Datum: 10.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Renaturierung Trischelfilz; Vorstellung des Sachverhalts
4 Bausachen
4.1 Aufhebung der Veränderungssperre "Bahnhof"
4.2 Ortsteil Sonnen; Erweiterung des Campingplatzes
4.3 Bauantrag; Wäldle 141b, Erweiterung der bestehenden Schreinerei mit Betriebswohnung
4.4 Bauantrag; Auf der Oh 20, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage
4.5 Bauantrag; Auf der Oh 11; Anbau eines Carports mit Werkstatt und Lager
5 Jahresrechnung 2019
5.1 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2019
5.2 Feststellung der Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
5.3 Erteilung der Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
6 Breitbandausbau
6.1 Glaserfaseranschluss Grund- und Mittelschule; Maßnahmenbeschluss
6.2 Breitbandausbau Ortsnetz Bad Kohlgrub; Grundsatzbeschluss
7 Kostenrechnende Einrichtungen; Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2021
8 Caritas-Zentrum Garmisch-Partenkirchen; Zuschussantrag Sozialstation
9 150 Jahre Moorheilbad; Bildband
10 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 10 vom 27.10.2020 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informiert über folgendes:
-        am Wochenende 10./ 11. Oktober kam es zu einem Vandalismus im Haus des Gastes. Es wurde in den Konzert- und Vortragssaal eingebrochen. Der Saal wurde mit Feuerlöschpulver verunreinigt. Es wurde Anzeige bei der Polizei erstattet und von dieser Spuren gesichert.
-        Ebenfalls zu Vandalismus kam es in der Nacht vom 31. Oktober auf 1. November am Spielplatz (verstreute Glasscherben), auf dem Schulpausenhof (verstreute Glasscherben und umgestürzte Tische und Bänke) und vor dem Kindergarten (abgesägter Baum). Auch in diesen Fällen ist Anzeige bei der Polizei erstattet worden. Der Baum (Kugelahorn) wird ersetzt. Martina Höck kümmert sich mit Herrn Obholzer und dem Bauhof darum, wofür sich der Erste Bürgermeister bedankt.
-        In der Nacht vom 1. auf 2. November wurde in der Erlestrasse eine in der Wiese abgestellte Schranke in die Fahrbahn geschwenkt, ebenso wieder am Abend des 6. November. Dies stellt gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr dar und wurde jeweils von der Polizeiinspektion Murnau zur Anzeige gebracht. Natürlich wurde beide Male im Beisein der Polizei das Hindernis durch Einschwenken der Schranke in das Grundstück wieder beseitigt.
-        

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3. Renaturierung Trischelfilz; Vorstellung des Sachverhalts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinde gehören im Gemeindegebiet Uffing ca. 5,6 ha Wald- und Moorflächen, das sog. „Trischelfilz“. Nun hat eine private Stiftung Interesse an diesen Flächen bekundet, um sie zu renaturieren und anschließend zum Verkauf von CO²-Zertifikaten zu benutzen.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde die Flächen selbst renaturiert, um Sie als mögliche Ausgleichsflächen für zukünftige Erschließungsmaßnahmen zu nutzen.

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4. Bausachen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö 4
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4.1. Aufhebung der Veränderungssperre "Bahnhof"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Im Zuge des Verkaufs des Bahnhofsareals hat die Gemeinde eine Veränderungssperre für den Bereich um den Bahnhof erlassen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebiets zu sichern. Zwischenzeitlich wurde ein Teil der Grundstücksfläche von der Gemeinde erworben, um diesen als öffentliche Straße zu widmen. Für das Bahnhofsgebäude wurde zwischenzeitlich ein Bauantrag zur Umwandlung des Gebäudes in Wohnungen gestellt. Die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet ist nicht mehr vorgesehen.

Die Gründe für die Veränderungssperre sind damit weggefallen, weshalb die entsprechende Satzung aufzuheben ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Bahnhofstraße“, zuletzt geändert mit Beschluss des Gemeinderats vom 26. Mai 2020, in allen Teilen mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.2. Ortsteil Sonnen; Erweiterung des Campingplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Die Eigentümer des Hotels Waldruh und des Campingplatzes in Sonnen haben der Gemeinde mitgeteilt, dass der Hotelbetrieb weitergeführt wird. Dazu wurde ein unterzeichneter Pachtvertrag vorgelegt.

