Datum: 13.08.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: neuer Kindergarten, danach Tagungsraum im Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 23:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Besichtigung der neuen Kindertagesstätte und des Lampl-Anwesens
2 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
3 Informationen des Bürgermeisters
3.1 Informationen über die Gesellschafterversammlung der Ammergauer Alpen GmbH
4 Ortspositionierung
5 kostenloses Parken für Gäste ab 2020
6 Bauanträge
6.1 Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz; Restaurierung Hofkapelle; Vorderkehr
6.2 Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Harrerstraße
6.3 Antrag auf isolierte Abweichung; Anbau/Neubau einer Garage; Löfflerstraße 2
6.4 Einbau eines Zwerchgiebels am bestehenden Anwesen; Erlestraße 3
6.5 Nutzungsänderung und Umbau eines bestehenden landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes zu einer Schreinerei; Kraggenau 84
6.6 Wohnhausneubau mit Garage; Am Kronholz 5
7 Bebauungsplan Kienzerleweg; Behandlung der Stellungnahmen der Auslegung und Satzungsbeschluss
7.1 Beschluss über nicht abgegebene Stellungnahmen von Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
7.2 Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen ohne Bedenken von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
7.3 Beschlüsse über die Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
7.3.1 Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt
7.3.2 Stellungnahme IHK
7.3.3 Stellungnahme der Kreisbrandinspektion
7.3.4 Stellungnahme Energienetze Bayern
7.3.5 Stellungnahme AELF
7.3.6 Stellungnahme Bayernwerk
7.3.7 Stellungnahme Handwerkskammer
7.3.8 Stellungnahme Landratsamt
7.4 Beschluss über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit
7.5 Satzungsbeschluss
8 Bebauungsplan Raiffeisenstraße; Aufstellungsbeschluss
9 Einheimischen- und Sozialmodell: Beschluss der neue Richtlinien
10 Waldkindergarten; Bedarfsanerkennung
11 Widmung Zufahrt Lindachtal
12 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Besichtigung der neuen Kindertagesstätte und des Lampl-Anwesens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 1
zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 70 vom 9. Juli 2019 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö informativ 3
zum Seitenanfang

3.1. Informationen über die Gesellschafterversammlung der Ammergauer Alpen GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 3.1
zum Seitenanfang

4. Ortspositionierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Herbst 2018 wurden in den Orten des Naturpark Ammergauer Alpen Workshops zur künftigen Positionierung innerhalb des Naturparkes abgehalten. In Bad Kohlgrub fand dieser Workshop am 23.11.2018 statt. Teilnehmer waren die Mitglieder des Kur- und Tourismusausschusses, sowie Michael Hibler (Hörnle-Schwebebahn) und Vertreter der Ammergauer Alpen GmbH und des Naturparkes Ammergauer Alpen

Ziele des Workshops waren:

- stärkere Profilierung und Erlebbarkeit von Bad Kohlgrub im Ammertal unter dem
  gemeinsamen Dach der Marke „Naturpark Ammergauer Alpen“
- Verankerung der touristischen Profile
- Umsetzbare Realisierungsmaßnahmen für die Profilschärfung, sowie Ansätze für Leitprodukte
- Entwicklung konkreter Umsetzungsideen und –maßnahmen für die Erlebbarkeit des Profiles
  für Einheimische und Gäste

Ergebnisse und Ziele des Workshops:

- Profilierung als Gesundheitsort        
  Ziel: Gesundheit/Moor im Ort und Kurpark erkennbar und erlebbar machen
- Entwicklung und Umsetzung Zukunftskonzept Hörnle
  Ziel: langfristige Absicherung und Besucherlenkung als zentrale Freizeitinfrastruktur des Ortes
- Qualitätsentwicklung Ortsmobilität
  Ziel: Steigerung der Aufenthaltsqualität und Verbesserung der öffentlichen Mobilität
- Qualitätsinitiative Ortskernentwicklung
  Ziel: Qualitative Aufwertung des Ortskerns, Steigerung der Aufenthalts- und Wohnqualität

In der letzten Sitzung des Kur- und Tourismusausschusses wurde der Tagesordnungspunkt mit den Ergebnissen und Zielen noch einmal vorberaten. Folgende Ziele und Prioritäten sollte der Gemeinderat beschließen:

  • „Aktiv gesund und entspannt am Berg“ – nicht für Außenkommunikation, nur für die interne Orientierung, wird nicht als Claim verwendet!
Abstimmung soll im Gemeinderat erfolgen zwischen dem Original-Arbeitstitel Meine Aktivität, Gesundheit und Entspannung am Berg und dem Neuvorschlag Meine Aktivität, Gesundheit mit Moor und Entspannung am Berg 
  • Das Moorthema ist nicht mehr so fundamental wie früher, aber hat noch einen großen Einfluss. Wichtig: Profilierung als Gesundheitsort im Dorf erkennbar und sichtbar machen.

