Datum: 14.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 20:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:52 Uhr bis 22:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Kursaal Bad Kohlgrub; Künftige Veranstaltungsnutzungen und notwendige Maßnahmen
4 Beitritt zum Förderverein historisches Bahn-Wasserkraftwerk Kammerl e.V.
5 Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages; Neuerlass zum 01.03.2021
6 Gästekarte; Regionsübergergreifender ÖPNV
7 Kläranlage; Gemeinsames Strukturkonzept Abwasserbeseitigung
8 Mögliches Unesco-Weltkulturerbe „Alpine und voralpine Wiesen- und Moorlandschaften im Landkreis Garmisch-Partenkirchen“; Beschluss Absichtserklärung
9 5G-Ausbau; aktueller Stand; Grundsatzbeschluss
10 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 76 vom 10.12.2019 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt. Auf Antrag von GRM Höck ist in TOP 9 zu ergänzen, dass bei der Mittagsverpflegung des Kindergartens für Eltern auch die Möglichkeit besteht, dienstags das Essen abzubestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

Ab dem 1. Dezember 2019 erhalten Schülerinnen und Schüler bei Vorlage ihrer RVO-Schülerkarte bzw. ihres gültigen Schülerausweises beim Busfahrer das kostenlose, sogenannte Oberlandler Schülerticket. Dieses Angebot gilt für Schülerinnen und Schüler ohne Altersbegrenzung mit Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und ist auf allen Linien des RVO im Oberland (Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach) jeweils für einen Kalendermonat nutzbar. Das Oberlandler- Schülerticket ist an Schultagen ab 14:00 Uhr gültig. An Ferientagen, Wochenenden und Feiertagen ist es ganztags gültig.

Außerdem hat der Kreistag beschlossen, sich am gemeinsamen Projekt „Seniorenticket bei freiwilliger Führerscheinabgabe“ mit der RVO GmbH und anderen Landkreisen im Oberland zu beteiligen. Und zwar bezahlt der Landkreis ab dem 1. Dezember 2019 den Senioren/innen (ab 60 Jahre) mit Hauptwohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, die den Führerschein freiwillig abgeben einen Zuschuss i.H.v. 300 € für den Erwerb einer Bus-Jahreskarte (wahlweise RVO, Eibsee-Verkehrsgesellschaft oder Gemeindewerke) für maximal 3 Jahre. Damit kann sich jeder/jede Senior/in eine auf seinen/ihren Bedarf abgestimmte Buskarte heraussuchen.

Am kommenden Sonntag, den 19. Januar um 16.30 Uhr besuchen uns die Murnauer Schäffler und zeigen uns ihr Können am Platz zwischen Rathaus und Lampl. Der Fasskasperl hat bestimmt auch einige lustige Begebenheiten der letzten Jahre von Bad Kohlgrub zu berichten. Es sind Alle herzlich eingeladen!

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3. Kursaal Bad Kohlgrub; Künftige Veranstaltungsnutzungen und notwendige Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Frau Izabella Spiegelberger (Wirtin Altenauer Dorfwirt) stellt ihr Konzept für eine zukünftige Nutzung des Kursaals für Comedy- und Kabarett-Veranstaltungen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von dem Vortrag Kenntnis und unterstützt die zukünftige Nutzung des Kursaals für Comedy- und Kabarett-Veranstaltungen mit Frau Spiegelberger als Veranstalterin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Beitritt zum Förderverein historisches Bahn-Wasserkraftwerk Kammerl e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 4

Sachverhalt

Am 9. Juli 2019 gründeten in Murnau 28 Stimmberechtigte den Förderverein „Historisches Bahn-Wasserkraftwerk Kammerl“. Ziel des Vereines ist es, neben dem denkmalgeschützten baulichen Teil die 2012 stillgelegten maschinentechnischen Anlagen zu erhalten und diese und museal zugänglich zu gestalten. Als Eigentümer ist DB Energie für den Erhalt der baulichen Substanz verantwortlich. Weitere Leistungen seien nicht zu erwarten, wie ein Vertreter des DB-Tochterunternehmens mitteilte. Auf der Versammlung wurden der aus drei Mitgliedern bestehende Vorstand und gewählt und sechs Beiräte berufen.
Vordringliche Aufgabe wird sein, die Gebietskörperschaften als Unterstützer für den Erhalt des Kraftwerkes zu gewinnen und finanzielle Mittel zu beschaffen.

Die Elektrifizierung der Bahnstrecke von Murnau über Bad Kohlgrub nach Oberammergau war maßgeblich für den Erfolg der Eisenbahn verantwortlich. Insbesondere Bad Kohlgrub hat dadurch im Bezug auf den Fremdenverkehr sehr profitiert. Auch in Bezug auf ein klimaschonendes Fortbewegungsmittel war diese damalige Entscheidung sehr vorausschauend und gewinnt gerade in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung.

