Datum: 11.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Bauanträge
3.1 Neubau von drei Stellplätzen; Hauptstraße 3
3.2 Antrag auf Genehmigungsfreistellung; Erstellung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage; Auf der Oh 13
4 Verordnung über die Parkgebühren und andere Regelungen für den ruhenden Verkehr; Änderung für das Parken mit "Handy-App"
5 Vorübergehende Auslagerung einer Krippengruppe aus Bad Bayersoien in die Wandelhalle; Grundsatzbeschluss
6 Klassiktage gemeinnützige UG; Zuschussantrag für Klassiktage Ammergauer Alpen 2019
7 ZAMMA - Kulturfestival Oberbayern 2021
8 Hochbehälter Sonnen; Grundsatzbeschluss
9 Caritas-Kindertagesstätte; Anhebung der Gebühren
10 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 67 vom 14. Mai 2019  wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2019 ö informativ 2
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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2019 ö 3
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3.1. Neubau von drei Stellplätzen; Hauptstraße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Nicht überdachte Stellplätze sind nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 b) BayBO verfahrensfrei, es bedarf also weder einer Genehmigung noch einer Anzeige.
Der Bauherr will jedoch auf Grund der Abgrabungen und der Zufahrt über die Staatsstraße eine Baugenehmigung. Außerdem sind die Grundstücksgrenzen in der Natur nicht erkennbar, die westliche  liegt teilweise mitten in der Zufahrt des Nachbargrundstückes.
Es wurde vorab eine Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Weilheim, Bereich Straßenbau, eingeholt (siehe Anlage).
Das Vorhaben liegt im Innenbereich (§34 BauGB), ein Bebauungsplan besteht nicht.  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Neubau von drei Stellplätzen“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.2. Antrag auf Genehmigungsfreistellung; Erstellung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage; Auf der Oh 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan mit Antrag auf Genehmigungsfreistellung

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gagers“.

Beim Antrag der April-Sitzung war das Untergeschoss so dargestellt, dass es ein Kellergeschoss nach BayBO ist. Im Bebauungsplan ist jedoch ausdrücklich festgehalten, dass Kellergeschosse nicht abgegraben werden dürfen, was jedoch im Antrag dargestellt war.  

Das Landratsamt hat in einer Stellungnahme vom 30. April 2019 festgestellt, dass der Antrag, der in der Sitzung im April behandelt wurde, die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht einhält. Auch wenn der Gemeinderat der Abgrabung ausdrücklich zugestimmt hätte, so hätte die untere Bauaufsichtsbehörde dem Antrag nicht zugestimmt, da die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach deren Meinung zu groß war.

Der Planer hat nun einen geänderten Antrag auf Genehmigungsfreistellung gestellt.

Das Büro BöhmerLaubender als Ersteller des Bebauungsplanes hat auf Bitten des Bauherrn die Planung überprüft. Es hat Folgendes dem Landratsamt und der Gemeinde mitgeteilt: „Demnach ergeben sich aus unserer Sicht keine Abweichungen vom Bebauungsplan Gagers (Stand: 2.Änderung). (…) Da es sich bei dem betroffenen Geschoss nachweislich nicht um ein Kellergeschoss handelt, sondern um ein Vollgeschoss, wäre die geplante Höhenlage zulässig.“

Der Bebauungsplan ist somit vollständig eingehalten, eine Genehmigungsfreistellung ist möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für das Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und stimmt dem Antrag auf Genehmigungsfreistellung zu. Die Verwaltung wird beauftragt dies dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen, mit dem Hinweis, dass alle Festsetzungen des Bebauungsplanes und die Regelungen der örtlichen Bauvorschriften (OGS) eingehalten werden müssen (Art. 58 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 BayBO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Verordnung über die Parkgebühren und andere Regelungen für den ruhenden Verkehr; Änderung für das Parken mit "Handy-App"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2019 ö 4

