Datum: 11.08.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:52 Uhr bis 22:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Bausachen
3.1 Bauantrag; Bahnhofstr. 19, Nutzungsänderung von Bahnhof zu Wohnen
3.2 Bauantrag; Raiffeisenstr.; Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern
3.3 Antrag auf isolierte Befreiung; Windheuserstr. 14; Errichtung einer Garage
3.4 Kindertagesstätte St. Martin; Einbau eines Fensters
4 Lampl: Beschluss Verteilung Räume an Vereine
5 Haus des Gastes; zukünftige Nutzung der Kegelbahn
6 Haus des Gastes; Beendigung der Planung
7 Klassiktage gemeinnützige UG; Zuschussantrag für Klassiktage Ammergauer Alpen 2020
8 Rathausserviceportal; Maßnahmenbeschluss
9 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 25  Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 4 vom 14.07.2020 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

1.        Die Einweihung Lampl-Anwesen findet wegen Corona nur für geladene Gäste am Donnerstag, den 01. Oktober 2020 abends, statt. An diesem Termin wird auch Frau Staatsministerin Kerstin Schreyer teilnehmen. Tag der offenen Tür für alle Bürgerinnen und Bürger ist am Freitag, den 02. Oktober,  von 14 bis 18 Uhr.

2.        Der Naturpark-Ranger Dominik Landerer beteiligt sich probeweise diesen Sommer 2-3 mal bei Gästebegrüßungen in Bad Bayersoien und Bad Kohlgrub und steht für Informationen rund um den Naturpark zur Verfügung. Dabei werden kurzfristig Erfahrungen gesammelt, damit dann für nächstes Jahr ein mit allen Gemeinden abgestimmtes Konzept erstellen wird.

3.        Nachdem die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, öffnet die Minigolf-Anlage wieder am Samstag, den 15.08.2020.

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3. Bausachen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö 3
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3.1. Bauantrag; Bahnhofstr. 19, Nutzungsänderung von Bahnhof zu Wohnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Der Antragsteller plant, das bestehende Bahnhofsgebäude zu Wohnungen umzunutzen. Äußerlich wird das Gebäude dahingehend verändert, dass ein kleiner Anbau und ein zusätzlicher Balkon entstehen und das bestehende Flachdach als Dachterrasse genutzt werden soll.

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 09.07.2020 diskutiert, ohne dass es in dieser Sitzung ein eigener Tagesordnungspunkt war. Dabei wurde die Dachgestaltung des Anbaus und die Größe des angebauten Balkons bemängelt.

Daraufhin wurde die Planung von dem Antragsteller dahingehend geändert, dass die Tiefe des Balkons reduziert und die Dach- und Fassadengestaltung des Anbaus an die des Haupthauses angeglichen wurde.

Aktuell besteht für das geplante Baugrundstück eine Veränderungssperre, sodass eine Baugenehmigung derzeit nicht erteilt werden kann. Die weiteren bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen sind jedoch erfüllt. Das Vorhaben liegt im Innenbereich, wodurch sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB richtet. Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sind bis auf die Vorgaben hinsichtlich der Dachneigung erfüllt. Die Dachneigung des Bestandsgebäudes beträgt 32,5°, vorgegeben ist eine Neigung zwischen 18° und 30° (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 OGS). Aus Sicht der Verwaltung ist die Ortsgestaltungssatzung jedoch bei dem vorliegenden Vorhaben nicht anzuwenden, da es sich bei dem Bahnhof um ein bestehendes Gebäude handelt, dass in seiner Form in Bad Kohlgrub einzigartig ist. Um ein Baudenkmal handelt es sich bei dem Bahnhof zwar nicht, jedoch um ein herausragendes Gebäude, dass es nur einmal im Ort gibt. Somit fällt das Gebäude unter ein „sonstiges vergleichbares Gebäude“ i.S.d. § 1 Abs. 1 OGS.