Der Jahresbeitrag für Kommunen wurde bei einer Vorstandssitzung am 02.12.2019 in einer Beitragsordnung von 360,-- Euro auf 180,-- Euro angepasst.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Beitritt zum Förderverein „Historisches Bahn-Wasserkraftwerk Kammerl e.V.“ mit einem Jahresbeitrag von 180,-- Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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5. Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages; Neuerlass zum 01.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zur Deckung des Aufwandes für Einrichtungen und Veranstaltungen die Kur- und Erholungszwecken dienen, kann die Gemeinde einen Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag erheben.

Derzeit beträgt der Kostendeckungsgrad aus den vorgenannten Beiträgen 64 %.
Im Tourismusverbund der Ammergauer Alpen bestehen derzeit ortspezifisch bei den Kurbeitragssatzungen unterschiedliche Regelungen. In mehreren gemeinsamen Sitzungen wurden Vorschläge erarbeitet, um die Regelungen anzugleichen. In diesem Zuge wurde neben der empfohlenen Anhebung des Kurbeitrages auch der Wegfall von diversen Befreiungstatbeständen angesprochen.

Mit den nachfolgend genannten Änderungen würde sich der Deckungsgrad auf 82 % erhöhen:

Zu §4 (Höhe des Kurbeitrages):
  • Der Kurbeitrag wird von 2,00 € pro Person und Nacht auf 2,40 € erhöht
 
  • Es wird ein gesonderter Kurbeitrag in Höhe von 1,20 € pro Person und Nacht eingeführt, für Personen die auf Berghütten übernachten, da die Nutzung der Angebote eingeschränkt wahrgenommen werden kann

  • Schwerbehinderte ab 80 % sind künftig kurbeitragsfrei (bisher wurden sie mit der Hälfte des Kurbeitrages festgesetzt)

  • Folgende Befreiungstatbestände entfallen:  
  • Kurbeitragspflichtige ab dem 20. Aufenthalt (diese Befreiung gilt bis zum 31.12.2009)
  • Passanten, die nur eine Nacht in Bad Kohlgrub verweilen

  • Eine Kumulierung des Kurbeitrages ab 20 Aufenthaltstagen zu einem Pauschalkurbeitrag erfolgt nicht mehr. Personen die am Stück mehr als 21 Tage im Gemeindegebiet sich aufhalten, sind ab dem 22. Tag weiterhin befreit.

  • Eine Familienermäßigung wird gestrichen (Halber Kurbeitrag für die 3. Person, Kurbeitragsfrei ab der 4. Person)

Befreiungen dieser Art weichen von der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages ab.

Zu §6 (Einhebung und Haftung):
Die optionale Meldung von schriftlich und elektronisch wird auf grundsätzlich „elektronisch“ umgestellt. Allein um unbillige Härten zu vermeiden kann auf Antrag weiterhin die schriftliche Meldung zugelassen werden.

Zu §6a (Besondere Vorschriften für Zweitwohnungsinhaber):
Bisher wurden die Zweitwohnungsbesitzer mit einem pauschalen Kurbeitrag veranlagt. Aufgrund der ÖPNV-Leistungen, die durch die elektronischen Kurkarten zusätzlich genutzt werden können, ergaben sich bei der Handhabung mit den Zweitwohnungsinhabern jedoch einige Probleme. Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz war eine Überarbeitung der bisherigen Regelung jedoch zwingend erforderlich. Nach Rücksprache mit dem Bay. Gemeindetag kann Abhilfe geschaffen werden, indem mit den Zweitwohnungsinhabern individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Die Ausgestaltung einer entsprechenden Vereinbarung muss durch die Verwaltung noch entworfen werden.

Zu §8 (Inkrafttreten):
Die Kurbeitragssatzung wird zum 01.03.2021 erlassen. Der Kurbeitrag wurde bei mehreren Pauschalen gerade im Hinblick auf die Passionsspiele in Oberammergau bereits mit eingerechnet bzw. entsprechend angeboten. Daher erfolgt die Anpassung erst im Jahr 2021.

