Datum: 21.04.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Bausachen
3.1 Bauvorhaben St.-Martin-Str. 11; Nutzungsänderung einer Fremdenpension in Wohnungen und Neuerrichtung eines Carports
3.2 Bauvorhaben Kehrerstr. 22: Nutzungsänderung eines Gästehauses in Wohnungen
3.3 Bebauungsplan "Östlicher Ortsrand"; Änderung des Beschlusses vom 10.12.2019
3.4 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Gotthelfweg"; Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 11.02.2020
4 Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages; Neubeschluss wegen Busreisen
5 Jahresrechnung zum 31.12.2019 gemäß Art. 102 Abs. 1 GO
6 Kurpark; Sanierung der Pavillionbänke
7 Wirtschaftsförderung; Steuerstundungen aufgrund der Pandemie
8 Fremdenverkehrsbeitrag; Änderung der Fälligkeiten für die Vorauszahlungen
9 Haushalt 2020; Einsparungsvorschläge aufgrund der Corona-Pandemie
10 Kindergarten St.-Martin; Anfrage der Caritas bzgl. Übernahme von Elternbeiträgen
11 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 79 vom 10.03.2020 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende gratuliert GRM Wojciak nachträglich zum 40. Geburtstag, den er am 13.04.2020 gehabt hat.

Die Teerung der Vogelherdstraße erfolgte noch im Zuge der Verlegung der 20KV-Leitung im Auftrag der Deutschen Telekom. Dies wurde seinerzeit ausgehandelt bzw. vereinbart und war für die Gemeinde kostenlos.

Das neue Brotzeithütterl am Spielplatz wurde der Gemeinde gespendet und durch den Bauhof aufgestellt. Der Spender möchte nicht genannt werden.

Corona-Pandemie: BGM Degele informiert über die sehr schnell, als Hilfe für örtliche Betriebe, eingestellte Formular für Stundung von Steuern und Abgaben, sowie Herabsetzung von Vorauszahlungen usw. auf der gemeindlichen Internetseite. Weiter wurden Informationen über die Angebote der örtlichen Betriebe über Online-, sowie Abhol- und Lieferdienste zur Verfügung gestellt.

Kindertagesstätte St. Martin: Die Leiterin Frau Holm ist derzeit im Krankenstand und geht voraussichtlich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Ruhestand. Allerdings fehlt derzeit noch die Zusage der Rentenversicherungsanstalt. Eine Erzieherin hat ebenfalls gekündigt, da ihre Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt wurde und sie zu ihrem Freund nach Freising zieht.

Die Gemeinde hat ein Wartehäuschen für die RVO-Bushaltestelle an der Dorflinde von der Deutschen Bahn geschenkt bekommen, da am Bahnhof größeres installiert wird (incl. Fahrkartenautomat). GRM Niklas wünscht, dass die Thematik noch im Gemeinderat behandelt wird. BGM Degele bestätigt, dass heute nur die Bekanntgabe der Schenkung war.

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3. Bausachen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö 3
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3.1. Bauvorhaben St.-Martin-Str. 11; Nutzungsänderung einer Fremdenpension in Wohnungen und Neuerrichtung eines Carports

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Der Eigentümer beantragt auf seinem Grundstück die Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes von einer Fremdenpension in Wohnungen, sowie die Neuerrichtung eines Carports.

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Baugrundstück wurde jedoch per Satzung zum Innenbereich erklärt, wodurch sie die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Danach ist das Vorhaben grundsätzlich zulässig.

Eine Beeinträchtigung des Ortsbilds ist nicht zu erwarten. Da es sich vorliegend um eine Nutzungsänderung in einem Bestandsgebäude handelt und in der direkten Umgebung des Vorhabens bereits eine überwiegende Wohnnutzung stattfindet, ist anzunehmen, dass sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt.

Die Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 05.03.2020 behandelt. Der Bauausschuss hat dabei empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Gemeinderatsmitglied Fussenegger ist als Planfertiger wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.2. Bauvorhaben Kehrerstr. 22: Nutzungsänderung eines Gästehauses in Wohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen die Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes von der Nutzung als Beherbergungsbetrieb in eine Wohnnutzung. Dazu wurden die beigefügten Unterlagen vorgelegt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich vorliegend nach § 34 BauGB (Innenbereich). Die Nutzung als Wohngebäude wurde bereits vor ca. 2 Jahren ohne die erforderliche Genehmigung aufgenommen. Der erforderliche Bauantrag wurde jedoch erst jetzt eingereicht.

