Datum: 26.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 23:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Bestellung der neuen Ausschussmitglieder
4 Bestimmung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
5 Bausachen
5.1 Wartehäuschen RVO-Haltestelle Dorflinde
5.2 Bauantrag; Kehrer Str. 31, Dachsanierung
5.3 Bauantrag; Murnauer Str. 22; Neubau eines Einfamilienhauses
5.4 Bahnhof; Verlängerung der Veränderungssperre
5.5 Anfrage Prent e.G.; seniorengerechtes Wohnen am Kurpark
6 Bewohnerparkausweise für Kurgäste; Antrag von Anwohnern der Harrerstraße
7 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 1 vom 12.05.2020 wird mit den Ergänzungen von GRM Höck gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister berichtet folgendes:

1. Die derzeit offene Stelle für die Jugendsozialarbeit an der Grundschule Bad Kohlgrub kann erfreulicherweise zum 01.09.2020 besetzt werden. Die Einstellung und der Betrieb läuft über die Caritas Garmisch-Partenkirchen und ist die letzte Stelle, die bayernweit an einer Grundschule genehmigt wurde. Der Name und die Sprechzeiten werden zu gegebener Zeit in der Schule bekannt gegeben.

2. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 wird sich in der Kindertagestätte eine Veränderung ergeben. Neben dem Wechsel in der Leitung ist auch der Bedarf an Plätzen gestiegen. Durch den geburtenstarken Jahrgang 2017 gibt es 21 Neuanmeldung. Durch den Übertritt an die Grundschulen werden voraussichtlich 8 Plätze frei, die jedoch durch nachrückende Kinder aus dem Krippenbereich gefüllt werden. Durch diesen Mehrbedarf ist vorgesehen, eine zusätzliche Gruppe zu installieren. Im Rahmen eines Ortstermins mit Vertretern von Landratsamt, Caritas, Kindergartenleitung, sowie Elternbeirat und Gemeinde konkretisieren sich für den Raumbedarf zwei Lösungsansätze. Durch einen geringfügigen Umbau im Kindergartengebäude könnte der Werk- und der danebenliegende Lagerraum zusammengelegt und als Gruppenraum verwendet werden. Alternativ wäre die Umgestaltung der alten Turnhalle im gegenüberliegenden Schulgebäude möglich. Favorisiert wird die erste Variante. Sobald vom Ing. Büro Schwind die genaue Ausgestaltung des Stahlträgers für die Wandöffnung (ca. 3m x 2,30m) vorliegt, können Angebote eingeholt werden. Umsetzung der Baumaßnahme ist für Ende Juli geplant.

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3. Bestellung der neuen Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Besetzung der Ausschusssitze ist vom Gemeinderat nach Art. 33 Abs. 1 Satz 4 GO entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen und Gruppen durch Gemeinderatsbeschluss in offener Abstimmung vorzunehmen.

Die Fraktionen und Gruppen haben der Verwaltung folgende Ausschussbesetzung vorgelegt:

Bau- und Umweltausschuss

Mitglied
Vertreter
Fraktion
Funktion
Name
Name
FWG
1. BGM
Franz Degele
Hans-Peter Lory
NL
Baureferent
Andreas Wojciak
Kathrin Kleiner
NL

Martin Niklas
Hans-Peter Lory
FWG

Robert Elgas
Monika Reindl
LW

Martina Höck
Josef Fischer jun.
CSU

Georg Doll
Silvia Wörmann

Haupt-, Finanz- und Personalausschuss

Mitglied
Vertreter
Fraktion
Funktion
Name
Name
FWG
1. BGM
Franz Degele
Hans-Peter Lory
NL

Simon Eickholt
Martin Niklas
NL

Hans-Peter Lory
Barbara Rauch
FWG

Monika Reindl
Annegret Wintz
LW

Josef Fischer jun.
Martina Höck
CSU

Silvia Wörmann
Georg Doll

Ausschuss für Kur und Tourismus

Mitglied
Vertreter
Fraktion
Funktion
Name
Name
FWG
1. BGM
Franz Degele
Hans-Peter Lory
NL

Andreas Wojciak
Martin Niklas
NL

Barbara Rauch
Simon Eickholt
FWG

Annegret Wintz
Monika Reindl
LW
Kur- und Tourismusreferentin
Andrea Fend
Martina Höck
CSU

Silvia Wörmann
Georg Doll

Ausschuss für Bürger- und soziale Angelegenheiten

Mitglied
Vertreter
Fraktion
Funktion
Name
Name
FWG
1. BGM
Franz Degele
Hans-Peter Lory
NL