Sachverhalt

In den Gemeinden des Ammertales versucht man derzeit eine einheitliche Lösung für die Parkraumbewirtschaftung und ein Parkkonzept gemeinsam zu erarbeiten. In diesem Rahmen wurde auch versucht einen Anbieter für das Parken mit Handy-App zu finden. Auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen durch die Länge der Parkzeiten und den unterschiedlichen Konditionen konnte man sich jedoch nicht auf einen Anbieter einigen. Die Gemeinde Oberammergau hat sich für den Anbieter Parkstar entschieden, die anderen Gemeinden jedoch für den Anbieter Parknow. Alle Gemeinden werden jedoch einheitlich die Nutzungsentgelte der Handy-App (25 Cent) auf die Nutzer umlegen.
Ursprünglich war gedacht, dass auf den Parkplätzen in Bad Kohlgrub bei Benutzung der Park-App eine minutengenaue Abrechnung stattfinden soll, dies wurde deshalb auch so in der Verordnung über Parkgebühren und andere Regelungen für den ruhenden Verkehr im Februar 2019 so beschlossen.
Bei weiteren Gesprächen zum Parkkonzept in den Ammergauer Alpen hat sich jedoch herausgestellt, dass nur Bad Kohlgrub diese Lösung anbieten würde. Um hier eine Einheitlichkeit in der Tourismusregion zu erreichen wird deshalb angeregt, dass auch Bad Kohlgrub beim Parken mit Handy-App die Staffelung wie beim normalen Parken über Automaten beibehält. Die Verordnung muss deshalb angepasst werden. Ansonsten gibt es keine Änderungen am beiliegenden Entwurf in Bezug auf die derzeitige Verordnung.  

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, dass das Nutzungsentgelt für die Handy-App, wie in den anderen Gemeinden der Ammergauer Alpen auch, auf die Nutzer umgelegt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über Parkgebühren und andere Regelungen für den ruhenden Verkehr  in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Vorübergehende Auslagerung einer Krippengruppe aus Bad Bayersoien in die Wandelhalle; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2019 ö 5

Sachverhalt

Frau Erste Bürgermeisterin Gisela Kieweg hat beim Vorsitzenden angefragt, ob es grundsätzlich möglich wäre, dass die Gemeinde Bad Bayersoien nach dem Auszuge des Kindergartens St. Martin in das neue Gebäude eine Krippengruppe in der ehemaligen Wandelhalle auslagert, bis die neuen Räumlichkeiten in Bad Bayersoien bezogen werden können. Bad Bayersoien hat derzeit einen Bedarf an sechs bis acht Krippenplätzen, die restlichen Plätze könnten durch Kohlgruber Kinder aufgefüllt werden. Nach derzeitigen Gesprächen wäre Träger die Caritas.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Verpachtung der Wandelhalle an die Gemeinde Bad Bayersoien als Übergangslösung für ein Jahr, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2020  zu. Betreuungsplätze, die nicht von Bayersoiener Kindern belegt werden, sollen für Kohlgruber Kinder zur Verfügung stehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Klassiktage gemeinnützige UG; Zuschussantrag für Klassiktage Ammergauer Alpen 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.04.2019 stellten Beate und Josef Gilgenreiner für die Klassiktage gemeinnützige UG einen Zuwendungsantrag in Höhe von 7.500 Euro für die Klassiktage Ammergauer Alpen für das Jahr 2019. Der Antrag liegt der Beschlussvorlage bei.

