Datum: 14.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 22:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 150 Jahre Heilbad: Vorstellung Theaterstück durch Herrn Fenner
4 Kindergärten
4.1 Waldkindergarten; Anfrage auf Übernahme von Planungskosten
4.2 Kindertagesstätte St. Martin; Zustimmung zum Umbau für weitere Gruppe
5 Bausachen
5.1 Bauantrag; Raiffeisenstr.; Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern
5.2 Bauantrag; Vorderkehr 144; Neubau eines Austragshauses sowie einer Mehrfachgarage
5.3 Windheuserstr. 12; Errichtung eines Carports, Antrag auf isolierte Befreiung
5.4 Windheuserstr. 6; Errichtung einer Mauer, Antrag auf isolierte Befreiung
5.5 Bauantrag; Kindertagesstätte St. Martin; Umbau
5.6 Denkmalschutz; Hauptstr. 17; Erlaubnisantrag Fensterreparatur
5.7 Flst.-Nr.: 146/2; Bauvoranfrage zur Errichtung eines Heustadls
6 Tourismusförderung; neue Beklebung des RVO-Bus
7 Schulweghelfer; Einladung zum Pizza-Essen
8 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister gibt folgende Informationen bekannt:

1.        Das Versetzen des Buswartehäuschen von der Haltestelle Jägerhaus zur neuen Haltestelle Erlestraße findet in den Sommerferien statt.

2.        Beim Kindergarten wurde der Auftrag zum Durchbruch der Wand und Einfügen des Stahlträgers incl. Verputzen an die Fa. Benedikt vergeben. Zudem fand am 23.06.2020 ein Gesprächstermin mit dem Elternbeirat des Kindergartens, Herrn Fonseca und Frau Otschik von der Caritas sowie der neuen Leiterin Frau Kruppka und dem Ersten Bürgermeister statt. Es war ein sehr gutes Gespräch. Der Elternbeirat hat Umfrage gemacht, die als Grundlage für die angestrebten Verbesserungen dienen soll. Einiges hat Frau Kruppka auch bereits geändert. Alle Beteiligten wollen an einem Strang ziehen.

3.        Die Grund- und Mittelschule bekommt von der Fa. Kern Microtechnik einen 3D-Drucker gespendet. Ein besonderer Dank gilt dabei dem Geschäftsführer Simon Eickholt.

4.        Die Kur- und Tourismusreferentin Andrea Fend hat einen Rundbrief an die Betriebe gegeben, ob Anregungen, Wünsche oder Anliegen bestehen. Sie hat auch abgefragt, welche Betriebe gerne ein Moorbad abgeben möchten. Rückmeldungen kamen vom Kurbad St. Martin, Kurbad Siass, Kurbad Waldruh (2-3 Stück), Kurhotel Sonnen, Haus Sebaldus (Moorpackungen in der Schwebeliege) und dem moor&mehr. Die Gemeinderatsmitglieder können sich dann gerne Ihrem Wunsch entsprechend bei einem Kurbetrieb melden und Moorschnuppern, um unser einmaliges Bergkiefernhochmoor kennenzulernen.

5.        Aufgrund der Vorschriften durch die Corona-Pandemie wird die Abschlussfeier mit Andacht und Zeugnisübergabe der 9. Klasse heuer im Kurpark-Pavillon stattfinden. Bei schlechtem Wetter findet sie im Kursaal statt.

6.        Die Schulleitung bedankt sich bei der Gemeinde mit Kämmerei und Bauhof für die jährlichen Renovierungs- und Auffrischungsarbeiten, die die Schule in einem gepflegten Zustand erhalten.

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3. 150 Jahre Heilbad: Vorstellung Theaterstück durch Herrn Fenner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Autor und Bad Kohlgruber Bürger Markus Fenner hat zur Feier „150 Jahre Heilbad Bad Kohlgrub“ 2021 ein Theaterstück über die Geschichte von Bad Kohlgrub unter dem Titel „Baaz und Daune“ geschrieben. Dieses soll nächstes Jahr mehrmals zwischen Mai und Oktober aufgeführt werden. Herr Fenner stellt die Handlung des Theaterstückes vor und erläutert die damit verbundenen geschätzten Kosten.

