Datum: 09.06.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 23:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Bausachen
3.1 Flst.-Nr.: 516/1; Änderungsantrag B-Plan "Westl. der Pollengreutstraße"
3.2 Bauantrag; Hainerstr. 9; Neubau eines Wochenendhauses
3.3 Abrundungs- und Ergänzungssatzung Prentstr. 30; Vorlage überarbeiteter Entwurf
3.4 Auf der Oh 11; Erweiterung eines Einfamilienhauses, Änderung des B-Plans
3.5 St.-Rochus-Friedhof; Erweiterung der Urnenwand,optische Freigabe des zu ergänzenden Pflasters
3.6 Feuerwehrgerätehaus; Ersatz des defekten Ölabscheiders
4 Beiräte
4.1 Beirat für Kur und Tourismus
4.1.1 Besetzung Beirat für Kur- und Tourismus
4.1.2 Vorsitzender des Beirats für Kur und Tourismus
4.1.3 Geschäftsordnung des Beirats für Kur und Tourismus
4.2 Liftbeirat
4.2.1 Besetzung Liftbeirat
4.2.2 Vorsitzender des Liftbeirats
4.2.3 Geschäftsordnung des Liftbeirats
5 WV Bewohnerparkausweise für Kurgäste
6 neue RVO-Haltestelle Erlestraße; neues Wartehäuschen
7 Antrag GRM Wojciak; Ladestation E-Carsharing Ammer-Loisach GmbH
8 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2 vom 26.05.2020 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister gibt bekannt, dass die Gemeinde eine großzügige Spende der Kreissparkasse GAP über 750,- Euro zur Anschaffung von neuen Sitzmöbeln für die Leseecke der Bücherei erhalten hat und bedankt sich dafür. Zudem verkündet er, dass die Minigolfanlage voraussichtlich am 15. Juli öffnet, da vorher noch sämtliche Bahnen mit Niveauausgleich und Beschichtung saniert werden.

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3. Bausachen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 3
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3.1. Flst.-Nr.: 516/1; Änderungsantrag B-Plan "Westl. der Pollengreutstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Der Eigentümer des Flst.-Nr. 516/1 möchte gerne im Garten hinter seiner bestehenden Immobilie ein weiteres Wohngebäude errichten, was jedoch durch die Bestimmungen des Bebauungsplans nicht möglich ist. Er hat daher den beiliegenden Antrag eingereicht, der nun zur Diskussion steht. Grundsätzlich wäre eine Änderung des Bebauungsplans möglich, auch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Hinblick auf überbaubare Grundstücksflächen und das Maß der baulichen Nutzung sind nach dem Bebauungsplan i.V.m. § 31 BauGB möglich. Sollte jedoch ein Vorhaben hinter der Häuserreihe ermöglicht werden, ist aufgrund der Eigentumsverhältnisse zu erwarten, dass weitere Eigentümer auch in den Gärten Bauvorhaben realisieren möchten.

Der Bauausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 05.03.2020 mit der Sache befasst und empfiehlt, den Bebauungsplan nicht zu ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den bestehenden Bebauungsplan bis auf weiteres nicht zu ändern. Eine Bebauung „in zweiter Reihe“ soll nicht möglich sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Bauantrag; Hainerstr. 9; Neubau eines Wochenendhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Wochenendhauses auf dem Flst.-Nr. 1732/14 (Hainerstr. 9). Auf diesem Grundstück wurde bereits im Jahre 2017 im Wege einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Gartenhaus außerhalb der Baugrenzen errichtet. Bereits damals wurde vermutet, dass dieses Gebäude auch zu Wohnzwecken genutzt wird.

Das nun geplante Vorhaben hält sämtliche Vorgaben des Bebauungsplans sowie der Ortsgestaltungssatzung mit Ausnahme der Dachneigung ein. Vorliegend ist eine Dachneigung von 30° geplant, der Bebauungsplan schreibt jedoch eine Dachneigung von 20°-24° vor.

