Datum: 12.03.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 23:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Beitritt zur Energiewende Oberland
4 Bauantrag; Antrag auf Befreiung für zwei Balkone; Windheuserstraße 3
5 Standesamt
5.1 Bestellung von Frau Hohnheiser zur Standesbeamtin
5.2 Widmung des Vortragssaal zum Trauraum
6 Aufhebung der Satzung der Einrichtung "verlängerte Mittagsbereuung"
7 Waldkindergarten Bad Kohlgrub e.V.; Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
8 Ortsmitte Bad Kohlgrub - Erstellung Leistungsverzeichnis, Wiedervorlage
9 Schulsportanlage "Am Erle"; Grundsatzbeschluss
10 Grund- und Mittelschule Bad Kohlgrub; Erneuerung der Turnhallenbeleuchtung auf LED
11 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.03.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 63 vom  12. Februar 2019 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.03.2019 ö informativ 2
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3. Beitritt zur Energiewende Oberland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.03.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Energiewende Oberland – Bürgerstiftung für Erneuerbare Energien und Energieeinsparung wurde im Jahr 2005 durch 86 Gründerstifter aus den Landkreisen Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen errichtet. Es handelt sich um eine Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt durch die Regierung von Oberbayern. Im Jahr 2011 trat der Landkreis Weilheim-Schongau dem Bündnis bei und im Jahr 2016 der Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Aktuell zählt die Bürgerstiftung 249 Stifterinnen und Stifter; darunter aktuell 78 Kommunen. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind aktuell der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Markt Murnau sowie die Gemeinden Oberammergau, Farchant, Schwaigen, Ohlstadt und Großweil Zustifterinnen.
Die Liste der Zustifter ist im Internet unter folgendem Link einsehbar:
http://energiewende-oberland.de/hp442/Stifterversammlung.htm 

Mit dem Beschluss des Kreistags Garmisch-Partenkirchen vom 14.10.2016 wandelte der Landkreis Garmisch-Partenkirchen seine bisher passive Mitgliedschaft in eine aktive Mitgliedschaft um. Nicht nur der Landkreis, sondern insbesondere auch die Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände, Bildungseinrichtungen und Unternehmen finden in der Energiewende Oberland einen fachlich kompetenten, etablierten, regionalen Ansprechpartner für die Erarbeitung und Begleitung der Durchführung von konkreten Maßnahmen vor Ort.

Der Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es, durch Förderung und Initiierung von Vorhaben und Maßnahmen den Energiebedarf und die Energieerzeugung so zu gestalten, dass die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen im Sinne der Nachhaltigkeit geschützt, erhalten und ggf. wiederhergestellt werden. Gemäß Satzung
  • fördert die Bürgerstiftung „Energiewende Oberland“ den Gedanken der Nachhaltigkeit in Politik, Wirtschaft und privaten Haushalten,
  • versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft,
  • ist wirtschaftlich und politisch unabhängig und ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden,
  • vermeidet die Dominanz einzelner Stifter, Parteien und/oder Unternehmen,
  • ist geografisch auf die Planungsregion 17 - Oberland ausgerichtet,
  • ist politisch gewollt und wird von den Landkreisen und den Kommunen unterstützt,
  • erweitert kontinuierlich das Stiftungskapital,
  • fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen werden oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten und
  • betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgerinnen und Bürgern der Landkreise die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub unterstützt die Ziele der Energiewende Oberland. Als Symbol dieses Bekenntnisses zu Klimaschutz und Energiewende vor Ort leistet die Gemeinde Bad Kohlgrub eine Zustiftung in Höhe von 500,00 Euro auf das Konto der Bürgerstiftung Energiewende Oberland mit Sitz in Penzberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bauantrag; Antrag auf Befreiung für zwei Balkone; Windheuserstraße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.03.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Bebauungsplan ist für das Antragsgrundstück eine Grundfläche von 100m² festgelegt. Nach herrschender (Rechts-) Meinung wird das Baugrundstück auch von einem Balkon überdeckt, dieser ist also bei der Berechnung der Grundfläche des Gebäudes zu berücksichtigen. Das Landratsamt hat nun Bauherrn und Planer darauf hingewiesen, dass durch die Balkone die Grundfläche überschritten wird. Der Bauherr beantragt daher die Zustimmung der Gemeinde für eine Überschreitung der Grundfläche für die Balkone um ca. 16m².  

