Datum: 16.04.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Übergabe von Unterschriften zur Problematik des Durchgangsverkehrs
4 Beschuss über die werbefinanzierte Beschaffung eines E-Autos für die Wasserversorgung
5 Bauanträge
5.1 Verlängerung der Baugenehmigung Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Vogelherdstraße
5.2 Anbau an die bestehende Schwimmhalle, Schwimmbadnutzung, Seminarnutzung; Kurhausstraße 1
5.3 Nutzungsänderung am bestehenden Anwesen; Wäldle 135a, Café Waldschlucht
5.4 Antrag auf Genehmigungsfreistellung; Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage; Auf der Oh 13
5.5 Nutzungsänderung am bestehenden landwirtschaftlichen Anwesen durch Einbau einer zweiten Wohneinheit im Dachgeschoss; Hinterkehr 150
6 Straßen- und Wegerecht; teilweise Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges "Höhenweg von Steigrain bis zu Grotte und zur Staatsstraße"
7 Neuerlass einer Erschließungsbeitragssatzung
8 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 64 vom 12. März 2019  wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2019 ö informativ 2

Sachverhalt

Es wurden keine Informationen des Bürgermeisters bekanntgegeben.

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3. Übergabe von Unterschriften zur Problematik des Durchgangsverkehrs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinde werden von Anliegern Unterschriftenlisten zur Problematik des Durchgangsverkehrs übergeben.

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4. Beschuss über die werbefinanzierte Beschaffung eines E-Autos für die Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinde hat von der Firma Riedel & Kaiser das Angebot für ein kostenloses Elektro - Fahrzeug bekommen. Nach hausinternen Beratungen sieht man eine Möglichkeit dieses Fahrzeug zukünftig für die Wasserversorgung einzusetzen. Der derzeit eingesetzte VW Caddy ist Baujahr 2014 und könnte noch zu einem angemessenen Preis verkauft werden.
Ein Elektroauto ist für das Wasserwerk/den stellvertretenden Bauhofleiter besonders geeignet, da vor Allem Kurzstrecken gefahren werden und dies mit einem Elektro-Fahrzeug verschleißärmer möglich ist wie mit einem Benzin- oder Diesel-Fahrzeug.

Die Firma Riedel & Kaiser würde der Gemeinde ein Elektro – Fahrzeug zu folgenden Bedingungen übereignen:
  • Das Fahrzeug wäre in der Anschaffung komplett durch Werbung finanziert. Die werbenden Firmen kaufen sich eine Werbefläche auf dem Fahrzeug für die Laufzeit von fünf Jahren, die Gemeinde verpflichtet sich lediglich die Werbung für fünf Jahre auf dem Fahrzeug zu belassen. Ob die Beklebung danach entfernt wird oder verbleibt, entscheidet die Gemeinde.
  • Die Gemeinde ist ab der Übergabe Eigentümerin des Fahrzeugs und trägt die laufenden Kosten, z.B. Versicherung und Stromkosten für die Aufladung. Als weitere laufende Kosten kommt die Miete für die Akkus in Höhe von monatlich 66,00€ netto dazu.
  • Für die Arbeiten der Firma Riedel & Kaiser müsste die Gemeinde vor der Übergabe lediglich ein Büro mit Telefon zur Verfügung stellen, damit ein Außendienstmitarbeiter der Firma für die Anwerbung der Firmen vor Ort ist. Vorab erfolgt ein Empfehlungsschreiben an die ortsansässigen Betriebe.
Die Firma Riedel & Kaiser hat mehrere andere Elektro – Fahrzeuge im Angebot, nach Rücksprache mit dem Bauhof und Vorberatungen im Rathaus empfiehlt die Verwaltung jedoch das Modell Kangoo von Renault. Dieses hat die ausreichende Größe des bereits vorhandenen Caddy und, da es den Kangoo auch als Diesel und Benziner gibt, hat das Modell ausgereifte Serientechnik mit entsprechendem Service-Netz, Ersatzteil - Bevorratung  und –Liefernetz.

