Datum: 09.07.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 23:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Feuerwehr; Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges LF 8 und Vorstellung eines Fahrzeugkonzeptes
4 Bauleitplanung; Bebauungsplan für ein Wohngebäude auf dem Grundstück Prentstraße 30
5 Antrag auf isolierte Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften; nachträgliche Genehmigung der Einfriedung; Windheuserstraße 14
6 Grundschule; Kostenbeteiligung Jugendsozialarbeiter
7 Straßenausbaupauschalen nach Art. 13h BayFAG ab 2019
8 Haushaltssatzung 2019; Informationen zur Genehmigung
9 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 91. Sitzung des Gemeinderates 09.07.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

D ie Niederschrift Nr. 69 vom 25. Juni 2019 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 91. Sitzung des Gemeinderates 09.07.2019 ö informativ 2

Sachverhalt

  1. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Minigolfanlage  ab sofort bis vorerst 31.12.2019 wieder verpachtet sei.  Die Eröffnung sei für Ende Juli geplant.
  2. Weiterhin sind im Ort Schulweghelfer gesucht. Zwei Mütter hatten auf Eigeninitiative einen neuen Aufruf gestartet auf den hin bisher 10 Personen ihre Hilfe angeboten haben. Es wären aber noch ca. 10 Personen wünschenswert, so müsste jeder nur einmal im Monat für die Zeit von 07.30 – 08.00 Uhr zur Verfügung stehen.

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3. Feuerwehr; Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges LF 8 und Vorstellung eines Fahrzeugkonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 91. Sitzung des Gemeinderates 09.07.2019 ö 3

Sachverhalt

Siehe Anlagen

Die Feuerwehr wird dem Gemeinderat erläutern welches Fahrzeug für das Löschgruppenfahrzeug LF 8, Baujahr 1974, gedacht ist und welche Investitionen in den Fuhrpark für die Ersatzbeschaffungen der derzeitigen Fahrzeuge bis zum Jahr 2032 vorgeschlagen werden.
Durch dieses Fahrzeugkonzept soll sowohl dem Gemeinderat und der Kämmerei, als auch der Feuerwehr ein langfristiger Plan für die Finanzierung, Ausschreibung und Beschaffung an die Hand gegeben werden.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt die Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges LF 8 durch einen Gerätewagen-Logistik GW-L2. Die Feuerwehr wird mit der Erstellung der Ausschreibung, die Verwaltung mit der Beantragung des Zuschusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Gemeinderat nimmt das Konzept der Feuerwehr für die Ersatzbeschaffungen der Fahrzeuge zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, diese, nach Möglichkeiten der finanziellen Lage, in den jeweiligen Finanzplanungsjahren zu berücksichtigen und zu gegebener Zeit dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung; Bebauungsplan für ein Wohngebäude auf dem Grundstück Prentstraße 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 91. Sitzung des Gemeinderates 09.07.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2018 die Angelegenheit vorbesprochen:
„Der geplante Neubau wurde mit Eigentümer (…) besprochen. (…) Bei der Vorstellung des Vorhabens fiel auf, dass dieses im Westen durch die gesamte Länge von 18m (Garage 6m und Anbau 12m) sehr stark in den Hang hineingebaut werden müsste. Dies findet keine Zustimmung im Bauausschuss. Der Bauausschuss empfiehlt deshalb, den Anbau (10m x 12m) direkt an das bestehende Haus – unter Berücksichtigung einer Vermessung des Hanges und evtl. Vorgaben durch das Wasserwirtschaftsamt. Damit würde der Garagenzwischenbau entfallen. Die Mindestzufahrt von 3,20m ist durchgängig gegeben und wäre deshalb in Ordnung.“

Das Wasserwirtschaftsamt hat zur ursprünglichen Anfrage eine Stellungnahme abgegeben. Es sieht im Bereich des Vorhabens keine Gefahr der Ausuferung. Es darf in die Böschung des Obernauer Grabens auf keinen Fall eingegriffen werden. Das Gebäude sollte weiter vom Gewässer weggerückt werden, insbesondere wenn ein Keller geplant ist.

Mit Brief vom 16. Oktober 2018 wurde dem Antragsteller das Ergebnis der Bauausschuss-Sitzung und die Stellungnahme des WWA mitgeteilt. Außerdem wurde folgende Empfehlung gemacht:
„Die Mindestzufahrt von 3,20m ist durchgängig gegeben. Wir bitten für die Zukunft auch zu beachten, dass diese Zufahrt nicht nur als normale Zufahrt für das Wohngebäude, sondern auch als Zufahrt für Rettungsdienst und Feuerwehr mit LKWs ausreichend sein und bleiben muss. Die Gemeinde empfiehlt diese Erschließung bereits vor der Einreichung der formellen Bauvoranfrage durch ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht grundbuchrechtlich zu sichern.“

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11. Februar 2019 mit dem vorliegenden Antrag beschäftigt. Er vertrat die Rechtsmeinung, dass die Geländekante zwischen den Flurnummern 181, 228/2 und 228 oberhalb und 231/4 und 227 unterhalb die Abgrenzung zwischen Außen- und Innenbereich ist. Das Grundstück der Voranfrage liegt deshalb im Innenbereich, eine Bebauung ist unter Berücksichtigung von Art und Maß der baulichen Nutzung der Umgebung möglich.

