Datum: 10.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Bebauungsplan Raiffeisenstraße; Vorstellung der Planung
4 Bauanträge
4.1 Löschwasserbehälter Vorderkehr
4.2 Stadel für landwirtschaftliche Zwecke, Flurnummer 160, Flur Lüß
5 Probeweise Einführung Shuttle-Bus-Service
6 Schreiben an den Gemeinderat
7 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 94. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 71 vom 13. August 2019 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 94. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö informativ 2

Sachverhalt

  1. Ab sofort ist parken mittels Handy-App auf unseren gebührenpflichtigen Parkplätzen möglich (Sonnen, Promenade, Lift, Tannerbankerl).
  2. Ausstellung im Rahmen der Klassiktage in der Tenne vom Lampl-Anwesen. Der Raum ist nur über die Außentreppe zugänglich, da das Gebäude noch nicht fertiggestellt sein wird. Dies wurde mit Architekt Laubender abgestimmt.
  3. Vereine, die die Einwilligungserklärung über die Datenschutzbestimmungen unterschrieben haben, sind wieder auf der gemeindlichen Internetseite gelistet.
  4. Erläuterung und Auswirkung der Gemeinde Saulgrub auf die gesplittete Abwassergebühr. Der Vorsitzende erläutert anhand einer Excel-Tabelle, die von der stellvertretenden Kämmerin Kathrin Hölscher angefertigt wurde, dass auch ohne Einleitung der Gemeinde Saulgrub der Kostenanteil für Regenwasser  über dem max. zulässigen Wert von 12% liegt und deshalb die Gemeinde Bad Kohlgrub die gesplittete Abwassergebühr einführen müsste.
  5. Aufruf zum Besuch der Klassiktage
  6. Einweihung Kindertagesstätte und Kinderkrippe St.-Martin Bad Kohlgrub am 04. Oktober 2019. Nachmittags findet ein Tag der offenen Türe statt.
  7. Mitteilung über die Vollsperrung der B2 zwischen dem 08. und dem 12. Oktober 2019 zwischen Eschenlohe und Oberau. Es wurde Kontakt zur Polizei aufgenommen bezgl. einer Ampelregelung in der Badstraße wegen den Schulkindern.

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3. Bebauungsplan Raiffeisenstraße; Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 94. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö 3

Sachverhalt

Am 13. August 2019 hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Areal der VR-Bank, Hauptstraße 1 und 3, (Flurstücke 321, 3395 m²; Flurstück 322, 724 m²; Flurstück 323, 370 m²; Flurstück 322/2, 669 m²; Flurstück 323/2, 918 m²) beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Planungsziele:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung eines Mischgebiets für die Flächen zwischen der Hauptstraße und der (zukünftigen) Raiffeisenstraße.
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) für die Flächen südlich der Raiffeisenstraße (untere Fahrt).

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 94. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö 4
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4.1. Löschwasserbehälter Vorderkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 94. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö 4.1

Sachverhalt

Auf Grund des geringen Querschnitts und dem Alter der gemeindlichen Trinkwasserleitung kann im Bereich Vorder- und Hinterkehr der Grundschutz nicht durch die Gemeinde sichergestellt werden. Auch auf Grund von mehreren Bauvorhaben ist der Grundschutz mit 96m² für zwei Stunden nicht mehr ausreichend. Wie bereits in anderen Ortsteilen praktiziert übernimmt die Gemeinde die Baukosten für den Behälter, die Anwohner übernehmen z. T. durch Eigenleistung die Erdarbeiten. Am geplanten Standort kann nach Rücksprache mit der Kreisbrandinspektion der Brandschutz für Vorder- und Hinterkehr sichergestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Löschwasserbehälter Vorderkehr“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.2. Stadel für landwirtschaftliche Zwecke, Flurnummer 160, Flur Lüß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 94. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö 4.2

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.
Der Verwaltung sind keine Punkte bekannt (z.B. Tierhaltung, Bewirtschaftung größerer landwirtschaftlicher Flächen, usw.), die eine Privilegierung des Bauherrn vermuten lassen. Eine landwirtschaftliche Betriebsnummer reicht nicht für eine landwirtschaftliche Privilegierung aus.

Die Ausnahmen des §35 Abs. 4 BauGB sind nicht möglich.