Generell: Die Aufgaben der AAG GmbH als reine Marketingplattform haben sich verändert, jetzt unterstützt sie mit dem Naturpark e.V. auch die Positionierung und Besucherlenkung.

Prioritäten für die in der Ortspositionierung angegebenen Aktivitäten:
  1. Wander- und Radwege: Hoch
  2. Qualitätskonzept Tourist-Informationen: Niedrig
  3. Ortseingänge: Hoch
  4. Profilierung Gesundheitsort: Hoch
  5. Entwicklung und Umsetzung Zukunftskonzept Hörnle: Mittel
  6. Qualitätsentwicklung Ortsmobilität: Mittel
  7. Qualitätsinitiative Ortskernentwicklung: Hoch

Sehr hohe Priorität bei der Umsetzung:

  • Austausch Ortstafeln (über Naturpark). Gleiches Dach, unterschiedliche Tafelgestaltung.  Wichtig: Sichtbarkeit „Moorkurort“
  • Wander-Infotafeln am Bahnhof sind vorgesehen / evtl. auch eine große allgemeine Infotafel
  • Kurpark: Auswechseln der gelben Bänke (Holz anstelle Plastik). Es sollte auch noch diskutiert werden, welche Art von Bänken/Sitzgelegenheiten angebracht sind.
  • Ebenfalls vorgeschlagen: Bänke um Dorflinde, Hängematten und alternative Sitzmöglichkeiten im Kurpark
  • Naturpark möchte auch ein Projekt mit neuen Ruhebänken starten. Beispiel Aschau: gemeinsam mit den Vereinen, jedes Jahr neue Bänke. Zusammenarbeit mit der Schnitzschule, z.B. Beginn mit 2 Bänken pro Ort.  Dies kann gemeinsam mit „Unser Bad Kohlgrub“ laufen
 
Generell: Prioritäten setzen für verschiedene Vorschläge und im Haushalt vorsehen, Kosten recherchieren.  

Beschluss 1

Beschluss 1:

Der Gemeinderat folgt den Empfehlungen der Mitglieder des Workshops und des Kur- und Tourismusausschusses und beschließt die neue Ortspositionierung, sowie die Umsetzung der Aktivitäten und Aufgaben. Hierfür sind entsprechende Mittel in die Haushalte der nächsten Jahre einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:

Der Arbeitstitel für die neue Ortspositionierung soll lauten:
Meine Aktivität, Gesundheit und Entspannung am Berg 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Beschluss 3

Beschluss 3:

Der Arbeitstitel für die neue Ortspositionierung soll lauten:
Meine Aktivität, Gesundheit mit Moor und Entspannung am Berg 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. kostenloses Parken für Gäste ab 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 5

Sachverhalt

Ab dem Jahr 2020 soll das kostenfreie Parken der Gäste auf den kostenpflichtigen Parkplätzen im Naturpark Ammergauer Alpen nicht mehr angeboten werden, da dem Übernachtungsgast vielfältige emissionsarme bzw. -freie Alternativangebote zur Verfügung stehen und der Verwaltungsaufwand zur Aufrechterhaltung des Angebotes unverhältnismäßig hoch ist.

Beispiele für alternative Beförderungsmöglichkeiten im Naturpark:

- kostenlose Benützung des RVO-Busses und der DB Regio Werdenfels
       (OGau-Murnau; Murnau GAP)
- kostenlose Benützung der Ortslinie Bad Kohlgrub mit der Gästekarte
- E-Bike-Verleih in der Tourist-Info
- ab 11/2019 E-Car-Sharing-Angebot in den Ammergauer Alpen

Auf der Grundlage des Pflege- und Entwicklungsplans und der Tourismusstrategie des Naturparks soll die Absicht der Besucherlenkung in Richtung nachhaltigen Tourismus und Klimaschutz verfolgt werden.