Die Gemeinde beabsichtigt, die Straßenflächen im Umgriff des Bahnhofs zu erwerben. Derzeit wird der notarielle Kaufvertrag vorbereitet. Sobald der Kauf abgewickelt und die Gemeinde Eigentümer der Flächen ist, kann die Veränderungssperre aufgehoben werden.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich der Aufhebung der bestehenden Veränderungssperre zu erteilen. Die Ortsgestaltungssatzung soll auf das Gebäude nicht angewandt werden.

Der Bauherr will nach einem Gespräch mit Vertretern der Gemeinde und der Baugenehmigungsbehörde am 11.08.2020 an seiner ursprünglichen Planung vom 02.07.2020 festhalten. Die Baugenehmigungsbehörde erachtet die ursprüngliche Planung vom 02.07.2020 als stimmig, empfiehlt jedoch, das Dach des Anbaus um ca. 20 cm vom Dach des Haupthauses abzusetzen, um ein gefälligeres Gesamtbild zu erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich der Aufhebung der bestehenden Veränderungssperre zu erteilen. Die Ortsgestaltungssatzung soll auf das Gebäude nicht angewandt werden. In der Planung soll das Dach des Anbaus um ca. 20 cm vom Dach des Hauptgebäudes abgesetzt und die Tiefe des Balkons auf 1,60 m reduziert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

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3.2. Bauantrag; Raiffeisenstr.; Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf seinen Grundstücken Fl.-Nr. 321/2, 322/4, 323/4 und 323/5, Raiffeisenstraße, einen Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in Holzbauweise. Der Antrag sowie die Unterlagen gingen bei der Gemeinde Bad Kohlgrub am 30.04.2020 ein.
Die Vorhaben entsprechen vollständig den Festsetzungen des neu aufgestellten Bebauungsplans „Raiffeisenstraße“ sowie den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung. Die Erschließung ist nach Abschluss der aktuell laufenden Erschließungsmaßnahmen, die durch den Bauherrn erfolgen, gesichert.

Die Realisierung des Vorhabens ist somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich (Art. 58 BayBO).

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich am 09.07.2020 mit der Sache befasst. Er empfiehlt, den Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Vorhaben sollen im Genehmigungsfreistellungsverfahren realisiert werden.


Gemeinderatsmitglied Wojciak ist der Schwager des Geschäftsführers des Bauherrn bzw. des Planfertigers. Eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses zu folgen und dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Vorhaben sollen im Genehmigungsfreistellungsverfahren realisiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.3. Antrag auf isolierte Befreiung; Windheuserstr. 14; Errichtung einer Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf seinem Anwesen Flst.-Nr.: 1499/2 und 1509/19 die Errichtung einer Garage an der Grenze zum Nachbargrundstück mit einer Grundfläche von 48 m². Die Garage kann somit  gem. Art 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) BayBO verfahrensfrei errichtet werden.

Da die geplante Garage jedoch außerhalb der dafür im für das Grundstück geltenden Bebauungsplan „Badstraße“ in der Fassung der 2. Änderung vom 17.08.2012 festgesetzten Fläche für die Errichtung von Garagen liegt, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

In einem früheren Verfahren wurde bereits aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderats vom 12.09.2017 eine isolierte Befreiung zur Errichtung einer Garage erteilt. Die nun vorgelegte Planung sieht lediglich eine Vergrößerung der Garage, die bisher noch nicht errichtet wurde, um weitere zwei Meter vor, um ausreichend Stellfläche zu haben.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache bereits am 06.08.2020 behandelt. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt, die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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3.4. Kindertagesstätte St. Martin; Einbau eines Fensters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Für den Umbau an der Kindertagesstätte St. Martin zur Unterbringung einer weiteren Gruppe ist nach Aussage des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen eine Baugenehmigung erforderlich, da es sich bei dem Gebäude um einen Sonderbau handelt.
Die Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, ein Fenster an der Südseite des Lagerraumes einzubauen, wird umgesetzt. Das Fenster ist bereits bestellt und wird in der KW 41 (5. bis 9.10.) geliefert.
Die Antragsunterlagen wurden bereits vollständig vorbereitet. Es ist daher nur noch das gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Anschließend kann der Bauantrag bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Lampl: Beschluss Verteilung Räume an Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö 4