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2019 den Antrag vorberaten:

Von verschiedenen Landratsämtern ist jedoch auch bekannt, dass diese bei der Grundflächenberechnung die Balkone nicht berücksichtigen. Es ist unklar ob bei anderen Vorhaben im Bebauungsplangebiet die Balkone bei der Grundflächenberechnung berücksichtigt wurden, da diese Genehmigungsfreistellungen waren und deshalb nicht vom Landratsamt geprüft wurden. Durch Unterschrift haben Planer und Bauherr versichert, dass alle gesetzlichen und gemeindlichen Vorschriften eingehalten wurden, eine Prüfpflicht für die Gemeinde besteht deshalb nicht.

Die Ausschussmitglieder sind der Meinung, dass Balkone nicht bei der Grundfläche berücksichtigt werden sollen und dies in den nächsten Bebauungsplänen deshalb festgesetzt werden soll. Für das aktuelle Bauvorhaben wird eine Zustimmung für eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans für die Grundfläche für die beiden Balkone empfohlen.  

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans für die Grundfläche für die beiden Balkone zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Zukünftig soll in allen Bebauungsplänen eine Festsetzung aufgenommen werden, dass Balkone bei der Berechnung der Grundfläche nicht berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Standesamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.03.2019 ö 5
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5.1. Bestellung von Frau Hohnheiser zur Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.03.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Die Fallzahlen im Standesamt Bad Kohlgrub, vor allem die Eheschließungen durch die große Nachfrage der Hörnle-Trauungen steigen immer mehr. Im April diesen Jahres werden die Aufgaben des Standesamtes der Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau übernommen. Dies bedeutet noch mehr Fälle im Standesamt. Um die Erfüllung der Aufgaben und stetig steigenden Aufgaben weiter zu gewährleisten, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11.12.2018 beschlossen, Frau Eva Hohnheiser als zusätzliche Standesbeamtin zu ernennen.

Frau Hohnheiser hat im Februar den zweiwöchigen Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg abgeschlossen. Mit Frau Hohnheiser gewinnen wir im Standesamt eine junge, engagierte und wissbegierige Kollegin, welche sehr verantwortungsbewusst arbeitet und sich in ihr unbekannte Rechtsfragen erfolgreich einliest. Frau Eva Hohnheiser ist seit Dezember 2018 auch im Standesamt und wird von Frau Gudrun Geiger, der Leiterin des Standesamtes, eingearbeitet. Aufgaben wie die Ausstellung von Urkunden (zur Unterschrift an den Standesbeamten), Anmeldung zur Eheschließung, Vorbereitung der Eheschließung, Sachbearbeitung der Sterbefallbeurkundung kann Frau Hohnheiser bereits selbstständig bearbeiten.

Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von dem Erfordernis der Angestelltenprüfung/Qualifikationsprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst/dritte Qualifikationsebene bzw. einer vergleichbaren Angestellten/Beschäftigtenprüfung nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AVPStG wurde bei der Standesamtsaufsicht beim Landratsamt in Garmisch-Partenkirchen bereits gestellt, mit Schreiben vom 11. Februar 2019 wurde der Ausnahme zugestimmt .

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Frau Eva Hohnheiser mit sofortiger Wirkung zur Standesbeamtin im Standesamtsbezirk Bad Kohlgrub zu bestellen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5.2. Widmung des Vortragssaal zum Trauraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.03.2019 ö 5.2

Sachverhalt

In den Gemeinden können Trauungsorte/Trauungssäle für die standesamtliche Trauung eingerichtet werden. Dabei sind die entsprechenden Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren maßgebend für die Auswahl und Gestaltung der Trauungsorte. Demnach muss der Ort für eine Trauung geeignet sein, d.h. eine würdenvollen Rahmen für die Eheschließungen bieten und dem Standesbeamten/der Standesbeamtin eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglichen. Bei Stätten im Außenbereich muss zudem bei schlechter Witterung eine Ausweichmöglichkeit direkt vor Ort vorhanden sein.