Gemeinderatsmitglied Doll ist als Planfertiger nach Art. 47 GO wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.3. Bebauungsplan "Östlicher Ortsrand"; Änderung des Beschlusses vom 10.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö 3.3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 10.12.2019 hat der Gemeinderat beschlossen, für die Flst.-Nr. 825/12, 825/13, 352/3, 825/146 einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren aufzustellen (siehe Aufstellungsbeschluss. Zwischenzeitlich haben auch die Eigentümer des direkt angrenzenden Flst.-Nr.: 825/14 signalisiert, dass Sie an einer Baureifmachung ihres Grundstücks interessiert wären. Durch die Aufnahme des entsprechenden Grundstücks in den Geltungsbereich des Bebauungsplans würde das zukünftige Baugebiet eine planerisch sinnvolle Größe erhalten und entsprechend mehr Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Hierzu müsste lediglich der Beschluss vom 10.12.2019 geändert werden.

Gemeinderatsmitglied Fussenegger ist als Vorsitzender der Prent e.G. nach Art. 47 GO wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat verschiebt die Entscheidung über die Änderung eines Aufstellungsbeschlusses bis zu einer Rückmeldung der Dorfweiderechtler. Die Erweiterung soll hierbei im Bauausschuss vorberaten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.4. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Gotthelfweg"; Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 11.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 11.02.2020 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Gotthelfweg“ für das Flst.-Nr. 522 gefasst. Aufgrund der Lage des Baugebiets empfiehlt es sich jedoch, auch einen Teil des Flst.-Nr. 1496, das sich im Eigentum der Gemeinde befindet, in das Plangebiet mit aufzunehmen. Dadurch würde sowohl die gemeindliche Fläche eine Wertsteigerung erfahren und zudem bieten sich aufgrund der Erweiterung des Baugebiets um weitere ca. 2200 m² mehr Entwicklungsmöglichkeiten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss vom 11.02.2020 wie folgt zu ändern:
Der Gemeinderat beschließt für die das Grundstück Flst.-Nr. 522 und Teile des Flst.-Nr. 1496, Gemarkung Bad Kohlgrub die Neuaufstellung eines Bebauungsplans bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit dem Planungsziel, auf dieser Fläche ein Gewerbegebiet zu schaffen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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4. Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages; Neubeschluss wegen Busreisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 10.03.2020 wurde die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages, die zum 01.03.2021 in Kraft tritt, beschlossen.

Dabei wurde u. a. folgender Beschluss (3) gefasst: „Busreisende 1-Nächtige, ab einer Gruppe von 15 Personen sind kurbeitragsfrei.“

Diese kurbeitragsfreie Personengruppe wird von der kostenlosen Nutzung des ÖPNV ausgeschlossen, was in der Satzung geregelt werden sollte (§ 4 Abs. 4). Damit eine 1. Änderung der Kurbeitragssatzung umgangen werden kann, wird vorgeschlagen, den Beschluss über den Erlass der Kurbeitragssatzung vom 10.03.2020 aufzuheben und unter Berücksichtigung der Änderung die nachfolgende Satzung neu zu erlassen.

Beschluss 1

Der Beschluss Nr. 6 der Gemeinderatssitzung vom 10.03.2020 über den Erlass der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS)

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung (GO) und des Art. 7 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Bad Kohlgrub folgende

S a t z u n g
für die Erhebung eines Kurbeitrages

§ 1
Beitragspflicht

Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.



§ 2
Kurgebiet

Kurgebiet ist das Gemeindegebiet.


§ 3
Entstehen, Fälligkeit und Entrichtung des Kurbeitrags

  1. Die Kurbeitragsschuld entsteht für jeden Aufenthaltstag mit Beginn des jeweiligen Tages.

  1. Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig.

  1. Der Kurbeitrag ist an den zur Einhebung Verpflichteten (§ 6) oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, unmittelbar an die Gemeinde zu entrichten. 

§ 4
Höhe des Kurbeitrags

  1. Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet. 

Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag für Personen
1.         ab dem vollendeten 16. Lebensjahr                2,40 €
2.        ab dem vollendeten 16. Lebensjahr,
          die auf Berghütten übernachten                        1,50 €.