Der Vorsitzende hat sich auch über den Kauf und ein Leasing eines entsprechenden Fahrzeuges informiert (siehe Anlagen), dies wurde jedoch aus Kostengründen verworfen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines Vertrages für einen E-Kangoo mit der Firma Riedel & Kaiser und den damit verbundenen Punkten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2019 ö 5
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5.1. Verlängerung der Baugenehmigung Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Vogelherdstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Mit Bescheid des Landratsamtes wurde im Jahr 2009 ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage in der Vogelherdstraße genehmigt. Im Jahr 2014 wurde diese Genehmigung verlängert. Im Jahr 2015 wurde vom inzwischen neuen Eigentümer erneut eine Verlängerung beantragt und vom Landratsamt bis zum 6. Mai 2017 genehmigt. Im Jahr 2017 wurde auf Antrag der Bescheid erneut bis zum 6. Mai 2019 verlängert. Am 2. April 2019 wurde durch den Grundstückseigentümer nun erneut mündlich die Verlängerung beantragt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5.2. Anbau an die bestehende Schwimmhalle, Schwimmbadnutzung, Seminarnutzung; Kurhausstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2019 ö 5.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Badstraße“. Das Gebäude war zum In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes 1978 bereits Bestand. Für das Baugrundstück ist ein Sondergebiet festgelegt, das vorwiegend der Unterbringung von größeren Kur- und Beherbergungsbetrieben dient. Ausnahmsweise können Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zugelassen werden.

Das Vorhaben ist ein Sonderbau nach Bayerischer Bauordnung und auf Grund der 250 Besucherplätze eine Versammlungsstätte nach Versammlungsstättenverordnung. An das Vorhaben werden deshalb erhöhte bauliche und organisatorische Anforderungen gestellt.

Vom Planer wird auch eine Abweichung vom Bebauungsplan und von der gemeindlichen Gestaltungssatzung für das Flachdach gestellt.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung vom Bebauungsplan und von der gemeindlichen Gestaltungssatzung für das Flachdach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der  Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Er verweist auf die erhöhten Anforderungen nach der Bayerischen Bauordnung und der Versammlungsstättenverordnung (VStättV). Diese Anforderungen sind beim Bau und Betrieb zu berücksichtigen.
Ob durch das Vorhaben der Bestandsschutz für andere Gebäudeteile oder das gesamte Hotel fällt, soll von der unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft werden, insbesondere ob dann für zusätzliche oder alle Gebäudeteile die Beherbergungsstättenverordnung (BStättV) anzuwenden ist.
Die untere Bauaufsichtsbehörde wird aufgefordert die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig zu überprüfen (§46 Abs. 3 Satz 1 VStättV).
Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Parkplätze auf den Bestandsparkplätzen nachgewiesen werden.
Nach § 44 Abs. 2 VStättV müssen zusätzlich zu den Angaben nach § 11 Abs. 1 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) die Bauvorlagen mindestens Angaben enthalten über
die Sicherheitsstromversorgung, die Sicherheitsbeleuchtung, die Einrichtungen zur Rauchableitung, die Feuerlöscheinrichtungen, die Brandmeldeanlage, die Alarmierungsanlage und den Verlauf der Rettungswege im Freien. Diese Angaben sind, ebenso wie andere Forderungen der VStättV, unvollständig bzw. nicht vorhabenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5.3. Nutzungsänderung am bestehenden Anwesen; Wäldle 135a, Café Waldschlucht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2019 ö 5.3