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6. Gästekarte; Regionsübergergreifender ÖPNV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 6

Sachverhalt

Ab 2020 sollen Gäste der Ammergauer Alpen mit Gästekarte auch die Linie des RVA nutzen können (siehe Anlage). Die genauen Kosten können derzeit noch nicht beziffert werden, jedoch geht der RVA von jährlichen Gesamtkosten für die beteiligten Gemeinden von insgesamt 6000,-€ aus, die anteilig verteilt werden. In den vergangenen Jahren betrugen die Kosten folglich:

Ogau:
2018: 1825,55 €         2019: 2294,10 €

Bad Kohlgrub:
2018:   634,26 €         2019:   682,79 €

Bad Bayersoien:
2018: 1.514,15 €        2019:   768,51 €

Saulgrub:
2018:    128,56 €        2019:   105,70 €

Unterammergau:
2018:    248,55 €        2019:    205,70 €

Ettal:
2018:  271,41 €          2019:    265,70 €

Insgesamt:
2018: 4622,48          2019: 4322,50 €


Es wird mit einer Kostensteigerung 2020 von 10% geplant. Die aktuellen jährlichen Kosten der RVA für alle Kommunen (Ammergauer Alpen und Blaues Land) betragen ca. 6.000 € p.a. Der Betrag wird zusätzlich im Vertrag mit KÖNIGSCARD auf eine Steigerung von 10 % gedeckelt. Eine Abrechnung der Linien der RVA wird zukünftig dann über die KÖNIGSCARD GmbH an die Kommunen stattfinden (siehe Anlage).

Im vergangenen Jahr waren von Januar bis November 235 Fahrten von Gästekarteninhabern mit der RVA zu verzeichnen. Da sich durch den neuen Vertrag der Fahrpreis pro Fahrt um 1,0 Euro erhöht, wird für das Jahr 2020 mit einer Erhöhung der Kosten um ca. 250,00 Euro geschätzt.

Beschluss

Der vorgelegte Vertragsentwurf wird seitens des Gemeinderats genehmigt. Der Erste Bürgermeister wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Kläranlage; Gemeinsames Strukturkonzept Abwasserbeseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 7

Sachverhalt

Am 10.12.2019 fand in Bad Kohlgrub eine gemeinsame Besprechung mit Vertretern der Gemeinden Bad Bayersoien, Saulgrub, Bad Kohlgrub, Eschenlohe und Ohlstadt sowie des Wasserwirtschaftsamts Weilheim und der Gemeindewerke Murnau statt (siehe Anlage).

Ziel ist ein gemeinsames Strukturkonzept zur Abwasserbehandlung mit den möglichen Anschlussgemeinden an die Kläranlage Murnau. Es sollen für jede Gemeinde die grundsätzlich möglichen Varianten (Sanierung und Weiterbetrieb der bestehenden Kläranlage bzw. Anschluss an die Kläranlage Murnau) mit Vor- und Nachteilen sowie einer Kostenvergleichsrechnung gegenübergestellt werden. Nach Fertigstellung des Konzepts bleibt die Entscheidungshoheit über die Abwasserentsorgung bei der Gemeinde.
Für das Konzept wird eine Förderung nach der RZWas 2018 in Aussicht gestellt.
Die Gemeindewerke Murnau übernehmen die Ausschreibung des Konzepts.

Im ersten Schritt sollen Angebote von Ingenieurbüros für die Konzepterstellung eingeholt werden.

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8. Mögliches Unesco-Weltkulturerbe „Alpine und voralpine Wiesen- und Moorlandschaften im Landkreis Garmisch-Partenkirchen“; Beschluss Absichtserklärung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 8

Sachverhalt

Eine Steuerungsgruppe am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen prüft die Stellung eines Antrags auf Aufnahme der alpinen und voralpine Wiesen- und Moorlandschaften im Landkreis Garmisch-Partenkirchen in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes. Hierzu wurde die erforderliche Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert (statement of outstanding universal value/ SOUV) sowie die beiliegende Karte mit „Suchräumen“ ausgearbeitet (siehe Anlage).

Zudem ist eine Absichtserklärung der Gemeinde zur Mitwirkung am Weltkulturerbe-Prozess erforderlich. Hierzu wurde seitens der Steuerungsgruppe ein Beschlussvorschlag ausgearbeitet, der im Folgenden angepasst vorgelegt wird.

Die betroffenen Grundeigentümer haben in ihrer Versammlung am 29.12.2019 mit 31:0 Stimmen für den Entwurf des SOUV in seiner vorgelegten Fassung gestimmt. Die Suchbereiche wurden zudem noch erweitert (siehe Anlage).

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt Folgendes:

Der Gemeinderat Bad Kohlgrub hat sich in seiner Sitzung vom 14.01.2020 mit den vorgelegten Unterlagen zu einem möglichen Weltkulturerbe im Landkreis Garmisch-Partenkirchen befasst und gibt folgende Stellungnahme ab:

Der 4-seitige Text „Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert“ (SOUV) wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die vom Landkreis übergebenen Karten mit den „Suchräumen“ wurden geprüft. Änderungswünsche wurden darin kenntlich gemacht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Gemeinde Bad Kohlgrub stimmt dem UNESCO-Prozess unter folgenden Voraussetzungen zu:

- die o. g. Änderungsvorschläge der Gemeinde und der Landwirtschaft sind den weiteren Planungen zugrunde zu legen.