Zu befürchten ist zudem, dass das Vorhaben sich aufgrund seiner geringen Größe nicht in die nähere Umgebung einfügt, zumal aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans auch eine weitere Bebauung mit derart kleinen Wohngebäuden möglich ist.

Sofern die Gemeinde keine derartige Bebauung auf dem entsprechenden Grundstück wünscht, muss die Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgelehnt werden.

Im Übrigen kann das Gebäude verfahrensfrei errichtet werden (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BayBO).

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits am 05.06.2020 mit der Sache befasst. Er empfiehlt, eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu genehmigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Abrundungs- und Ergänzungssatzung Prentstr. 30; Vorlage überarbeiteter Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung vom 11.02.2020 mit der Thematik befasst. Damals hatte der Gemeinderat noch Änderungswünsche (siehe Anlage). Diese wurden dem Antragsteller mitgeteilt und die Planung wurde überarbeitet. Dabei wurden die alle Änderungswünsche des Gemeinderats in den Entwurf eingearbeitet.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen müssen im Rahmen des Satzungsaufstellungsverfahrens zunächst noch die Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit gem. § 13 BauGB beteiligt werden. Im Rahmen der Trägerbeteiligung wird sich auch herausstellen, ob noch weitere Festsetzungen (z.B. hinsichtlich des Steilhangs) zu treffen sind. Nach Einschätzung des Landratsamts enthält der Satzungsentwurf schon sehr viele Festsetzungen, die eher einem qualifizierten Bebauungsplan als einer Abrundungs- und Ergänzungssatzung zuzuordnen wären. Dies wäre jedoch für die Rechtmäßigkeit der Satzung unschädlich.

Der überarbeitete Entwurf liegt nun vor und wurde dem Bau- und Umweltausschuss bereits am 05.06.2020 vorgelegt. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat nach intensiver Diskussion  , die Abrundungs- und Ergänzungssatzung „Prentstr. 30“ aufzustellen.

Eigentümer des unmittelbar angrenzenden, oberhalb des Satzungsgebiets gelegenen Nachbargrundstücks sind GRM Doll bzw. dessen Vater. Ob diesen durch die Aufstellung der Satzung ein unmittelbarer Vor- oder Nachteil entsteht und GRM Doll dadurch nach Art. 49 GO persönlich beteiligt ist, kann seitens der Verwaltung nicht bewertet werden. Der Gemeinderat muss daher gem. Art. 49 Abs. 3 GO ohne Mitwirkung von GRM Doll entscheiden, ob dieser persönlich beteiligt ist und daher an Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen darf.

Beschluss 1

GRM Doll ist als unmittelbarer Nachbar des Satzungsgebiets gem. Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und wird daher von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Abrundungs- und Ergänzungssatzung „Prentstr. 30“. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.4. Auf der Oh 11; Erweiterung eines Einfamilienhauses, Änderung des B-Plans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf seinem Grundstück die Erweiterung seines bestehenden Einfamilienhauses, da das bestehende Gebäude seinen aktuellen Raumanforderungen nicht mehr gerecht wird. Eine sinnvolle bauliche Erweiterung des Bestandsgebäudes ist jedoch aufgrund der aktuellen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans „Gagersleit´n“ nicht möglich, da dessen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksfläche bereits nahezu vollständig ausgenutzt sind.

Der Planer des Bauherrn hat daher in dessen Auftrag eine fachliche Einschätzung abgegeben, welche Festsetzungen des Bebauungsplans zu ändern wären, um eine adäquate Erweiterung des Bestandsgebäudes zu ermöglichen.

Im angrenzenden Baugebiet „Gagers“ sind zwar überbaubare Grundstücksflächen von 150 m² zulässig, jedoch nur bei den Baugrundstücken von über 1000 m² Fläche. Für sämtliche weiteren Baugrundstücke im Baugebiet „Gagers“, die eine vergleichbare Grundstücksgröße wie das des Antragstellers haben, ist die maximal überbaubare Fläche ebenfalls mit 120 m² festgesetzt.

