Datum: 09.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 23:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Haushaltsplan 2021 mit Finanzplan 2020-2024, Investitionsprogramm
4 Haushaltssatzung 2021
5 Webseitenrelaunch Ammergauer Alpen / Blaues Land / Zugspitzregion und Gemeinden
6 Bausachen
6.1 Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung; Murnauer Str. 1a; Errichtung eines Carports
6.2 Bauantrag; Kehrerstr. 2, Genehmigung einer bestehenden geschlossenen Terrassenüberdachung an einem Wohnhaus
6.3 Bauantrag; Vorderkehr 142; Tektur, Erweiterung und Umbau des Stalltraktes eines bestehenden landwirtschaftl. Betriebsgebäudes
7 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-04. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2021-02 vom 19.01.2021 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-04. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informiert über folgendes:
Es wurden neue Rahmen in Edelstahlausführung für die Werbetafeln an den Ortseingängen für einheimische Betriebe in Auftrag gegeben. Künftig vermietet die Gemeinde die Werbeflächen selbst.
Bezüglich des geplanten Pump-Tracks ist eine Begutachtung der Flächen notwendig. Dies war aufgrund Schnees bisher nicht möglich. Derzeit wird abgeklärt, ob die Mitarbeiter des Planungsbüros aus Innsbruck einreisen dürfen.

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3. Haushaltsplan 2021 mit Finanzplan 2020-2024, Investitionsprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-03. Sitzung des Gemeinderates - Haushaltsberatung 26.01.2021 vorberatend 3
Gemeinderat 2021-04. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bericht zum Haushalt 2021
Die gesetzlichen Vorgaben konnten erfüllt werden.

Dies bedeutet, dass der Verwaltungshaushalt und der Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind. Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt ist mindestens so hoch ist, wie er für die ordentliche Tilgung von Darlehen erforderlich ist. Die Mindestrücklage bleibt unangetastet und für die kostenrechnenden Einrichtungen konnte nicht bei allen eine Kostendeckung erzielt werden. Dies liegt in der Abwasserentsorgung an den Erstattungsbeträgen aus der letzten Berechnungsperiode, in der Wasserversorgung an den erhöhten Personalkosten 2021 sowie Unterhaltsmaßnahmen. Im Bereich des Bestattungswesens erfolgt die Gebührenneukalkulation im Jahr 2021.

In der Gemeinde stehen viele und teilweise sehr große Investitionen an. Dies umfasst das gesamte Spektrum des Haushaltes, von der Wasserversorgung, über die Feuerwehr bis zum Friedhof. Durch diese Maßnahmen musste, mit der Entnahme 2017, die allgemeine Rücklage auf den gesetzlichen Mindeststand von 1 % der letzten drei Jahre gesenkt werden. Zwischenzeitlich konnte eine allgemeine Rücklage zum Ende des Jahres 2019 von rund 350.000 Euro gebildet werden. Die Kreisumlage ist auf gleichem Niveau Jahres 2020 mit einem Umlagensatz von 47,3 % eingeplant. Die Beratung und der Beschluss des Kreistages stehen noch aus. Für die kommende Jahre ist derzeit keine Kreditaufnahme eingeplant. Allerdings stehen noch viele Investitionen mit ungeplantem Finanzvolumen an, deren Umsetzung nur durch Verschiebungen im Ausführungszeitpunkt und/oder mit Hilfe von Krediten möglich ist.


Der Haushalt stellt sich wie folgt dar:

Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben                6.905.800 Euro
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben                2.527.800 Euro
Entspricht einem Gesamthaushalt von                                9.433.600 Euro

Im Vermögenshaushalt sind vor allem Investitionen im Bereich Schule mit Schulsportanlagen, die Feuerwehr, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung sowie bei gemeindlichen Gebäuden vorgesehen, auf die später noch eingegangen wird.

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 319.200 € und übersteigt damit die Pflichtzuführung in Höhe von 268.100 €.

Im Jahr 2021 übersteigen die Einnahmen des Vermögenshaushaltes die Ausgaben, so dass eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 198.700 Euro geplant ist.
Die Pro-Kopfverschuldung zum 31.12.2020 beträgt voraussichtlich 900 €; zum 31.12.2019 betrug dieser 874 €. Die Bayernweite Pro-Kopf-Verschuldung lag - zum Vergleich - am 31.12.2018 bei 592 €.