Sachverhalt

Nach mehreren Besichtigungen und Gesprächen mit den Vereinen und Organisationen haben nachfolgende Vereine Interesse an der dauerhaften Nutzung einzelner Räumlichkeiten im Lampl-Anwesen angemeldet:

Erdgeschoss:
1.        Trachtenverein                                (Stall)
2.        Sportclub                                        (Umkleideraum)
3.        Musikschule

1. Obergeschoss:
1.        Sportclub                                        (Büro)
2.        Unser Bad Kohlgrub / Junge Wilde                (Archiv)

Die Tenne sowie der Besprechungsraum kann von allen ortsansässigen Vereinen und Organisationen nach Rücksprache mit der Gemeinde genutzt werden. Der Belegungskalender wird von der Gemeinde verwaltet.

Die Verwaltung hat zur Vergabe der einzelnen Räumlichkeiten den beigefügten Plan erarbeitet. Die beigefügte Benutzungsordnung ist den örtlichen Vereinen und Organisationen bekannt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Räumlichkeiten im Lampl-Anwesen gemäß dem von der Verwaltung erarbeiteten Plan den o.g. Vereinen und Organisationen unter Beachtung der Benutzungsordnung vom 22.11.2016 zur Nutzung zu überlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Haus des Gastes; zukünftige Nutzung der Kegelbahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö 5

Sachverhalt

Im Keller im Haus des Gastes befindet sich eine Kegelbahn mit Aufenthaltsräumen und Gaststätte. Diese ist zwar voll funktionstüchtig, wird jedoch seit längerem nicht mehr als Gaststätte genutzt. Zuletzt war während der Zwischennutzung für den Kindergarten in der Wandelhalle in den Räumlichkeiten ein Lager untergebracht. Im Zuge eines möglichen Umbaus des Objektes zum neuen Rathaus könnten die Räumlichkeiten erneut als Lager, z.B. für das Gemeindearchiv, verwendet werden.
Aktuell gibt es eine Anfrage einer privaten Kegelrunde, die die Bahn gerne gegen Entgelt gelegentlich benutzen möchten. Diese Runde hat die Bahn bereits vor der Nutzung für den Kindergarten genutzt.
Zudem wurde bereits seitens eines örtlichen Vereins angefragt, ob es möglich sei, Inventar aus der Gaststätte (Bänke, Tische, Stühle) für die Ausstattung der Räume im Lampl-Anwesen zu erwerben.
Vor diesem Hintergrund erscheint es geboten, sich mit verschiedenen zukünftigen Nutzungen der Kegelbahn auseinander zu setzen.
Denkbar wäre aus Sicht der Verwaltung eine (Teil-) Aufgabe und (Teil-)Verkauf der Anlage und des Inventars, eine weitere Nutzung als Kegelbahn an interessierte Bürger gegen Entgelt, eine Verpachtung und Betrieb durch einen privaten Betreiber oder ein weiteres Brachliegenlassen, bis über die weitere Nutzung in einem Gesamtkonzept entschieden ist.

Beschluss

Die Kegelbahn mit Gaststätte soll an einen privaten Betreiber oder ortsansässige Vereine verpachtet und durch diesen bzw. diese betrieben werden. Vor der Verpachtung soll die Kosten für eine Wiederinbetriebnahme geklärt werden. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Haus des Gastes; Beendigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Jahr 2016 starteten die Planungen für die Sanierung des Haus des Gastes zur Unterbringungen des Rathauses sowie Neugestaltung der Tourist-Info und Umbau des Vortragssaales in einen Multifunktionssaal. Die Wandelhalle ist nicht Bestandteil der Beauftragung gewesen.
Aufgrund des Personalwechsels in den vergangenen Jahren konnte neben den beiden großen Projekten Lampl und Kindertagesstätte ein weiteres Projekt in dieser Größenordnung nicht bearbeitet werden und wurde in der Bearbeitung zurückgestellt. Die geschätzten Gesamtkosten lagen seinerzeit bei rund zwei Millionen Euro.
Seitens der Regierung von Oberbayern ist bisher keine Zuwendung gewährt worden, da die Umsetzung aktuell nicht erfolgt ist. Aufgrund der Verzögerung bei der Umsetzung wurde das Einzelprojekt von Seiten der Regierung von Oberbayern beendet.