Zu klären ist daher die Frage, ob die Gemeinde eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans wünscht. Die Planungskosten hätte aus Sicht der Verwaltung der Bauherr zu tragen. Ein öffentliches Interesse an einer Planänderung besteht nicht.

Anzumerken ist an dieser Stelle noch, dass die Verwaltung aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitsbelastung durch andere Projekte und Vorhaben kaum in der Lage ist, ein weiteres Bauleitplanverfahren durchzuführen bzw. zu begleiten.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits am 05.06.2020 mit der Sache befasst. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt, den Bebauungsplan „Gagersleit´n“ bis auf weiteres nicht zu ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Gagersleit´n“ bis auf weiteres nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.5. St.-Rochus-Friedhof; Erweiterung der Urnenwand,optische Freigabe des zu ergänzenden Pflasters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 3.5

Sachverhalt

Am 11.02.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, die Urnenwand am St.-Rochus-Friedhof zu erweitern.

Dazu muss der Weg um die bestehende Urnenwand komplett gepflastert werden. Das bestehende Pflaster wird jedoch nicht mehr produziert. Aus Kostengründen soll der neu zu pflasternde Abschnitt daher mit optisch sehr ähnlichen, jedoch nicht komplett identischen Pflastersteinen gepflastert werden. Die Unterschiede bestehen insbesondere an den Kanten der Pflastersteine und somit bei den Fugen des Pflasters. Eine neue Pflasterung des gesamten Bereichs soll aus Kostengründen jedoch vermieden werden.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt, das neu zu ergänzende Pflaster mit den vorgelegten Pflastersteinen auszuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das neu zu ergänzende Pflaster mit den vorgelegten Pflastersteinen auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.6. Feuerwehrgerätehaus; Ersatz des defekten Ölabscheiders

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 3.6

Sachverhalt

Der Ölabscheider am Feuerwehrgerätehaus ist defekt und undicht. Er muss daher baldmöglichst ersetzt werden. Der Ölabscheider wird von der Feuerwehr dringend benötigt, um zu verhindern, dass beispielsweise Gefahrstoffe bei Fahrzeugwäschen ins Kanalnetz gelangen.

Die Sache wurde am 05.06.2020 bereits vom Bau- und Umweltausschuss behandelt. Er empfiehlt, den defekten Ölabscheider zu ersetzen. Die Verwaltung soll entsprechende Angebote einholen und dem Gemeinderat vorlegen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den defekten Ölabscheider zu ersetzen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Beiräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 4
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4.1. Beirat für Kur und Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 4.1
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4.1.1. Besetzung Beirat für Kur- und Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 4.1.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.05.2020 beschlossen, sich von einem Beirat für Kur und Tourismus beraten zu lassen. Hintergrund ist, dass so auch Personen bzw. Vertreter von Organisationen, die nicht im Gemeinderat vertreten sind, diesem beratend zur Seite stehen können. Der Kur- und Tourismusausschuss hat sich am 04.06.2020 mit der Sache befasst und stimmt mit dem Vorschlag der Verwaltung überein.

Seitens des Kur- und Tourismusausschusses wird folgende Besetzung des Beirats für Kur und Tourismus vorgeschlagen:

1.        die Mitglieder des Ausschusses für Kur und Tourismus des Gemeinderats der Gemeinde Bad Kohlgrub

2.        ein Vertreter der Moorgastgeber Ammergauer Alpen („MoorSymphonie“)

3.        ein Vertreter des Vereins „Unser Bad Kohlgrub e.V.“

4.        ein Vertreter der Bad Kohlgruber „NaturGastgeber Bayern“

5.        der Geschäftsführer der Ammergauer Alpen GmbH

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Beirat für Kur- und Tourismus wie vorgeschlagen zu besetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.1.2. Vorsitzender des Beirats für Kur und Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 4.1.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat soll den Vorsitzenden des Beirats für Kur und Tourismus bestimmen. Vom Ausschuss für Kur und Tourismus soll daher ein geeigneter Kandidat vorgeschlagen werden. In der Vergangenheit war der Erste Bürgermeister Vorsitzender des Kur- und Tourismusausschusses.

