Datum: 08.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:47 Uhr bis 22:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Bebauungsplan Raiffeisenstraße; Vorstellung der Planung und Billigungsbeschluss
4 Stadel für landwirtschaftliche Zwecke, Flurnummer 160, Flur Lüß
5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses in Sonnen
6 Bestellung von Herrn Eitzenberger zum Verbandsrat des Zweckverbandes Kommunale Verkehrssicherheit Oberland
7 Sonstiges
7.1 "Markt Bad Kohlgrub eG"; Abgabe einer Absichtserklärung

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 73. Sitzung des Gemeinderates 08.10.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 72 vom 10. September 2019 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 73. Sitzung des Gemeinderates 08.10.2019 ö informativ 2

Sachverhalt

Sperrung der Bundesstraße B2:
Im Zuge der Sperrung
Der B2 zwischen Oberau und Eschenlohe und der damit einhergehenden Umleitung über das Ammertal wurden  in Bad Kohlgrub verstärkt freiwillige Schulweghelfer eingesetzt, um Schulkindern einen sicheren Schulweg zu ermöglichen. Bisher hat sich die Situation in Bezug auf einer erhöhte Verkehrsbelastung weniger dramatisch dargestellt als befürchtet. GR Onnich merkt an, dass der Bayerische Rundfunk bereits berichtet hat, dass die Arbeiten schneller als geplant voranschreiten und die B2 möglicherweise schon früher als geplant freigegeben werden kann.

Shuttle-Bus Hörnle:
Am verlängerten Wochenende 03.10.2019-06.10.2019 sollte erstmals ein Shuttle-Service durch Frau Barbara Benedikt vom Volksfestplatz zur Hörnlebahn bei gleichzeitiger Errichtung einer Halteverbotszone im Bereich Badstraße/Fallerstraße sowie St.-Rochus-Straße und Kehrerstraße (eingeschränktes Halteverbot) erprobt. Leider konnte aufgrund der Witterung und der damit einhergehenden geringen Nachfrage der Service nicht durchgeführt werden. Der Shuttle-Bus soll daher an den verbleibenden Herbstwochenenden bei guter Witterung weiter erprobt werden, da in Bezug auf eine bessere Witterung mit einem erhöhten Besucheraufkommen zu rechnen ist. Die Halteverbotszone wird jedoch nicht mehr eingerichtet, um in Erfahrung zu bringen, ob sich die Parksituation durch den Shuttle-Bus in den Bereichen Badstraße/Fallerstraße trotzdem entspannt.

Waldbaden:
Herr Norbert Parucha plant für den 24.10.2019 und den 14.11.2019 jeweils von 14:00-17:00 Uhr „Waldbaden“ anzubieten. Offizieller Start der Veranstaltungsreihe ist im Frühjahr 2020.

Neue Mikrofonanlage für das Kurhaus:
Aufgrund diverser technischer Defekte wurde die alte Mikrofonanlage im Kurhaus durch eine neue Anlage ersetzt. Dabei sind Kosten i.H.v. 1348,48€ netto entstanden.

Energiekarawane:
Vom 15.04.2020-31.05.2020 finden in der Gemeinde Bad Kohlgrub im Rahmen des Projekts Energiekarawane kostenlose Energieberatungen im Wert von 240,-€ für interessierte Grundstückse igentümer statt. Diese werden seitens der Gemeinde angeschrieben und vereinbaren daraufhin mit den Beratern einen Termin.

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3. Bebauungsplan Raiffeisenstraße; Vorstellung der Planung und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 73. Sitzung des Gemeinderates 08.10.2019 ö 3

Sachverhalt

Am 13. August 2019 hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Areal der VR-Bank, Hauptstraße 1 und 3, (Flurstücke 321, 3395 m²; Flurstück 322, 724 m²; Flurstück 323, 370 m²; Flurstück 322/2, 669 m²; Flurstück 323/2, 918 m²) beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Planungsziele:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung eines Mischgebiets für die Flächen zwischen der Hauptstraße und der (zukünftigen) Raiffeisenstraße.
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) für die Flächen südlich der Raiffeisenstraße (untere Fahrt).