Der Kur- und Tourismusausschuss befürwortet ebenfalls die Abschaffung des kostenlosen parkens.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass – wie in anderen Ammertal-Gemeinden auch vorgesehen - ab dem 1. Januar 2020 das kostenlose Parken für Gäste abgeschafft wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz; Restaurierung Hofkapelle; Vorderkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 6.1

Sachverhalt

(siehe Antragsunterlagen)
Bei der Kapelle in Vorderkehr sind eine Verankerung der Risse im Bruchsteinmauerwerk, eine Reparatur der Fenster und eine Restaurierung der Ausstattung geplant. Da die Kapelle mit Ausstattung unter Denkmalschutz steht, ist eine Genehmigung nach Denkmalschutzgesetz notwendig.

Die Gemeinde bezuschusst die Restaurierung der Kapelle in Höhe von 1 000€, der Landkreis in Höhe von 3 000€,  der Bezirk Oberbayern in Höhe von 5 000€ und das Landesamt für Denkmalpflege in Höhe von 14 500€.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2019 den Antrag vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz für die Renovierungsarbeiten an der Kapelle in Vorderkehr zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

6.2. Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Harrerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 6.2

Sachverhalt

(siehe Antragsunterlagen)
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, der Bebauungsplan „An der Fallerstraße“ endet an der Grundstücksgrenze.
Es wurde jeweils für eine Haushälfte ein Bauantrag eingereicht, jedoch mit den identischen Unterlagen.
Die Vorhaben fügen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung (§ 34 Abs. 2 BauGB, allgemeines Wohngebiet) ein.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2019 den Antrag vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung.  

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Haus 1“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Haus 2“ das gemeindliche Einvernehmen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.3. Antrag auf isolierte Abweichung; Anbau/Neubau einer Garage; Löfflerstraße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 6.3

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Beantragt wird die Abweichung von der Festsetzung der gemeindlichen Gestaltungssatzung in Bezug auf die Dachgestaltung von Garagen:
§ 6 Nr. 1 „Bei Hauptgebäuden und Nebengebäuden sowie Garagen sind nur Satteldächer mit einer Neigung zwischen 20 und 27 Grad zulässig.
Andere Dachformen und Dachneigungen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die besondere Dachform und/oder die besondere Dachneigung sich besser in die Eigenart der baulichen Umgebung einfügt.“

Begründung des Antrags durch den Antragsteller:
„Aufgrund der Hanglage des Grundstücks und dessen Geländeprofils, fügt sich ein begrüntes Flachdach (wieder hergestellter Garten) am besten in die bauliche Umgebung ein (siehe Skizze)“

Da es sich bei dem Vorhaben um eine Grenzgarage im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO handelt, ist es gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) BayBO ein verfahrensfreies Vorhaben, so dass über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften die Gemeinde zu entscheiden hat (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Gemeinde erstellt den Genehmigungsbescheid, die untere Bauaufsichtsbehörde erhält lediglich eine Ausfertigung von Antrag und Bescheid.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2019 den Antrag vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt für das Vorhaben „Anbau/Neubau einer Garage“ in Bezug auf die Dachform für das begrünte Flachdach einer Abweichung von den Festsetzungen der gemeindlichen Gestaltungssatzung  zu. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

6.4. Einbau eines Zwerchgiebels am bestehenden Anwesen; Erlestraße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 6.4

Sachverhalt

(siehe Antragsunterlagen)
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, ein Bebauungsplan besteht nicht.
Im der gemeindlichen Gestaltungssatzung ist gefordert, dass Quer- und Zwerchgiebel mindestens ¼ der Länge des Hauptbaukörpers haben müssen:

„4. Dachaufbauten bzw. Dachvorbauten wie Quergiebel und Zwerchgiebel sind unzulässig. Ausnahmen sind möglich, wenn die Hauslänge mehr als 16 Meter beträgt. Die Dachneigung des Haupthauses ist hierbei beizubehalten. Die Giebelhöhe des Quer- bzw. Zwerchgiebels muss mindestens 30 cm unter der Giebelhöhe des Hauptgebäudes liegen.
Die Breite der Quer- bzw. Zwerchgiebel muss mindestens ¼ der Länge des Hauptbaukörpers betragen. Bei Doppel- oder Reihenhäusern ist eine Einigung unter den Besitzern weitere Voraussetzung für eine Genehmigung.“

Auf Grund der Lage des zu belichtenden  Zimmers insbesondere in Bezug auf das Treppenhaus, ist dies jedoch nicht möglich (siehe Begründung im Antrag). Der Bauherr beantragt deshalb eine Abweichung von § 6 Abs. 4 Gestaltungssatzung.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2019 den Antrag vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung.  