Zu beachten ist, dass die Zusammensetzung des Ausschusses für Kur und Tourismus davon unberührt bleibt. Der/die Vorsitzende des Beirats bleibt weiterhin „normales“ Mitglied des Ausschusses, ist also im Beirat in Personalunion vertreten.

Der Kur- und Tourismusausschuss hat sich am 04.06.2020 mit der Sache befasst und empfiehlt, den Ersten Bürgermeister als Vorsitzenden des Beirats für Kur- und Tourismus zu bestimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Ersten Bürgermeister als Vorsitzenden des Beirats für Kur- und Tourismus zu bestimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.1.3. Geschäftsordnung des Beirats für Kur und Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 4.1.3

Sachverhalt

Gem. § 6 Abs. 2 GeschO beschließt der Gemeinderat die Geschäftsordnung des Beirats für Kur und Tourismus. Die Verwaltung hat dazu einen Entwurf mit folgendem Wortlaut ausgearbeitet, der bereits am 04.06.2020 vom Kur- und Tourismusausschuss behandelt wurde. Der Ausschuss stimmt mit dem Vorschlag der Verwaltung überein:

Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Kohlgrub lässt sich gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Bad Kohlgrub (GeschO) durch den Beirat für Kur und Tourismus beraten. Gem. § 6 Abs. 2 GeschO gibt der Gemeinderat dem Beirat für Kur und Tourismus folgende


Geschäftsordnung:

§ 1
Zuständigkeit und Aufgaben

Der Beirat für Kur und Tourismus berät den Gemeinderat über alle Angelegenheiten, die den Fremdenverkehr, die Kurbetriebe bzw. das touristische Angebot in Bad Kohlgrub betreffen.


§ 2
Zusammensetzung des Beirats

(1) Der Beirat für Kur und Tourismus besteht aus folgenden Personen:

1.        den Mitgliedern des Ausschusses für Kur und Tourismus des Gemeinderats der Gemeinde Bad Kohlgrub

2.        einem Vertreter der Moorgastgeber Ammergauer Alpen („MoorSymphonie“)

3.        einem Vertreter des Vereins „Unser Bad Kohlgrub e.V.“

4.        einem Vertreter der Bad Kohlgruber „NaturGastgeber Bayern“

5.        dem Geschäftsführer der Ammergauer Alpen GmbH

(2) Der oder die Vorsitzende des Beirats wird durch Beschluss des Gemeinderats aus dem Kreis der Mitglieder des im Beirat vertretenen Ausschusses bestimmt.


§ 3
Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien

(1) 1Der Verschwiegenheitspflicht unterfallende schriftliche und elektronische Dokumente sind so aufzubewahren, dass sie dem unbefugten Zugriff Dritter entzogen sind. 2Im Umgang mit solchen Dokumenten beachten die Beiratsmitglieder Geheimhaltungsinteressen und den Datenschutz. 3Werden diese Dokumente für die Tätigkeit als Beiratsmitglied nicht mehr benötigt, sind sie zurückzugeben oder datenschutzkonform zu vernichten bzw. zu löschen.

(2) 1Beschlussvorlagen sind interne Ausarbeitungen der Verwaltung für den Beirat. 2Eine Veröffentlichung der Beschlussvorlagen und weiterer Sitzungsunterlagen durch Beiratsmitglieder ist nur zulässig, wenn der erste Bürgermeister und der Gemeinderat unter Berücksichtigung des Datenschutzes zugestimmt haben und die Unterlagen nur Tatsachen enthalten, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

(3) Die Beiratsmitglieder, die über die technischen Voraussetzungen zum Versenden und Empfangen elektronischer Post verfügen, können dem ersten Bürgermeister schriftlich eine elektronische Adresse mitteilen, an die Einladungen im Sinne des § 24 übersandt bzw. von der  Anträge im Sinne des § 25 versandt werden.

