Datum: 15.01.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Bauanträge
3.1 Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung; Saulgruber Straße 12
3.2 Neubau eines Einfamilienhauses; Windheuserstraße 3
3.3 Neubau einer Garage als Ersatz für die alte beschädigte Garage; Nähe Großenast 107
4 Beschluss Einziehung Teilstück Schmiedgasse
5 Behandlung Bürgerversammlung
5.1 Nutzung Festplatz
5.2 Fragen an Herrn Hoffrohne, Ammergauer Alpen GmbH
5.3 intensive Nutzung des Hörnles für Freizeitaktivitäten
6 Vereinbarung über die große Übertragung der Aufgaben des Standesamts der VGem Unterammergau
7 Grundsatzbeschluss Ortsmitte
8 Antrag Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Ammertal/Bad Kohlgrub; Erweiterung der Öffnungszeiten für das Volksbegehren "Rettet die Bienen!"
9 Naturpark; Bewerbung um den Standort des Naturparkzentrums
10 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 61 vom 11. Dezember 2019  wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö informativ 2
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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 3
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3.1. Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung; Saulgruber Straße 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11. September 2018 dem Bauantrag „Teilabbruch Eingangsbereich und Sanierung eines Einfamilienhauses mit Anbau einer Doppelgarage“ das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Beim Neubau der Garage hat sich der Planer  bei der Dachneigung am bestehenden Hauptgebäude orientiert. Dies ist in der gemeindlichen Gestaltungssatzung auch so vorgesehen („…Nebengebäude sind dem Hauptgebäude in Dachform, Material, Farbe und Formgebung anzugleichen.“). Andererseits widerspricht das steile Dach jedoch auch der Vorgabe der Gestaltungssatzung von 20° bis  27°. Der Antragsteller wurde deshalb vom Landratsamt aufgefordert die Zustimmung des Gemeinderats für die Abweichung  einzuholen.

Siehe auch beiliegende Unterlagen

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Dachneigung der Garage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2. Neubau eines Einfamilienhauses; Windheuserstraße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Badstraße“.
Es werden zwei Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt (siehe Anlagen), deshalb ist ein Baugenehmigungsverfahren notwendig.

Die Abweichung in  Bezug auf die Überschreitung des Baufensters in Richtung Badstraße wird notwendig, da sich nach den vorliegenden Unterlagen und auch nach einem Hinweis in der 2., 3. und 4. Änderung des Bebauungsplanes (siehe Anlage 4. Änderung) ein verrohrter Entwässerungsgraben im westlichen Teil des Baufensters befindet.

Geplant ist außerdem ein sichtbarer Dachstuhl. Um nicht zu viel Raumhöhe zu erhalten, wird deshalb eine Abweichung für eine Dachneigung von 22° gestellt. Der Bebauungsplan legt eine Neigung von 24° bis 28°, die gemeindliche Gestaltungssatzung jedoch eine Neigung von 20° bis 27° fest.  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen. Den Abweichungen vom Bebauungsplan „Badstraße“ in Bezug auf die Überschreitung des Baufensters und einer Dachneigung von 22° wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.3. Neubau einer Garage als Ersatz für die alte beschädigte Garage; Nähe Großenast 107

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Siehe Antrags unterlagen

Das Vorhaben liegt im Außenbereich.
Es soll ein Ersatzbau für die vom Sturm beschädigte Garage errichtet werden, das Vorhaben ist nach §35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zulässig.
Der Nachbar hat durch entsprechende Unterschrift die notwendigen Abstandsflächen übernommen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Neubau einer Garage als Ersatz für die alte beschädigte Garage“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Beschluss Einziehung Teilstück Schmiedgasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Jahr 2013 wurden den Anliegern der Schmiedgasse gemeindliche Flächen an ihren Grundstücken zum Kauf angeboten. In den Jahren 2017 und 2018 wurde die Gemeinde sich auch mit den Eigentümern der Anwesen Hauptstraße 12 und 14 über einen Verkauf einig. Da zwischen den Anwesen eine gewidmete öffentliche Ortsstraße liegt, muss diese nun konsequenterweise eingezogen werden. Zufahrten zu Parkplätzen auf den Privatgrundstücken, Verlauf der gemeindlichen Kanäle  u. Ä. wurden vorher auch mit dem Landratsamt abgestimmt, hier kommt es durch die Einziehung zu keinen Problemen.