Der von Herrn Fenner eingereichte Wortlaut seiner Präsentation lautet:
„DAS BUCH VON BAAZ UND DAUNE

Vorstellung des Theater-Projekts fürs Jubiläums-Jahr 2021 in der Gemeinderats-Sitzung am 14. 07. 2020

1. Zu mir selbst
Geborner Münchener (Isarpreiss), war früher Redakteur beim Fernsehen, dann Drehbuch-Autor (z.B für den Münchner Tatort). Vor zehn Jahren zog ich mit meiner Frau nach Kohlgrub, davor lebten wir in Steingaden, für das ich auch das Freilicht-Spiel „Wunder Wies“ geschrieben habe. Dieses wurde in 2011 12mal mit Erfolg aufgeführt.

2. Anlass und Form des Stücks
2018 hörte ich zum ersten Mal vom 150 jährigen Jubiläum des Heilbads Kohlgrub fürs Jahr 2021. Ich hatte damals gerade die positive Erfahrung mit dem Haikuweg gemacht, die großzügige Unterstützung, die ich von der ganzen Gemeinde bekam, war jedenfalls sehr ermutigend. Und der Gedanke „Ein Dorf erzählt sich seine Geschichte“ hatte mich schon beim Wies-Stück fasziniert. Ich fing also an, zu recherchieren und fand dabei zum Glück schnell den Martin Doll, der mir in vielen Sitzungen das Tor zur Kohlgruber Geschichte weit aufmachte.
Bei einem Zeitbogen von ganzen 150 Jahren, der zumindest in einzelnen Punkten vergegenwärtigt werden soll, ist die Revue die einzig mögliche theatralische Form. Sie kann auch mit großen Lücken von Szene zu Szene springen.

3. Inhalt
Diese Szenen werden verbunden durch die Urtler, zwei Bänkelsänger aus der Kohlgruber Urtl-Tradition. Die Urtler „holen“ die Spielszenen hervor aus dem großen Buch der Vergangenheit (das das Bühnenbild ist). In Reimen sprechend und auch singend, leiten sie von einem zum anderen und geben zu allem ihren Senf dazu.
Die Handlung spielt in 12 Szenen, die in 3 Zeit-Blöcken angeordnet sind:
- die Gründungsjahre 1866 – 1876
- nach der Pause die Blütezeit Anfang 1990 (mit der Ankündigung des dramatischen Umbruchs mit dem „Kostendämpfungs“-Gesetz)
- und die Gegenwart
Näheres über den Inhalt sage ich vorsichtshalber nicht, sonst würde ich in einer Stunde noch dastehen. Ich komme lieber zur

4. Organisation
-40 Sprech-Rollen: große und kleine, die nur in einer Szene erscheinen (muß einen nicht schrecken, in „Wunder Wies“ standen bis zu 150 Leute und diverse Tiere auf der Bühne!). Doppelrollen sind also durchaus möglich, aber nur im Notfall. Die eigentliche Idee ist, dass möglichst viele mitspielen, die drei Kohlgruber Theatergruppen voll ausgelastet sind, und dazu auch noch Debütanten mitmachen können.
- Termine: Das würde bedeuten, dass das Jubiläumsstück das repräsentative, evtl auch  einzige Theater-Ereignis in der Saison 2021 darstellen wird. Angedacht sind 12 – 15 Aufführungen, etwa alle 2 Wochen, beginnend mit den Köhler-Tagen Mitte Mai und Schlußvorstellung beim Heilbäder-Tag Ende Oktober. Die Leiter der drei Gruppen haben sich dieser Idee gegenüber aufgeschlossen gezeigt.
Regie: Sie wird der profilierte Murnauer Regisseur Samir Yacoob übernehmen, den viele wohl von der erfolgreichen „Föhn“-Inszenierung mit dem Schauspiel unterm Hörnle und von anderen Aufführungen her kennen. Ich bin derzeit dabei, mit ihm die endgültige Spielfassung zu erstellen.
Musik:  Die Musik spielt eine beträchtliche Rolle, in der Überleitung zu den einzelnen Szenen und vor allem in dem grossen Finale, das in einer Art Sängerwettstreit gipfelt. Komponist ist Ogauer Holger Jung, den mir Markus Zwink empfohlen hat. Er hat bereits vielversprechende Vorschläge geliefert. Die Besetzung soll ein Blasmusik – Sextett sein und ein kleiner Chor.