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Raiffeisenstraße“ und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Stadel für landwirtschaftliche Zwecke, Flurnummer 160, Flur Lüß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 73. Sitzung des Gemeinderates 08.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.
Der Verwaltung sind keine Punkte bekannt (z.B. Tierhaltung, Bewirtschaftung größerer landwirtschaftlicher Flächen, usw.), die eine Privilegierung des Bauherrn vermuten lassen. Eine landwirtschaftliche Betriebsnummer reicht nicht für eine landwirtschaftliche Privilegierung aus.

Die Ausnahmen des §35 Abs. 4 BauGB sind nicht möglich.

Es ist jedoch lt. Herrn Umann vom Bauamt/Landratsamt GAP unter Umständen eine Ausnahme nach §35, Abs.2 BauGB möglich: „Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist“. Unter diese Rechtsvorschrift fällt das Merkblatt zur Rechtslage und zur Verfahrenspraxis des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen „Stadel im Außenbereich für die Landwirtschaft“. Unter Punkt 5 sind die Möglichkeiten aufgelistet unter denen eine Baugenehmigung erteilt werden kann, obwohl kein „landwirtschaftlicher Betrieb“ im Sinne des Baurechts vorliegt. Ob diese Verfahrenspraxis für diesen Bauantrag zutrifft, kann nur das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen entscheiden.

Über das bestehende Gebäude und die Zulässigkeit bei der Errichtung liegen der Gemeinde keine Unterlagen vor. Der neu zu errichtende Stadel dient als Ersatz für das bestehende Gebäude.

Vor dem Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens muss die Gemeinde prüfen, ob die Erschließung des Baugrundstücks gesichert ist (§35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 BauGB). Das Grundstück liegt nicht an einem öffentlich gewidmeten Weg an. Hier gibt es nur eine privatschriftliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bad Kohlgrub und Herrn Alexander Weiner die regelt, dass das Befahren des gemeindlichen Grundstückes als Zufahrt für das Grundstück mit der Fl.Nr. 160 ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke gestattet ist.

Beschlussvorschlag: „Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Stadel für landwirtschaftliche Zwecke“ das gemeindliche Einvernehmen als Ersatz für den bestehenden Stadel, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen.“

Entgegen des Beschlussvorschlages wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Bauausschuss soll dazu in seiner nächsten Sitzung eine Ortseinsicht vornehmen.

Nach Ortseinsicht bei der Bauausschusssitzung vom 4.Oktober 2019 spricht sich der Bauausschuss einstimmig für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens aus. Der Ersatzbau wird so weit Richtung Südwesten in den Hang geschoben, dass die Hinterliegergrundstücke problemlos angefahren werden können.

Herr Weiner teilte außerdem mit, dass er die Größe des Stadels nicht nur zur Aufbewahrung des Futters der Fl.Nr. 160, sondern auch der Fl.Nr. 146/2 benötigt.

Beschluss

Der Empfehlung des Bauausschusses folgend erteilt der Gemeinderat dem Vorhaben „Stadel für landwirtschaftliche Zwecke“ das gemeindliche Einvernehmen, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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5. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses in Sonnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 73. Sitzung des Gemeinderates 08.10.2019 ö 5

Sachverhalt

Herr Christian Reindl plant in Sonnen, Fl.Nr. 1700, das derzeitige Bestandsgebäude (Stadel) abzubrechen und an der Stelle ein Wohnhaus zu errichten. Hierfür hat er einen Antrag auf Vorbescheid gestellt.

Über folgende Fragen ist im Vorbescheid entweder mit „ja“ oder „nein“ zu entscheiden:

  1. Ist diese neue Art der Bebauung grundsätzlich möglich?
  2. Gibt es Einschränkungen bzw. Vorgaben bezüglich Größe, Nutzungseinheiten etc.?
  3. Muss ein Bebauungsplan/eine Ortsabrundungssatzung aufgestellt werden?

Nach Rücksprache mit dem Bauamt/Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ist es sinnvoll,  einen Bebauungsplan aufzustellen, da für den Ortsteil Sonnen durch die Bebauung nicht mehr richtig zwischen Innen- und Außenbereich unterschieden werden kann, im Gegenteil zu anderen Ortsteilen in Bad Kohlgrub. Im Bauleitplanverfahren können außerdem die unterschiedlichen Nutzungen, wie z.B. Landwirtschaft, Hotellerie, Wohnnutzung festgeschrieben werden. Dies führt zu Rechtssicherheit bei evtl. künftigen Klagen wegen Emissionen usw.