  1. Kurbeitragsfrei sind auf Nachweis 
1.        Schwerbehinderte, ab einer Behinderung von 80 %
2.        Geschäftsreisende
3.        Seminar- und Tagungsteilnehmer bis zu einem Aufenthalt von 2
       Tagen                
4.        Verwandte ersten und zweiten Grades

  1. Für Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Zusatzvermerk „B“ wird auf Nachweis eine Ermäßigung von 50 % gewährt.

  1. Einnächter-Busgruppen ab 15 Personen, d. h. Gruppen, die nur eine Übernachtung in Bad Kohlgrub realisieren, dabei mit einem eigenen Bus unterwegs und auch vor Ort eigenständig mobil sind, sind kurbeitragsfrei. Diese Gruppen haben jedoch keinen Anspruch auf die kostenlose Nutzung des ÖPNV. Einnächter-Busgruppen mit weniger als 15 Personen sind voll kurbeitragspflichtig, haben damit auch das Recht auf die kostenlose Nutzung des ÖPNV. Alle Gruppen, die nicht im o. a. Sinne als Einnächter-Busgruppen definiert sind, sind wie Individualreisende regulär kurbeitragspflichtig und haben demensprechend auch vollen Leistungsanspruch.

  1. Bei ein- und mehrmaligem Aufenthalt innerhalb eines Kalenderjahres, wird insgesamt höchstens der Kurbeitrag für 21 Aufenthaltstage erhoben. Der Antrag auf Erstattung ist unter Rückgabe der Kurkarte und Vorlage der Abmeldebescheinigung innerhalb eines Monats nach Beendigung des Aufenthalts bei der Gemeinde zu stellen. Dies gilt nicht für Zweitwohnungsbesitzer im Sinne des §1 und § 6a dieser Satzung. 

  1. Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

§ 5
Erklärung des Kurbeitragspflichtigen

  1. Kurbeitragspflichtige, die im Kurgebiet der Gemeinde übernachten, haben der Gemeinde spätestens am Tage nach ihrer Ankunft, Kurbeitragspflichtige, die nicht in der Gemeinde übernachten, am ersten Tag Ihres Aufenthalts mittels eines hierfür bei der Gemeinde erhältlichen Formblatts die für die Feststellung der Kurbeitragspflicht erforderlichen Angaben zu machen.

  1. Die Meldepflicht entfällt bei Personen, die den Beitrag nach § 6 Abs. 4 an den Inhaber der Kuranstalt entrichten oder die einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag nach § 6a oder auf der Grundlage einer Vereinbarung nach Art. 7 Abs. 3 i. V. m. Art. 3 Abs. 4 KAG entrichten.


§ 6
Einhebung und Haftung

  1. Natürliche und juristische Personen, die Kurbeitragspflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen, sowie Inhaber von Campingplätzen sind verpflichtet, der Gemeinde die nach § 5 Abs. 1 erforderlichen Angaben am Tag der Ankunft des Gastes elektronisch mittels des durch die Gemeinde zur Verfügung gestellten Verfahrens zu melden, sofern diese nicht selbst gemeldet haben. Auf Antrag kann die Gemeinde zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten.

  1. Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an die Gemeinde abzuführen. Die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird.

  1. Wenn Teilnehmer an Reisegesellschaften einen Pauschalsatz bezahlt haben, in dem der Kurbeitrag eingeschlossen ist, so ist an Stelle des nach Absatz 1 Verpflichteten der Reiseunternehmer zur Abführung des Kurbeitrags verpflichtet; er haftet der Gemeinde gegenüber für den Eingang des Beitrages. Abs. 2 gilt entsprechend.




§ 6a
Besondere Vorschriften für Zweitwohnungsbesitzer

  1. Mit Personen, die ihre zweite oder eine weitere Wohnung in der Gemeinde haben und nach § 1 kurbeitragspflichtig sind, kann die Gemeinde einen pauschalen Jahreskurbeitrag vereinbaren. In der Vereinbarung können auch Regelungen über die Fälligkeit des Beitrags getroffen werden. Die Vereinbarung ist mit dem Zweitwohnungsinhaber wie auch für dessen vom ihm benannte Familienangehörige und Lebenspartner zulässig.

  1. Die Gemeinde kann zur Feststellung der Kurbeitragspflicht verlangen, dass Inhaber von Zweitwohnungen ihr über die Benutzung der Zweitwohnung Auskunft geben.