Im Rahmen der städtebaulichen Neuordnung soll der Umbau und die Sanierung als Bestandteil des Gesamtkonzeptes wieder aufgegriffen und umgesetzt werden.

Beschluss

Die bisherigen Planungen für den Umbau und die Sanierung des Haus des Gastes in Bad
Kohlgrub wird beendet. Die Planungsleistungen werden nach derzeitigem Stand abgerechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 14

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7. Klassiktage gemeinnützige UG; Zuschussantrag für Klassiktage Ammergauer Alpen 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12.07.2020 stellten Beate und Josef Gilgenreiner für die Klassiktage gemeinnützige UG, wie in den letzten Jahren auch, einen Zuwendungsantrag in Höhe von 7.500 Euro für die Klassiktage Ammergauer Alpen für das Jahr 2020. Der Antrag liegt der Beschlussvorlage bei. Die Mittel sind im Haushalt 2020 eingeplant.

Weiter liegt dem Antrag die Abrechnung für die Klassiktage 2019 bei.

Beschluss 1

Die Gemeinde Bad Kohlgrub gewährt der Klassiktage gemeinnützige UG für die Durchführung der Klassiktage Ammergauer Alpen 2020 einen Zuschuss in Höhe von 7.500,00 Euro. Der Gemeinde ist nach Abschluss eine Abrechnung über die Veranstaltung und Nachweis über die Zuwendungsverwendung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, die Klassiktage mit weiteren 1.000,00 € für Werbezwecke zu bezuschussen. Der Kur- und Tourismusbeirat soll ein entsprechendes Konzept zur Verwendung erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

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8. Rathausserviceportal; Maßnahmenbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) vom 14.08.2017 in Verbindung mit dem Bayerischen E-Goverment-Gesetz (BayEGovG) verpflichtet Kommunen, Ihren Bürgerservice auf elektronischem Wege auszubauen. Mit der Förderinitiative „Digitales Rathaus“ des Freistaates Bayern vom Juli 2019 hat dieser seinen Willen bekräftigt, Kommunen auf dem Weg zur geforderten Digitalisierung der Rathäuser zu unterstützen.
Die Verwaltung empfiehlt auch für seine Bürgerinnen und Bürger Online-Dienstleistungen anzubieten. Basis für den Online-Service sind die aufgelisteten Formulare auf www.freistaat.bayern.Für Bad Kohlgrub wären von Beantragungen einer Meldebescheinigung über Beantragung einer Geburtsurkunde oder die Meldung des Wasserzählerstandes bis zur An- und Abmeldung der Hundesteuer möglich. Hierfür ist ein Programm als Schnittstelle zu empfehlen, um die Daten Medienbruchfrei direkt im Fachverfahren der Behörde übermitteln zu können. Die Nutzung ist dann sowohl über die gemeindliche Internetseite als auch über die Basisseite www.freistaat.bayern. Ergänzt soll das System mit einer Online-Bezahlmöglichkeit werden. Die Gesamtkosten betragen ca. 12.000 Euro und werden mit 90 % bezuschusst, so dass ein Eigenanteil auf die Gemeinde in Höhe von 1.200 Euro entfällt.
Die Verwaltung möchte hierfür den Zuschussantrag beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung stellen und ein entsprechendes Angebot für die Umsetzung einholen. Die Inbetriebnahme wäre nach derzeitigem Sachstand im 1. Halbjahr 2021. Unterlagen sind auch unter www.digitales-rathaus.bayern zu finden.

Als Beispiel kann hier die Gemeinde Oberammergau mit den seinen Onlineangeboten genannt werden.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub beschließt, seinen Bürgerinnen und Bürgern künftig Dienstleistungen auch webbasiert zur Verfügung zu stellen und beauftragt die Verwaltung, einen Zuwendungsantrag nach der Förderrichtlinie – digitales Rathaus – FöRdR zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö 9

Sachverhalt

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts behandelt.

Datenstand vom 10.09.2020 11:14 Uhr