(4) 1Die Nutzung elektronischer Medien während der Sitzung darf nur erfolgen, soweit durch sie eine aktive Sitzungsteilnahme nicht gefährdet und der Sitzungsverlauf nicht gestört wird. 2Für die Fertigung von Ton- und Bildaufnahmen durch Beiratsmitglieder gelten die Vorschriften der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Bad Kohlgrub entsprechend.


§ 4
Sitzungen

(1) Die Sitzungen des Beirats finden nichtöffentlich statt.

(2) 1Der Beirat fasst keine Beschlüsse, er spricht nur Empfehlungen aus, mit denen er den Gemeinderat berät. ²Die Empfehlungen sind für den Gemeinderat nicht bindend.

(3) Empfehlungen des Beirats sollen im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung behandelt werden.


§ 5
Ladung und Geschäftsgang

Die Vorschriften der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Bad Kohlgrub gelten für den Beirat entsprechend.


§ 6
Änderung der Geschäftsordnung

Vorstehende Geschäftsordnung kann durch Beschluss des Gemeinderats geändert werden.


§ 7
Verteilung der Geschäftsordnung

1Jedem Mitglied des Beirats ist ein Exemplar der Geschäftsordnung auszuhändigen. 2Im Übrigen liegt die Geschäftsordnung des Beirats zur allgemeinen Einsicht in der Verwaltung der Gemeinde auf.


§ 8
Inkrafttreten

1Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom XX.YY. 2020 in Kraft.


Bad Kohlgrub, den XX.YY. 2020




Franz Degele
Erster Bürgermeister

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass wenn ein Gemeinderatsmitglied den Vorsitz des Beirats übernimmt, ein weiteres Gemeinderatsmitglied der Fraktion des Beiratsvorsitzenden zusätzlich im Beirat vertreten ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Geschäftsordnung des Beirats für Kur und Tourismus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.2. Liftbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 4.2
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4.2.1. Besetzung Liftbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 4.2.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.05.2020 beschlossen, sich von einem Liftbeirat beraten zu lassen. Hintergrund war, dass im früheren Liftausschuss Personen vertreten waren, die nicht dem Gemeinderat angehörten, was nicht gesetzeskonform war.

Der Liftausschuss hat sich bereits am 28.05.2020 mit der Sache befasst und schlägt folgende Besetzung vor:

1.        die Mitglieder des Liftausschusses des Gemeinderats der Gemeinde Bad Kohlgrub

2.        der Geschäftsführer der Hörnle-Schwebebahn GmbH & Co. KG

3.        der Steuerberater der Hörnle-Schwebebahn GmbH & Co. KG

4.        der Leiter des gemeindlichen Bauhofes

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Liftbeirat wie vorgeschlagen zu besetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.2.2. Vorsitzender des Liftbeirats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 4.2.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat soll den Vorsitzenden des Liftbeirats bestimmen. Seitens der Verwaltung wird dabei vorgeschlagen, GRM Martin Niklas (bisheriger Liftausschussvorsitzender) als Vorsitzenden des Liftbeirats zu bestimmen. Der Liftausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 28.05.2020 mit der Sache befasst.

