Datum: 10.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Bauvorhaben östlicher Ortsrand
4 Am Kronholz 5, Neubau eines Wohnhauses mit Garage
5 Kurhausstraße 1; Neubau eines Appartementhauses mit 6 Einheiten
6 Jahresrechnung 2018
6.1 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2018
6.2 Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
6.3 Erteilung der Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
7 Bebauungsplan Raiffeisenstraße
7.1 Stellungnahme Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
7.2 Bebauungsplan "Raiffeisenstraße"; Satzungsbeschluss
8 Förderung Erwachsenenberatung durch Condrobs
9 Anfrage GRM Wojciak und GRM Frank bzgl. Kindergarten St.-Martin
10 Aufnahme "Lebensmittelmarkt in Bad Kohlgrub" in das bayerische Dorferneuerungsprogramm
11 Sonstiges
12 Worte des Ersten Bürgermeisters zum Jahresende

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der öffentlichen Sitzung Nr. 75 vom 26 .11.2019 zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 75 vom 26.11.2019 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö informativ 2

Sachverhalt

- Badstraße von Saulgruberstr. bis Kienzerleweg und Baumgartnerstraße  
   „eingeschränktes Halteverbot nur in den Wintermonaten von November bis April“
   wegen Aufrechterhaltung Winterdienst für den Rettungsdienst
- Badstraße von Kienzerleweg bis Fallerstraße ganzjährig wegen eingeschränkter
   Sichtverhältnisse
- Änderung Gemeinderatsbeschluss in Januarsitzung

  • Auftritt des Murnauer Schäfflertanzes am 19. Januar um 16.30 Uhr vor dem Rathaus

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3. Bauvorhaben östlicher Ortsrand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 3

Sachverhalt

Die Wohnungsbaugenossenschaft „Prent e.G.“ hat die Grundstücksfläche Fl.-Nr. 825/12 erworben. Es besteht die Absicht die rot eingezeichneten Flächen (siehe Anlage, Fl.-Nr. 352/3, 825/146) der Gemeinde zu erwerben. Aufgrund der relativ steilen Hanglage wäre die Planung und Anlage einer vernünftig befahrbaren Erschließungsstraße erforderlich. Der Flächennutzungsplan weißt für die Fl.-Nr. 825/12 und 825/13 „allgemeines Wohngebiet“ aus. Zur Entwicklung des Gebiets ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich

Die betreffenden Flächen sind aktuell Grünland und jeweils größer als 900 m². Entsprechende Flächen sollen nach einem Beschluss des Gemeinderats für den Fall, dass sie zu Bauland werden, zu mindestens der Hälfte im Einheimischenmodell bebaut werden.

Vorliegend bietet sich die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Parallelverfahren an. Die Änderung des FNP ist erforderlich, da einzelne Teilflächen der betreffenden Flurstücke derzeit als Grünland ausgewiesen sind. Da jedoch § 13b BauGB nur noch bis 31.12.2019 angewendet werden kann, ist der Aufstellungsbeschluss noch bis zum 31.12.2019 zur Fristwahrung zu fassen.

Mit dem bloßen Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, entstehen der Gemeinde noch keine Kosten.

Der Bauausschuss hat sich in der Sitzung vom 7.11.2019 der Empfehlung der Verwaltung angeschlossen, die betroffenen Grundstückseigentümer per Brief anzuschreiben und um Rückmeldung zu bitten. Die grundsätzliche Bereitschaft der betroffenen Grundstückseigentümer liegt mittlerweile vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Flst.-Nr. 825/12, 825/13, 352/3, 825/146 die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt. Insbesondere sind vor dem Hintergrund, dass Grünlandflächen von über 900 m², die zu Bauland werden, zur Hälfte im Einheimischenmodell bebaut werden sollen, mit den betroffenen Grundstückseigentümern zunächst Grundstücksverhandlungen zu führen, wie dieses Planungsziel einvernehmlich erreicht werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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4. Am Kronholz 5, Neubau eines Wohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 13.08.2019 dahingehend behandelt, dass eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zugelassen wurde, wonach eine anthrazitfarbene Dacheindeckung zulässig ist. In dieser Sitzung kritisierten einige Gemeinderatsmitglieder die unharmonische Anordnung der Fenster und die fehlenden Fensterläden. Gemeinderatsmitglied Nikolaus Onnich erinnerte jedoch auch daran, dass z. B. in der Windheuserstraße nur ein einziges Haus Fensterläden hat, obwohl beim Bauantrag diese eingezeichnet waren. Auf Grund dieser Überschreitungen der Gestaltungssatzung wollten mehrere Gemeinderatsmitglieder den Antrag ablehnen. Die Verwaltung erläuterte, dass das gemeindliche Einvernehmen nur aus den im BauGB genannten Gründen versagt werden darf. Die Abweichungen von der Gestaltungssatzung für die Fensterläden, das Flachdach und die Anordnung der Fenster müsste vom Planer beantragt und begründet werden, da dies nicht geschehen ist, könne man lediglich die Genehmigungsbehörde darauf hinweisen.

Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Wohnhausneubau mit Garage“ das gemeindliche Einvernehmen. Eine Abweichung für die fehlenden Fensterläden, das Flachdach und die Anordnung der Fenster von den Festsetzungen der gemeindlichen Gestaltungssatzung wurde nicht beantragt. Die Baugenehmigungsbehörde wird gebeten diesbezüglich die Einhaltung der Satzung zu überprüfen.

Mit Antrag vom 18.07.2019, eingegangen per E-Mail am 26.11.2019, beantragt der Bauherr eine Abweichung von § 9 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung (OGS), dahingehend, auf Fensterläden zu verzichten (siehe Anlage). Als Ausgleich soll die Fassade an allen vier Seiten mit einer Holzverschalung im ersten Obergeschoss versehen werden (siehe Anlage). Das vormals geplante Flachdach entfällt ersatzlos.

Diese Möglichkeit des Ausgleichs fehlender Fensterläden sieht die Ortsgestaltungssatzung ausdrücklich vor (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 2 OGS).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die beantragte Abweichung zu genehmigen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Kurhausstraße 1; Neubau eines Appartementhauses mit 6 Einheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Firma „Das SEINZ e.K.“ plant auf den Flst.-Nr.: 1507/5 und 1507/6 die Errichtung eines Appartementhauses mit 6 Einheiten (siehe Anlagen). Nach der vorliegenden Planung ist darauf zu schließen, dass das Vorhaben dem bestehenden Beherbergungsbetrieb als Kapazitätserweiterung dienen soll.

Es wurde ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung bzw. Baugenehmigung gestellt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Badstraße“. Für die betreffenden Flächen weist der Bebauungsplan ein Sondergebiet (SO) aus, dass der Unterbringung von größeren Kur- und Beherbergungsbetrieben dient.

Das Vorhaben erfüllt alle Anforderungen des Bebauungsplans. Die Erschließung ist gesichert.

Für den Fall, dass aufgrund der möglicherweise missverständlichen Formulierung des Bebauungsplans hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung die Bauaufsichtsbehörde zu dem Schluss kommt, dass ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich ist, beantragt der Antragsteller die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der erforderlichen Vollgeschosse. Die Festsetzung des Bebauungsplans lautet: „Im SO sind nur Hauptgebäude mit 2 Vollgeschossen zulässig.“ (Ziff. 3.1), wobei offen ist, ob es sich hierbei um das maximal erlaubte oder das zwingend erforderliche Maß der baulichen Nutzung handelt. Da das Vorhaben umgebende Bebauung vorwiegend eingeschossig ausgeführt ist, sowie aus dem weiteren Kontext ist jedoch davon auszugehen, dass es sich hier um ein Maximalmaß handelt. Über eine weitere Begründung, die Klarheit schaffen könnte, verfügt der Bebauungsplan aus dem Jahr 1976 nicht.

Beschluss 1

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Das Vorhaben soll im Genehmigungsfreistellungsverfahren realisiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für den Fall, dass ein Genehmigungsfreistellungsverfahren im vorliegenden Fall nicht möglich ist, genehmigt der Gemeinderat die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (Ziff. 3.1) dahingehend, dass ein Vorhaben mit nur einem Vollgeschoss zulässig ist. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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6. Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö informativ 6
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6.1. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Am 18.07.2019 wurde die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates für das Haushaltsjahr 2018 durchgeführt. Die Niederschrift der Prüfung ist dem Sitzungspunkt als Protokoll beigefügt.