  1. Inhaber von Zweitwohnungen haben Beginn und Ende des Haltens jeder Zweitwohnung im Gemeindegebiet sowie Veränderungen, die eine Auswirkung auf die Festsetzung des pauschalen Jahreskurbeitrags haben, der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Beginn und Ende schriftlich anzuzeigen.

  1. Die Beitragspflicht für den pauschalen Kurbeitrag entsteht jeweils am 1. Januar. Tritt die Beitragspflicht erst nach dem 1. Januar ein, so entsteht die Beitragspflicht mit dem ersten Tag des auf diesen Zeitpunkt folgenden Monats. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht mehr vorliegen.

  1. Der pauschale Kurbeitrag wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids zur Zahlung fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Beitragsbescheides ist der pauschale Kurbeitrag jeweils zum 15.02. eines jeden Jahres fällig. Endet die Beitragspflicht, so ist der zu viel gezahlte Beitrag zu erstatten.

  1. Die Gemeinde kann zur Feststellung der Kurbeitragspflicht verlangen, dass Inhaber von Zweitwohnungen ihr über die Benutzung der Zweitwohnung Auskunft geben. Weist eine nach Abs. 1 vom Pauschalbeitrag erfasste Person nach, dass sie sich im Veranlagungszeitraum nicht zu Kur- und Erholungszwecken in der Gemeinde aufgehalten hat, wird ihm der Pauschalbeitrag zurückerstattet.


§ 7
Ordnungswidrigkeiten- und Strafvorschriften

Die Abgabehinterziehung wird nach Art. 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) bestraft. Die leichtfertige Abgabeverkürzung und die vorsätzliche oder leichtfertige Abgabegefährdung können nach Art. 15 und 16 KAG mit einem Bußgeld belegt werden.



§ 8
Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt am 01.03.2021 in Kraft. 

(2)   Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.03.2013 in der Fassung der 2. Änderungsatzung vom 09.09.2014 außer Kraft.

Bad Kohlgrub, …………

Gemeinde Bad Kohlgrub


Franz Degele
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnung zum 31.12.2019 gemäß Art. 102 Abs. 1 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 09.04.2019 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde mit Bescheid des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen vom 04.06.2019 genehmigt. Das Haushaltsjahr 2019 wurde wie folgt abgeschlossen:

Verwaltungshaushalt:

Haushaltsansatz
bereinigtes Soll
Einnahmen
6.410.500
7.219.854,28
Ausgaben
6.410.500
7.219.854,28

Vermögenshaushalt


Haushaltsansatz
bereinigtes Soll
Einnahmen
4.341.100
3.373.471,33
Ausgaben
4.341.100
3.373.471,33

Der Haushalt 2019 hat sich nach den Vorgaben positiv entwickelt.

Verwaltungshaushalt:
Kindergartenbetriebskostenförderung + 44.373,76 €, Erstattungen von Planungskosten +53.577,99 €, Parkgebühren + 33.384,00 €, Entgelte für Abwasserentsorgung Gemeinde Saulgrub + 39.082,04 €, Wasserverbrauchsgebühren + 10.224,73 €, Fremdenverkehrsbeitrag + 43.139,07 €, Kurbeitrag + 17.009,62 €, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer + 44.602,00 €, Überlassung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer + 13.698,91 €.

Auf der Ausgabenseite wurden meist Einsparungen erzielt, teilweise waren auch Mehrausgaben notwendig.

Vermögenshaushalt:
Im Vermögenshaushalt konnte ein Teil der vorgesehenen Maßnahmen begonnen bzw. abgeschlossen werden.

Folgende geplante Baumaßnahmen und Investitionen wurden im Haushaltsjahr nicht umgesetzt/ bzw. nicht angeschafft:

       Sanierung und Umbau Schulsportanlage                                   65.000 €
       Abbruch Minigolfanlage                                                  10.000 €
       Straßenbeleuchtung; Umrüstung auf LED                                        30.000 €
  Parkplatzerweiterung Hörnle-Schwebebahn                                     60.000 €
       Kanalbaumaßnahmen                                                  39.000 €
       Kauf Bauhofgebäude  (nicht verausgabt)                                332.000 €
  Breitbandausbau (nicht verausgabt)                                                                110.000 €
       Umbau Hochbehälter Sonnen (nicht verausgabt)                          94.000 €
       Kauf Schmalspurschlepper                                                174.000 €
       Lampl-Anwesen (nicht verausgabt)                                         380.000 €
       Gesamt:                                                                 1.294.000 €