Zu beachten ist in diesem Fall, dass die Zusammensetzung des Liftausschusses davon unberührt bleibt. Der Vorsitzende des Liftbeirats bleibt weiterhin „normales“ Mitglied des Liftausschusses, ist also im Beirat in Personalunion vertreten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, GRM Martin Niklas als Vorsitzenden des Liftbeirats zu bestimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.2.3. Geschäftsordnung des Liftbeirats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 4.2.3

Sachverhalt

Gem. § 6 Abs. 2 GeschO beschließt der Gemeinderat die Geschäftsordnung des Liftbeirats. Der Liftausschuss hat sich am 28.05.2020 mit der Sache befasst. Die Verwaltung hat dazu einen Entwurf mit folgendem Wortlaut ausgearbeitet:

Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Kohlgrub lässt sich gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Bad Kohlgrub (GeschO) durch den Liftbeirat beraten. Gem. § 6 Abs. 2 GeschO gibt der Gemeinderat dem Liftbeirat folgende


Geschäftsordnung:

§ 1
Zuständigkeit und Aufgaben

Der Liftbeirat berät den Gemeinderat über alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Hörnle-Schwebebahn GmbH & Co. KG sowie der touristischen Nutzung des Hörnles stehen.


§ 2
Zusammensetzung des Beirats

(1) Der Liftbeirat besteht aus folgenden Personen:

1.        den Mitgliedern des Liftausschusses des Gemeinderats der Gemeinde Bad Kohlgrub

2.        dem Geschäftsführer der Hörnle-Schwebebahn GmbH & Co. KG

3.        dem Steuerberater der Hörnle-Schwebebahn GmbH & Co. KG

4.        dem Leiter des gemeindlichen Bauhofs

(2) Der oder die Vorsitzende des Beirats wird durch Beschluss des Gemeinderats aus dem Kreis der Mitglieder des im Beirat vertretenen Ausschusses bestimmt.


§ 3
Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien

(1) 1Der Verschwiegenheitspflicht unterfallende schriftliche und elektronische Dokumente sind so aufzubewahren, dass sie dem unbefugten Zugriff Dritter entzogen sind. 2Im Umgang mit solchen Dokumenten beachten die Beiratsmitglieder Geheimhaltungsinteressen und den Datenschutz. 3Werden diese Dokumente für die Tätigkeit als Beiratsmitglied nicht mehr benötigt, sind sie zurückzugeben oder datenschutzkonform zu vernichten bzw. zu löschen.

(2) 1Beschlussvorlagen sind interne Ausarbeitungen der Verwaltung für den Beirat. 2Eine Veröffentlichung der Beschlussvorlagen und weiterer Sitzungsunterlagen durch Beiratsmitglieder ist nur zulässig, wenn der erste Bürgermeister und der Gemeinderat unter Berücksichtigung des Datenschutzes zugestimmt haben und die Unterlagen nur Tatsachen enthalten, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

(3) Die Beiratsmitglieder, die über die technischen Voraussetzungen zum Versenden und Empfangen elektronischer Post verfügen, können dem ersten Bürgermeister schriftlich eine elektronische Adresse mitteilen, an die Einladungen im Sinne des § 24 übersandt bzw. von der Anträge im Sinne des § 25 versandt werden.

(4) 1Die Nutzung elektronischer Medien während der Sitzung darf nur erfolgen, soweit durch sie eine aktive Sitzungsteilnahme nicht gefährdet und der Sitzungsverlauf nicht gestört wird. 2Für die Fertigung von Ton- und Bildaufnahmen durch Beiratsmitglieder gelten die Vorschriften der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Bad Kohlgrub entsprechend.


§ 4
Sitzungen

(1) Die Sitzungen des Beirats finden nichtöffentlich statt.

(2) 1Der Beirat fasst keine Beschlüsse, er spricht nur Empfehlungen aus, mit denen er den Gemeinderat berät. ²Die Empfehlungen sind für den Gemeinderat nicht bindend.

(3) Empfehlungen des Beirats sollen im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung behandelt werden.


§ 5
Ladung und Geschäftsgang

Die Vorschriften der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Bad Kohlgrub gelten für den Beirat entsprechend.


§ 6
Änderung der Geschäftsordnung

Vorstehende Geschäftsordnung kann durch Beschluss des Gemeinderats geändert werden.