5. Kosten
Und was soll das alles kosten?
Mit Herrn Degele habe ich mal die möglichen Einnahmen überschlagen:
250 Zuschauer x 17 € Eintritt= 4.250.-/ Vorstellung
4.250 x 12 =        51.000 € erhoffte Einnahmen

Dagegen stehen an an Honoraren für die Kreativen:
9.000 € -        Autor: Markus Fenner
9.000 € -        Regie: Samir Yacoob
3.000 € -        Komponist: Holger Jung
1.000 € -        Historische Mitarbeit: Martin Doll.
22.000 €        Honorare

Hinzu kommen weitere Kosten fürs Bühnenbild, Kostüme, weitere Beleuchtung, Werbung etc, die aber erfahrungsgemäß eher niedrig gehalten werden können. Das finanzielle Risiko wird also nicht die 30.000 € überschreiten.


Thema
Zum Abschluss: Meines Wissens haben historische Schauspiele in der Region nur drei Sujets. Entweder handeln sie von religiösen Inhalten (Parade-Beispiel Passion) oder sie spielen in einem reichlich märchenhaften Mittelalter oder sie drehen sich um „unsan Kini“.
Ich selber hab so ein vorwiegend religiöses Stück für Steingaden geschrieben. Und kann Ihnen versichern: „Das Buch von Baaz und Daune“ ist etwas ganz Neues.
Es geht in dem Stück nicht um das Seelenheil oder Rittertugenden oder Königs-Weltschmerz. Es geht um Stahlwasser und dickbreiige Moorwandln am Anfang, um Kurtaxen und Fremdenkontrolleure in späteren Zeiten... Und wir erleben hier einen Helden wie den Augustin Kienzerle, der nur Kleingütler und Glasschleifer war, und doch zum geistigen Vater und Mitbegründer des Heilbads Kohlgrub geworden ist. Und der damit eine Entwicklung mitangestossen hat, die für Generationen von kleinen Leuten den Weg aus dem Armenhaus des ländlichen Bayern im 19. Jahrhundert bedeutete. Für diese Entwicklung zur prosperierenden Fremdenverkehrs-Region ist die spezielle Geschichte von Bad Kohlgrub ein eindrucksvolles Beispiel.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.“

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die geschätzten Kosten für das Theaterstück zu übernehmen. Diese sollen durch die Erlöse der Eintrittskarten refinanziert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Kindergärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 4
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4.1. Waldkindergarten; Anfrage auf Übernahme von Planungskosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Wie bereits in früheren Sitzungen berichtet, wurde für den Bauwagen des Waldkindergartens seitens der Baugenehmigungsbehörde eine Baugenehmigung gefordert. Diese wurde zwischenzeitlich auch erteilt. Zur Einreichung des Bauantrags mussten jedoch vollständige Planunterlagen erstellt werden, womit der Träger des Waldkindergartens ein Architekturbüro beauftragt hat.

Dabei sind Planungskosten in Höhe von 1238,78 € angefallen.