Die Mittel sind im Haushalt 2019 eingeplant.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub gewährt der Klassiktage gemeinnützige UG für die Durchführung der Klassiktage Ammergauer Alpen 2019 einen Zuschuss in Höhe von 7.500,00 Euro. Der Gemeinde ist nach Abschluss eine Abrechnung über die Veranstaltung und Nachweis über die Zuwendungsverwendung vorzulegen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. ZAMMA - Kulturfestival Oberbayern 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Email vom 30.04.2019 übersandte das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen die Bewerbungsunterlagen für die Ausrichtung des Kulturfestivals ZAMMA im Jahr 2021.
Das Festival 2019 findet in Garmisch-Partenkirchen statt. Die Veranstaltungsreihe bietet im Rahmen der Veranstaltungen ein überörtliches und hochwertiges Programm im kulturellen Bereich. Die Umsetzung wird vom Bezirk Oberbayern begleitet.
Für die Durchführung hat die Kommune, die den Zuschlag erhält, personelle Unterstützung zu leisten, sowie ein Finanzbudget von mindestens 60.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Auch, wenn die Veranstaltung für Bad Kohlgrub eine Bereicherung wäre, sind die Voraussetzung für die Gemeinde sowohl in personeller als auch in finanzieller Sicht derzeit nicht zu erfüllen.

Beschluss

Eine Bewerbung der Gemeinde Bad Kohlgrub für das ZAMMA – Kulturfestival Oberbayern im Jahr 2021 wird aus personellen und finanziellen Gründen nicht abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Hochbehälter Sonnen; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für den Neubau des Hochbehälters Sonnen wird beim Wasserwirtschaftsamt eine Förderung nach der RZWas 2018 beantragt.

Für die Antragsstellung benötigt die Förderstelle einen Grundsatzbeschluss über die Durchführung der Maßnahme.

In der Sitzung vom 31.05.2016 wurden bereits die Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1-9 vergeben.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub beschließt den Neubau des Hochbehälters Sonnen durchzuführen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Caritas-Kindertagesstätte; Anhebung der Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2019 ö 9

Sachverhalt

Der Kindergarten und die Kinderkrippe St. Martin ziehen im August 2019 in das sanierte und erweiterte Gebäude der Gemeinde um.
Mit diesem Gebäude hat sich die Situation für Krippe und Kindergarten erheblich verbessert, es stehen mehr Platz und mehr Möglichkeiten für die Betreuung und die pädagogische Arbeit mit den Kindern zur Verfügung. Für den Träger bedeutet das größere Gebäude jedoch auch größere Kosten.

Die Caritas finanziert ihre Ausgaben über die Zuschüsse des Freistaats (beantragt für 2019 ca. 160 000€), die Zuschüsse der Gemeinde (beantragt für 2019 ca. 133 000€) und die Elternbeiträge. Bei der Einführung des derzeit gültigen Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes war eine Kostenverteilung von 40% Freistaat, 40% Gemeinde und 20% Eltern üblich, durch zusätzliche Förderungen einzelner Kindergruppen z. B. von Vorschülern, hat sich dies in Richtung des Freistaats verschoben.

Die Caritas kann durch die Zuschüsse von Freistaat und Gemeinde sowie die Elternbeiträge nicht alle Kosten decken und hat deshalb mit der Gemeinde Bad Kohlgrub einen Defizitvertrag, auf Grund des Umzugs in das neue Gebäude der Gemeinde wird dieser an die Gegebenheiten angepasst und neu abgeschlossen.
Betrug das Defizit im alten Kindergarten bisher ca. 20 000€ (incl. Gebäudeunterhalt direkt durch die Gemeinde; ohne Abschreibung und Verzinsung von Ausstattung, Gebäude und Grundstück) so hat die Caritas nun einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 mit einem Defizit von über 50 000€ (ebenfalls ohne kalkulatorische Kosten) vorgelegt.
Die Gesamtausgaben der Gemeinde würden somit von etwa 140 000€ im Jahr auf über 180 000€ im Jahr steigen.
Dem Träger stehen nur wenige Instrumente zur Reduzierung der anfallenden Kosten zur Verfügung. Durch den Abschluss eines neuen Defizitvertrages wird die Caritas zu einem wirtschaftlichen Betrieb (Verhältnis Kinder zu Personal nahe an der gesetzlichen Vorgabe) angehalten.
Mehrere Gemeinderatsmitglieder haben sich in der Vergangenheit für eine Anhebung der Gebühren ausgesprochen, da durch das neue Gebäude erheblich bessere Voraussetzungen für die Betreuung geschaffen werden.
Die beiliegende Übersicht verschafft einen Überblick der Gebühren im Umland. Insbesondere bei den Gebühren mit Stand 12/2018 ist eine Anpassung bis zum neuen Kindergartenjahr im September zu erwarten, teilweise sind diese bereits ganz aktuell (gemeindliche Kindergärten Oberammergau in der Sitzung vom 5. Juni 2019) geschehen.