Kathrin Kleiner
Andreas Wojciak
NL

Barbara Rauch
Simon Eickholt
FWG
Jugend-, -Familien und Seniorenreferentin
Monika Reindl
Annegret Wintz
LW

Martina Höck
Andrea Fend
CSU

Silvia Wörmann
Georg Doll

Liftausschuss

Mitglied
Vertreter
Fraktion
Funktion
Name
Name
FWG
1. BGM
Franz Degele
Hans-Peter Lory
NL

Martin Niklas
Andreas Wojciak
NL

Simon Eickholt
Kathrin Kleiner
FWG

Monika Reindl
Robert Elgas
LW

Josef Fischer jun.
Andrea Fend
CSU

Georg Doll
Silvia Wörmann

Ausschuss für Ortsentwicklung, Gewerbe und Handwerk

Mitglied
Vertreter
Fraktion
Funktion
Name
Name
FWG
1. BGM
Franz Degele
Hans-Peter Lory
NL

Kathrin Kleiner
Simon Eickholt
NL

Hans-Peter Lory
Barbara Rauch
FWG

Robert Elgas
Monika Reindl
LW

Andrea Fend
Josef Fischer jun.
CSU

Georg Doll
Silvia Wörmann

Rechnungsprüfungsausschuss

Mitglied
Vertreter
Fraktion
Funktion
Name
Name
NL

Martin Niklas
Barbara Rauch
NL

Simon Eickholt
Hans-Peter Lory
FWG

Robert Elgas
Monika Reindl
LW

Martina Höck
Josef Fischer jun.
CSU

Silvia Wörmann
Georg Doll

Da Art. 33 Abs. 1 Satz 4 GO den Fraktionen ein grundsätzlich verbindliches Vorschlagsrecht einräumt, das sie notfalls gerichtlich durchsetzen können, darf der Gemeinderat nur ausnahmsweise - bei durchgreifenden sachlichen Einwendungen gegen das vorgeschlagene Mitglied - die Bestellung ablehnen.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt die Mitglieder der Ausschüsse gem. der vorgelegten Vorschläge der Fraktionen und Gruppen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bestimmung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 GeschO i.V.m. Art 103 GO bestimmt der Gemeinderat durch Beschluss ein Ausschussmitglied des Rechnungsprüfungsausschusses den Vorsitzenden dieses Ausschusses.

Beschluss

Gemeinderatsmitglied Eickholt wird zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Bausachen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö 5
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5.1. Wartehäuschen RVO-Haltestelle Dorflinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Die RVO-Bushaltestelle auf Höhe Mode Kraus wurde zur Dorflinde/Schwarzer Adler verlegt. Dort ergibt sich jetzt Möglichkeit des künftigen barrierefreien Einstieges, sowie die Aufstellung eines Wartehäuschens, wie von unseren Bürgern und Gästen vielfach gefordert. Die Gemeinde hat von der Deutschen Bahn das bisher am Bahnhof aufgestellte Wartehäuschen geschenkt bekommen. Die Breite beträgt ca. 3 Meter, die Tiefe 1,60 Meter und die Höhe von rund 2,75 Meter auf der Vorderseite zu 2,60 Meter an der Rückseite. Die Höhe soll jedoch an die Straßen- und Sichtverhältnisse angepasst und dementsprechend um 40 Zentimeter an jeder Seite eingekürzt werden. Diese Arbeiten würde der gemeindliche Bauhof ausführen.
Für die Seitenflächen ist geplant, diese mit Einscheibensicherheitsglas zu versehen. Die Kosten hierfür belaufen sich laut Angebot der Glaserei Aschenbrenner auf ca. 372,00 Euro.