Beschluss

Der  Gemeinderat erteilt dem Antrag „Einbau eines Zwerchgiebels am bestehenden Anwesen“ das gemeindliche Einvernehmen und stimmt einer Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung in Bezug auf die Mindestlänge des Zwerchgiebels zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.5. Nutzungsänderung und Umbau eines bestehenden landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes zu einer Schreinerei; Kraggenau 84

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 6.5

Sachverhalt

(siehe Antragsunterlagen)
Für das Vorhaben wurde bereits ein Vorbescheid nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes im Außenbereich) genehmigt.
Die Kubatur des Gebäudes bleibt erhalten, es werden jedoch Änderungen an der Fassade für Tür- bzw. Fensteröffnungen vorgenommen.
Die Erschließung ist gesichert. Die Abwasserentsorgung muss über eine eigene Anlage erfolgen. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über das gemeindliche Leitungsnetz.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2019 den Antrag vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung.  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Nutzungsänderung und Umbau eines bestehenden landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes zu einer Schreinerei“ das gemeindliche Einvernehmen. Über das gemeindliche Trinkwassernetz kann eine Löschwasserversorgung für das Vorhaben nicht sichergestellt werden. Der Antragsteller muss deshalb selbst für eine ausreichende Löschwasserversorgung sorgen. Das Landratsamt wird gebeten insbesondere das immissionsschutzrechtlich in Bezug auf Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu prüfen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

6.6. Wohnhausneubau mit Garage; Am Kronholz 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 6.6

Sachverhalt

(siehe Antragsunterlagen)
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, ein Bebauungsplan besteht nicht.
Für das Grundstück gibt es einen genehmigten Vorbescheid für zwei Einfamilienhäuser oder ein Doppelhaus. Durch das Vorhaben wird das Grundstück also deutlich geringer bebaut als nach Vorbescheid möglich.

Der § 7 gemeindliche Gestaltungssatzung legt für die Dacheindeckung Folgendes fest:

„Dachflächen sind grundsätzlich mit rot, rotbraun bis dunkel getönten Dachziegeln oder dunkel engobierten Flachdachpfannen oder dunkelbraunen Betondachplatten einzudecken. Unzulässig sind insbesondere schwarzbraune oder schwarzgraue Dachplatten. Eine Dacheindeckung mit naturfarbenen Holzschindeln ist zulässig.“

Der Bauherr möchte eine anthrazitfarbene Dacheindeckung. Da die Gestaltungssatzung hier nicht eindeutig ist, wurde eine Abweichung beantragt.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2019 den Antrag vorberaten, es wurde eine Beschlussempfehlung für eine Zustimmung für die Farbe der Dacheindeckung abgegeben.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Wohnhausneubau mit Garage“  das gemeindliche Einvernehmen. Eine Abweichung für die fehlenden Fensterläden, das Flachdach und die Anordnung der Fenster von den Festsetzungen der gemeindlichen Gestaltungssatzung wurde nicht beantragt. Die Baugenehmigungsbehörde wird gebeten diesbezüglich die Einhaltung der Satzung zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von den Festsetzungen der gemeindlichen Gestaltungssatzung für eine anthrazitfarbene Dacheindeckung zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bebauungsplan Kienzerleweg; Behandlung der Stellungnahmen der Auslegung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat Bad Kohlgrub hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2019 die eingegangenen Stellungnahmen der ersten Auslegung behandelt und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf samt Planzeichnung und textlicher Festsetzungen lag in der Zeit vom 8. Juli 2019 bis 9. August 2019 im Rathaus zur Einsicht aus.
Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Ebenso wurden auch die Behörden und Träger sonstiger Belange beteiligt, sie konnten in der gleichen Zeit Stellungnahmen abgeben.

zum Seitenanfang

7.1. Beschluss über nicht abgegebene Stellungnahmen von Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben aber keine Rückmeldung gegeben. Im Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde bei nicht rechtzeitiger Abgabe einer Stellungnahme davon ausgeht, dass der jeweilige Aufgabenbereich durch die Bauleitplanung nicht berührt wird.