Um den Campingplatz wirtschaftlich weiterbetreiben zu können, möchten die Eigentümer den Campingplatz erweitern und ein neues Sanitär und Betriebsgebäude mit Betriebswohnung errichten.

In einer E-Mail stellen sie an den Gemeinderat folgende Fragen:
„1. Können wir am Standort des jetzigen Stadels ein Sanitärgebäude mit Betreiberwohnung
erreichten?
2. Wäre eine Erweiterung des Campingplatzes in Richtung des ehemaligen Skiliftes möglich?“

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, wodurch sich die bauplanungsrechtlich Zulässigkeit nach § 35 BauGB richtet.
 
Eine geordnete Erweiterung des Campingplatzes wird aus Sicht der Verwaltung sehr positiv bewertet. Die Sanitäranlagen des Campingplatzes sind im Keller gelegen und nicht barrierefrei zu erreichen. Für die geplante Erweiterung der Stellplätze sind sie deutlich zu klein dimensioniert.

Die gestellten Fragen können jedoch nur im Zuge eines Baugenehmigungs- oder Vorbescheidsverfahrens geklärt werden, da die Gemeinde nicht Baugenehmigungsbehörde ist.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache bereits am 05.11.2020 behandelt. Er empfiehlt, dass der Gemeinderat sein grundsätzliches Wohlwollen gegenüber den Erweiterungsplänen des Campingplatzes ausdrückt. Die gestellten Fragen sollen jedoch im Zuge eines Baugenehmigungs- oder Vorbescheidsverfahrens geklärt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, dass der Gemeinderat sein grundsätzliches Wohlwollen gegenüber den Erweiterungsplänen des Campingplatzes ausdrückt. Die gestellten Fragen sollen jedoch im Zuge eines Baugenehmigungs- oder Vorbescheidsverfahrens geklärt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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4.3. Bauantrag; Wäldle 141b, Erweiterung der bestehenden Schreinerei mit Betriebswohnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö 4.3

Sachverhalt

Der Eigentümer des Flst.-Nr. 2253/1 plant, die auf seinem Grundstück bestehende Schreinerei maßvoll zu erweitern und im Obergeschoss Büros und Sozialräume sowie eine Betriebswohnung einzurichten. Dazu soll das Gebäude an der Westseite erweitert sowie das Dach angehoben und um 90° gedreht werden.

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Außenbereich, wonach sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB bemisst. Der Antragsteller hat jedoch bereits im Vorfeld mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen gesprochen, welches ihm signalisiert hat, dass das Vorhaben zulässig wäre. Auch aus Sicht der Verwaltung erscheint das Vorhaben planungsrechtlich zulässig. Die Erscheinung des Gebäudes wird auch als für das Ortsbild verträglich und im Einklang mit der Ortsgestaltungssatzung erachtet.

Die Sache wurde bereits am 05.11.2020 im Bau- und Umweltausschuss behandelt. Er empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.4. Bauantrag; Auf der Oh 20, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö 4.4

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf seinem Anwesen Auf der Oh 20, Flst.-Nr. 1451/24 den
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage.

Das Vorhaben hält sämtliche Vorgaben des Bebauungsplans sowie der Ortsgestaltungssatzung ein. In der 2. Änderung des Bebauungsplans vom 13.09.2016 wurde als maximale traufseitige Wandhöhe eine Höhe von 7,0 m festgelegt. Unglücklicherweise wurde diese Änderung in die zeichnerischen Festsetzungen nicht übernommen.

Das Vorhaben könnte somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren realisiert werden, der Antragsteller wünscht jedoch ausdrücklich die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache bereits am 05.11.2020 behandelt. Er diskutiert eingehend den vorgelegten Bauplan, insbesondere die Firstrichtung, die im Gegensatz zu den anderen bereits errichteten Gebäuden auf dieser Seite der Bebauung in Ost/Westrichtung verläuft. Er empfiehlt, dem Vorhaben grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, jedoch ist vor der Gemeinderatsitzung von der Verwaltung zu überprüfen, ob im textlichen Teil des Bebauungsplanes eine Firstrichtung vorgegeben ist.