In der Sitzung am 12. Februar 2019 hat der Gemeinderat sein Einvernehmen mit folgenden Hinweisen erteilt: „Im vorliegenden Antrag ist nicht nur keine Aussage über die Erschließung getroffen, sondern ausdrücklich beantragt, dass im Vorbescheidsverfahren die Erschließung nicht geprüft werden soll. Das Antrags-Grundstück wird ausschließlich über das Privatgrundstück Prentstraße 28 erschlossen. Bei einer Grundstücksteilung für das neue Gebäude erfolgt die Erschließung sogar über zwei Vorderlieger. Im Bauantrag sind die Stellplätze für den Bestand und den Neubau und eine Wendemöglichkeit anzugeben. Ebenso ist die Sicherstellung der leitungsmäßigen Erschließung per Grundbuchauszug mit überlangen privaten Hausanschlüssen über die Nachbargrundstücke nachzuweisen. Nach Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs muss eine ausreichende Straßenerschließung mindestens 3,5m breit sein, diese Erschließung ist beim Bauantrag per Grundbuchauszug nachzuweisen.“

Das Landratsamt ist bei einer Prüfung nicht der Meinung des Gemeinderats gefolgt und sieht die Grenze zwischen Außen- und Innenbereich in an einer Linie in der Verlängerung der rückwärtigen Außenwände der Gebäude Prentstraße 18 und 24 (siehe Anhang). In einer E-Mail vom 30. April 2019 hat das Landratsamt dem Planer des Vorhabens deshalb Folgendes mitgeteilt: „wie bereits im Rahmen des bisherigen Verfahrens sowie im Rahmen der Ortsbesichtigung kommuniziert wurde ist das Vorhaben, auch nach mehrmaligen Besprechungen und Überlegungen nach wie vor NICHT genehmigungsfähig. Hinsichtlich der Sach- und Rechtslage verweisen wir auf unser Schreiben vom 12.03.2019. Hieran hat sich bisweilen nichts verändert.“

Der Antragsteller hat deshalb mit Schreiben vom 25. Juni 2019 die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) beantragt. Die Gemeinde kann auf Grund dieser Rechtsgrundlage einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.

Da der Antrag bereits mündlich angekündigt war, hat sich der Bauausschuss in seiner Sitzung am 24. Juni 2019 mit der Angelegenheit erneut befasst.
Die Gemeinde hat bereits mehrfach Einbeziehungssatzungen aufgestellt. Leider hat sich hier aber öfter herausgestellt, dass gerade in Bezug auf die Erschließung zu wenig geregelt ist und deshalb privatrechtliche Lösungen geschaffen werden mussten.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2019 deshalb den Vorschlag der Verwaltung befürwortet statt einer Satzung nach §34 BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen, insbesondere um folgende Punkte zu lösen:
  • Lage des zukünftigen Baukörpers in Bezug auf den Obernauer Graben
  • Zufahrt über ein bzw. später evtl. zwei Vorderliegergrundstücke
  • Parkplätze für den Bestand und den zukünftigen Baukörper
  • Wendemöglichkeit
  • Textliche Festsetzungen für die leitungsmäßige Erschließung

In seiner Sitzung am 8. Juli hat sich der Bauausschuss erneut damit befasst. Hierbei wurde deutlich, dass es keine Empfehlung an den Gemeinderat geben wird.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass ein Bebauungsplan für die Erstellung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Prentstraße 30 erforderlich ist. Mit dem Antragsteller ist eine Kostenübernahme-erklärung für die Bauleitplanung abzuschließen.  Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Beschluss 2

Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt, dass eine Einbeziehungssatzung für die Erstellung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Prentstraße 30 erforderlich ist. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Antrag auf isolierte Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften; nachträgliche Genehmigung der Einfriedung; Windheuserstraße 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 91. Sitzung des Gemeinderates 09.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen


Beantragt wird die Abweichung von der Festsetzung der gemeindlichen Gestaltungssatzung in Bezug auf die Einfriedung.
Lt. Antrag liegt die mündliche Zustimmung eines Grundstücksnachbarn vor.  