Mit Schreiben vom 04.05.2020 hat daher der Träger bei der Gemeinde beantragt, dass diese die Planungskosten im Rahmen einer Spende übernimmt. Da aufgrund der Höhe der Spende die Bewirtschaftungsbefugnis des Ersten Bürgermeisters überschritten ist, wird die Sache dem Gemeinderat vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Waldkindergarten Bad Kohlgrub e.V. einen Zuschuss in Höhe von 1238,78 € für die Planungskosten des Bauwagens zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.2. Kindertagesstätte St. Martin; Zustimmung zum Umbau für weitere Gruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat beschlossen, im Kindergarten den bestehenden Werk- und Lagerraum zu einem Gruppenraum umzubauen.

Die geplanten Kosten für den Umbau und die Ausstattung der dritten Gruppe wird rund 10.000 Euro betragen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Umbau der Kindertagesstätte St. Martin zur Errichtung einer dritten Kindergartengruppe zu. Die Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro werden zur Kenntnis genommen und als außerplanmäßige Ausgaben bewilligt. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Bausachen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 5
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5.1. Bauantrag; Raiffeisenstr.; Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf seinen Grundstücken Fl.-Nr. 321/2, 322/4, 323/4 und 323/5, Raiffeisenstraße, einen Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in Holzbauweise. Der Antrag sowie die Unterlagen gingen bei der Gemeinde Bad Kohlgrub am 30.04.2020 ein.
Die Vorhaben entsprechen vollständig den Festsetzungen des neu aufgestellten Bebauungsplans „Raiffeisenstraße“ sowie den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung. Die Erschließung ist nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen, die durch den Bauherrn erfolgen, gesichert.

Die Realisierung des Vorhabens ist somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich (Art. 58 BayBO).

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich am 09.07.2020 mit der Sache befasst. Er empfiehlt, den Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Vorhaben sollen im Genehmigungsfreistellungsverfahren realisiert werden.


Gemeinderatsmitglied Wojciak ist der Schwager des Geschäftsführers des Bauherrn bzw. des Planfertigers. Eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht gegeben.

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5.2. Bauantrag; Vorderkehr 144; Neubau eines Austragshauses sowie einer Mehrfachgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf dem Flst.-Nr. 2321 (Vorderkehr 144) den Neubau eines Austragshauses sowie einer Mehrfachgarage. Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder innerhalb einer im Zusammenhang bebauten Ortschaft und somit im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich damit nach § 35 BauGB.

Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb. Die Erschließung ist gesichert.
Von einer bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB kann daher ausgegangen werden.

Der Bauausschuss hat sich mit der Sache am 09.06.2020 befasst. Er empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Voraussetzung, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Vorhaben prüft.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Voraussetzung, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Vorhaben prüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5.3. Windheuserstr. 12; Errichtung eines Carports, Antrag auf isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 5.3

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf seinem Anwesen Windheuserstr. 12 die Errichtung eines Carports mit Pultdach und Blecheindeckung sowie einer Dachneigung von 9°. Dies steht den Festsetzungen des Bebauungsplans dahingehend entgegen, dass dieser festsetzt, dass Dächer von mit den Wohngebäuden verbundenen Garagen und Carports deren Dachform anzugleichen sind (Nr. C.4.2, 5.4.1 Bebauungsplan Nr. 6 „Badstraße“ in der Fassung der 2. Änderung vom 09.11.2010). Daher wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Im Übrigen kann das Vorhaben verfahrensfrei (vgl. Art 57 BayBO) realisiert werden.

Das Vorhaben ist aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar und fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Eine Bleicheindeckung auf einem Pultdach ist nach der Ortsgestaltungssatzung (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 1 OGS) möglich.

Eine andere Dachform ist vorliegend baulich nicht möglich, da durch das Gelände des Baugrundstücks und die damit einhergehenden Höhenunterschiede ansonsten das Dach des Carports in den Bereich vor der Hauseingangstür ragen würde.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits am 09.07.2020 mit der Sache befasst. Er empfiehlt, die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen. Zur Gemeinderatssitzung ist noch ein Lageplan und das Bauvorhaben möglichst in Planform nachzureichen.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und beschließt, die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5.4. Windheuserstr. 6; Errichtung einer Mauer, Antrag auf isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 5.4

Sachverhalt

Die Antragstellerin beantragt die Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung einer Mauer an ihrer nördlichen Grundstücksgrenze. Die Mauer wurde bereits errichtet und misst ca. 1,55 m Höhe und 5,50 m Länge.