Gemeinde Unterammergau
Telekom
Gemeinde Saulgrub
E.ON
Bund Naturschutz

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von den genannten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.2. Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen ohne Bedenken von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben aber keine Bedenken oder sonstigen Hinweise bzgl. der Planung abgegeben.

Gemeinde Uffing                        „…keine Einwendungen und Äußerungen…“
Gemeinde Schwaigen                „…keine Anregungen…“
Markt Murnau                                „…Keine Anregungen und Bedenken…“
Bayerischer Bauernverband                „Keine Äußerung“
Gemeinde Saulgrub                        „Keine Äußerung“

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der  Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ohne Äußerungen, Anregungen und Bedenken zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.3. Beschlüsse über die Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 7.3
zum Seitenanfang

7.3.1. Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 7.3.1

Sachverhalt

Siehe beiliegende Stellungnahme

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2019 die Stellungnahme behandelt und empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts vom 31. Juli 2019 zur Kenntnis und beauftragt den Planer folgende Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen:
 
„Unter Einhaltung der Vorgaben der NWFreiV und TRENGW ist die Versickerung erlaubnisfrei. Grundsätzlich wird jedem Grundstücksbesitzer vom Wasserwirtschaftsamt empfohlen vor Errichtung einer Versickerungsanlage im Bereich der geplanten Anlage einen Sickertest durchzuführen, so dass ein korrekter kf-Wert für die Bemessung herangezogen werden kann.
Die Niederschlagswasserbeseitigung durch Versickerung hat gemäß dem Konzept des Büro Wipfler-Plan zu erfolgen, das Konzept ist Bestandteil des Bebauungsplanes.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.3.2. Stellungnahme IHK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 7.3.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2019 folgenden Beschluss gefasst:

„Zur Klarstellung wird in die textlichen Festsetzungen aufgenommen, dass Anlagen, die nach §4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden können (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen,
Gartenbaubetriebe, Tankstellen) ausdrücklich nicht zugelassen werden. Der Planer wird mit der Einarbeitung beauftragt.“

Vom Planer wurde jedoch folgende Festsetzung in den Entwurf für die zweite Auslegung aufgenommen:

„Ausnahmsweise können nach § 4 Abs. 3 BauNVO Beherbergungsbetriebe, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sowie Anlagen für Verwaltungen zugelassen werden. Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen sind ausdrücklich nicht zugelassen.“

Auf Grund dieser falschen Festsetzung erfolgte die Stellungnahme der IHK.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2019 die Stellungnahme behandelt und empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.  

Beschluss

Der Gemeinderat erneuert seinen Beschluss vom 25. Juni 2019, dass Anlagen, die nach §4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden können (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) ausdrücklich nicht zugelassen werden. Der Planer wird beauftragt dies richtig in den Plan aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.3.3. Stellungnahme der Kreisbrandinspektion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 7.3.3

Sachverhalt

Siehe Stellungnahme der Kreisbrandinspektion

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2019 die Stellungnahme behandelt und empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Kreisbrandinspektion zur Kenntnis.
Der Planer wird beauftragt bei der Erschließung die Löschwasserversorgung mit Hinweis auf das DVGW Arbeitsblatt W 405 zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme wird an den Maßnahmenträger, der die Erschließung des Gebiets vornimmt, zur Beachtung weitergeleitet.
Da eine Freihaltung einer Mindestfahrbahnbreite von 3,1 m durch Rechtsprechung geregelt ist, sieht die Gemeinde derzeit keine Notwendigkeit bereits vorab Maßnahmen ergreifen zu müssen. Einengungen zur Verkehrsberuhigung sind derzeit nicht geplant, die Abtrennung eines Gehweges erfolgt nicht als Hochbord, sondern mit einer Homburger Kante.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.3.4. Stellungnahme Energienetze Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 7.3.4

Sachverhalt

Siehe Stellungnahme

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2019 die Stellungnahme behandelt und empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Merkblätter und Pläne werden an den Maßnahmenträger zur Beachtung weitergeleitet.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.3.5. Stellungnahme AELF