1. Allgemeines

Einwohnerzahl am 31.12.2019                2.854 Einwohner
Gesamtfläche der Gemeindeflur                3.267 ha
Zu unterhaltende Gemeindestraßen                     23 km

2. Steuerhebesätze

Grundsteuer A                                350 %        
Grundsteuer B                                450 %        
Gewerbesteuer                                350 %        

Die sich aktuell auf der Agenda befindlichen Projekte sind die Leitlinie für die Investitionen. Diese sind in nachfolgend dargestellt; die angegebenen Kosten sind Bruttokosten, ohne ggf. gegenzurechnende Zuwendungen:

Planung
Umsetzung
Kosten
Allgemeine Projekte:



Breitbandausbau - Gigabit
2021/2022
bis 2025

Haus des Gastes / Rathaus
2017/2022
ab 2023
2 Mio
Kommunaler Wohnungsbau
2021/2022
2023/2024

Ortsentwicklung
2021/2022
ab 2022

Nahwärmeversorgung - Erneuerung Heizzentrale
2022/2023
2023

Kurhaus
ab 2025


Hörnle-Schwebebahn
2017-2021
ab 2022





Grund- und Mittelschule:



Schulsportanlage - Leichtathletik
2017-2020
2021
400 TEUR
Glasfaseranschluss Schule
2019-2021
2021
90 TEUR
Erneuerung Notbeleuchtung
2020
2020
10 TEUR
Sanierung Alte Schulturnhalle
2021
2021
15 TEUR
Klimaschutzmaßnahme Schule – LED-Beleuchtung in den Nebenräumen der Turnhalle
2021
2021
15 TEUR
Photovoltaik-Anlage
2022
2022
60 TEUR




Wasserversorgung:



Ersatzneubau Hochbehälter Sonnen – BA I
2017/2021
2022/2023
2,0 Mio
Wasserhauptleitung: Teilerneuerung bei U`gau
2020/2021
2021
30 TEUR
Ersatzneubau Hochbehälter Hörnle
2020/2021
2021
150 TEUR
Erneuerung Wasserhauptleitung
2020-2022
2023-2025
3,6 Mio
Erneuerung Wasserleitung Wäldler Weg-Hinterkehr
2020-2021
2024-2025
250 TEUR
Sanierung Hochbehälter Gagers
2022
2024
300 TEUR
Kienzerleweg – Erneuerung Wasserleitung
2020/2021
ab 2021

Erneuerung Leitung Gehmweg bis Spengelstraße
2021
2021
60 TEUR
Gewerbegebiet
2022
2022/2023





Abwasserbeseitigung:



Kanalbauarbeiten Luitraudstraße
2019
2021

Eichelestraße – Kanalanschluss
2021/2022
2022

Gewerbegebiet
2022
2022/2023

Kläranlage – Ertüchtigung/Anschluss Murnau
2021/2022
ab 2023





Straßenbau/Wegebau:



Gehmweg / Galerienweg
2021
2021/2022
140 TEUR
Straßenbeleuchtung – Umrüstung auf LED
2020
2021-2024
150-250 TEUR
Kienzerleweg
2023/2024
ab 2024





Feuerwehr:



Ersatzbeschaffung GW-L2 (bisher LF8)
2019/2020
2021/2022
300 TEUR
Ersatzbeschaffung Mehrzweckfahrzeug
(bisher Sprinter V-LKW)
2023
2024
80 TEUR
Ersatzbeschaffung HLF10/HLF20
(bisher MAN LF 16/12)
2025
2026/2027
400 TEUR
Digitale Pager zur Alarmierung
2021/2022
2022
30 TEUR




Erschließungsmaßnahmen:



Gewerbegebiet
2018-2022
ab 2022

Kienzerleweg
2021/2022
2022/2023





Parkplätze:



Erweiterung des Liftparkplatzes
2021
2021
50 TEUR




Brückenbau:



Mühlstraße
2022
2023/2024
100 TEUR




Friedhöfe:



Ortsfriedhof – Sanierung Friedhofsmauer
2021
2021
60 TEUR
St. Rochus -Verbesserung der Be- und Entwässerung
2023
ab 2023
30 TEUR
Urnengrabfeld
ab 2024
ab 2024
15 TEUR




In Abwicklung befindliche Projekte:



Lampl-Anwesen

2016-2020
2,9 Mio
Kindertagesstätte und –krippe St. Martin
2017/2018
2018/2020
2,8 Mio
Breitbandausbau Bad Kohlgrub
2016-2018
2018-2020
223 TEUR
St. Rochus Friedhof – Erweiterung Urnenanlage
2020
2020
40 TEUR
Klimaschutzmaßnahme Schule – LED-Beleuchtung in der Turnhalle
2018
2020
42 TEUR
Bauhof – Kauf
2019/2020
2019/2020
400 TEUR
Wanderwege – Erwerb Schmalspurschlepper
2020
2020
170 TEUR



Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt:

Verwaltungshaushalt
Ansatz
 
Ansatz
 
Ergebnis
 
 
2021
2021
2020
2020
2019
2019
 
 Euro
Euro
%
Euro
%
Einnahmen
 
 
 
 
 
 
Steuern, steuerähnliche Abgaben  (0)
3.976.900
57,59%
3.645.500
57,83%
3.833.389,32
53,10%
Gebühren und Abgaben           (10 - 12)
1.430.900
20,72%
1.312.400
20,82%
1.627.426,67
22,54%
Mieten und Pachten                 (13 - 15)
96.900
1,40%
92.000
1,46%
102.269,88
1,42%
Erstattungen                             (16)
337.900
4,89%
337.900
5,36%
527.461,09
7,31%
Zuweisungen                            (17)
465.100
6,73%
437.200
6,94%
336.355,19
4,66%
sonstige Finanzeinnahmen      (2)
598.100
8,66%
478.900
7,60%
792.952,13
10,98%
Zuführung vom VM-HH            (28)
0
0,00%
0
0,00%
0,00
0,00%
Summe
6.905.800
100,00%
6.303.900
100,00%
7.219.854,28
100,00%
 
 
 
 
 
 
 
Ausgaben
 
 
 
 
 
 
Personalkosten                         (4)
1.421.000
20,58%
1.459.000
23,14%
1.381.193,10
19,13%
Sächlicher Verwaltungs- u.
2.810.600
40,70%
2.588.000
41,05%
2.735.704,48
37,89%
Betriebsaufwendungen (5/6)






Zuweisungen und Zuschüsse    (7)
658.400
9,53%
595.300
9,44%
493.532,79
6,84%
sonstige Finanzausgaben         (8 ohne 86)
1.696.600
24,57%
1.363.000
21,62%
1.426.284,15
19,76%
Zuführung zum VM-HH             (86)
319.200
4,62%
298.600
4,74%
1.183.139,76
16,39%
Summe
6.905.800
100,00%
6.303.900
100,00%
7.219.854,28
100,00%

Der Ansatz im Verwaltungshaushalt ist im Vergleich zum Vorjahr um 601.900 Euro gestiegen.

Allgemeine Verwaltung
Aufgrund von personellen Veränderungen im Jahr 2020 kommt es zu Veränderung bei den Personalkosten. Neben der zusätzlichen Technischen Stelle wurde jedoch im Bereich des Ordnungsamtes / Standesamtes umstrukturiert. Die Versorgungsumlagen sind weiter angestiegen.
Die Kosten für technische Betreuung im IT-Bereich haben sich durch die Weiterentwicklung der Programme erhöht. Dies ist auch für den zusätzlichen Beratungsbedarf hierfür sowie für die folgende Änderung der Umsatzbesteuerung notwendig.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung:
Die Gemeinde ist seit dem 01.01.2017 Mitglied des Kommunalen Zweckverbands für Verkehrssicherheit. Dieser Zweckverband übernimmt für uns alle Überwachungs- sowie Verwaltungstätigkeiten die in diesem Bereich anfallen. Im Jahr 2016 wurden daher alle Zweckvereinbarungen mit den Gemeinden Unterammergau, Ettal, Bad Bayersoien, Steingaden, Prem und Schwangau in beiderseitigem Einverständnis aufgehoben. Die Kosten- und Einnahmesituation ist derzeit nicht ausgeglichen, da die Kosten der Kontrollen des fließenden Verkehrs die Einnahmen übersteigen.