Die Verwaltung hat das Vorhaben daraufhin erneut geprüft. Der Bebauungsplan trifft jedoch weder im zeichnerischen, noch im textlichen Teil Festsetzungen zur Firstrichtung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.5. Bauantrag; Auf der Oh 11; Anbau eines Carports mit Werkstatt und Lager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö 4.5

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf seinem Anwesen Auf der Oh 11, Flst.-Nr. 1451/5, den Anbau eines Carports und einer Werkstatt mit Lager.
Der für das Grundstück gültige Bebauungsplan „Gagersleit´n“ schreibt eine maximale überbaubare Fläche von 120 m² vor, die für Nebenanlagen um 70 % überschritten werden kann, was einer maximalen gesamten überbaubaren Grundstücksfläche von 204 m² entspricht. Bei der beigefügten Berechnung bleiben diejenigen Flächen unberücksichtigt, die nicht zu einer Bodenversiegelung beitragen, (wasserdurchlässige Flächen bzw. Gründächer, die teilweise in das Gelände integriert sind). Somit wird die maximale überbaubare Grundstücksfläche nicht überschritten. Die Vorgaben des Bebauungsplans werden bei dieser Argumentation insofern eingehalten.

Jedoch liegen die Abstandsflächen des geplanten Nebengebäudes (Werkstatt und Lager) teilweise auf dem Nachbargrundstück. Bei dem betroffenen Grundstücksteil handelt es sich jedoch offensichtlich nur um die Zufahrt zu einem dahinterliegenden Grundstücksteil, weswegen aus Sicht der Verwaltung diese Fläche wie eine öffentliche Verkehrsfläche behandelt werden kann und die Abstandsflächen bis auf die „Fahrbahnmitte“ gelegt werden können.

Die weiteren Vorgaben des Bebauungsplans werden eingehalten und sind im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache bereits am 05.11.2020 behandelt. Er diskutiert den vorgelegten Bauplan eingehend. Die Mitglieder sind einstimmig der Meinung, dass dem Vorhaben grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann unter der Auflage, dass das Werkstatt- und Lagergebäude 2m in Richtung Osten von der Grundstücksgrenze zur Straße versetzt wird, da die Ortsgestaltungssatzung bei § 11,2 vorschreibt, dass Vorgärten in einer Tiefe von mindestens 2m, gemessen ab der Straßenbegrenzungslinie (vordere Grundstücksgrenze), von Gebäuden jeder Art freizuhalten sind.

Daraufhin wurde mit dem Entwurfsverfasser Kontakt aufgenommen. Dieser hat den Entwurf entsprechend angepasst, sodass das Vorhaben um 1,5 m von der Grundstücksgrenze abgerückt wurde. Ein größerer Abstand wäre aufgrund des Geländes bautechnisch nur schwer umzusetzen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Hinsichtlich der Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wird eine Ausnahme genehmigt. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö beschließend 5
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5.1. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Am 29.09.2020 wurde die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates für das Haushaltsjahr 2019 durchgeführt. Die Niederschrift der Prüfung ist dem Sitzungspunkt als Protokoll beigefügt.

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5.2. Feststellung der Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung für 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:


Verwaltungs-haushalt
Vermögens-
haushalt
Gesamt-
haushalt
Einnahmen



Solleinnahmen (=Anordnungssoll)
7.235.908,60
3.373.471,33
10.609.379,93
./. Abgang alter Kasseneinnahmenreste
16.054,32
0,00
16.054,32
Summe bereinigte Solleinnahmen
7.219.854,28
3.373.471,33
10.593.325,61




Ausgaben



Sollausgaben (=Anordnungssoll)
7.219.854,28
3.373.471,33
10.593.325,61
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigte Sollausgaben
7.219.854,28
3.373.471,33
10.593.325,61
Fehlbetrag/Überschuss
0,00
0,00
0,00

Nachrichtlich:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt        1.183.139,76 €
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage           0,00 €
Zuführung an die Allgemeine Rücklage        180.075,93 €

Stand der Schulden und Rücklagen


Stand zu Beginn des Haushaltsjahres
Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres
Schulden
2.014.977,42
662.000,00
194.593,53
2.482.383,89
Rücklagen
170.582,28
180.075,93
0,00
350.663,10

