Datum: 27.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Bausachen
3.1 Erlass einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Steigrain
3.2 Bauantrag; Flst.-Nr. 1685; Herstellung einer Aufschüttung
3.3 Lamplstr. 23 a; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport; Gemeindliches Einvernehmen
4 Lampl; Widmung der Tenne als Trausaal
5 Feuerlöschwesen; Beschaffung eines Gerätewagen-Logistik (GW-L2)
6 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 8 vom 13.10.2020 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass ab sofort die Möglichkeit zur EC-Kartenzahlung im Einwohnermeldeamt und Standesamt (im Haus des Gastes) eingerichtet ist. Diese Zahlungsart ist auch für Jahresparkausweise möglich.

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3. Bausachen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö 3
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3.1. Erlass einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Steigrain

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Der Eigentümer des Anwesens Steigrain 123 hat bei der Gemeinde Bad Kohlgrub die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Weiler Steigrain beantragt.

Bei dem Ortsteil Steigrain handelt es sich um eine Außenbereichslage. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich damit nach § 35 BauGB, was die Planungsmöglichkeiten der dortigen Eigentümer erheblich einschränkt. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Nutzung in dem Ortsteil immer mehr von einer landwirtschaftlichen Nutzung zu Wohnnutzung gewandelt. Die Gemeinde kann für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. In der Satzung können nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit getroffen werden (vgl. § 35 Abs. 6 BauGB).

Vorliegend erhofft sich der Antragsteller durch die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Weiler Steigrain bessere Genehmigungsaussichten für ein Bauvorhaben (Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten), für das bereits im Jahr 2013 ein Antrag auf Vorbescheid gestellt wurde. Über diesen Antrag ist bisher jedoch seitens des Landratsamts nicht entschieden worden. Zu dem Vorbescheidsantrag hat der Gemeinderat am 14.05.2013 sein Einvernehmen erteilt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits am 09.10.2020 mit der Materie befasst. Er sieht die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Weiler Steigrain sehr kritisch, da dies zu Problemen mit den anderen Weilern führen könnte. Es ist zu befürchten, dass es zu Nachahmereffekten führen wird. Insbesondere wird befürchtet, dass sich dadurch der Charakter der Weiler zum Nachteil des Ortsbildes verändern wird. Auch könnte hierdurch ein Präzedenzfall geschaffen werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass man bei vergleichbaren Vorhaben in der jüngeren Vergangenheit stets darauf verwiesen hat, die bestehenden rechtlichen und planerischen Möglichkeiten auszuschöpfen, wird von der Aufstellung einer entsprechenden Satzung abgeraten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bis auf weiteres keine Außenbereichssatzung für den Weiler Steigrain aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.2. Bauantrag; Flst.-Nr. 1685; Herstellung einer Aufschüttung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Auf dem Flst.-Nr. 1685 wurde eine Aufschüttung zur Lagerung von Holz angelegt. Eine Ortsbesichtigung durch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ergab, dass hierfür eine Baugenehmigung erforderlich gewesen wäre. Das Vorhaben ist jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach genehmigungsfähig.

Die erforderlichen Bauantragsunterlagen wurden am 05.10.2020 bei der Gemeinde eingereicht und werden dem Gemeinderat nun vorgelegt. Auf eine Vorbehandlung im Bau- und Umweltausschuss wurde verzichtet, da die Sache keine großen Schwierigkeiten erwarten lässt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.3. Lamplstr. 23 a; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport; Gemeindliches Einvernehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö vorberatend 3.3

Sachverhalt

Die Eigentümer des neu vermessenen Flst.-Nr. 450/32 beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Massivhaus-Blockbau mit Garage und Carport.

Der Gemeinderat hat das Vorhaben bereits am 13.10.2020 behandelt und beschlossen, dass für das Vorhaben ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Dies wurde dem Bauherrn auch bereits mitgeteilt. Bei der Behandlung wurde jedoch aufgrund eines Versäumnisses der Verwaltung kein Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Daher wird die Sache dem Gemeinderat erneut vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Lampl; Widmung der Tenne als Trausaal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö 4

Sachverhalt

In den Gemeinden können Trauungsorte/Trauungssäle für die standesamtliche Trauung eingerichtet werden. Dabei sind die entsprechenden Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren maßgebend für die Auswahl und Gestaltung der Trauungsorte. Demnach muss der Ort für eine Trauung geeignet sein, d.h. eine würdenvollen Rahmen für die Eheschließungen bieten und dem Standesbeamten/der Standesbeamtin eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglichen. Bei Stätten im Außenbereich muss zudem bei schlechter Witterung eine Ausweichmöglichkeit direkt vor Ort vorhanden sein.