Der Aufwendungsersatz für die Fundtiere wurde mit 2.000 Euro angesetzt (0,70 Euro/EW).

Bei der Feuerwehr sind die Ansätze mit inneren Verschiebungen in der Gesamtbetrachtung auf Vorjahresniveau. Die Ausgaben sind insgesamt geringfügig um 2.300 Euro gestiegen. Die ist im Wesentlichen durch den Mehrbedarf beim Gebäudeunterhalt zurück zu führen.


Grund- und Mittelschule:
Die Schülerzahlen sind gegenüber den Vorjahren gesunken. Im langjährigen Mittel ist ein leichter Rückgang der Schülerzahlen zu verzeichnen. Diese stellen wie folgt dar:

  • Schülerstand am 01.10.2020                203 Schüler
  • Schülerstand am 01.10.2019                210 Schüler
  • Schülerstand am 01.10.2018                219 Schüler
  • Schülerstand am 01.10.2017                226 Schüler
  • Schülerstand am 01.10.2016                237 Schüler
  • Schülerstand am 01.10.2015                238 Schüler
  • Schülerstand am 01.10.2014                226 Schüler

Die Kostenbeteiligungen der Schulverbandsgemeinden werden mit 110.000 Euro angesetzt.

Bei der Abrechnung der Kostenbeteiligung können die Kosten für die Unterhaltung der Turnhalle und die Bewirtschaftung des Grundstücks nicht zu 100 % umgelegt werden, da auch unsere Vereine die Halle nutzen. Der nicht umlegbare Anteil wird deshalb intern als Förderung des Sports verbucht (5500.7000). Die Gegenbuchung erfolgt bei den Benutzungsgebühren für die Turnhalle (2150.1100).
Die Durchführung der Ganztagesschule sowie die Ferien und Freitagsbetreuung an der Schule wurden zum 01.03.2018 an das Bayerische Rote Kreuz übertragen. Das Defizit für die Ganztagesschule ist unter 2150.6710 mit 40.000 Euro dargestellt; für die Ferien- und Freitagsbetreuung unter 2150.6369 (ca. 22.000 Euro). Die offenen Ganztagesschule hat regen Zuspruch in diesem Jahr, was zu zusätzlichen Gruppenbildungen führte. Je Gruppe hat die Gemeinde einen Anteil an den Kosten zu bezahlen.

Die Ausgabenansätze für den Unterhalt wurden auf 24.000 Euro gesenkt. Notwendig sind Malerarbeiten, die Instandsetzung der Notbeleuchtung, Akustikmaßnahmen in den Klassenzimmern sowie die Reparatur des Hackschnitzelbunkers. Die schalltechnische Verbesserung wird auf mehrere Jahre verteilt, wobei das Erste Obergeschoss zwischenzeitlich ausgestattet wurde.

Für Beschaffungen von Schulausstattung sind bei der Haushaltsstelle 2150.5271 2.000 Euro eingeplant. Es ist der Kauf von Computerraumstühle geplant.

Durch den Mittelschulverbund muss für zahlreiche Schüler, die insbesondere nach Murnau in die Christoph-Probst-Mittelschule gehen, den Schulgemeinden der Aufwand erstattet werden. Der Ansatz wurde auf mit 60.000 Euro gegenüber dem Vorjahr um 13.000 Euro erhöht. Grund sind steigende Kosten je Schüler.


Bücherei
Der Zuschussbedarf für die Bücherei erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 1.100 Euro. Geplant ist die Durchführung von Malerarbeiten.


Kindergarten
Seit 2015 ist die Gemeinde Eigentümerin des Kindergartens St. Martin. Es erfolgte eine kostenlose Überlassung des Gebäudes sowie des dazu gehörigen Grundstücks. Ein Teil des
Grundstücks muss allerdings von der Pfarrkirchenstiftung zu einem Preis vom rund 1.900 Euro/Jahr gemietet werden.