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6.2. Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung für 2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:


Verwaltungs-haushalt
Vermögens-
haushalt
Gesamt-
haushalt
Einnahmen



Solleinnahmen (=Anordnungssoll)
6.540.019,31
2.427.112,12
8.967.131,43
./. Abgang alter Kasseneinnahmenreste
729,99
0,00
729,99
Summe bereinigte Solleinnahmen
6.539.289,32
2.427.112,12
8.966.401,44




Ausgaben



Sollausgaben (=Anordnungssoll)
6.539.289,32
2.427.112,12
8.966.401,44
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigte Sollausgaben
6.539.289,32
2.427.112,12
8.966.401,44
Fehlbetrag/Überschuss
0,00
0,00
0,00

Nachrichtlich:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt        858.345,66 €
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage           398.095,18 €

Stand der Schulden und Rücklagen


Stand zu Beginn des Haushaltsjahres
Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres
Schulden
1.485.832,11
700.000,000
170.854,69
2.014.977,42
Rücklagen
568.677,46
0,00
398.095,18
170.582,28

Beschluss

Die vorstehende Jahresrechnung 2018 wird anerkannt.
Die im Haushaltsjahr 2018 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.3. Erteilung der Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2018 kann die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan Raiffeisenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 7
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7.1. Stellungnahme Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 04.12.2019 hat das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen verfristet eine Stellungnahme zum Bebauungsplan „Raiffeisenstraße“ abgegeben (siehe Anlage). Aus Sicht der Verwaltung steht diese Stellungnahme dem Beschluss des Bebauungsplans als Satzung nicht entgegen. Eine Abwägung wurde durchgeführt (siehe Anlage). Der Bebauungsplan wurde durch eine Grünflächenplanung ergänzt (siehe Anlage). Da die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt werden, ist eine erneute Auslegung nicht erforderlich.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Mit einer redaktionellen Änderung wird eine Fassung der Begründung ohne textliche Festsetzungen angefertigt.
Um die Problematik der Gehölze entlang des Uferbereiches bauplanungsrechtlich zu regeln, ist ein Streifen von 5,0 m entlang der Uferböschung als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft festzusetzen. Im Bereich dieser Flächen wird festgesetzt, dass der naturnahe, gewässerbegleitende Gehölzbestand dauerhaft zu erhalten ist. Abgängige Gehölze sind gleichartig zu ersetzen. Die naturnahen Böschungen des Bachlaufes sind dauerhaft zu sichern und zu erhalten. In der Planzeichnung sind zu erhaltende Gehölze festzusetzen. Diese Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Bauleitplanung, eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7.2. Bebauungsplan "Raiffeisenstraße"; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Gem. § 10 Abs. 1 BauGB ist der Bebauungsplan „Raiffeisenstraße“ als Satzung zu beschließen. Die Abwägung ist bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 26.11.2019 erfolgt. Aufgrund der verfristet eingegangenen Stellungnahme des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen wurde der Bebauungsplan durch eine Grünflächenplanung ergänzt (siehe Anlage). Da die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt werden, ist eine erneute Auslegung nicht erforderlich.
 Durch die Ergänzung der Grünflächenplanung soll sichergestellt werden, dass das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen den Bebauungsplan auch genehmigt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt unter Einbeziehung der vorangegangenen Beschlüsse aus der Sitzung vom 26.11.2019 und des vorhergehenden Beschlusses vom 04.12.2019 den Bebauungsplan „Raiffeisenstraße“ in seiner Fassung vom 04.12.2019 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Förderung Erwachsenenberatung durch Condrobs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 8

Sachverhalt

Bereits seit mehreren Jahren beteiligt sich die Gemeinde Bad Kohlgrub an dem Erwachsenenberatungsangebot durch Condrobs in Oberammergau. Dabei wird die Infrastruktur (Räume, Heizung, etc.) von der Gemeinde Oberammergau gestellt und die anfallenden Personalkosten durch die Ammertalgemeinden Ettal, Oberammergau, Unterammergau, Saulgrub, Bad Bayersoien und Bad Kohlgrub anteilig nach Einwohnerzahl aufgeteilt.
Bei den Kosten handelt es sich um jährlich widerkehrende Kosten, die durch die Gemeinde Oberammergau abgerechnet werden.