Die Eintragungsverfügung vom 20. Juni 1962 soll wie folgt geändert werden:
Anfangspunkt ist an der Hauptstraße (Flurnummer 1187/1, Staatsstraße 2062) zwischen den Häusern Hauptstraße 18 und 16.
Endpunkt ist an der Steigrainer Straße (Flurnummern 17/16 bzw. 948/8) zwischen den Häusern Hauptstraße 12 und Steigrainer Straße 1.
Die Widmung umfasst Teilflächen der Flurnummern 17/6 und 17/16.
Straßenbaulastträger ist die Gemeinde auf die gesamte Länge von 78m
Widmungsbeschränkungen: keine

Die beabsichtigte Einziehung bzw. Widmung neuer Flächen wird drei Monate vorher bekannt gemacht.    

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einziehung eines Teilstückes der Schmiedgasse und der Widmung neuer Flächen wie beschrieben. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Behandlung Bürgerversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 5
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5.1. Nutzung Festplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Frau Lina Kaufmann hat die einzige schriftliche Anfrage zur Bürgerversammlung gestellt.

„1.        Wann und wie soll die Parksituation auf dem Festplatz für gewerbliche und private        Fahrzeuge geregelt werden?
2.        Hat die Gemeinde für die gewerbliche Nutzung der Gemeinbedarfsfläche den Firmen für        das Verladen und Abstellen/Parken von Containern und tagelanges Parken von        Schwertransportern, Firmenfahrzeugen/Hängern die gemeindliche Genehmigung erteilt?        Wie wird die Gemeinde in Zukunft mit dieser Situation umgehen?
3.        Wann werden die Auflagen vom Bescheid, Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Bauamt,        27.01.2017, Az.: 31-B-2016-186 umgesetzt? Z. B. „Um eine Versiegelung des Bodens zu        vermeiden, sind die oberirdischen Stellplätze und die Verkehrsflächen mit        wasserdurchlässigen Belägen- z. B. Schotterrasen, Rasengittersteine, offenfugige        Pflasterung- auszuführen.“

Erster Bürgermeister Degele antwortete in der Bürgerversammlung, dass der Bauausschuss und der Gemeinderat sich bereits mehrfach mit der Angelegenheit befasst, aber bis jetzt noch nicht abschließend beschlossen haben. Durch die Krankheit des Ersten Bürgermeisters Reichert und die damit verbundenen Auswirkungen hat sich der Beschluss verschoben.
Es ist jedoch ein abschließender Beschluss im ersten Quartal 2019 geplant. Wie die Angelegenheit geregelt wird, entscheidet der Gemeinderat. Da die Gemeinde bis jetzt keine Regelungen für den Festplatz festgelegt hat, bestehen keine Grundlagen für Genehmigungen, alle Nutzungen sind deshalb grundsätzlich nur geduldet. Wie die Gemeinde mit der Situation zukünftig umgehen wird, entscheidet der Gemeinderat. Der Festplatz ist aufgekiest, und hat somit eine wasserdurchlässige Oberfläche. Der Erste Bürgermeister berichtet außerdem, dass zwei ortsansässige Betriebe zugesagt haben, dass sie keine Container mehr auf dem Festplatz umsetzen werden.
Frau Kaufmann zeigte sich in der Bürgerversammlung enttäuscht über die Antwort des Ersten Bürgermeisters.

Der Bauhof hat mittlerweile den vom Gemeinderat beschlossenen abbaubaren Zaun zur Straße „Im Kirchfeld“ errichtet. Frau Kaufmann hat sich dafür persönlich und schriftlich beim Bauhof bedankt. Im Frühjahr ist bei entsprechender Witterung die Einsaat des Grünstreifens geplant.
Nachfragen bei anderen Anliegern der Straße „Im Kirchfeld“ ergaben, dass diese sich durch die Parksituation auf dem Platz nicht gestört fühlen.