Die weiteren Vorgaben konnten weitgehend erzielt werden.
Die Einhaltung der Deckungskreise wurde überwacht. Im Deckungskreis Personalkosten, sowie im Deckungskreis Feuerwehr hat es geringfügige Überschreitungen gegeben. Es wird auf die Begründung im Rechenschaftsbericht hingewiesen. Im Übrigen wurden nur Einsparungen erzielt.
Alle dargestellten Entwicklungen haben letztendlich zu einem positiven Ergebnis im Verwaltungshaushalt geführt. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt war mit 332.300 € geplant und konnte mit 1.183.139,76 € abgeschlossen werden. Die erforderliche Mindestzuführung zur Erfüllung der laufenden Verpflichtungen im Vermögenshaushalt (ordentliche Tilgung) mit 194.593,53 € konnte somit gewährleistet werden. Im Vermögenshaushalt wurden der Allgemeinen Rücklage 180.075,93 € zugeführt.

Durchlaufende Gelder:

Einzahlungen (Ist-Einnahmen)

   1.041.040,06 €

Auszahlungen (Ist-Ausgaben)
      677.378,68 €
Vorhandene Verwahrgelder (Buchmäßiger Bestand)
      363.661,38 €


Der Haushaltsausgleich erfolgte im
- Verwaltungshaushalt mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.183.139,76 €,
   geplant waren 332.300 €.
- Vermögenshaushalt mit einer Zuführung zur Allgemeinen Rücklage in Höhe von                      
   180.075,93 €,
- Ordentliche Darlehenstilgungen erfolgten in Höhe von 194.593,53 €.


Schuldenstand:

Der Schuldenstand zu Beginn des Jahres betrug                 2.014.977,42 EUR

Darlehenstilgungen:
a) ordentliche Tilgungen incl. Auslaufzeit                 194.593,53 EUR
b) außerordentliche Tilgungen incl. Umschuldung                 0,00 EUR
Gesamttilgung: (Summe a + b )                194.593,53 EUR

Neuaufnahme Kredit                662.000,00 EUR
(inkl. Ablöse Bayerngrund)

Schuldenstand am 31.12.2019                2.482.383,89 EUR

Bei einem Schuldenstand von 2.482.383,89 € und bei einer Einwohnerzahl von 2.841 Einwohnern (Stand: 31.12.2018) liegt die Pro-Kopf-Verschuldung bei 873,77 € und stieg somit von 706,27 € um 167,50 €/Pro Einwohner an.

Fremdfinanzierungen:
Bayerngrund für Kanalsanierung (Stand: 31.12.2019)                              0,00 EUR
Zum Stichtag 31.12.2019 betrug die Restschuld noch 390.968,26 €. Die Restschuld wurde zum Teil (190.968,26 €) sondergetilgt und zum anderen durch einen Kredit zu einem Zinssatz von 0,00 % abgelöst (200.000,00 €).

Rücklagen:
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres        170.582,28 EUR
Zuführung im Haushaltsjahr 2019        180.075,93 EUR
Stand am Ende des Haushaltsjahres        350.663,10 EUR
Davon zweckgebunden für Parkplatzablösungen                         10.250,37 EUR

Kostenrechnende Einrichtungen

Beim Friedhof lässt sich eine Kostendeckung nicht mehr erreichen. Die Gebühren sollten neu kalkuliert werden. Der Bereich der Abwasserentsorgung wird 2020 im Zuge der Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr neu kalkuliert. So auch der Bereich der Wasserversorgung.