Beschluss

Die vorstehende Jahresrechnung 2019 wird anerkannt.
Die im Haushaltsjahr 2019 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5.3. Erteilung der Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2019 kann die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö 6
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6.1. Glaserfaseranschluss Grund- und Mittelschule; Maßnahmenbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö 6.1

Sachverhalt

Mit der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (GWLANR) besteht die Möglichkeit, eine Hochgeschwindigkeitshausanschluss (FTTB) gefördert zu bekommen. Die Förderhöhe beträgt je öffentliche Schule maximal 50.000 Euro. Da es sich bei der Grund- und Mittelschule um zwei Schularten handelt, beträgt der Förderhöchstbetrag 100.000 Euro. Die Förderhöhe beträgt 90 %.
Die für die Breitbanderschließung notwendige Glasfaserleitung muss aus der Telekomzentrale in der Lamplstraße bis zum Schulgebäude verlegt werden. Aufgrund der Trassenlänge belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten knapp 90.000 Euro. Der Eigenanteil nach Förderung würde dann voraussichtlich rund 9.000 Euro betragen. Auf die beiliegende Kostenschätzung wird verwiesen.
Die Schulleitung der Grund- und Mittelschule Bad Kohlgrub unterstützt einen möglichen Breitbandanschluss der Schule und weist auf die Notwendigkeit in der derzeitigen Pandemiesituation hin.

Für einen Glasfaseranschluss des Rathauses ist ein eigener Antrag notwendig. Hier werden die Grundlagen noch ermittelt und separat vorgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Glasfaseranschlussrichtlinie für Schulen (GWLANR) die Grund- und Mittelschule mit einem Breitbandanschluss (FTTB) auszustatten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung zu beantragen und die Maßnahme auszuschreiben. Die Haushaltsmittel sind entsprechend einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6.2. Breitbandausbau Ortsnetz Bad Kohlgrub; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö 6.2

Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Kohlgrub hat am Breitbandausbauprogramm des Freistaates Bayern teilgenommen, an dem vor allem die Weiler der Gemeinde mit schnellem Internet ausgestattet wurden. Der Ortsbereich wurde durch einen Eigenausbau der Deutschen Telekom besser ausgestattet. Der bisherige Förderansatz war hierbei ein Flächendeckender Ausbau von mindestens 30 Mbit/s.

Das neue, weiterführende Ausbauprogramm der Bayerischen Gigabit-Richtlinie sieht nun einen zuverlässigen Ausbau von 100 Mbit/s im Downloadbereich für Privatanschlüsse und 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse vor. Förderfähig sind allerdings nur sogenannte weiße und graue Flecken. Zum Jahreswechsel wird voraussichtlich ein weiteres Bundes-programm in dieser Richtung erwartet mit eventuell noch höheren Mindestbandbreiten.
Da die Breitbandversorgung eine immer wichtiger werdende Rolle einnimmt, sollte sich die Gemeinde um einen möglicherweise weiteren Ausbau des Breitbandnetzes bemühen. Hierzu ist nun geplant einen grundsätzlichen Maßnahmenbeschluss zu fassen. Weiter würde die Gemeinde ein Planungsbüro beauftragen in der sogenannten ersten Stufe, um die aktuellen Versorgungs-zahlen zu eruieren, als Basis für das weitere Vorgehen. Neben den Privaten Objekten erfolgt eine Verschneidung der Anforderung mit den registrierten Freiberuflichen und gewerblichen Betrieben vor Ort.

Beschluss

Die Gemeinde bekräftigt, die örtliche Breitbandversorgung kontinuierlich ausbauen zu wollen und beschließt, die Grundlagenerfassung nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Kostenrechnende Einrichtungen; Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der kalkulatorische Zinssatz regelt die Verzinsung des gebundenen Kapitals für Bauwerke, Anschaffung von Maschinen und Geräten, etc. die die Gemeinde für seine kostenrechnenden Einrichtungen getätigt hat. Von Bedeutung ist dies aktuell vor allem bei den Bestattungs-einrichtungen, der Abwasserentsorgung oder der Wasserversorgung.
 
Gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) soll das jeweilige Gebührenauf-kommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Zu den Kosten gehört auch eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik (KommHV – Kameralistik). Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes ist gesetzlich nicht konkret bestimmt. Er sollte sich jedoch nach den Verwaltungsvorschriften zur Kommunalhaushaltsverordnung VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren.