In der Gemeinde Bad Kohlgrub wurde der eingefriedete Platz um das Heldenkreuz unmittelbar oberhalb der Bergstation der Hörnle Schwebebahn zum Trauungsort bestimmt. Als Ausweichmöglichkeit bei schlechter Witterung wurde die Bauernstube im I. Stock des Jager-Anwesens bestimmt.
Da in diesem Trauungszimmer nicht mehr als 25 Personen Platz haben und die Hochzeitsgesellschaften stetig an Personenzahl zunehmen, ist es dringend notwendig einen weiteren Trauungssaal zu widmen. Nach Abschuss der Bauarbeiten im Lampl soll der Saal für Eheschließungen gewidmet werden. Da aber die Fertigstellung noch nicht absehbar ist, wird vom Standesamt vorgeschlagen den Vortragssaal im Haus des Gastes zu widmen.
Der Vortragssaal bietet ein ansprechendes Ambiente der sechziger Jahre mit traumhaftem Blick auf den Kurpark. Außerdem ist er, im Gegensatz zum Jager-Anwesen, barrierefrei erreichbar. Es ist davon auszugehen, dass durch die Möglichkeit in diesem besonderen Ambiente und mit einer großen Anzahl an Gästen zu heiraten die Eheschließungszahlen noch einmal gesteigert werden können. Davon werden dann sowohl Gastronomie, Hotellerie sowie entsprechende Dienstleister profitieren.

Frau Diwok von den Ammergauer Alpen, die den Brautpaaren bei dem Rahmenprogramm der Hochzeiten mit Rat und Tat zur Seite steht, begrüßt dieses Vorhaben einen Raum für größere Hochzeitsgesellschaften zur Verfügung zu stellen. Da die Trauungen unter Tags stattfinden, ist auch keine Terminkollision mit evtl. stattfindenden Konzerten zu befürchten. Außerdem ist dies auch eine einmalige Gelegenheit den örtlichen Tourismus zu unterstützen/fördern.

Die untere Aufsichtsbehörde, das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, steht den neuen Trauungsmöglichkeiten positiv gegenüber. Auch im Hinblick auf die Übernahme des Standesamtsbezirks Unterammergau macht ein Raum für größere Hochzeitsgesellschaften Sinn.

Bei Trauungen mit einer Gästezahl von 30 Personen und mehr ist auch ein höherer Verwaltungsaufwand gegeben, da der Raum gestellt werden muss. Dieser Aufwand soll durch eine Gebühr erstattet werden. Die Aufteilung der Gebühren, die den Rahmen von max. 250,00 € nach 2.II.8/1.1.2 Kostenverzeichnis nicht übersteigen dürfen, wird in einer separaten Auflistung dargestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Vortragssaal zum Trauraum zu widmen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Aufhebung der Satzung der Einrichtung "verlängerte Mittagsbereuung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.03.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Da die Gemeinde nicht mehr Trägerin der Einrichtung „verlängerte Mittagsbetreuung“ in der Bürgermeister-Hans-Reiner-Volksschule Bad Kohlgrub ist, sondern das Rote Kreuz, kann die noch bestehende Satzung aufgehoben werden.

Beschluss

Die Satzung über die Einrichtung „verlängerte Mittagsbetreuung“ in der Bürgermeister-Hans-Reiner-Volksschule Bad Kohlgrub, in der Form der Anlage, wird zum 01.01.2019 aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Waldkindergarten Bad Kohlgrub e.V.; Antrag auf Gewährung eines Zuschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.03.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.01.2019 bittet der Verein Waldkindergarten Bad Kohlgrub e.V. um den jährlichen Festzuschuss sowie um die Übernahme der Kosten für die Vorschulkinder (93 €/Monat/Kind).

Dieses Jahr wird wieder ein Festzuschuss in Höhe von 6.500 € beantragt.
Fünf Vorschulkinder werden im laufenden Kindergartenjahr 2018/2019 betreut. Im kommenden Kindergartenjahr ist mit 4 Kindern zu rechnen.

Der Zuschuss würde sich im Haushaltsjahr wie folgt darstellen:

Festzuschuss                                  6.500 €
Vorschulkinder 2018/2019                  3.255 €        (5 x 7 Monate x 93 €)
Vorschulkinder 2019/2020                  1.116 €        (4 x 3 Monate x 93 €)
Gesamtzuschuss 2019                10.871 €

Lt. der  zweiten Vorsitzenden Magdalena Böhmer überlegt der Waldkindergarten derzeit sich ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 staatlich anerkennen zu lassen um auch in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen (ca. 100€/Kind/Monat).