Weiterhin wird die Caritas die Trägerschaft beibehalten. Hier wurde die Betriebskostenvereinbarung im Jahr 2019 neu geschlossen und das Defizit hierfür auf 50.000 Euro begrenzt.
Die Gemeinde erhält vom Landratsamt Betriebskostenzuschüsse (Landesmittel, Elternbeitragszuschüsse und Förderungen für Kinder unter 3 Jahren) die mit 365.000 Euro erwartet werden. Dafür müssen an die Träger der Kindergärten, die von Bad Kohlgruber Kindern besucht werden, Personalkostenzuschüsse entrichtet werden. Diese betragen rund 60 % der Förderung und werden daher mit 575.000 Euro angesetzt.

Die Finanzierung des Waldkindergartens wurde mit der offiziellen Betriebsträgergenehmigung auf ein neues Fundament gestellt. Personalkostenzuschüsse und die Förderung des Freistaates Bayern sind berücksichtigt. Gegebenenfalls ist noch eine Defizitvereinbarung abzuschließen. Ein separater Zuschuss ist jedoch nicht eingeplant.


Sportanlagen
Die Gemeinde hat den Sportplatz zu unterhalten und zu bewirtschaften.


Straßen, Wege und Plätze
Für die Instandsetzung und den Unterhalt des örtlichen Straßen- und Wegenetzes werden 40.000 Euro bereitgestellt.

Der Ansatz für die erbrachten Leistungen Dritter (z.B. Schneeräumung) wird mit 45.000 Euro in Ansatz gebracht.


Straßenreinigung
Die Straßenreinigung wird aktuell über Dritte ausgeführt. Entsprechend Mittel sind zum Ansatz gebracht.


Parkeinrichtungen
Die Einnahmen aus den Parkgebühren werden 2021 mit 170.000 Euro angesetzt.  


Wasserläufe, Wasserbau
Für allgemeine Unterhaltungsarbeiten wurden 5.000 Euro bereitgestellt. Dies entspricht dem Vorjahresansatz, da die Arbeiten am Obernaugraben noch zur Erledigung anstehen.


Abwasserbeseitigung
Der Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlage und des Kanalnetzes wird aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung nicht kostendeckend dargestellt, da die Rückführung der vergangenen Jahre zu erfolgen hat. Die Ansätze für die Bewirtschaftung der Kläranlage konnten weitgehend vom Vorjahr übernommen werden. Der Trend für die Kosten der Bewirtschaftung der Kläranlage und des Kanalnetzes geht allerdings nach oben.
Die Kosten für Unterhaltsmaßnahmen wurden wieder mit 30.000 Euro angesetzt.

Weiterhin wird versucht, die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen nach dem vorgesehenen Ausführungsplan durchzuführen, um den Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes und des Landratsamtes gerecht zu werden. Ziel ist es vor allem, die Reinigungsleistung der Kläranlage auf dem weiterhin guten Niveau zu halten.
Für die Prüfung der Kanäle ist für die kommende Jahre beim Unterhalt des Kanalnetzes ein Ansatz von je 25.000 Euro bei 7000.5100 eingeplant.

Für die zukünftige Ausrichtung der Kläranlage wird derzeit ein Abwasserstrukturkonzept erarbeitet, wofür ein Ansatz bei 7000.6550 gebildet wurde.

Die Einführung der Niederschlagswassergebühr erfolgt zum 01.01.2021 vorgesehen. Die Gebühreneinnahmen sind erstmals in Schmutzwassergebühren (7000.1100) und Niederschlagswassergebühren (7000.1119) geteilt.


Abfallbeseitigung
Aufgrund einer Untersuchung der ehemaligen Mülldeponie hat sich der Verdacht auf Kohlwasserstoffe im Wirkungspfad Boden-Grundwasser nicht bestätigt. Die vier im Jahr 2018 durchgeführten Wasserproben haben keine erhöhte Belastung feststellen lassen. Weitere Proben sind nicht notwendig, die Altdeponie wird aus dem Altlastenverdachtsfläche entlassen, jedoch weiter als Deponiehinweis geführt. Die Messstellen können zurückgebaut werden. Für die Förderabrechnung und den Rückbau wurde ein Ansatz bei 7200.5182 in Höhe von 5.000 Euro gebildet.