Beschluss

-        Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der Prüfung der Jahresrechnung 2019 beauftragt
-        Besondere Prüfungsaufträge werden erteilt. -Prüfung der Personalnebenkosten
-        Die Verhandlungen sind nichtöffentlich zu führen.
-        Über das Ergebnis der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist dem Gemeinderat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Kurpark; Sanierung der Pavillionbänke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die gelben Bänke des Kurparkpavillons sind mit den Jahren unansehnlich geworden. Sowohl die Ammergauer Alpen als auch der Kur- und Tourismusausschuss empfehlen eine Erneuerung bzw. Reparatur der Bänke. Für die Reparatur wurden Angebote eingeholt. Es ist vorgesehen, bei 30 Bänken die gelben Kunststoffpanelen durch Holzpanelen (Eiche) zu ersetzen und die Bankfüße Sand zu strahlen und neu zu lackieren. Die Gesamtkosten werden auf rund 8.000 Euro geschätzt. Die restlichen Bänke sollen eingelagert werden, da der Bedarf nicht vorhanden ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Sanierung von 30 Bänke für das Kurparkpavillon mit Gesamtkosten von rund 8.000 Euro zu. Der Vorsitzende wird beauftragt und bevollmächtigt, die einzelnen Aufträge (unter 5.000 Euro brutto) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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7. Wirtschaftsförderung; Steuerstundungen aufgrund der Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die derzeitige Pandemie betrifft nicht nur alle Bürgerinnen und Bürger, sondern ist für viele Gewerbetreibenden im Ort eine besondere Belastung. Die zum Teil massiven Umsatzeinbußen mit noch nicht vorhersehbaren Folgen, wird auch den gemeindlichen Haushalt treffen. Um den Betroffenen in der unsicheren Zeit entgegenzukommen, empfiehlt die Verwaltung folgende Maßnahmen:
  • Gewährung von zinslosen Stundungen bis 30.09.2020 ohne Nachweise
  • Nachzahlungen bei Beiträgen werden derzeit nach Möglichkeit nicht veranlagt, nur Rückzahlungen
  • Die Genehmigungsgrenze für einjährige Stundungen für den Bürgermeister wird befristet bis 30.06.2020 auf 15.000 Euro erhöht (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 b) GO GR)

Sollten nach der derzeitigen Schätzung die Gewerbesteuer- und/oder die Fremdenverkehrs-vorauszahlung zu hoch sein, ist eine Anpassung der Vorauszahlung in der Steuerstelle zu beantragen. Ein entsprechendes Formular steht seit 25.03.2020 auch über die gemeindliche Internetseite zur Verfügung.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub gewährt zur Überbrückung, durch die im Rahmen der Pandemie entstandenen finanziellen Ausfälle, zinslose Stundungen bis 30.09.2020 ohne Nachweise. Die Genehmigungsgrenze für einjährige Stundungen (hier bis 30.09.2020) wird für die Bürgermeister gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 b) GO GR bis 30.06.2020 von 5.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Fremdenverkehrsbeitrag; Änderung der Fälligkeiten für die Vorauszahlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Gemäß § 5 Abs 1. der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages ist die Vorauszahlung jeweils am 01.05. und 01.08. eines Jahres zu leisten. Aufgrund der derzeit schwierigen Situation in Zusammenhang mit dem Corona-Virus wird zur Erleichterung und Abmilderung für die örtliche Wirtschaft vorgeschlagen, die Fälligkeiten für das Jahr 2020 auf den 01.08. und 01.10. zu verändern.
Unabhängig davon bleiben die Möglichkeiten einer Herabsetzung des Beitrages sowie die Stundung erhalten.

Beschluss

Die Fälligkeit für die Vorauszahlung für den Fremdenverkehrsbeitrag wird, abweichend von der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages, aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 auf den 01.08. und 01.10. festgesetzt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Haushalt 2020; Einsparungsvorschläge aufgrund der Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.03.2020 die Haushaltssatzung und den Haushalts-plan 2020 nebst Anlagen beschlossen. Durch die aufgetretene Pandemie hat das auch Aus-wirkungen auf den kommunalen Haushalt der Gemeinde Bad Kohlgrub. Die Kämmerei geht aktuell von Mindereinnahmen von rund 400.000 Euro aus. Aufgrund einer Mitteilung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen vom 20.04.2020 sind die Haushaltsansätze gegenüber dem Ansatz, aufgrund der geplanten Kreditaufnahme, zu überarbeiten. Zuvor ist eine Genehmigung nicht möglich. Daher werden folgende Anpassungen bzw. Einsparungsmöglichkeiten gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen vorgeschlagen:

Verwaltungshaushalt
Ansatz
Änderung
Neu
Einnahmen:



8600.1210
Fremdenverkehrsbeitrag
250.000
-100.000
150.000
8600.1221
Kurbeitrag
230.000
-130.000
100.000
9000.0030
Gewerbesteuer
500.000
-100.000
400.000
9000.0100
Einkommensteuer
1.282.000
-64.100
1.217.900
Gesamt

-394.100


Ausgaben:

Ansatz
Änderung
Neu
2150.5000
Schule - Unterhalt
25.000
-10.000
15.000
3520.5000
Bücherei - Unterhalt
2.500
-2.500
0
6300.5100
Gemeindestraßen - Unterhalt
40.000
-10.000
30.000
6750.6300
Straßenreinigung
17.000
-3.000
14.000
6800.5100
Tannenbankerlparkplatz Sanierung
25.000
-20.000
5.000
7000.5010
Kläranlage - Unterhalt
40.000
-10.000
30.000
7000.5011
Kläranlage - Unterhalt Pumpstation
10.000
-5.000
5.000
8640.5000
Kurparkgebäude - Unterhalt
30.000
-10.000
20.000
8804.5000
Lüßweg 5 - Unterhalt
5.000
-2.000
3.000
9000.8321
Kreisumlage (47,3 v.H.)
1.330.800
-46.200
1.284.600
Gesamt

-118.700






Vermögenshaushalt:



Einnahmen:



7000.3610
Abwasser – Zuschüsse
0
100.000
100.000
8150.3610
Wasserversorgung - Zuschüsse
0
150.000
150.000
9121.3776
Kredite von privaten Unternehmen
599.000
-22.600
576.400
Gesamt


227.400


















Ausgaben:



2150.9350
Schule - Beschaffungen
20.000
-10.000
10.000
6700.9500
Straßenbeleuchtung - Umrüstung
25.000
-25.000
0
6800.9500
Parkplatzerweiterung Schwebebahn
70.000
-70.000
0
7700.9500
Bauhof - Zaun Festplatz
33.000
-8.000
25.000
7900.9501
Hinweisschilder Ortseingang
10.000
-5.000
5.000
8150.9538
Wasservers. – Hochbehälter Sonnen
100.000
-50.000
50.000
8150.9591
Wasservers. – Wasserhauptleitung
30.000
-10.000
20.000
8600.9500
Ortsbegrüßungstafeln
20.000
-10.000
10.000
8640.9350
Kurparkgebäude - Beschaffung
20.000
-10.000
10.000
Gesamt Vermögenshaushalt

-198.000

Gesamteinsparungen

-316.700



Die neue Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt damit neu 298.600 Euro (bisher: 574.000 Euro). Die geplante Kreditaufnahme für da Jahr 2020 verringert sich von 599.000 Euro auf 576.400 Euro. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist damit in den kommenden Jahren ebenfalls schlechter. Auf die Anlage wird verwiesen.

Beschluss

Die Haushaltsansätze im Haushaltsplan 2020, gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 10.03.2020, werden wie im Vorgang dargestellt angepasst. Die Haushaltssatzung 2020 erhält folgende Fassung:
Haushaltssatzung

der Gemeinde Bad Kohlgrub
(Landkreis Garmisch-Partenkirchen)
für das Haushaltsjahr 2020

Auf Grund des Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Bad Kohlgrub folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

VERWALTUNGSHAUSHALT        in den Einnahmen
       und Ausgaben mit         6.303.900 Euro
und im
VERMÖGENSHAUSHALT        in den Einnahmen
       und Ausgaben mit        2.750.600 Euro
ab.


§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 576.400 € vorgesehen.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:


1. Grundsteuer        
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A)        350 v.H.
b) für die Grundstücke (B)        450 v.H.

2. Gewerbesteuer        350 v.H.


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt.


§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.


Bad Kohlgrub, ………….        Gemeinde Bad Kohlgrub


       (Siegel)        Franz Degele
               Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Kindergarten St.-Martin; Anfrage der Caritas bzgl. Übernahme von Elternbeiträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö 10

Sachverhalt

Die Caritas hatte mit der in der Anlage dargestellten E-Mail angefragt, ob die Gemeinde bereit wäre, Elternbeiträge, die für den Kindergarten trotz der aktuellen Schließung weiterhin anfallen, zu übernehmen, falls Eltern diese aufgrund finanzieller Einbußen (z.B. wegen Kurzarbeit) nicht mehr tragen können und bei denen keine Kostenübernahme durch den Landkreis möglich ist.

Durch die Ankündigung des Freistaates Bayern vom 20.04.2020, Kindertagesstättengebühren für drei Monate voll zu übernehmen, ist der Tagesordnungspunkt derzeit überholt.