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 7.3.5

Sachverhalt

Siehe Stellungnahme
Auf Grund der Abwägung der Stellungnahme des AELF in der ersten Auslegung hat das ALEF seine Musterantwort überarbeitet und Anregungen der Gemeinde teilweise berücksichtigt.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2019 die Stellungnahme behandelt und empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des AELF zur Kenntnis, sieht aber auf Grund der folgenden Punkte keine Notwendigkeit weitere Festsetzungen oder Änderungen am Entwurf vorzunehmen:
Wie die Landwirtschaft durch ein angrenzendes Wohngebiet beeinträchtigt werden kann (Lärm, Staub, Erschütterung, Gerüche,…), konnte vom AELF bei einem Telefonat erneut nicht zufriedenstellend beantwortet werden.
Auch die erneute Frage, für welche landwirtschaftlichen Betriebe nahe dem Planungsgebiet eine Entwicklung möglich sein muss, wie diese Entwicklung ausschauen könnte und wie diese Entwicklung im Bebauungsplan berücksichtigt werden kann, konnte der Sachbearbeiter des AELF nicht beantworten.
Da der Eigentümer auf der Fläche Heu für seine Pferde erntet, ist die Aussage bzgl. der (indirekten) Erzeugung von Nahrungsmitteln nur teilweise zutreffend.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.3.6. Stellungnahme Bayernwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 7.3.6

Sachverhalt

Siehe Stellungnahme

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2019 die Stellungnahme behandelt und empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Er beauftragt den Planer folgenden Passus in die Begründung aufzunehmen:
„Bei einer Versorgung durch die Bayernwerk Netz GmbH dürfen für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden, Prüfnachweise sind vorzulegen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.3.7. Stellungnahme Handwerkskammer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 7.3.7

Sachverhalt

Die  Handwerkskammer verweist auf die Stellungnahme aus der ersten Auslegung. In der Sitzung am 25. Juni 2019 wurde diese mit dem Hinweis, dass sich die Umgebung sowohl nach Flächennutzungsplan, als auch durch Bebauungsplan und entsprechende Nutzungen im Innenbereich um allgemeine Wohngebiete handelt, abgewogen.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2019 die Stellungnahme behandelt und empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.  

Beschluss

Da die Handwerkskammer keine weiteren Anmerkungen über die Stellungnahme vom 1. Oktober 2018 hinaus hat und diese bereits in der Sitzung vom 25. Juni 2019 abgewogen wurde, nimmt der Gemeinderat die Stellungnahme vom 9. August 2019 lediglich zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.3.8. Stellungnahme Landratsamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 7.3.8

Sachverhalt

Beschluss 1:
Stellungnahme des Landratsamtes, Baurecht vom 9. August 2019:

„Wir begrüßen die weitgehende Berücksichtigung unserer Anregungen in der Stellungnahme vom 05.10.2018.

Hinsichtlich der textlichen Festsetzung 2.2 weisen wir darauf hin, dass Balkone und Terrassen zur Hauptanlage i.S.d. § 19 Abs.2 BauNVO und nicht zu den Flächen nach § 19 Abs.4 BauNVO zu rechnen sind.
Wir empfehlen deshalb weiterhin wie im Vorentwurf eine gesonderte Überschreitungsmöglichkeit für Balkone und Terrassen anzugeben.“

Die Festsetzungen im Entwurf der zweiten Auslegung lauten:
„2.1 Grundflächenzahl (GRZ) gem. § 19 BauNVO = 0,2
Balkone bleiben bei der Berechnung der Grundfläche unberücksichtigt.
2.2 Die Grundfläche kann gem. § 19 (4) BauNVO für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten,
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, sonstige befestigte Flächen, Terrassen und Balkone bis zu einer maximalen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 überschritten werden.
Dabei werden versiegelte Flächen mit Belägen entsprechend der Festsetzung durch Text Nr. 5.12 nur zu 50 % angerechnet.“
Mehrere Fälle in der letzten Zeit zeigen, dass durch Berücksichtigung von Balkon und Terrassenflächen vom Gemeinderat nicht gewünschte Härten entstehen und der Gemeinderat deshalb eine Überschreitung für Balkone bereits zugelassen hat bzw. die Verwaltung beauftragt hat eine entsprechende Festsetzung in alle zukünftigen Bebauungspläne aufzunehmen. Da die Terrassen ebenfalls bei der Grundfläche der Hauptgebäudes berücksichtigt werden müssen, werden erfahrungsgemäß diese im Bauantrag möglichst klein eingezeichnet, aber in der Realität größer ausgeführt. Zudem zeigt sich auch wieder bei einem aktuellen Fall, dass sogar bei Architekten Fehler bei der Berechnung der Grundfläche gemacht werden. Durch die textlichen Festsetzungen sollen diese Probleme vermieden werden.