§ 7
Verteilung der Geschäftsordnung

1Jedem Mitglied des Beirats ist ein Exemplar der Geschäftsordnung auszuhändigen. 2Im Übrigen liegt die Geschäftsordnung zur allgemeinen Einsicht in der Verwaltung der Gemeinde auf.


§ 8
Inkrafttreten

1Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom XX.YY. 2020 in Kraft.


Bad Kohlgrub, den XX.YY. 2020




Franz Degele
Erster Bürgermeister

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass wenn ein Gemeinderatsmitglied den Vorsitz des Beirats übernimmt, ein weiteres Gemeinderatsmitglied der Fraktion des Beiratsvorsitzenden zusätzlich im Beirat vertreten ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Geschäftsordnung des Liftbeirats.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. WV Bewohnerparkausweise für Kurgäste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 5

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 26.05.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Bau- und Umweltausschuss die Parksituation an der dahingehend in Augenschein nehmen soll, ob es die Situation zulässt, Parkausweise für Kurgäste auszustellen. Der Bau- und Umweltausschuss hat sich am 05.06.2020 mit der Sache befasst. Er kommt einstimmig zum Schluss, dass aufgrund der früheren Problematik in der Harrer- und Hainerstrasse an dem Gemeinderatsbeschluss vom 20. Februar 2018 festgehalten werden soll. Er empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag der Eigentümer des Anwesens Harrerstr. 7 abzulehnen. Eine Mehrheit der Ausschussmitglieder könnte sich aber eine Verpachtung der gemeindlichen Fläche an der Auffahrt zum Grundstück vorstellen. Hier könnte dann ein Stellplatz für Fahrzeuge geschaffen werden.

Beschluss 1

Dem im Publikum anwesenden Antragsteller wird das Wort erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Beschluss 2

Dem im Publikum anwesenden Bauhofleiter wird das Wort erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, an dem ursprünglichen Beschluss vom 20.02.2018, nach dem keine Bewohnerparkausweise für Kurgäste mehr ausgestellt werden sollen, festzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt , bei einem entsprechenden Antrag in der Auffahrt Flächen als Stellplätze zu verpachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. neue RVO-Haltestelle Erlestraße; neues Wartehäuschen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 6

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 26.05.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Bau- und Umweltausschuss die Situation an der Erlestraße hinsichtlich der Errichtung einer Bushaltestelle mit Wartehäuschen in Augenschein nehmen soll. Die Ortsbesichtigung fand am 02.06.2020 statt. Zu diesem Termin war auch ein Vertreter der RVO Niederlassung Weilheim anwesend.

Die Mitglieder des Bauausschusses haben mit einem Vertreter des RVO und dem Busfahrer die verschiedenen Möglichkeiten einer Haltestelle an der Erlestraße erörtert. Eine Möglichkeit wäre, eine Haltestelle direkt im Anschluss an der Einfahrt in den Parkplatz zu schaffen. Hier würde der erste Parkplatz für das Wartehäuschen wegfallen. Um einen barrierefreien Zugang zum Bus zu schaffen, müsste der Platz auf das Niveau des Randsteines angehoben werden.  Der zweite Buseinstieg wäre nach wie vor nicht barrierefrei. Die bereits für den Schulbusverkehr genutzte Haltestelle wäre hierfür wesentlich besser geeignet. Durch die verschiedenen Fahrtzeiten von Schulbus und RVO könnte die Haltestelle problemlos auch dafür genutzt werden. Diese Möglichkeit wird vom Bauausschuss empfohlen. Das Wartehäuschen könnte ohne großen Aufwand und Kosten östlich davon errichtet werden (rechts neben dem Kreuz). Aufgrund der gefälligeren Optik wird das Wartehäuschen der Haltestelle Jägerhaus empfohlen, welches ebenfalls kostenlos von der Bahn zur Verfügung gestellt wird.