Die Kosten für das Jahr 2019 betragen 1762,.-€.

Im Jahr 2020 ist eine Erhöhung des Zuschusses geplant (siehe Anlage), wodurch sich anteilig auch der Beitrag der Gemeinde Bad Kohlgrub erhöhen wird.

Da in der Vergangenheit kein wirksamer Beschluss über die Beteiligung an den entstehenden Kosten gefasst wurde bzw. ein solcher zumindest nicht auffindbar ist, wird die Sache dem Gemeinderat vorgelegt. Ebenso ist keine schriftliche Vereinbarung bzgl. einer Kostenbeteiligung auffindbar.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, sich an den Kosten des Erwachsenenberatungsangebot durch Condrobs anteilig nach der Einwohnerzahl zu beteiligen. Das Verfahren soll wie bisher über die Gemeinde Oberammergau abgewickelt werden. Die Zuschusserhöhung für das Jahr 2020 wird mitgetragen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Anfrage GRM Wojciak und GRM Frank bzgl. Kindergarten St.-Martin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 9

Sachverhalt

Die GRM Wojciak und GRM Frank haben per Anfrage vom 02.12.2019 um die Beantwortung einiger Fragen bzw. um Stellungnahme zu einigen Themen bezüglich des Kindergartens St.-Martin gebeten:

  1. Wieso müssen die Kinder den Weg vom Eingang bis zu den Umkleiden ohne Schuhe zurücklegen?
  2. Worin begründet sich der Wegfall des „Geschwister-Bonus“? Wie verhält es sich mit einem Zuschuss für Krippenkinder unter 3 Jahren?
  3. Wie funktioniert das Catering des Kindergartens an Dienstagen, da dann das Kurparkrestaurant (Caterer) geschlossen ist?
  4. Gibt es eine Warteliste für freie Plätze im Kindergarten?
  5. Wie hoch ist der Zuschuss für den Waldkindergarten im Jahr 2020?

Zu 1.:
Der Umstand, dass Kinder, Eltern und Besucher den Weg vom Eingang bis zu den Umkleiden ohne Schuhe zurücklegen müssen, ist dadurch begründet, dass so weniger Verunreinigungen des Bodens entstehen. Dies senkt die Reinigungskosten und ist zudem hygienischer. Der Weg vom Eingangsbereich bis zu den Garderoben ist komplett mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Eine bessere Lösung erscheint nicht ersichtlich.

Zu 2.:
Mit Beschluss vom 25.06.2019 hat der Gemeinderat beschlossen, dass aufgrund der zusätzlichen Förderung der Staatsregierung in Höhe von 100€ je Kind und Monat die Geschwistervergünstigung nicht mehr notwendig ist und diese abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2020 erhalten Eltern von Kindern, die eine Krippe besuchen, 100€ Krippengeld, sofern die Familie ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreitet (Garmisch-Partenkirchener Tagblatt, 01.12.2019, Seite 1) Zudem gewährt der Freistaat Bayern Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 € pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 € pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird (https://www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/index.php; Stand: 05.12.2019).

Zu 3.:
Auch dienstags wird das Catering durch das Kurpark Restaurant übernommen. Jedoch werden dienstags nur kalte Speisen wie Salate, belegte Brote, etc. und/oder Suppen serviert, die bereits am Vortag angeliefert werden. In der 49 KW gab es beispielsweise Tomate-Mozzarella-Salat und Baguettes. Das Essen kann jedoch dienstags auch durch die Eltern im Voraus abbestellt werden.

Zu 4.:
Eine Warteliste für den Kindergarten existiert nicht und kann auch nicht eingeführt werden. Verlässliche Zahlen über die benötigten und verfügbaren Plätze liegen i.d.R. erst zu Ende Februar des Kalenderjahres vor, wenn die Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr eingegangen sind und feststeht, wie viele Kinder den Kindergarten verlassen.