Beschluss

Durch die Errichtung des Zaunes und die geplante Einsaat des Grünstreifens ist der Beschluss des Gemeinderats umgesetzt. Zwei örtliche Unternehmer, die bisher den Platz teilweise zum Umladen von Containern genutzt haben, haben zugesichert, dass sie den Platz nicht mehr nutzen werden. Der Gemeinderat sieht deshalb derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Parkregelungen sind derzeit nicht geplant, da man nur eine Verlagerung der Probleme auf die Kehrer Straße  befürchtet.
Da die Fläche aufgekiest und somit ein wasserdurchlässiger Belag vorhanden ist, sieht der Gemeinderat den Baugenehmigungsbescheid in Bezug auf diese Auflage als erfüllt an.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2. Fragen an Herrn Hoffrohne, Ammergauer Alpen GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 5.2

Sachverhalt

Nach der Vorstellung der Tourismus-Zahlen durch den Geschäftsführer der Ammergauer Alpen GmbH, Herrn Florian Hoffrohne, in der Bürgerversammlung hat Zweite Bürgermeisterin Martina Höck nachgefragt, was die Symbole auf der neuen Wanderwegebeschilderung bedeuten. Dieser antwortete, dass noch Tafeln mit Rundwegevorschlägen aufgestellt werden und diese Wege dann mit Symbolen gekennzeichnet sind. Diese Symbole sollen dann auch in neuen Wanderkarten Verwendung finden.

Herr Anton Gundlfinger fragte bzgl. der Personalsituation der AA GmbH nach, insbesondere wg. mehrerer Kündigungen in der TI Bad Kohlgrub. Herr Hoffrohne antwortete, dass eine Fluktuation ganz normal ist und z. B. Frau Lux ein gutes Angebot bekommen hat, das sie angenommen hat. Die Qualität in der TI wird nach seiner Meinung gehalten.

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5.3. intensive Nutzung des Hörnles für Freizeitaktivitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 5.3

Sachverhalt

Herr Werner Kratzer hat in der Bürgerversammlung das Problem der intensiven Nutzung des Hörnles durch Erholungssuchende angesprochen. Seit der vom Landratsamt angeordneten Aufhebung des Radfahrverbots sind zusätzlich Mountainbike-Fahrer als Nutzer hinzugekommen.
Insbesondere bemängelt er den abgewirtschafteten Zustand des Stockhanges durch unzählige Trampelpfade.
 
Der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft, Herr Anton Degele, appellierte insbesondere an die Einheimischen, aber auch an die auswärtigen Erholungssuchenden nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit, vor Allem mit Stirnlampen, auf das Hörnle zu gehen. Das Wild hat durch diese Störungen keine Ruhe mehr, zieht sich in den Wald zurück und richtet dort Schäden an. Es wurde bereits beobachtet, dass auf dem Hörnle gezeltet und Lagerfeuer entzündet wurden.

Am 17. Januar 2019 findet ein Treffen mit dem Koordinator des Naturparks, Vertretern von Skiclub, Jagdgenossenschaft und Hörnle-Rechtlern und dem Jagdpächter statt. Gemeinsam will man Lösungen suchen wie die Besucher geleitet werden können. Allgemeine Verbote, insbesondere für Radfahrer, sind aus derzeitiger Sicht rechtlich nicht möglich. Der Gemeinderat wird sich nach dem Treffen mit der Problematik befassen.

Außerdem sprach Herr Kratzer das Problem an, dass in der letzten Zeit mehrere Gästebegrüßer und Wanderführer aufgehört haben und hier dringend Ersatz notwendig ist.

Im nächsten Gemeindeblatt wird man die Bürger aufrufen sich als Gästebegrüßer und Wanderführer zur Verfügung zu stellen.
Außerdem werden die örtlichen Tourismus-Vereinigungen (MoorSymphonie e. V., Naturgastgeber, Kur- und Verkehrsverein) aufgerufen bei ihren Mitgliedern diesbezüglich zu werben.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass er die Empfehlungen der Bürgerversammlung entsprechend Art. 18 Abs. 4 Satz 1 Gemeindeordnung behandelt hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Vereinbarung über die große Übertragung der Aufgaben des Standesamts der VGem Unterammergau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 6