Nach den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans „Badstraße“ in der Fassung der 2. Änderung vom 17.08.2012 dürfen Einfriedungen nicht als Mauer errichtet werden. Auch nach der Ortsgestaltungssatzung sind Einfriedungen als Mauern unzulässig.

Vorliegend wurde die Mauer als Sicht-, Lärm- und Geruchsschutz errichtet, da auf dem unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstück eine Tierhaltung (Ziegen) betrieben wird, die mit der Art der baulichen Nutzung des Baugebiets als allgemeines Wohngebiet (WA) nicht vereinbar ist. Dieser städtebauliche Missstand ist den zuständigen Behörden bekannt. Mittlerweile wurde bereits eine Reduktion der Tierhaltung erwirkt, vor dem Hintergrund des Tierwohls wurde jedoch noch keine komplette Nutzungsuntersagung durch die zuständige Behörde veranlasst. Fakt ist jedoch, dass eine Tierhaltung in dem bestehenden Ausmaß für ein allgemeines Wohngebiet nicht verträglich ist.

Die errichtete Mauer wurde seitens der Bauaufsichtsbehörde beanstandet, weil die erforderliche isolierte Befreiung nicht vorliegt. Im Übrigen kann sie verfahrensfrei (vgl. Art 57 BayBO) errichtet werden.

Die Verwaltung hat die Mauer bereits in Augenschein genommen. Es ist davon auszugehen, dass sie sich in die nähere Umgebung einfügt und keine Beeinträchtigungen des Ortsbilds von ihr ausgehen, insbesondere vor dem Hintergrund der Tierhaltung auf dem Nachbargrundstück, die auch seit Jahren geduldet wird, trotz der bekannten Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich mit der Sache am 09.07.2020 befasst. Er empfiehlt dem Gemeinderat, die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Errichtung einer Mauer als Einfriedung zu erteilen. Es ist mit dem Bauamt/Landratsamt noch abzuklären, ob eine Möglichkeit besteht, diese isolierte Befreiung unter die Bedingung zu stellen, dass die Einfriedung nur so lange bestehen bleibt, solange auf dem Nachbargrundstück eine Tierhaltung (Ziegen) betrieben wird und eine Kamera auf das Grundstück der Antragstellerin gerichtet ist.

Eine Regelung, dass eine isolierte Befreiung nur unter dem Vorbehalt, dass die Mauer nur so lange erlaubt ist, wie von dem Nachbarn Beeinträchtigungen ausgehen, wird vom Landratsamt sehr problematisch gesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und beschließt aufgrund der Problematik bezüglich der Tierhaltung auf dem Nachbargrundstück und der Kamera, die auf das Grundstück der Antragstellerin gerichtet ist, die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Errichtung einer Mauer als Einfriedung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.5. Bauantrag; Kindertagesstätte St. Martin; Umbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 5.5

Sachverhalt

Für den Umbau an der Kindertagesstätte St. Martin zur Unterbringung einer weiteren Gruppe ist nach Aussage des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen eine Baugenehmigung erforderlich, da es sich bei dem Gebäude nicht um ein Wohngebäude, sondern um einen Sonderbau handelt.

Die Antragsunterlagen wurden bereits vollständig vorbereitet. Es ist daher nur noch das gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Anschließend kann der Bauantrag bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht werden.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache bereits am 09.07.2020 behandelt. Er empfiehlt dem Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses zu folgen und das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Umbau der Kindertagesstätte St. Martin zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.6. Denkmalschutz; Hauptstr. 17; Erlaubnisantrag Fensterreparatur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 5.6

Sachverhalt

Die Eigentümer des Anwesens Hauptstr. 17 planen die Erneuerung bzw. die Reparatur einzelner Fenster. Da es sich bei dem Bestandsgebäude (ehem. Gasthof „Schwarzer Adler“) in Teilen um ein Baudenkmal handelt ist eine Erlaubnis nach Art. 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) erforderlich. Für die Erteilung der Erlaubnis ist die untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zuständig, die Gemeinde wird analog zu Baugenehmigungsverfahren beteiligt.