Zu 5.:
Der Waldkindergarten erhielt für 2019 einen Zuschuss auf Grund eines Antrags, der jährlich gestellt wurde. Seit 01.09.2019 läuft der Kindergarten als gemeldete Einrichtung über die Förderungen nach dem BayKiBiG.

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10. Aufnahme "Lebensmittelmarkt in Bad Kohlgrub" in das bayerische Dorferneuerungsprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 10

Sachverhalt

Zum 19.10.2019 hat der Nah und Gut Frischemarkt Reiner in Bad Kohlgrub aus Altersgründen geschlossen. Bereits in nichtöffentlicher Sitzung vom 09.07.2019 hat sich der Gemeinderat einstimmig für die Befürwortung und Unterstützung eines Genossenschaftsmodells zur Sicherung eines Lebensmittelmarktes in Bad Kohlgrub ausgesprochen. In seiner Sitzung vom 08.10.2019 hat der Gemeinderat eine Absichtserklärung von 20 Anteilen zu je 500,-€ an der zum damaligen Zeitpunkt noch zu gründenden Genossenschaft beschlossen. Am 17.11.2019 wurde die Genossenschaft Lebensmittelmarkt Bad Kohlgrub e.G. gegründet, die Zeichnung der Anteile wurde durch den Gemeinderat am 26.11.2019 nachträglich genehmigt.

Der Erhalt eines Lebensmittelmarktes im Dorfkern der Gemeinde Bad Kohlgrub besitzt für die Gemeinde enorme Wichtigkeit und ist von herausragender Bedeutung. Um mögliche Fördergelder erhalten zu können, soll die Maßnahme „Lebensmittelmarkt in Bad Kohlgrub“ in das bayerische Dorferneuerungsprogramm aufgenommen werden. Hierzu ist ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme von Bad Kohlgrub in das bayerische Dorferneuerungsprogramm. Die Maßnahme „Lebensmittelmarkt in Bad Kohlgrub“ auf Flur-Nr. 90 soll als Kleinstunternehmen gefördert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 11

Sachverhalt

GRM Frank fragt nach, ob das neue E-Auto für den Wasserwart bereits in Betrieb ist. Der Vorsitzende entgegnet, dass dieses eigentlich bereits ausgeliefert sein müsste, es jedoch Probleme mit der Spedition gibt. Der Fahrzeugschein liegt der Gemeinde bereits vor und das E-Auto soll voraussichtlich zum Ende der KW 50 seinen Betrieb aufnehmen.

GRM Fussenegger beantragt, die überarbeitete Ortsgestaltungssatzung noch in der aktuellen Wahlzeit zu beschließen. Dies wurde vom Gremium so zur Kenntnis genommen. Ein förmlicher Beschluss wurde nicht gefasst.

GRM Onnich erkundigt sich, wie es sich bzgl. der Zweitwohnungssteuer bei Mietwohnungen verhält. Der Vorsitzende erklärt ihm die Rechtslage, nämlich das die Zweitwohnungssteuer bei jedem Zweitwohnsitz fällig wird. GRM Reindl merkt an, dass ihre Tochter in München auch bei einer Mietwohnung Zweitwohnungssteuer zahlen müsste.

GRM Wojciak bemängelt die optische Gestaltung der E-Auto-Ladesäule vor dem Lampl-Anwesen.

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12. Worte des Ersten Bürgermeisters zum Jahresende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 12

Sachverhalt

Im Jahr 2019 haben insgesamt 18 Gemeinderatssitzungen (Vorjahr: 16) und 24 Ausschuss-Sitzungen (Vorjahr: 14) stattgefunden.

Die Ausschuss-Sitzungen verteilen sich wie folgt:
Bauausschuss                12

Finanz-/Personalausschuss          2

Kur- und Tourismusausschuss          4
Liftausschuss                  4
Rechnungsprüfungsausschuss          2

Der Gemeinderat (und somit auch der Bauausschuss) hatte im Jahr 2019 über 36 Bauvorhaben (3/Monat) und 2 Bauleitplanverfahren zu beraten und entscheiden.