Da es sich bei dem Vorhaben um eine Einfriedung nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a) BayBO und somit um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt, hat die Gemeinde über Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften zu entscheiden (Art. 63 Abs. 2 und 3 BayBO). Die Gemeinde erstellt den Genehmigungsbescheid, die untere Bauaufsichtsbehörde erhält lediglich eine Ausfertigung von Antrag und Bescheid.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 8. Juli die Höhe des angebrachten Zaunes in Augenschein genommen. Dabei wurde festgestellt, dass die Höhe der Einfriedung auf der West- und Südseite unproblematisch ist, auf der Ostseite jedoch zwischen ca. 2m und 2,40m beträgt (siehe Bilder) und nicht toleriert werden kann.
Der Bauausschuss empfiehlt deshalb, den Antrag auf isolierte Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften abzulehnen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt für das Vorhaben „nachträgliche Genehmigung der Einfriedung“ einer Abweichung vom Bebauungsplan und der gemeindlichen Gestaltungssatzung in Bezug auf die Höhe der Einfriedung zu. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

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6. Grundschule; Kostenbeteiligung Jugendsozialarbeiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 91. Sitzung des Gemeinderates 09.07.2019 ö 6

Sachverhalt

Siehe Anlage

Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung am 20. Februar 2018 mit der Angelegenheit befasst und die Verwaltung mit der Klärung der Bezuschussung durch den Landkreis und den Freistaat und der Ermittlung des verbleibenden Gemeindeanteils beauftragt.

Zum gemeindlichen Anteil hat Herr Rektor Mentler der Gemeinde mit E-Mail vom 1. Juli 2019 Folgendes mitgeteilt:

„•        Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 20% der entstehenden Personalkosten.
       Das entspricht einem Betrag zwischen 6000.- und 7000.- €
       Die staatliche Förderung soll auf 50% steigen.
       Für dieses Jahr bedeutet es in etwa eine Summe von 2000.- €“ (für den Rest des Jahres 2019)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme von 20% der Kosten eines Jugendsozialarbeiters für die Grundschule Bad Kohlgrub (derzeit geschätzt etwa 6000€ bis 7000€), jedoch mit maximal 7.000 €/Jahr.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Straßenausbaupauschalen nach Art. 13h BayFAG ab 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 91. Sitzung des Gemeinderates 09.07.2019 ö informativ 7

Sachverhalt

Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ist die Möglichkeit für Kommunen, Straßenausbaumaßnahmen Beiträge zu verlangen, weggefallen. Der Freistaat Bayern hat hierbei finanzielle Unterstützungen und Ausgleiche für alle Kommunen versprochen. Hierfür wurde das Finanzausgleichsgesetz (FAG) neu geregelt und Pauschalen eingeführt.
Diese sind in einer Übergangszeit bis 2020 noch gesplittet und ab 2021 auf einem Niveau von 150 Millionen Euro für ganz Bayern. Die Splittung bedeutet, dass Kommunen, die ab 2011 ein Straßenausbaubeitragssatzung hatten und innerhalb der Jahre 2008 bis 2017 Maßnahmen abgerechnet haben, in den Jahren 2019 und 2020 einen höheren Anteil bekommen.
Alle anderen Kommunen bekommen nur einen Anteil nach der Siedlungsfläche. Die Gemeinde erfüllt für einen erhöhten Betrag zwar die Voraussetzung, eine gültige Straßenausbaubeitragssatzung gehabt zu haben, aber es wurden – aufgrund der finanziellen Situation – keine Maßnahmen zwischen 2008 und 2017 abgerechnet. Somit erhält Bad Kohlgrub nur den Grundbetrag. Eine Anmeldung für den zusätzlichen Finanzanteil 2019 und 2020 kann daher nicht gestellt werden.

Die Mindestpauschale soll künftig bei 10.000 Euro liegen. Wieviel Bad Kohlgrub erhält ist aktuell noch nicht bekannt. Aufgrund der Tatsache, dass Bad Kohlgrub bisher schon kaum die finanziellen Mittel für einen Straßenausbau hatte, wird sich die Situation durch die entfallene Beitragserhebungsmöglichkeit noch verschärfen.

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8. Haushaltssatzung 2019; Informationen zur Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 91. Sitzung des Gemeinderates 09.07.2019 ö informativ 8

Sachverhalt

Die Genehmigung des Haushaltes 2019 ist mit Schreiben des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen vom 04.06.2019 erfolgt. Diese umfasst auch die geplanten Kreditaufnahmen in Höhe von 1.882.000 Euro. In der Finanzplanung sind bis dato für die Finanzierung der weiteren Projekte Kredite eingeplant. Diese werden jedoch, sollten sie nach bisheriger Planung kommen, nicht mehr in voller Höhe genehmigungsfähig. Die Gemeinde muss daher dringend die möglichen Einnahmepotenziale ausschöpfen und Projekte zeitlich schieben.

Beschluss

Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 mit deren Anmerkungen wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 91. Sitzung des Gemeinderates 09.07.2019 ö 9

Sachverhalt

  1. Gemeinderat Freisl weist auf den Fußweg zwischen dem neuen Kindergarten und der Bahnlinie hin. Er befürchtet im Herbst ein Herabfallen von beschädigten Ästen. Die DB soll durch die Verwaltung auf die Missstände hingewiesen werden.
  2. Gemeinderat Wojciak erkundigt sich nach dem Planungsstand der Leichtathletikanlagen. Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Ausschreibung erst nach Vorliegen des Förderbescheides erfolgen kann.

Datenstand vom 13.09.2019 12:41 Uhr