Der Bauausschuss hat das Vorhaben in der Bauausschusssitzung am 4.10.2019 ausgiebig und kontrovers diskutiert, ob überhaupt diese neue Art der Bebauung möglich sein soll. Er möchte diesbezüglich keine Empfehlung an den Gemeinderat abgeben. Falls der Gemeinderat jedoch dieser neuen Art der Bebauung zustimmen sollte, wird das Aufstellen eines Bebauungsplanes empfohlen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die beantragte neue Art der Bebauung grundsätzlich möglich sein soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10

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6. Bestellung von Herrn Eitzenberger zum Verbandsrat des Zweckverbandes Kommunale Verkehrssicherheit Oberland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 73. Sitzung des Gemeinderates 08.10.2019 ö 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Kohlgrub ist Mitglied beim Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland, Bad Tölz.
Die Verbandsversammlungen finden in der Regel zweimal im Jahr an einem Freitag  Vormittag im Landratsamt Bad Tölz statt. Der Erste Bürgermeister ist automatisch Verbandsrat und zu den Sitzungen geladen.
Von der Verwaltung wird nun vorgeschlagen Herrn Eitzenberger als stellvertretenden Verbandsrat zu bestellen, um Herrn Degele im Falle einer Verhinderung zu vertreten.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Herrn Geschäftsleitenden Beamten Lukas Eitzenberger nach Art. 31 Abs. 2 KommZG zum Verbandsrat für den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 73. Sitzung des Gemeinderates 08.10.2019 ö 7
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7.1. "Markt Bad Kohlgrub eG"; Abgabe einer Absichtserklärung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 73. Sitzung des Gemeinderates 08.10.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Am Freitag, den 4. Oktober 2019 fand von der Initiative Markt Bad Kohlgrub eine Informationsveranstaltung im vollen Kursaal statt. Die Initiatoren stellten ihr Konzept vor. Für den geplanten Kauf und die Sanierung werden 500.000,00 Euro benötigt. Zur Finanzierung soll eine Genossenschaft gegründet und Anteile à 500,00 Euro ausgegeben werden. Pro Anteil gibt es ein Stimmrecht, mit Beschränkung auf max. 3 Stimmrechte. Es ist weder eine Halte- noch eine Nachschusspflicht geplant. Wenn die Summe in zwei bis vier Wochen durch unverbindliche Absichtserklärungen erreicht wird, erfolgt die Gründung der Genossenschaft, anschließend ein Vorvertrag mit dem Eigentümer der Immobilie und mit dem Betreiberinteressenten. Wenn dann die Anteile gezeichnet und der entsprechende Betrag einbezahlt wurde, erfolgen die weiteren Schritte.

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 9. Juli 2019 sprach sich der Gemeinderat einstimmig für die Unterstützung der Initiative eines Genossenschaftsmodells zur Sicherung eines Lebensmittelmarktes in Bad Kohlgrub aus.

Da bei einer Beteiligung zur „Markt Bad Kohlgrub eG“ keine Nachschusspflicht geplant ist, könnte sich auch die Gemeinde Bad Kohlgrub beteiligen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, auf Grund der Haushaltslage, eine unverbindliche Absichtserklärung über die Zeichnung von 100 Anteilen á 500,00 Euro abzugeben. Die Absichtserklärung gilt vorbehaltlich einer Nachschussregelung (keine Nachschusspflicht) bzw. anderer rechtlicher Hindernisse (z.B. rechtsaufsichtliche Genehmigung) im Genossenschaftsvertrag. Der Genossenschaftsvertrag ist mit der endgültigen Beitrittserklärung dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, auf Grund der Haushaltslage, eine unverbindliche Absichtserklärung über die Zeichnung von 20 Anteilen á 500,00 Euro abzugeben. Die Absichtserklärung gilt vorbehaltlich einer Nachschussregelung (keine Nachschusspflicht) bzw. anderer rechtlicher Hindernisse (z.B. rechtsaufsichtliche Genehmigung) im Genossenschaftsvertrag. Der Genossenschaftsvertrag ist mit der endgültigen Beitrittserklärung dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass die Initiative mangels Finanzierung zu scheitern droht,  wird der Gemeinderat über die Abgabe einer weiteren Absichtserklärung bzw. die Zeichnung weiterer Anteile beraten und abstimmen. Die Verwaltung wird mit der  Durchführung der entsprechenden Schritte beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 03.12.2019 13:31 Uhr