Alternativ wäre auch eine andere Form möglich, wie zum Beispiel am Feuerwehrgerätehaus. Die Kosten hierfür würden sich auf rund 6.000 bis 7.000 Euro brutto belaufen. Oder etwas Schlichtes mit gewölbtem Dach für ca. 3500 Euro brutto.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache bereits am 22.05.2020 behandelt. Er empfiehlt, alternativ zur Haltestelle an der Dorflinde die Möglichkeit einer Haltestelle an der Erlestraße zu prüfen. Dort hätte auch das Wartehäuschen mehr Platz und es könnte auch das optisch gefälligere von der ehemaligen Haltestelle Jägerhaus aufgestellt werden.. Die Ortslinie könnte die Haltestelle bei ihrer Fahrt mit dem neuen Fahrplan 2021 mit aufnehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass sich der Bau- und Umweltausschuss im Rahmen einer Ortsbegehung, an der auch Vertreter der RVO teilnehmen sollen und alle Mitglieder des Gemeinderats teilnehmen können, befassen soll. Anschließend soll die Sache dem Gemeinderat erneut vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2. Bauantrag; Kehrer Str. 31, Dachsanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf seinem Grundstück Fl.-Nr. 2260/8, Kehrer Straße 31, eine Sanierung des Daches an der bestehenden Hofstelle. Der Plan ging bei der Gemeinde Bad Kohlgrub am 23. April 2020 ein.
Die Dacheindeckung erfolgt mit Tondachziegel, in naturrot, gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Satzung über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Gärten und Einfriedungen in der Gemeinde Bad Kohlgrub (Ortsgestaltungssatzung) zulässig.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, wodurch sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit aus § 35 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB ergibt.
Da das bestehende Gebäude nicht wesentlich verändert wird, ist von einer bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit auszugehen.

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache bereits am 22.05.2020 behandelt. Er empfiehlt dem Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.3. Bauantrag; Murnauer Str. 22; Neubau eines Einfamilienhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö 5.3

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf dem Flst.-Nr.: 825/155, Murnauer Str. 22, den Neubau eines Einfamilienhauses. Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, weshalb sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB richtet (Innenbereich). Das Vorhaben muss sich demnach in die nähere Umgebung einfügen. Hiervon kann aufgrund der vorgelegten Unterlagen ausgegangen werden.

Das Vorhaben entspricht hinsichtlich den Dachüberständen nicht den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung. Der Bauherr hat daher eine Abweichung von den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung beantragt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache bereits am 22.05.2020 behandelt. Er empfiehlt dem Gemeinderat grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Da es im Hinblick auf die Abweichung von den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung bei den Dachüberständen verschiedene Meinungen gibt, wird hierzu keine Empfehlung abgegeben. Es sollen deshalb zwei Beschlüsse gefasst werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 2

Eine Abweichung wird hinsichtlich der Dachüberstände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

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5.4. Bahnhof; Verlängerung der Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö 5.4

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 10.07.2018 hat der Gemeinderat den Erlass einer Veränderungssperre sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich des Bahnhofs beschlossen. Ziel dieser Entscheidung war, die Entwicklung des damals zum Verkauf stehenden Bahnhofsareals zu ermöglichen und die auf den entsprechenden Flurstücken befindlichen Verkehrsflächen zu sichern. Zwischenzeitlich wurde das Bahnhofsgelände verkauft. Mit den Käufern wurde sich auch bereits darauf geeinigt, dass die Gemeinde die Verkehrsflächen erwirbt und im Gegenzug von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht. Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und die Vermessung stehen aktuell noch aus, da sich diese Verfahren unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie verzögert haben. Derzeit liegen die Unterlagen dem Notar zur Vorbereitung des Kaufvertrages der Verkehrsflächen vor.

Die bestehende Veränderungssperre tritt mit Ablauf des 22.07.2020 außer Kraft. Da zum aktuellen Zeitpunkt nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Kauf der Verkehrsflächen bis zu diesem Termin abgeschlossen ist, wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Veränderungssperre zunächst zu verlängern, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebiets zu sichern.

Die Gemeinde kann die Veränderungssperre um ein Jahr verlängern (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), wobei die Veränderungssperre als Satzung beschlossen wird (vgl. § 16 Abs. 1 BauGB).Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (vgl. § 16 Abs. 2 BauGB).

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits am 22.05.2020 mit der Sache befasst. Er empfiehlt dem Gemeinderat, aus vorliegenden Gründen die Veränderungssperre zu verlängern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Veränderungssperre durch Beschluss, Ausfertigung und Bekanntmachung des vorgelegten Satzungsentwurfs zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.5. Anfrage Prent e.G.; seniorengerechtes Wohnen am Kurpark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 5.5

Sachverhalt

Die Wohnungsbaugenossenschaft Prent eG hat eine Anfrage eingereicht, auf einem derzeit im Eigentum der Gemeinde befindlichen Teilstück des Kurparks hinter dem Kurparkgebäude ein Gebäude zum seniorengerechten Wohnen inkl. einer teilweise öffentlichen Tiefgarage zu errichten.

