurde dies ausdrücklich durch die erste Änderung des Bebauungsplanes zugelassen. Die angrenzenden Hausnummern 27 und 23 haben die im Bebauungsplan festgeschriebene Firstrichtung Nord-Süd, die gegenüberliegenden Hausnummern 24 und 22 ebenso. Das gegenüberliegende Grundstück Hausnummer 20 ist noch nicht bebaut.

Auf den Vorbescheid aus dem Jahr 2010 wird verwiesen. Dieser ist jedoch im Jahr 2013 abgelaufen, da er nicht verlängert wurde (siehe entsprechenden Passus im Bescheid).

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage das gemeindliche Einvernehmen. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Firstrichtung und die Entfernung der Aufschüttung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7.9. Vorbescheidsantrag; Nutzungsänderung Stadel in Schreinerei; Kraggenau 84

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 7.9

Sachverhalt

Siehe Antragunterlagen

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§35 BauGB). Beim Bauamtstag wurde der Antrag vorbesprochen. Das Landratsamt kann sich mit entsprechender Begründung eine Genehmigung nach §35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB als Änderung der bisherigen Nutzung vorstellen. Die Verwaltung schließt sich der Rechtsmeinung des Landratsamtes an.  

Beschluss

Der Gemeinderat  erteilt dem Antrag auf Vorbescheid „Nutzungsänderung Stadel in Schreinerei“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Gemeindeblatt; Beschluss über den zukünftigen Inhalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 8

Sachverhalt

Aus dem Gemeinderat wurde die Kritik geäußert, dass mit dem Gemeindeblatt auch ein Handzettel mit der Einladung zum Starkbierfest der Freien Wähler-Gemeinschaft verteilt wurde. Bis jetzt ist entsprechend dem Zweck des Gemeindeblatts nur festgelegt, dass Mitteilungen der Gemeinde (-verwaltung) und der örtlichen Vereine aufgenommen werden. Auf Grund dieser Kritik werden von der Verwaltung Vorschläge für Beschränkungen des Inhalts und der Beilagen gemacht. Bei zukünftigen Bürger- oder Ratsbegehren und –entscheiden wird ausschließlich die Fragestellung bekannt gegeben und über den Termin und den Ablauf der Abstimmung informiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass im Gemeindeblatt ausschließlich Mitteilungen der Gemeinde und der örtlichen Vereine abgedruckt werden. Auch Informationen regionaler oder überörtlicher Verbände mit örtlichem Bezug können abgedruckt werden. Informationen politischer Gruppierungen werden ausschließlich aufgenommen, wenn diese vergleichbar zu einem unpolitischen Verein sind (z. B. Einladung Jahreshauptversammlung). Weder im Gemeindeblatt noch als Beilage werden politische oder Beiträge der Wirtschaftswerbung angenommen. Bei  Bürger- oder Ratsbegehren und –entscheiden wird ausschließlich die Fragestellung bekannt gegeben und über den Termin und den Ablauf der Abstimmung informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Grab Gisela Schlüter, Vereinbarung über die weitere Pflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 9

Sachverhalt

Zum 31. Dezember 2017 ist die Ruhezeit beim Grab der Schauspielerin Gisela Schlüter abgelaufen. Die Grabnutzungsberechtigte hat schriftlich gegenüber der Gemeinde erklärt, dass sie das Grab nicht mehr pflegen kann und dieses deshalb aufgelöst werden soll.
An die Friedhofsreferentin Martina Höck wurde die Bitte herangetragen, dass das Grab erhalten bleiben soll. Aus der Presse hat Frau Emmerich aus Saulgrub davon erfahren und sich bereit erklärt die Pflege des Grabes zu übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das Grab von Frau Schlüter vorerst nicht aufgelöst wird. Das Grab wird Frau Emmerich aus Saulgrub zur Pflege übergeben. Es werden keine Grabgebühren erhoben. In fünf Jahren ist über eine Weiterführung der Vereinbarung mit Frau Emmerich oder eine Auflösung des Grabes erneut zu beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 10
Datenstand vom 08.07.2019 14:21 Uhr