Folgende Personenstandsfälle können registriert werden:

19 Geburten                                                        (Vorjahr: 30)
21 Sterbefälle                                                    (Vorjahr: 22)
83 Eheschließungen (incl. U´gau/Ettal)              (Vorjahr: 67)

Aktuell: 2.894 Einwohner    (Vorjahr: 2.865)

Am Ende eines arbeitsreichen Jahres sage ich Dank bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates für die gute, zielorientierte und sachliche Zusammenarbeit. Eine Vielzahl von Problemen konnten wir gemeinsam miteinander lösen.

Projekte, die uns bereits seit längerem beschäftigen, konnten abgeschlossen werden

Zum Beispiel:

  • Neubau der Kindertagesstätte
  • Erschließung „Harrerstrasse“ mit Wasser/Kanal und Straße
  • Feuerwehrhaus: Erneuerung der Heizung und der Tore
  • Timberland-Trail
  • Breitbandausbau mittels Vectoring bzw. Glasfaser (Steigrain, Grub, Windegg, Sprittelsberg)
  • Besucherlenkung auf dem Hörnle für den Sommer (Wanderer und Radfahrer)

Bedanken möchte ich mich auch bei meiner Stellvertreterin Martina Höck für ihr Engagement und stets vertrauensvolle Unterstützung. Ebenso bedanke ich mich bei meinen weiteren Vertretern Nikolaus Onnich und Georg Doll.

Danksagen möchte ich ganz herzlich bei allen Beschäftigten der Gemeinde. ob in der Verwaltung, Bauhof, Schule oder Bücherei, sowie der Ammergauer Alpen GmbH mit Naturpark und der Hörnle-Schwebebahn für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen.

Ein Dankeschön dem Schulleiter Edi Mentler mit allen Lehrerinnen und Lehrern, sowie der Mittagsbetreuung und unserem Hausmeister.
Ein Dank auch der Kindergartenleiterin Maria Holm mit allen Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen

Des Weiteren bedanke ich mich sehr herzlich bei Herrn Pfarrer Rudolf Scherer, dem Pfarrgemeinderat und der Kirchenverwaltung, sowie den Vertretern der evangelischen Pfarrgemeinde für die stets gute Zusammenarbeit.

Ich bedanke mich bei allen Vereinen und Gemeinschaften und dabei insbesondere für die für uns alle so wichtige Jugendbetreuung. Ein herzliches Vergelt’s Gott all denen in den Vereinen, die ihre Freizeit für die Arbeit am Kur- und Tourismusgeschehen unseres Ortes einbringen.

Ein Dank auch an die Mitglieder der Feuerwehr und der Bergwacht für den immerwährenden selbstlosen Einsatz.

Was wird den Gemeinderat im neuen Jahr 2020 beschäftigen?

  • Fertigstellung Lampl-Anwesen mit nachfolgender Nutzung (Treffen mit Vereine am 7.12.)
  • Erneuerung Schulsportanlagen
  • Neubau Wasserhochbehälter
  • Kläranlage
  • Erschließung Baugebiet „Raiffeisenstrasse“ mit Bauhof
  • Ausweisung Gewerbegebiet
  • Einheimischenmodell am Kienzerleweg
  • Besucherlenkung am Hörnle im Winter (Tourengeher)
  • Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes auf Basis der Klausurtagung, incl. verkehrsberuhigter Ausbau/Umbau der Ortsdurchgangsstrasse
  • neue Tourismusstrategie des Naturpark Ammergauer Alpen
  • Hörnle-Bahn: Sanierung oder Neubau
  • Kauf eines neuen Feuerwehrfahrzeuges und eines Schmalspurschleppers für den Bauhof
  • Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

Ich denke, es wird nicht langweilig werden.

Ich wünsche Euch, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates und den Bediensteten sämtlicher Abteilungen mit ihren Familien und Angehörigen, sowie allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest mit möglichst vielen ruhigen Stunden im Kreis der Familie um Kraft schöpfen zu können, für die anstehenden Aufgaben und Entscheidungen und ein erfolgreiches Jahr 2020, besonders aber Gesundheit, Zufriedenheit und Gottes Segen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Datenstand vom 20.01.2020 14:45 Uhr