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö informativ 11

Sachverhalt

GRM Onnich frägt anlässlich der zusätzlich notwendigen KiTa-Gruppe nach dem Sachstand und möchte in diesem Zug noch klarstellen, dass die jetzige Kindertagesstätte tatsächlich rund doppelt so groß ist, wie vor der Sanierung und Erweiterung. BGM Degele erläutert, dass in Kürze ein Ortstermin mit der Caritas, der KiTa-Leitung, dem Landratsamt, dem Elternbeirat und der Verwaltung stattfinden wird. Das Ergebnis mit den möglichen Varianten wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.


Dankworte des Ersten Bürgermeisters Franz Degele zum Abschluss der Legislaturperiode:
Am Ende einer – für Bad Kohlgrub – außergewöhnlichen Wahlperiode mit zweimaligem Wechsel des Kämmerers
+ 2014 von Reichert zu Hölscher und 2018 von Hölscher zu Ehegartner und des Geschäftsleiters
+ 2016 von Lory zu Riesch und 2019 von Riesch zu Eitzenberger sowie des Ersten Bürgermeisters auf Grund des krankheitsbedingten Ausscheidens von Karl-Heinz Reichert
+2018 zu Degele möchte ich mich bei den Mitgliedern des Gemeinderates sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit und die meist sachlichen Diskussionsbeiträge bedanken

Nur durch diese gute Zusammenarbeit zwischen Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung war es möglich, in 104 Gemeinderatssitzungen und 96 Ausschusssitzungen, neben vielen Bauanträgen größere Projekte wie
+ Neubau der Aussegnungshalle und Urnenpavillon
+ Ausweisung der Neubaugebiete im Einheimischenmodell „Auf der Oh“ und
   „Kienzerleweg“
+ Aufstellungsbeschluss für ein Gewerbegebiet
+ Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte
+ Breitbandausbau
+ Besucherlenkung auf dem Hörnle
+ Belebung des Kursaales
+ Sanierung des Lampl-Anwesens, welches so gut wie fertig ist (Einweihungstermin richtet sich nach der Corona-Pandemie)
+ sowie viele weitere kleinere Projekte, wie z.B. Timberland-Trail usw. zu verwirklichen

Besonders möchte ich mich auch bei der 2. Bürgermeisterin Martina Höck bedanken
+ Du warst und bist in den knapp 2 Jahren immer eine sehr gute Unterstützung gewesen und die Zusammenarbeit war bisher stets sachlich,
   zielführend und vertrauensvoll
+ Du hast mich und Bad Kohlgrub immer hervorragend vertreten und
   repräsentiert, wenn ich anderweitige Termine oder Urlaub hatte. Sei es bei
   Gästeehrungen, verschiedenen Gremiumssitzungen der Ammergauer
   Alpen, Zugspitz Region, Bürgermeisterdienstbesprechungen oder
   Vereinsversammlungen usw.
+ ich weiß, dass Du Dir deine Aufwandsentschädigung redlich verdient hast.

I ch möchte allen ausscheidenden Gemeinderatsmitgliedern für die viele und anstrengende Zeit, die sie zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger geopfert haben, recht herzlich danken und ihnen für die Zukunft alles erdenklich Gute wünschen – besonders Gesundheit. Im Einzelnen sind das:
+ Nikolaus Onnich - 30 Jahre
+ Albert Stichaner - 18 Jahre; Otto Fussenegger – 18 Jahre
+ Michaela Frank, Robert Baumgartl, Sebastian Freisl, Michael Gindhart und Gilbert Ullmann für jeweils 6 Jahre
Sobald es „Corona“ zulässt werden wir Euch in einem angemessenen Rahmen dafür ehren und verabschieden den verbleibenden Mitgliedern des Gemeinderates wünsche ich weiterhin Gesundheit und Tatkraft für die künftigen Aufgaben und auch künftig eine gute Zusammenarbeit zum Wohle unseres schönen Ortes Bad Kohlgrub

Dank gebührt auch Euren Familien, die durch die zeitintensive Gemeinderatsarbeit oft auf Euch verzichten mussten

Die Herausforderungen sind durch die aktuelle Pandemie in jeglicher Hinsicht größer geworden. So können wir nur alle profitieren, wenn wir weiter als Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen und als Familie, als Dorf zusammenhalten und an einem Strang ziehen

Es gibt viel zu tun - packen wir´s weiter an!

Datenstand vom 26.05.2020 15:47 Uhr