Es ist jedoch lt. Herrn Umann vom Bauamt/Landratsamt GAP unter Umständen eine Ausnahme nach §35, Abs.2 BauGB möglich: „Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist“. Unter diese Rechtsvorschrift fällt das Merkblatt zur Rechtslage und zur Verfahrenspraxis des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen „Stadel im Außenbereich für die Landwirtschaft“. Unter Punkt 5 sind die Möglichkeiten aufgelistet unter denen eine Baugenehmigung erteilt werden kann, obwohl kein „landwirtschaftlicher Betrieb“ im Sinne des Baurechts vorliegt. Ob diese Verfahrenspraxis für diesen Bauantrag zutrifft, kann nur das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen entscheiden.

Über das bestehende Gebäude und die Zulässigkeit bei der Errichtung liegen der Gemeinde keine Unterlagen vor. Der neu zu errichtende Stadel dient als Ersatz für das bestehende Gebäude.

Vor dem Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens muss die Gemeinde prüfen, ob die Erschließung des Baugrundstücks gesichert ist (§35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 BauGB). Das Grundstück liegt nicht an einem öffentlich gewidmeten Weg an. Hier gibt es nur eine privatschriftliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bad Kohlgrub und Herrn Alexander Weiner die regelt, dass das Befahren des gemeindlichen Grundstückes als Zufahrt für das Grundstück mit der Fl.Nr. 160 ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke gestattet ist.

Beschlussvorschlag: „Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Stadel für landwirtschaftliche Zwecke“ das gemeindliche Einvernehmen als Ersatz für den bestehenden Stadel, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen.“

Beschluss

Beschlussvorschlag: „Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Stadel für landwirtschaftliche Zwecke“ das gemeindliche Einvernehmen als Ersatz für den bestehenden Stadel, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen.“


Entgegen des Beschlussvorschlages wird folgender Beschluss gefasst:

Der Bauausschuss soll dazu in seiner nächsten Sitzung eine Ortseinsicht vornehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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5. Probeweise Einführung Shuttle-Bus-Service

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 94. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Liftausschussvorsitzende Martin Niklas hat angeregt, an den schönen Herbsttagen (z.B. 3. bis 6. Oktober) probeweise einen Shuttle-Bus-Service für die Wanderer vom Festplatz zur Hörnle-Talstation von 9 Uhr bis 15 Uhr einzurichten, um die Parkplatzsituation dort zu entschärfen. Die genaue Ausgestaltung der Konditionen, Fahrzeiten usw., sowie die probeweise Einführung soll an den Liftausschuss übertragen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die probeweise Einführung eines Shuttle-Bus-Services für schöne Herbsttage dieses Jahr. Der Liftausschuss wird mit der Ausgestaltung und Einführung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Schreiben an den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 94. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö 6

Sachverhalt

Herr Martin Doll hat am 20.08.2019 ein Schreiben an den Gemeinderat Bad Kohlgrub mit drei Punkten verfasst. Hierzu möchte der Vorsitzende, wie im Entwurf vorgesehen, Stellung nehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Vorsitzende wie im Entwurf vorgesehen, mit der Ergänzung von Gemeinderat Onnich schriftlich Stellung zu den Punkten nimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 94. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö 7

Sachverhalt

  1. Gemeinderat Ullmann erkundigt sich nach dem Sachstand zur Hörnle-Schwebebahn. Darauf antwortet der Vorsitzende, dass seit Mai sämtliche Stellungnahmen (Seilbahnaufsicht, Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaft und Brandschutz) eingeholt werden und diese auch weitestgehend vorliegen. Am 11.09.2019 findet ein Termin mit einer Firma für Seilbahnsanierungen statt. Die Erkenntnisse werden dann über den Liftausschuss dem Gemeinderat vorgestellt.
  2. Gemeinderätin Frank fragt nach, ob eine Mittagsbetreuung am Buß- und Bettag stattfinden könne. Bürgermeister Degele wird dies in der Oktober-Sitzung behandeln.
  3. Gemeinderat Onnich verweist auf die Sendung „Zwischen Spessart und Karwendel“ die kürzlich am Hörnle gedreht wurde und hätte sich dazu eine kurze Information gewünscht. Der Vorsitzende erklärte, dass er davon auch erst im Nachhinein von Gemeinderat Niklas erfahren. Gemeinderat Eickholt teilt mit, dass der Termin sehr kurzfristig eingeschoben wurde und stellt sich dazu bereit, den Link über die Sendung an den Gemeinderat zu verschicken.

Datenstand vom 28.10.2019 14:16 Uhr