So beläuft sich die Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen (Quelle: Gemeinde-kasse Nr. 74/2019 bzw. Deutsche Bundesbank) im Gesamtdurchschnitt auf 4,8 % und bezogen auf die letzten 10 Jahre auf 1,3 %. Die Renditenveröffentlichungen von 2018 und 2017 sind dem Tagesordnungspunkt ebenfalls beigefügt.
   
Unter Verweis auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayGH) vom 23.10.2018 (Az. 20 N 17.621) und auf das Urteil des VG Augsburg vom 1. August 2018 (Az. Au 6 K 17.441) ist ein Zinssatz von 4,5 % angemessen.

Da das gebundene Kapital unterschiedlichen Abschreibungszeiten unterliegt, empfiehlt die Verwaltung einen Mischzinssatz von 4,0 % anzusetzen.

Beschluss

Der kalkulatorische Zinssatz der kostenrechnenden Einrichtungen wird ab dem 01.01.2021 auf 4,0 % festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Caritas-Zentrum Garmisch-Partenkirchen; Zuschussantrag Sozialstation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.10.2020 stellt das Caritas-Zentrum Garmisch-Partenkirchen folgenden Zuschussantrag für den Betrieb der Sozialstation im Landkreis.

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,

das Caritas-Zentrum Garmisch-Partenkirchen versorgt mit seiner Sozialstation im Landkreis Garmisch-Partenkirchen mehr als 450 Patienten täglich. Als einziger ambulanter Pflegedienst im Landkreis betreuen wir flächendecken, pflegebedürftige jüngere und ältere Menschen und insbesondere Menschen, die sich in einer sozialen Notlage befinden.

Diese Zuschüsse benötigen wir um diese Flächen aufrecht zu erhalten und für jeden Bürger da zu sein.

Um auch in Ihrer Gemeinde diese Versorgung weiterhin gewährleisten zu können bitten wir Sie, uns für das Jahr 2021 einen Zuschuss zum Betrieb unserer Sozialstation zu gewähren.

Im Namen derer, die dieser Hilfe bedürfen und in der Erwartung einer positiven Entscheidung ein herzliches
„Vergelt`s Gott“!

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Paulo Fonseca
Stellv. GV / Buchhaltung

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Caritas Sozialstation ist eine wichtige Einrichtung für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises. Die Leistungen gehen über den eines normalen Pflegedienstes hinaus.
Jedoch ist auch die finanzielle Lage der Gemeinde selbst als sehr angespannt zu bezeichnen. Die anstehenden und laufenden Projekte, die Ortsentwicklung, der Bau des Wasserhochbehälters, Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges, etc. bringen die Kommune an Ihre Leistungsgrenze. Die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses kann daher derzeit nicht empfohlen werden.

Beschluss

Der Zuschussantrag des Caritas-Zentrum Garmisch-Partenkirchen für die Sozialstation des Landkreises wird zur Kenntnis genommen. Ein freiwilliger Betriebskostenzuschuss kann jedoch derzeit, mit Verweis auf die finanzielle Lage der Gemeinde Bad Kohlgrub in Zusammenhang mit den zu bewältigenden Aufgaben, nicht gewährt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. 150 Jahre Moorheilbad; Bildband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö 9

Sachverhalt

Anlässlich des Jubiläums 150 Jahre Moorheilbad plant eine ortsansässige Privatperson die Veröffentlichung eines Bildbands zu diesem Thema. Die Gemeinde hat sich bereit erklärt, das Projekt zu unterstützen. Da nun evtl. Feierlichkeiten wie Festzug und Theateraufführungen verschoben werden, fragt der Herausgeber an, ob der Bildband dennoch im Jahre 2021 erscheinen soll. Kosten für das Projekt stehen bisher nicht fest.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Projekt eines Bildbands für das Jubiläum 150 Jahre Moorheilbad
weiterhin zu unterstützen. Der Bildband soll im Jubiläumsjahr 2021 veröffentlicht werden, unabhängig von den Feierlichkeiten. Über eine finanzielle Beteiligung soll beraten und abgestimmt werden, sobald eine entsprechende Kostenkalkulation vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö 10

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird mangels Themen nicht behandelt

Datenstand vom 01.12.2020 14:44 Uhr