Sachverhalt

Alle Beteiligten (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau, Gemeinde Unterammergau, Gemeinde Ettal, Gemeinde Bad Kohlgrub) haben in den jeweiligen Gremien Grundsatzbeschlüsse zur Übertragung gefasst. Von der Fachaufsichtsbehörde Landratsamt her besteht grundsätzlich Einverständnis, eine Prüfung erfolgt jedoch erst nach Vertragsunterzeichnung.
Anhand des Vertrages zwischen dem Markt Garmisch-Partenkirchen und der Gemeinde Grainau zur Übertragung des Standesamtes bzw. eines Musters der Standesamtsaufsicht wurde ein Vertragsentwurf ausgearbeitet (siehe Anlage). Von der Verwaltung wird eine pauschale Abrechnung für ausreichend gehalten. Die Erfahrung zeigt, dass eine genaue Abrechnung sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, die Abrechnung von Dienstgebäude, usw. gestaltet sich schwierig und führt meistens zu Streit zwischen den Vertragspartnern. Eine Mischung zwischen Einwohner- und Fallpauschale um unterschiedlichen Aufwand zwischen den Gemeinden abzubilden, weil z. B. durch ein ehemaliges (Geburts-) Krankenhaus zusätzliche Fälle auftreten, ist ebenfalls nicht notwendig. Nach überschlägigen Rechnungen anhand der bisherigen Fallzahlen der VGem Unterammergau dürfte die Pauschale kostendeckend sein. Die Pauschale ist an die Entgeltentwicklung der Tarif-Beschäftigten gekoppelt. Die erhobenen Standesamtsgebühren verbleiben komplett bei der Gemeinde Bad Kohlgrub.  

In einem gemeinsamen Gespräch mit den beiden Bürgermeistern von Unterammergau und Ettal wurde von diesen der Wunsch geäußert, dass das Standesamt, das eine eigene Behörde unter dem Dach des Rathauses ist, einen neutralen Namen (Standesamt Ammertal) trägt.
In den Gremien in Unterammergau und Ettal steht der Beschluss in den nächsten Tagen
(24. Januar bzw. 14. Januar) auf den Tagesordnungen.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Standesamtes der Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau zum 1. April 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag zur Übernahme des Standesamtes Unterammergau in der vorgelegten Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Der Gemeinderat stimmt einem zukünftigen Namen „Standesamt Ammertal“ vorbehaltlich der Zustimmung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen und der für die obere Standesamtsaufsicht zuständigen Regierung von Mittelfranken zu. Sollten die beiden Aufsichtsbehörden nicht zustimmen, so wird der Name „Standesamt Bad Kohlgrub“ beibehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Grundsatzbeschluss Ortsmitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat war am 7. und 8. Dezember 2018  in der Schule der Dorf- und Landentwicklung  in Thierhaupten. Gemeinsam hat man die Ziele für die Ortsmitte erarbeitet, über die erarbeiteten Schritte erhalten die Gemeinderatsmitglieder ein Skript.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Ziele für die Innenentwicklung von Bad Kohlgrub:

  • Ziel ist eine zentrale Nahversorgung mit Arztpraxis
  • Ziel sind zentrale Parkmöglichkeiten
  • Ziel ist eine zentrale Gemeindeverwaltung mit Tourist-Info
  • Ziel ist ein großer Saal im Zentrum für öffentliche und private Veranstaltungen
  • Ziel ist, dass produzierendes Gewerbe und Handwerk nicht im Zentrum angesiedelt werden.
Die Ziele sollen durch eine Kooperation zwischen der Gemeinde und Privaten erreicht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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8. Antrag Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Ammertal/Bad Kohlgrub; Erweiterung der Öffnungszeiten für das Volksbegehren "Rettet die Bienen!"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 8

Sachverhalt

Vom Donnerstag 31. Januar bis  Mittwoch 13. Februar 2019 findet das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ statt. 10% der wahlberechtigten Bayern müssen in den Rathäusern in diesem Zeitraum unterschreiben, damit es zu einem Volksentscheid kommt.

Im Rathaus Bad Kohlgrub werden folgende Eintragungszeiten angeboten:
Mo – Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und Mo, Mi, Do 13:00 Uhr – 16:00 Uhr, Di 13-17:30 Uhr,
Do 31.01.2019 13:00 Uhr – 20:00 Uhr
Sa 09.02.2019 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dies wurde den Initiatoren des Volksbegehrens so mitgeteilt. Die Eintragungszeiten entsprechen den gesetzlichen Forderungen (§ 79 Abs. 2 Satz 1 Landeswahlordnung).

Der Ortsverband Ammertal/Bad Kohlgrub von Bündnis 90/Die Grünen hat mit E-Mail vom
7. Januar 2018 den Antrag auf erhebliche Ausweitung der Öffnungszeiten gestellt (siehe Anlage).