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.
Es ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch genehmigungsfähig.
Das Grundstück ist nur über einen öffentlichen Waldweg, der ausschließlich über Privatgrundstücke verläuft, erschlossen. Bei einem Gespräch zwischen allen Anliegern des Weges und der damaligen Betreiberin des Cafés wurde im Jahr 1963 vereinbart, dass die Betreiberin des Cafés für den Unterhalt des Weges zuständig ist. Derzeit versuchen die Anlieger diese Vereinbarung rechtssicher zu erneuern. Am morgigen Mittwoch findet eine Versammlung statt, bei der die Bauwerber den Anliegern ihr Vorhaben vorstellen. Bei mehreren Gesprächen mit der unteren Bauaufsichtsbehörde hat diese die Rechtsmeinung vertreten, dass die Erschließung über den öffentlichen Feld- und Waldweg ausreichend ist, wenn lediglich der Betrieb des Cafés im vergleichbaren Umfang wieder aufgenommen wird. Auf Grund der schmalen Zufahrt und der fehlenden Stellplätze können die Gäste ausschließlich zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Gaststätte kommen, dies ist durch eine Auflage im Bescheid oder durch einen entsprechenden Grundbucheintrag für den Freistaat und/oder die Gemeinde zu sichern.

Beschluss

Die Entscheidung über diesen Punkt wird in die Sitzung am 14.05.2019 vertagt, bis die Zusammenkunft am 18.04.2019 stattgefunden hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.4. Antrag auf Genehmigungsfreistellung; Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage; Auf der Oh 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2019 ö 5.4

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gagers“.  

Planer und Bauherr haben durch ihre Unterschrift versichert, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Ortsgestaltungssatzung entspricht und deshalb eine Genehmigungsfreistellung beantragt.

In der Sitzung des Bauausschusses wurde der Antrag besprochen. Den Ausschussmitgliedern ist insbesondere das ausgegrabene Untergeschoss aufgefallen. Es wurde festgestellt, dass das Untergeschoss die Voraussetzungen der Bayerischen Bauordnung für ein Kellergeschoss erfüllt (Art. 2 Abs. 7 Satz 1 BayBO) und dieses nach Bebauungsplan ausdrücklich nicht abgegraben werden darf (Pkt. 5.4). Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind deshalb nicht eingehalten, eine Genehmigungsfreistellung ist deshalb nicht möglich.  

Der Planer hat, nach Rücksprache mit dem Bauherrn am Sitzungstag telefonisch erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

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5.5. Nutzungsänderung am bestehenden landwirtschaftlichen Anwesen durch Einbau einer zweiten Wohneinheit im Dachgeschoss; Hinterkehr 150

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2019 ö 5.5

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Es ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch genehmigungsfähig.  Die Voraussetzungen des Baugesetzes für die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes liegen vor:
a) das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz,
b) die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt,
c) die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück,
d) das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden,
e) das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs,
f) im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nummer 1 zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je Hofstelle und
g) es wird eine Verpflichtung (gegenüber der Baugenehmigungsbehörde) übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 erforderlich.

Die Straßenerschließung und die Erschließung über die gemeindliche Trinkwasseranlage sind sichergestellt. Eine Anpassung des Eigentums an den Flurnummern an die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse z. B. durch einen Grundstückstausch wird angeregt.  Die Abwasserentsorgung hat der Antragsteller selbst sicherzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Nutzungsänderung am bestehenden landwirtschaftlichen Anwesen durch Einbau einer zweiten Wohneinheit im Dachgeschoss“ das gemeindliche Einvernehmen. Über das gemeindliche Trinkwassernetz kann eine Löschwasserversorgung für das Vorhaben nicht sichergestellt werden. Der Antragsteller muss deshalb selbst für eine ausreichende Löschwasserversorgung sorgen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Straßen- und Wegerecht; teilweise Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges "Höhenweg von Steigrain bis zu Grotte und zur Staatsstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2019 ö 6

Sachverhalt

Der beschränkt-öffentliche Weg Nr. 14 folgt lt. Plan der Widmung von 1962 im Wesentlichen dem Höhenzug östlich von Steigrain und biegt in Bereich der Anwesen Steigrain 112 und 112 ½ in südliche Richtung ab. Er quert dort die Gemeindestraße und geht vorbei an der Grotte im Bereich eines Grabens über das Bahngleis bis zur Staatsstraße.

Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn hat bei einer routinemäßigen Kontrolle der Bahnübergänge festgestellt, dass auf beiden Seiten des Bahnüberganges der Weg zugewachsen ist bzw. die Holztreppe nicht mehr begangen werden kann. Die Bahn hat deshalb die Einziehung des Weges beantragt, damit auch der Bahnübergang aufgelöst werden kann. Durch Absperrungen wurde der Bahnübergang bereits geschlossen.

Von der Gemeindestraße  zur Grotte wird der Weg vom Burschenverein gepflegt und wird von den Besuchern der Grotte begangen. Er ist in gutem Zustand. Unterhalb der Grotte bis zum Bahnübergang ist der Weg nicht mehr vorhanden. Im Bereich der Schlucht sind keine Reste des Weges mehr sichtbar, vom Bahnübergang bergauf ist das Gelände so zugewachsen, dass der Verlauf des Weges nicht mehr sichtbar ist. Es deuten keinerlei Spuren darauf hin, dass der Weg zwischen Grotte und Staatsstraße begangen wird, ein Begehen ist oberhalb des Bahnüberganges unmöglich, unterhalb nur unter großer Gefahr auf der zusammengebrochenen Treppe. Die Treppe ist durch ein Schild „Unbefugten Zutritt verboten“ gesperrt. Da die Gemeinde keine solchen Schilder verwendet, ist davon auszugehen, dass dieses vom Grundstückseigentümer angebracht wurde. In den Akten sind keine Unterlagen bzgl. Beschwerden über den Zustand des Weges. Auch sind in der Verwaltung keine Bürgeranfragen zum Weg bekannt. Der Weg hat unterhalb der Grotte somit jegliche Verkehrsbedeutung verloren.
Vom Landratsamt liegt eine Bestätigung vor, dass gegen die Einziehung des Weges keine Bedenken bestehen und keine (bau-) rechtlichen Probleme eintreten können.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Teilstück des beschränkt-öffentlichen Weges Nr. 14 „Höhenweges von Steigrain bis zur Grotte und zur Staatsstraße“ von der Grotte bis zur Staatsstraße einzuziehen. Der beschränkt-öffentliche Weg Nr. 14 erhält den neuen Namen „Höhenweg von Steigrain zur Grotte“. Der Plan ist an den tatsächlichen Verlauf des Weges anzupassen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Neuerlass einer Erschließungsbeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2019 ö 7

Sachverhalt

Die derzeitige Erschließungsbeitragssatzung ist aus dem Jahr 1979 und entspricht bei Weitem nicht mehr dem aktuellen Recht bzw. der Rechtsprechung.
Der Ablösevertrag für den Erschließungsträger des Baugebiets Kienzerleweg wird jedoch anhand einer aktuellen Erschließungsbeitragssatzung geschlossen, es ist daher eine Satzung, die dem derzeitigen Recht entspricht dringend notwendig.
Die beiliegende Satzung entspricht der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags, ausgearbeitet mit den zuständigen Staatsministerien. Dort, wo die Gemeinde einen gewissen Spielraum bei den Festlegungen hat, z. B. bei der Tiefenbegrenzung auf 50m, wurden die Festsetzungen der alten Satzung übernommen, es erfolgt somit eine Gleichbehandlung der zukünftigen Grundstückseigentümer mit den Grundstückseigentümern, deren Straßen in der Vergangenheit abgerechnet wurden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erschließungsbeitragssatzung in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2019 ö 8

Sachverhalt

Gemeinderätin Frank teilt mit, dass Wahlplakate für die Europawahl an nicht dafür vorgesehenen Flächen angebracht wurden.  Dafür seien die separat durch die Gemeinde vorgesehenen Tafeln zu verwenden. Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechende Partei zur Abnahme aufzufordern.

Datenstand vom 30.07.2019 12:52 Uhr