- Gemeinde und Landwirte sind im Falle wesentlicher Änderungen zu informieren und zu beteiligen.

- Die Einreichung eines Antrages auf Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe bedarf einer abschließenden Zustimmung der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. 5G-Ausbau; aktueller Stand; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 9

Sachverhalt

In der jüngeren Vergangenheit haben sich mehrfach Bürger an die Gemeinde gewandt, um Informationen zum aktuellen Stand des Ausbaus des Mobilfunknetzes auf 5G-Standard zu erhalten. Die Verwaltung hat daher die vier Mobilfunkanbieter, die von der Bundesnetzagentur die jeweiligen Zuschläge zur Errichtung und zum Betrieb des 5G-Netzes erhalten haben (Telekom, vodafone, o² und 1&1), kontaktiert und um Stellungnahme gebeten. Bisher haben alle Anbieter außer 1&1 geantwortet. Keiner der Anbieter hat aktuell konkrete Ausbaupläne für das Gemeindegebiet, da der Fokus der Anbieter derzeit vorwiegend auf Ballungsräumen liegt.

Da jedoch das Thema in der Bevölkerung teils mit großer Besorgnis betrachtet wird, insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Gesundheitsgefahren, haben sich bereits mehrere Gemeinden, auch im oberbayerischen Raum, mit der Thematik befasst, z.B. die Gemeinden Bad Wiessee oder Hohenpeißenberg (https://www.merkur.de/lokales/weilheim/hohenpeissenberg-ort28824/vorerst-nein-zu-5g-hohenpeissenberg-sucht-nicht-mit-12930562.html; Stand: 23.12.2019). Auch das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt Umsicht beim 5G-Ausbau, insbesondere vor dem Hintergrund, dass 5G auf einer anderen Wellenlänge als die bestehenden Mobilfunkstandards EDGE, GRSM, UMTS und LTE sendet. Diese senden auf der Basis von Mikrowellenstrahlung (ca. 2 GHz), 5G sendet dagegen in höheren Frequenzbereichen, wobei deren Auswirkungen auf Menschen und Tiere laut BfS „noch nicht so gut erforscht“ seien, weshalb „zu einem umsichtigen Ausbau“ geraten werde (vgl. https://www.bfs.de/SharedDocs/Stellungnahmen/BfS/DE/2019/0320-5G.html.

Auch vor dem Hintergrund von Bad Kohlgrub als Kurort ist ein besonnener Umgang mit dem Thema 5G-Ausbau erforderlich.

Grundsätzlich sind die Möglichkeiten der Einflussnahme der Gemeinde auf den Ausbau des 5G-Netzes sehr beschränkt und reduzieren sich auf bauplanungsrechtliche Möglichkeiten und politische Einflussnahme bei übergeordneten Stellen. Vor dem Hintergrund, dem Thema durch größtmögliche Transparenz einen sachlichen, öffentlichen Diskurs zu ermöglichen, soll jedoch ein Grundsatzbeschluss zu dem Thema gefasst werden.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub steht einem ungeprüften und ungehinderten Ausbau des geplanten Mobilfunkstandards 5G kritisch gegenüber, da die Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und die Auswirkungen auf die Umwelt noch nicht ausreichend erforscht sind.

Die Gemeinde verpflichtet sich daher, jedes Ansinnen von Telekommunikationsunternehmen, das auf einen Ausbau des 5G-Netzes bzw. auch auf die Unterstützung für die Suche von künftigen Antennenstandorten abzielt, in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates zu beraten, sofern nicht zwingende Gründe entgegenstehen.

Ausdrücklich wird klargestellt, dass die Gemeinde bei diesem Beschluss keineswegs technik- bzw. fortschrittsfeindlich eingestellt ist, sondern ausschließlich ihrer Verantwortung der Gesundheit ihrer Bürger und Gäste gerecht werden möchte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 10

Sachverhalt

GRM Onnich greift die geplante Neuerrichtung eines landwirtschaftlichen Stadels auf dem Flst.-Nr. 160, Flur Lüß, auf. Der Eigentümer des Grundstücks benutzt seiner Aussage nach den Weg durch den Kurpark als Zufahrt zu seinem Grundstück und verschmutzt diesen übermäßig. Auch seien Bäume und Gehölz entfernt worden und Material in den Bachverlauf des Harrergrabens eingebracht worden, um eine bessere Bachdurchfahrt zu ermöglich. Seiner Einschätzung nach würde der geplante Stadel auch für die Lagerung von Heu von anderen Grundstücken und zum Unterstellen von Maschinen genutzt werden und somit den Vorgaben des Landratsamts widersprechen.

Datenstand vom 19.02.2020 11:16 Uhr