Beschluss

Der Zuschussantrag für den Waldkindergarten Bad Kohlgrub e.V. 2018 wird befürwortet.
Die Erstattung der Elternbeiträge für die Vorschulkinder im Kindergartenjahr 2019/2020 erfolgt anteilig bis Dezember 2019 nach Vorlage des Nachweises der tatsächlich betreuten Kinder.
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2019 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Ortsmitte Bad Kohlgrub - Erstellung Leistungsverzeichnis, Wiedervorlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.03.2019 ö 8

Sachverhalt

Nach der Klausur des Gemeinderats wurde die Verwaltung beauftragt die weiteren Schritte mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen. Am 11. Januar 2019 waren der Vorsitzende und Kämmerer Ehegartner beim zuständigen Sachbearbeiter in München. Als nächster Schritt muss ein Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung eines Städtebauplaners erstellt werden. Dieser soll die Gemeinde beim Verfahren begleiten und beraten. Außerdem soll mit seiner Unterstützung das Verfahren zügig durchgeführt und auch zu Ende gebracht werden.

Mehrere Gemeinderatsmitglieder waren in der letzten GR-Sitzung mit der Vorgehensweise nicht einverstanden. Sie waren verärgert, dass ein neues Verfahren begonnen wird und die bereits gemachten Untersuchungen und Planungen z. B. von den ARC-Architekten nach ihrer Meinung dann unberücksichtigt bleiben.
 
Der Vorsitzende erläuterte, dass die Ausschreibung vom derzeitigen Sachbearbeiter der Regierung von Oberbayern gefordert wird. Ohne die Einhaltung der Vorgaben der Regierung von Oberbayern wird es keine Zuschüsse für Planungen und Baumaßnahmen geben, so die Erläuterung des Vorsitzenden. Da die Regierung die beiden angesprochenen Planer für geeignet hält, werden diese auf jeden Fall an der Ausschreibung beteiligt und könnten dann auf ihre eigenen, aber auch auf die fremden Planungen aufbauen.

Der Gemeinderat beauftragte den Vorsitzenden in der letzten Sitzung mit dem Büro ARC-Architekten zu sprechen. Das Büro soll beim zuständigen Sachbearbeiter der Regierung von Oberbayern nachfragen, ob eine Förderung auch im Rahmen einer Fortführung der bisherigen Planung erfolgen kann.

Herr Riesinger vom Architekturbüro Arc-Architekten teilte dem Vorsitzenden nach Rücksprache mit, dass sowohl der Vertrag für das Interkommunale Entwicklungskonzept, als auch der Vertrag für den Städtebaulichen Rahmenvertrag „Ortsmitte Bad Kohlgrub“ bereits abgeschlossen und abgerechnet ist. Ebenso der städtebauliche Beratungsvertrag. Somit existiert lt. Aussage von Herrn Riesinger derzeit kein Vertrag der Arc-Architekten mit der Gemeinde Bad Kohlgrub.

Ebenso teilte Herr Rasp von der Regierung von Oberbayern dem Vorsitzenden per Email mit, dass ein eigenes Vergabeverfahren nötig ist. Wenn hierfür Zuschüsse beantragt werden, muss der Auftrag im Wettbewerb vergeben werden. Zur Angebotseinholung ist eine konkrete Leistungsbeschreibung durch die Gemeinde erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt nunmehr die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Regierung von Oberbayern ein Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung eines Städteplaners zu erstellen. Dieser soll die Gemeinde bei einer zügigen und zielgerichteten Durchführung eines Verfahrens für die Ortsmitte begleiten und beraten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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9. Schulsportanlage "Am Erle"; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.03.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Sanierung der Schulsportanlagen in der Erlestraße ist dringend notwendig.
Hierfür wurde im Rahmen einer Erstplanung durch das Ingenieurbüro ISA, Heltersberg eine Planungsbasis sowie eine Kostenschätzung erstellt. Letztere lag ursprünglich bei 851.829,07 Euro (Stand: 23.08.2017)

In der Folge der Diskussion um Ausführung und Qualität wurden die Anlagen noch einmal mit zwei Sportanlagenbauern besichtigt. Diese waren alle der Meinung, dass ein kompletter Neubau in dem bisher geplanten Umfang nicht notwendig sei. Vielmehr wären folgende Arbeiten ausreichend:

Weit- und Dreisprunganlage:
Der Auf- und Unterbau der Anlage ist grundsätzlich in Ordnung.
Es werden folgenden Maßnahmen empfohlen:
-Defekte Stellen tauschen und gelöste Bereiche festigen
-Randleisten im gesamten Bereich wieder freilegen
-Grundreinigung des Belages durchführen
-UV-Beschichtung und Linien erneuern

Alternativ ist die geplante Kurvenbahn auch kein Problem, so dass die Weit- und Dreisprunganlage zurückgebaut und anschließend verlegt werden könne. Hierfür müsse jedoch im neu erstellten Bereich der Unterbau errichtet werden.