In der Gemeinde Bad Kohlgrub sind der eingefriedete Platz um das Heldenkreuz unmittelbar oberhalb der Bergstation der Hörnle Schwebebahn („Zeitberg“), die Bauernstube im 1. Stock des Jager-Anwesens, sowie der Vortragssaal im Haus des Gastes zum Trauungsort bestimmt. Dabei ist der Zeitberg jedoch nur in den Sommermonaten für Trauungen geeignet. Die Bauernstube bietet nur maximal ca. 10 Personen Platz. Der Vortragssaal ist zwar auch für größerer Hochzeitsgesellschaften geeignet und barrierefrei erreichbar, jedoch im Hinblick auf seine Gestaltung und sein Ambiente dem feierlichen Rahmen einer Eheschließung kaum angemessen.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Tenne im Lampl-Anwesen als zusätzlichen Trausaal zu widmen. Hier könnten auch Trauungen mit größeren Hochzeitsgesellschaften, ggf. auch unter Einhaltung erforderlicher Abstandsregelungen, in einem attraktiven und würdevollen Rahmen abgehalten werden.

Die untere Aufsichtsbehörde, das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, steht den neuen Trauungsmöglichkeiten positiv gegenüber. Insbesondere vor dem Hintergrund der konstant hohen Nachfrage an standesamtlichen Trauungen (dieses Jahr fanden nahezu jede Woche, in der es möglich war, Trauungen statt) und im Hinblick auf einzuhaltende Abstandsregeln macht dieses Vorhaben Sinn.

Die Regierung von Oberbayern ist vor dem Hintergrund der Städtebauförderung auch mit einer Widmung einverstanden, sofern diese Nutzung des Saals nur eine untergeordnete Rolle einnimmt. Da die Trauungen jedoch fast ausschließlich unter der Woche vormittags (einmal monatlich auch Samstag vormittags) stattfinden, ist eine Kollision mit Veranstaltungen von Vereinen sehr unwahrscheinlich. Falls der Raum zu einem bestimmten Termin bereits von Vereinen belegt wäre, stünden dem Standesamt auch weiterhin noch zwei andere Trausäle zur Verfügung.

Als Gebühr, die gem. Ziff. 2.II.8/ 1.2.2 der Anlage zum Kostenverzeichnis (KVz) zwischen 20,00 Euro und 250,00 Euro Euro betragen kann, wird ein Betrag von 100,00 Euro vorgeschlagen. Dies wird durch den erhöhten Verwaltungsaufwand (Belegungsplanung, Vorbereitung des Trausaals, etc.) begründet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Tenne im Lampl-Anwesen zum Trauraum zu widmen. Als Gebühr werden nach Ziff. 2.II.8/ 1.2.2 der Anlage zum Kostenverzeichnis (KVz) 150,00 Euro festgelegt. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Feuerlöschwesen; Beschaffung eines Gerätewagen-Logistik (GW-L2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates vom 09.07.2019 wurde der geplante Zeitrahmen für die Erneuerung der Fahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr Bad Kohlgrub vorgestellt. Zudem wurde beschlossen, das Löschgruppenfahrzeug aus dem Jahr 1973 durch eine Ersatzbeschaffung eines Gerätewagen-Logistik (GW-L2) ohne Wasser zu ersetzen. Die Kostenprognose lag bei rund 220.000 Euro. Nach Erstellung des Leistungsverzeichnisses sowie der weiteren Ausschreibungsunterlagen durch das Planungsbüro Meier, Schongau liegt die Kostenschätzung bei 280.000 Euro. Die Mehrkosten liegen vor allem im Aufbau des Fahrzeuges. Neben der allgemeinen Kostensteigerung ist die Euro 6-Norm-Abgasnorm zur erfüllen. Weiter sind zusätzliche Rollwagen notwendig, um die erforderliche Normbeladung zu erfüllen.

Die Ausschreibung soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden; die Vergabe ist für Anfang 2021 vorgesehen.

Die Beschaffungszusage der Regierung von Oberbayern liegt vor. Die Zuschussbewilligung erfolgt erst nach Abwicklungen des Kaufs mit Einreichung des Verwendungsnachweises. Die Förderung beträgt nach aktuellem Stand 38.900 Euro. Der Feuerwehrverein wird sich ebenfalls mit voraussichtlich 40.000 Euro an der Beschaffung beteiligen.
Der Eigenanteil der Gemeinde nach Abzug der Förderung und der Beteiligung des Vereins beträgt voraussichtlich rund 201.000 Euro.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die aktualisierte Kostenschätzung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der europaweiten Ausschreibung zur Beschaffung eines Gerätewagen-Logistik GW-L2.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö 6

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird nicht behandelt.

Datenstand vom 01.12.2020 14:52 Uhr