Aus Sicht der Verwaltung stehen der Erneuerung bzw. Reparatur der Fenster keine öffentlichen Belange entgegen.

Die Sache wurde vom Bau- und Umweltausschuss bereits am 09.07.2020 behandelt. Er empfiehlt dem Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu der beantragten Maßnahme zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.7. Flst.-Nr.: 146/2; Bauvoranfrage zur Errichtung eines Heustadls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 5.7

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf dem Flst.-Nr. 146/2 die Errichtung eines Heustadls, nachdem sich die Erschließung und Zufahrt zu dem Flstr.-Nr. 160, auf dem der Antragsteller zuerst die Errichtung des Heustadls plante, aufgrund der Entscheidung des Gemeinderates vom 26.05.2020 nicht möglich ist. Ohne gesicherte wegerechtliche Erschließung kann ihm seitens des Landratsamts keine baurechtliche Genehmigung des Heustadls auf dem Flst.-Nr. 160 in Aussicht gestellt werden.

Daher möchte der Antragsteller im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage geklärt wissen, wie der Gemeinderat zu der Errichtung eines Heustadls auf dem Flst.-Nr.: 146/2 steht. Bei diesem Grundstück wäre die Zufahrt gesichert und würde auch nicht durch den Kurpark erfolgen.

Der Standort ist jedoch ungünstig, da er sich direkt hinter der Kriegerkapelle und im Blick aus dem Kurpark befindet. Es besteht daher die Gefahr der optischen Beeinträchtigung. Auch in Bezug auf den würdevollen Charakter und ein würdevolles Umfeld der Kriegerkapelle wird der Standort seitens der Verwaltung kritisch gesehen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache bereits am 09.07.2020 behandelt. Er empfiehlt, die Errichtung eines Heustadls auf dem vorgesehenen Standort negativ zu beurteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses zu folgen und die Errichtung eines Heustadls auf dem Flst.-Nr. 146/2 negativ zu beurteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Tourismusförderung; neue Beklebung des RVO-Bus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 6

Sachverhalt

Durch Gespräche der Bürgermeister Kieweg und Degele mit Herrn Hoffrohne von den Ammergauer Alpen und dem RVO wurde einer der RVO-Busse, die hauptsächlich in der Region zwischen dem Starnberg, Tutzing und Landsberg unterwegs sind, komplett mit einer Werbefolie für das Bäderduo Bad Kohlgrub und Bad Bayersoien zum Thema „Moor und Gesundheit“ beklebt. Die Kosten wurden von der Ammergauer-Alpen GmbH übernommen, die auch den Auftrag gegeben hat.

Das neue Design des Busses wird dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgestellt.

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7. Schulweghelfer; Einladung zum Pizza-Essen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Als Dank für Ihr ehrenamtliches Engagement sollen die Schulweghelfer von der Gemeinde zu einem gemeinsamen Essen in das Kurpark-Restaurant eingeladen werden. Pro Person soll dabei ein Gericht und ein Getränk gezahlt werden. Die Schule gibt einen Zuschuss von 100,00 € zu den Kosten. Mit der Wirtin des Kurpark-Restaurants wurde ein Pauschalpreis von 12,00 € für die 34 Schulweghelfer ausgehandelt. Somit bleiben für die Gemeinde Kosten in Höhe von 308,00 €.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Schulweghelfer zum Essen in das Kurpark-Restaurant einzuladen und dabei die Kosten für eine Pizza und ein Getränk in Höhe von 308,00 € zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 8

Sachverhalt

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde in der vorliegenden Sitzung nichts behandelt.

Datenstand vom 18.08.2020 10:42 Uhr