Aus Sicht der Verwaltung wird das Vorhaben kritisch gesehen. Die Zufahrt zu dem Gebäude könnte sich aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Bereich Lüßweg problematisch gestalten. Auch sind negative Wechselwirkungen zwischen der Saalnutzung im Kurparkgebäude (Veranstaltungen) und der Nutzung als seniorengerechtes Wohnen zu befürchten. Im Kurpark würde darüber hinaus ein ebener Fußweg wegfallen und stattdessen nur noch ein steilerer Fußweg zur Verfügung stehen, der für Personen mit eingeschränkter Mobilität jedoch kaum zu bewerkstelligen ist. Auch die Anlieferung von Hackschnitzeln für die geplante Hackschnitzelheizung des Kurparkgebäudes würde durch das Vorhaben problematisch bis unmöglich.

Dem gegenüber stehen die zu erwartenden Einnahmen für die Gemeinde durch den Grundstücksverkauf.

Die Sache wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 22.05.2020 behandelt.. Er empfiehlt dem Gemeinderat, dass vorerst keine Gespräche mit der Wohnungsbaugenossenschaft Prent eG oder sonstigen Interessenten über einen Grundstücksverkauf von Teilen des Kurparks geführt werden sollen. Auf den beschriebenen Flächen soll kein seniorengerechtes Wohnen verwirklicht werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass auf den beschriebenen Flächen kein seniorengerechtes Wohnen verwirklicht werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Gemeinderat steht dem Vorhaben der Prent e.G., barrierefreie Wohnungen zu schaffen, grundsätzlich positiv gegenüber und beschließt, dass standortunabhängige Gespräche mit der Prent e.G. geführt werden sollen, um ein geeignetes Grundstück zu aquirieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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6. Bewohnerparkausweise für Kurgäste; Antrag von Anwohnern der Harrerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Eigentümer des Anwesens Harrerstraße 7 beantragen die Änderung des Beschlusses des Gemeinderats vom 20.02.2018, nach dem keine Anwohnerparkausweise für Kurgäste mehr ausgestellt werden. Damit soll bewirkt werden, dass zukünftig wieder Anwohnerparkausweise für Kurgäste ausgestellt werden.

Die Antragsteller begründen ihren Antrag damit, dass es ihren Gästen nicht zumutbar sei, 150 m bis 200 m zu ihren Fahrzeugen zu Fuß zu gehen und ihre Koffer ziehen zu müssen.

An der Fallerstraße sowie auf den Parkplätzen der Hörnle-Schwebebahn sowie am Tannenbankerl stehen ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung.

Zudem stehen auf dem betreffenden Grundstück vier Stellplätze in einer Tiefgarage zur Verfügung. Dass zusätzliche Stellplätze auf dem betreffenden Grundstück nicht, wenn auch mit überdurch- schnittlichem baulichen Aufwand, geschaffen werden könnten, ist nicht nachvollziehbar.

Auch stellt die Ausstellung von Anwohnerparkausweisen für Kurgäste eine unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand dar.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Beschluss vom 20.02.2018 nicht zu ändern und auch in Zukunft nur noch Parkausweise an Personen mit Hauptwohnsitz in Bad Kohlgrub, sowie fahrzeuggebunden, auszustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Sache nochmals bei einem Ortstermin des Bau- und Umweltausschusses in Augenschein genommen werden und anschließend erneut dem Gemeinderat vorgelegt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende spricht ein Schreiben der Fraktion Neue Liste an, in dem nach Sachständen bzgl. der neuen Kindergartengruppe, des Zuschussantrags zur Leichtathletikanlage und dem Antrag zur Städtebauförderung gefragt wird.


Zur Kindergartengruppe teilt der Vorsitzende mit, dass diese Sache ja bei den Informationen des Bürgermeisters beantwortet wurde.

In Bezug auf die Leichtathletikanlage erklärt er, dass die Unterlagen vollständig bei der Regierung von Oberbayern zur Prüfung eingereicht wurden. Es haben noch Unterlagen zur Vermaßung des Mehrzweckplatzes und der Sprunggrube gefehlt. Des Weiteren mussten die vorgenannten Unterlagen noch in Papierform eingereicht werden. Daher hat sich die Prüfung verzögert.

Zur Städtebauförderung führt der Vorsitzende aus, dass im aktuellen Haushalt 50.000,00 € im Rahmen der Städtebauförderung eingestellt wurden. Diese können für entsprechende Projekte verwendet werden. In naher Zukunft sind der Beschluss einer Sanierungssatzung und die Ausweisung eines Sanierungsgebiets geplant. Hierzu sind jedoch noch Vorberatungen im Ausschuss für Ortsentwicklung sowie weitere Gespräche mit betroffenen Eigentümern erforderlich.

Datenstand vom 17.06.2020 10:20 Uhr