Lt. Auskunft der Caritas wurden die Gebühren zum letzten Mal vor ca. sechs Jahren erhöht.  

Die Kindergartengebühren in Bad Kohlgrub sind im Vergleich zu den abgefragten Gemeinden/Kindergärten mit am Günstigsten. Bei Gemeinden/Kindergärten, die derzeit vergleichbare Gebühren haben, sind diese bereits seit Längerem festgelegt bzw. ist eine Entscheidung über die Erhöhung bereits angekündigt. Bei der von der Verwaltung empfohlenen Gebührenhöhe bewegt sich die Gemeinde im gleichen Bereich wie die gemeindlichen Kindergärten in Saulgrub und Altenau bzw. der private Träger Murnauer Mütter- und Familienzentrum Murmel e.V., also wie in den unmittelbaren Nachbargemeinden.
 
Die Krippengebühren sind im Vergleich zu den anderen Gemeinden/Trägern deutlich zu niedrig. Hier ist vor Allem zu Bedenken, dass bei der Bezuschussung ein Kind unter drei Jahren doppelt so stark gefördert wird wie ein Kind über drei Jahren. Bei der Belegung einer Gruppe wird ein Krippenkind doppelt berechnet, bei einer entsprechend günstigeren Gebühr im Vergleich zu einem Kindergartenkind, entsteht somit ein höheres Defizit. Einige Gemeinden/Träger haben dies erkannt und erheben für Krippenkinder die doppelte Gebühr (orange markiert) bzw. sogar mehr als das Doppelte (Rottenbuch). Bei den anderen Gemeinden/Trägern muss von einem politisch gewollten niedrigen Preis ausgegangen werden. Gründe gibt es hier viele, z. B. bei einer Krippen-Neueröffnung den Versuch die notwendige Gruppenstärke zu erreichen. Die anderen Vergleichsgemeinden/-träger erheben durchschnittlich bei einer Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden eine Gebühr von knapp 180€ im Monat, in Bad Kohlgrub müssen für diese Buchungszeit derzeit lediglich 118€ bezahlt werden.

Beschluss 1

Beschluss 1:

Der Gemeinderat beschließt die folgende Staffelung der Kindergartengebühren ab dem
1. September 2019:
4-5 Std 110,00 €, 5-6 Std 120,00 €;        6-7 Std 130,00 €; 7-8 Std 140,00 €; 8-9 Std        150,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Beschluss 2

Beschluss 2:

Der Gemeinderat beschließt die folgende Staffelung der Krippengebühren ab dem
1. September 2019:
4-5 Std 220,00 €, 5-6 Std 240,00 €;        6-7 Std 260,00 €; 7-8 Std 280,00 €; 8-9 Std        300,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Beschluss 3

Beschluss 3:

Der Gemeinderat beschließt die folgende Staffelung der Krippengebühren ab dem
1. September 2019:
Bis 4 Std 200,00€; 4-5 Std 220,00 €, 5-6 Std 230,00 €; 6-7 Std 240,00 €; 7-8 Std 250,00 €; 8-9 Std        260,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

Beschluss 4

Beschluss 4:

Der Gemeinderat beschließt die folgende Staffelung der Krippengebühren ab dem
1. September 2019:
Bis 4 Std 160,00€; 4-5 Std 180,00 €, 5-6 Std 200,00 €; 6-7 Std 220,00 €; 7-8 Std 240,00 €; 8-9 Std        260,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2019 ö 10
Datenstand vom 01.10.2019 15:31 Uhr