In diesem Zusammenhang spricht der Vertreter des RVO das Problem mit parkenden Autos an der Eisdiele (Einfahrt Erlestrasse von Richtung Hauptstrasse) an. Der lange Bus schert in den Kurven hinten bis zu 1,70m aus. Durch parkende Autos entstehen hier immer wieder gefährliche Situationen. Der RVO hätte hier gerne ein absolutes Halteverbot. Um den Schilderwald in der Erlestrasse nicht noch zu vergrößern und weil die Meinung vertreten wird, dass die Autofahrer trotzdem dort parken werden, da sie keine Sanktionen zu befürchten haben (Kurzparker zum Eis oder Zeitung holen) soll probeweise vom Bauhof mittels Eisenstecken und Flatterband der Gehsteig von der Fahrbahn auf einer Länge von ca. 7 bis 10m abgegrenzt werden, um das Parken auf dem abgesenkten Gehsteig zu verhindern und so dem Bus das gefahrlose Einfahren in die Hauptstraße zu ermöglichen. Zur Probe wurden bereits Warnbarken aufgestellt. Es gab damit bisher keine Probleme.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den Empfehlungen des Bau- und Umweltausschusses zu folgen. Die neue Haltestelle soll an der Erlestraße errichtet werden, die zusammen mit dem Schulbusverkehr genutzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Wartehäuschen soll östlich daneben (nach dem Feldkreuz) erstellt werden. Es ist auf einen barrierefreien Zugang zur Haltestelle zu achten. Es soll möglichst das Wartehäuschen der ehemaligen Bahn-Haltestelle Jägerhaus verwendet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Antrag GRM Wojciak; Ladestation E-Carsharing Ammer-Loisach GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 7

Sachverhalt

In der Sitzung vom 26.05.2020 hat GRM Wojciak beantragt, die Angelegenheit der Ladestation für das E-Carsharing der Ammer-Loisach-Energie GmbH vor dem Lampl-Anwesen zu behandeln. Auch die Presse hat über die Sache bereits berichtet.
Eine Rücksprache des Ersten Bürgermeisters mit der Ammer-Loisach-Energie GmbH ergab, dass die ausführende Baufirma die Bodenmarkierung irrtümlicherweise zu großflächig aufgebracht hat. Lediglich die unbedingt notwendige Fläche um die Carsharing-Zeichen herum hätte in blauer Farbe ausgeführt werden sollen. Die Firma hat bereits zugesichert, dass die blaue Fläche schnellstens wieder reduziert wird. Entsprechende Reinigungsmittel sind bereits bestellt.

Beschluss

Der bestehende Standort für das E-Carsharing-Angebot der Ammer-Loisach-Energie-GmbH vor dem historischen Lampl-Anwesen soll aufgelöst und an eine andere Stelle versetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 8

Sachverhalt

1.        Am 04.06.2020 ist noch ein Antrag der Kur- und Tourismusreferentin eingegangen (siehe Anlage). Da die Einladung zu diesem Zeitpunkt bereits versendet war, wird die Sache dem Gemeinderat unter „Sonstiges“ vorgelegt.

Beschluss 1

Dr Gemeinderat beschließt:
Der Teaser „Umbuchungsgarantie“ soll ersatzlos entfernt werden.
Es kann die Möglichkeit geschaffen werden, indem auf dem „Gastgeber-Buchungsportal“ bzw. auf der Auflistung aller Gastgeber ein dezenter Vermerk „Kostenfreie Stornierung eine Woche vor
Anreise“ bis maximal 30.07.2020 hinterlegt wird; dies jedoch ohne besondere Hervorhebung und ohne Unmbuchungsgarantie-Logo.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt:
Es sollen keine weiteren Marketingkampagnen mit „Umbuchungsgarantie“ verfolgt werden bzw. die aktuell laufende Kampagnen soll sofort gestoppt werden. Es soll kein weiteres Budget hierzu eingesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 11:39 Uhr