Laufbahn:
Die Laufbahn weißt größere Schäden, Unebenheiten und Probleme mit der Wasserbeseitigung auf. Der Untergrund scheint defekt zu sein, so dass eine punktuelle Reparatur und Gesamtreinigung hier nicht ausreichen dürften. Die vollständige Instandsetzung wird hierbei notwendig sein.

Mehrzweckplatz:
Der Platz selbst ist noch in einem brauchbaren Zustand. Der Aufbau unterscheidet sich hierbei von den beiden vorgenannten Anlagen im Material. Mit einer Grundreinigung, Versiegelung, etc. müsste die Anlage wieder in einem guten Zustand sein. Ergänzend kommt noch der mangelhafte Zaunzustand hinzu.


Auf dieser Basis wurden die Planung- und somit die Kostenberechnung durch das Ingenieurbüro überarbeitet und angepasst. Vorgeschlagen wird, den Mehrzweckplatz durch Grundreinigung, Zaunerneuerung zu ertüchtigen, die Weit- und Dreisprunganlage zurück zu bauen und den Aufbau der Laubahn zu erneuern und in einer Kurvenbahn weiter zu führen. Siehe Planung.
Ergänzend sind noch arbeiten im Drainagebereich des Platzes, an den Rändern der Laufbahn sowie an den Sitzbänken notwendig.
Dieser Umfang der Maßnahmen wird durch ISA mit Bruttokosten von 380.814,36 € (Stand 08.02.2019) inkl. Honorar beziffert.

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat nun einen Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen im Bereich der Schulsportanlagen zu fassen.
Parallel wurde von der Verwaltung die Negativbescheinigung für die schulaufsichtliche Genehmigung eingeholt, die als Basis für Zuwendungen notwendig ist. Nach dem Durchführungsbeschluss müsste der Zuschuss beantragt werden. Es ist mit einem Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der Baukosten zzgl. 16 Prozent für die Nebenkosten zu rechnen, dies entspricht rund 230.000 Euro.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub beschließt die Umsetzung zur Sanierung und Erweiterung der Schulsportanlagen `Am Erle` auf Basis der Planung vom November 2017 im Sachverhalt dargestellten Umfang und der Kostenberechnung vom 08.02.2019. Die Planung ist vor einer Einreichung bei der Zuschussbehörde Regierung von Oberbayern mit der Schulleitung und dem SC-Abteilung Leichtathletik abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Grund- und Mittelschule Bad Kohlgrub; Erneuerung der Turnhallenbeleuchtung auf LED

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.03.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates vom 10.07.2018 wurde die Planung für die Erneuerung der Turnhallenbeleuchtung auf LED in der Grund- und Mittelschule Bad Kohlgrub beschlossen.

Das Büro licht&raum, Her Helmut Müksch hat für die Umrüstung die Kosten ermittelt. Diese belaufen sich auf insgesamt rund 42.000 Euro. Ausschlaggebend sind hier nicht nur die Leuchten, sondern auch eine Verbesserung an der Elektrik selbst in Form von Überspannungsschutz und Brandschutzschalter. Weiter wird ein Gerüst benötigt werden und die Technik muss mit Tageslichtsteuerung ausgestattet.
Aufgrund der Kostenschätzung wurde für die Maßnahme die Förderung des Bundesumwelt-ministeriums beantragt und erhielten eine Zusage über 12.118,00 Euro.
Der verbleibende Eigenanteil beträgt somit rund 30.000 Euro.

Aufgrund des Zustandes der Beleuchtung empfiehlt die Verwaltung die Durchführung der Maßnahme und soll die Ausschreibung durchführen. Als Ausführungszeit wären die Sommerferien 2019 vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bad Kohlgrub befürwortet die Umrüstung der Turnhallenbeleuchtung in LED. Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung und die Umsetzung durchzuführen. Die Mittel sind im Haushalt einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.03.2019 ö 11
Datenstand vom 26.07.2019 08:41 Uhr