Beschluss 2:
Stellungnahme des Landratsamtes, Naturschutz vom 9. August 2019:
 
„Aus Sicht des Naturschutzes bzw. der Grünordnung bitten wir, auch die zeichnerische Festsetzung 1.5 „privater Eingrünungsstreifen“ zu ergänzen: “Mit heimischen, standortgerechten Laubgehölzen locker zu bepflanzen.“
Ansonsten teilen wir keine Anregungen oder Bedenken mit.“

Beschluss 3:
Stellungnahme des Landratsamtes, Immissionsschutz vom 9. August 2019:

„Aus der Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken.“

Beschluss 4:
Stellungnahme des Landratsamtes, Wasserrecht vom 9. August 2019:

„Wir schließen uns in wasserrechtlicher Hinsicht den Ausführungen des Wasserwirtschafts-amtes Weilheim in der Stellungnahme vom 31.07.2019 an.“

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2019 die Stellungnahme behandelt und empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.  

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes, Baurecht zur Kenntnis, beschließt jedoch auf Grund der genannten Punkte die Festsetzungen so zu belassen. Lediglich bei 2.1 erhält der Satz die folgende Fassung: „Balkone und Terrassen bleiben bei der Berechnung der Grundfläche unberücksichtigt.“ Der Planer wird mit der Einarbeitung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Landratsamt, Naturschutz hat bereits bei der ersten Auslegung eine gleichlautende Stellungnahme abgegeben, der Gemeinderat hat diese in seiner Sitzung am 25. Juni 2019 abgewogen.
Der Gemeinderat bleibt bei seiner im Beschluss vom 25. Juni 2019 beschlossenen Abwägung und hält eine Aufnahme in die Festsetzungen des Bebauungsplanes wie vorgeschlagen für nicht notwendig. Er hält die Festsetzung Nr. 7.2 „Die Durchgrünung der Baugrundstücke hat durch heimische Laubgehölze und Obstbäume zu erfolgen.“ für ausreichend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes, Immissionsschutz zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes, Wasserrecht zur Kenntnis und verweist auf die Abwägung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.4. Beschluss über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 7.4

Sachverhalt

In der Bekanntmachung vom 27. Juni 2019 wurde die Öffentlichkeit informiert, dass der Gemeinderat Bad Kohlgrub in seiner Sitzung am 10. Juli 2018 die Aufstellung Bebauungsplans „Kienzerleweg“ beschlossen hat und dass der Entwurf samt Planzeichnung und textlicher Festsetzungen in der Zeit vom 8. Juli 2019 bis 9. August 2019 im Rathaus während der allgemeinen Geschäftsstunden erneut öffentlich ausliegt und in dieser Zeit Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können.
Es wurde darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können sowie auf weitere Rechtsfolgen unterbliebener Stellungnahmen.
Ebenso wurde bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach
§13 i. V. m. §13 a und 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne einen Umweltbericht sowie ohne Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie ohne zusammenfassende Erklärung aufgestellt wird und dass keine umweltbezogenen Informationen vorliegen.

Im Auslegungszeitraum wurden von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im Auslegungszeitraum von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.5. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 7.5

Beschluss

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt unter Einbeziehung der vorangegangenen Beschlüsse den Bebauungsplan „Kienzerleweg“ nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bebauungsplan Raiffeisenstraße; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 8

Sachverhalt

Für den Bereich des Areals der VR-Bank, Hauptstraße 1 und 3, (Flurstücke 321, 3395 m²; Flurstück 322, 724 m²; Flurstück 323, 370 m²; Flurstück 322/2, 669 m²; Flurstück 323/2, 918 m²) wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “Raiffeisenstraße“ gefasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Planungsziele:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung eines Mischgebiets für die Flächen zwischen der Hauptstraße und der (zukünftigen) Raiffeisenstraße.
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) für die Flächen südlich der Raiffeisenstraße (untere Fahrt).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Raiffeisenstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB für die Flurnummern 321, 322, 323, 322/2 und 323/2. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Einheimischen- und Sozialmodell: Beschluss der neue Richtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 9