Bei den bisherigen Volksbegehren und auch bei anderen Eintragungsfristen z. B. bei den Kommunalwahlen wurden die langen Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr und an den Samstagen nur von einzelnen Bürgern genutzt. Die Möglichkeiten auch für Beschäftigte mit langen Arbeitszeiten bestehen und bestanden auch schon in der Vergangenheit bei erfolgreichen Volksbegehren. Außerdem gibt es im Rathaus Bad Kohlgrub in der Regel, anders als in Städten, keine oder nur geringe Wartezeiten. Bei dem Hinweis auf die Eintragungszeiten in der Stadt Passau muss aber auch erwähnt werden, dass in der Stadt mit fast 52 000 Einwohnern, mit einem mehr als doppelt so großen Gemeindegebiet wie Bad Kohlgrub und mit 11 Gemarkungen und 16 Bürgerversammlungsgebieten es nur zwei Eintragungsräume gibt!  
Sollte der Gemeinderat längere Eintragungszeiten beschließen, so müssen diese aus Gleichbehandlungsgrundsätzen auch bei anderen Volksbegehren in der Zukunft gelten.

Außerdem kann jeder Wahlberechtigte schriftlich einen Eintragungsschein beantragen und mit diesem in jedem Eintragungsraum in Bayern z. B. in Städten mit längeren Öffnungszeiten, seine Stimme abgeben. Art. 69 Bayerisches Landeswahlgesetz gibt sogar noch eine weitere Möglichkeit für die Eintragung: „Wer auf einem Eintragungsschein an Eides statt versichert, dass er wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung während der gesamten Eintragungszeit nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage ist, einen Eintragungsraum aufzusuchen, kann die Eintragung in diesem Fall dadurch bewirken, dass er auf dem Eintragungsschein seine Unterstützung des Volksbegehrens erklärt und eine von ihm beauftragte Hilfsperson die Eintragung im Eintragungsraum für ihn vornimmt.“

Die Verwaltung arbeitet derzeit u. A. auf Grund der Ereignisse des letzten Jahres bereits jetzt an ihrer Leistungsgrenze. Neun Mitarbeiter der Verwaltung haben derzeit zusammen fast 600 Überstunden ohne Perspektive diese in absehbarer Zeit abbauen zu können. Ebenso haben die Mitarbeiter der Verwaltung derzeit noch über 120 Tage Resturlaub aus dem Jahr 2018, die nach Tarifvertrag bis Ende März 2019 genommen werden müssen oder andernfalls verfallen. Eine Ausweitung der Eintragungszeiten ist aus personellen Gründen deshalb ohne Verletzung von tariflichen oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Antrag des Ortsverbandes Ammertal/Bad Kohlgrub von Bündnis 90/Die Grünen auf erhebliche Ausweitung der Eintragungszeiten aus den genannten Gründen ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Naturpark; Bewerbung um den Standort des Naturparkzentrums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 9

Sachverhalt

Für den Naturpark Ammergauer Alpen soll ein Naturparkzentrum insbesondere als Anlaufstelle für Besucher entstehen.
Es haben sich bereits die Gemeinden Ettal (Holzpavillon der Landesausstellung), Oberammergau (Ammergauer Haus mit Außenbereich) schriftlich beworben.
Bad Bayersoien hat mündlich Interesse signalisiert. Die Kriterien für den Standort sind nicht festgelegt, vielmehr sollen die Bewerber geeignete Grundstücke/Gebäude anbieten. Neben der Fläche für das Gebäude werden noch ca. 50 Parkplätze benötigt. Der Termin für die Konzeption für Naturparkzentren wurde auf den 4. Februar 2019 festgelegt.

Im Eigentum der Gemeinde ist das Grundstück des Minigolfplatzes.
Dieses hat folgende Vorteile:
  • Lage direkt an der Staatsstraße
  • ca. 1.870m²
  • mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen, Bushalt direkt am Grundstück und Bahnhalt ca. 300m entfernt
  • nördlich: Bergkiefernhochmoorgebiet direkt im Anschluss
  • südlich: Hörnle, erreichbar mittels Ortslinie, Auto oder zu Fuß ab Naturparkzentrum

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt sich mit dem Grundstück des ehemaligen Minigolfplatzes um das Naturparkzentrum zu bewerben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 10
Datenstand vom 17.07.2019 07:54 Uhr