Sachverhalt

In den vergangenen Sitzungen haben der Gemeinderat und der Bauausschuss über neue Richtlinien für Einheimischenmodelle beraten. Hier waren insbesondere die Vorgaben der EU zu beachten und die Richtlinien an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Da auch über Punkte in den Kaufverträgen und Erfahrungen mit vergangenen Baugebieten und Bewerbern gesprochen wurde, erfolgten die Vorberatungen im Bauausschuss und im Gemeinderat nichtöffentlich.
Insbesondere auf Grund der Vorgaben der EU entwickelt sich das Modell vom Einheimischenprojekt hin zu einem Einheimischen- und Sozialprojekt. Insbesondere die von der EU geforderte Einkommensobergrenze wird den Kreis der Antragsberechtigten erheblich einschränken.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien für das Einheimischen- und Sozialmodell in der vorgelegten Form mit den angeregten Änderungen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Waldkindergarten; Bedarfsanerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 10

Sachverhalt

Der Waldkindergarten Bad Kohlgrub e. V. hat mit Bescheid des Landratsamtes vom 22. Mai 2019 die Betriebserlaubnis für 25 Kinder über 3 Jahren ab dem 1. September 2019 erhalten. Für eine staatliche Anerkennung ist zusätzlich noch eine Bedarfsanerkennung der Sitzgemeinde notwendig. Trotz mehrmaliger Nachfragen von Seiten der Verwaltung konnte von der unteren Bauaufsichtsbehörde noch keine Zusage für die beantragte Baugenehmigung gemacht werden.

Ab dem Jahr 2013 war der Waldkindergarten mit durchschnittlich 17 Kindern im Kindergartenalter über 3 Jahren belegt. Davon kamen durchschnittlich 13 Kinder aus der Gemeinde Bad Kohlgrub. (siehe Tabelle)  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bedarf von 12 Plätzen im Waldkindergarten Bad Kohlgrub anzuerkennen. Diese Anerkennung erfolgt auf Grund der noch ausstehenden Baugenehmigung vorerst für ein Jahr. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Widmung Zufahrt Lindachtal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Gemeindestraße „Lindachtal“ befindet sich auf drei Flurnummern.
Die Flurnummer 312/1 bildet das Straßengrundstück innerhalb des Baugebiets und ist im Eigentum der Gemeinde.
Die Flurnummer 311 geht wie ein Ring um das gesamte Baugebiet und ist ebenfalls im Eigentum der Gemeinde.
Außerdem liegt zwischen dem Baugebiet und der Mühlstraße die Flurnummer 825, die sich im Eigentum der Dorfweiderechtler befindet.
In der Eintragungsverfügung der Widmung der Gemeindestraße „Lindachtal“ ist zwar textlich ein Anfangspunkt an der Mühlstraße beschrieben, jedoch nur die Flurnummer 312/1 ausdrücklich genannt.
Am 18. Juli 2006 wurde zwischen den Dorfweiderechtlern, vertreten durch Nikolaus Onnich, und der Gemeinde ein Pachtvertrag für die Straßenfläche auf der Flurnummer 825 geschlossen. In § 8 des Vertrages haben die Dorfweiderechtler der Gemeinde erlaubt die gepachtete Straßenfläche zu widmen (§ 6 Abs 3 BayStrWG).
Von der Verwaltung wurde ein Vermessungsantrag gestellt, dass die Straßenfläche aus der Flurnummer 311 herausgeteilt und mit der Flurnummer 312/1 verschmolzen wird.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Widmung:
Die Gemeindestraße „Lindachtal“ beginnt an der Mühlstraße und endet an der Flurnummer 311 zwischen dem südlichen Eck der Grundstücks Hausnummer 16 und dem westlichsten Eck des Grundstücks Hausnummer 9 nach ca. 156m. Sie umfasst die gesamte Flurnummer 312/1 inkl. der  erst noch zu vermessenden Fläche aus der Flurnummer 311, die mit der Flurnummer 312/1 verschmolzen wird, und der Fläche der Flurnummer 825, auf der sich die Straße in der Natur und lt. Pachtvertrag vom 18. Juli 2006 befindet. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.08.2019 ö 12
Datenstand vom 13.09.2019 12:58 Uhr