Bestattungswesen
Im Bereich des Bestattungswesen kann für die nächste Jahre eine Kostendeckung nicht mehr dargestellt werden. Hinsichtlich der Höhe der Gebühreneinnahmen in Verbindung mit den anfallenden Kosten ist mit einem defizitären Ausgang zu rechnen.
Die Neuberechnung der Friedhofsgebühren ist 2021 durchzuführen.

Forstwege
Im Jahr 2021 ist keine besondere Maßnahme enthalten.


Bauhof
Der Gesamtzuschussbedarf für den Bauhof ist mit 268.700 Euro um 16.400 Euro auf niedriger als im Jahr 2020. Im Wesentlichen hängt dies mit dem Kauf des Bauhofgebäudes und der damit entfallenden Mietkosten zusammen.


Wasserversorgung
Bei dem Betrieb der Wasserversorgung konnte eine Kostendeckung nicht erzielt werden.

Die Ausgabeansätze für den Unterhalt des Ortnetzes, der Wasserhauptleitung sowie des Hochbehälter Gagers konnten wie im Vorjahr angesetzt werden. Der Unterhalt für das Brunnenhaus in Unterammergau und für den Hochbehälter Sonnen sind noch auf den erhöhten werden des Vorjahres. Weiter fallen im Jahr 2021 noch erhöhte Personalkosten an.


Forstwirtschaftliche Unternehmen
Im Jahr 2021 sind hier keine besonderen Aktionen geplant, so dass sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite auf niedrigem Niveau angesetzt wurden.


Kuranlagen
Der Kurbeitrag wird im Jahr 2021 mit 200.000 Euro angesetzt, da aufgrund der Pandemie die Urlaubssituation nicht abgeschätzt werden kann. Ab 2022 wird in der Finanzplanung derzeit mit 300.000 Euro gerechnet.

Beim Fremdenverkehrsbeitrag sind die Einnahmen zurück gegangen. Daher wird der Ansatz gegenüber 2020 nur auf 170.000 Euro erhöht.

Im Kurpark ist vorgesehen, die Beleuchtung zu sanieren.

Zur Unterhaltung von Wanderwegen (Stierkopfweg und Höhenweg Steigrain 2. Abschnitt) wurden insgesamt 7.000 Euro veranschlagt.

Der Ansatz für die Dienstleistungen der Ammergauer Alpen GmbH wurde auf 425.000 Euro gesenkt. Darin enthalten sind die Kosten für die elektronische Gästekarte (10.000 Euro), die Freifahrten der Gäste bei der RVO (25.000 Euro) sowie die Freifahrten für Gäste mit der Deutschen Bahn (20.000 Euro). Entfallen ist hingegen das Eventmanagement.

Beim Betrieb des Kurparkgebäudes ist mit höheren Einnahmen zu rechnen.
Die höheren Betriebskosten sowie notwendige Unterhaltsmaßnahmen führen unterm Stich jedoch zu einem insgesamt höheren Defizit.


Steuern und Allgemeine Finanzwirtschaft.
Die Steuern werden mit folgenden Hebesätzen
  • Grundsteuer A                350 %
  • Grundsteuer B                450 %
  • Gewerbesteuer                350 %
unverändert dargestellt.

Bei der Zweitwohnungssteuer stand aufgrund des Gerichtsurteils eine Neubewertung an. Insgesamt ist durch die Erhöhung des Steuersatzes auf 20 % mit Mehreinnahmen zu rechnen. Die Veranlagung erfolgt in diesem Jahr zusätzlich noch für das Jahr 2020, so dass ein Ansatz mit 200.000 Euro gebildet wurde.

Der Gewerbesteueransatz 2021 wurde gegenüber dem Vorjahr um 130.000 Euro auf 530.000 Euro erhöht. Das entspricht rund dem Rechnungsergebnis von 2019.

Gewerbesteuerentwicklung:
Jahr
Hebesatz
Gewerbesteuer
2011
350 v.H.
373.188,25 €
2012
350 v.H.
267.843,16 €
2013
350 v.H.
291.801,12 €
2014
350 v.H.
254.552,62 €
2015
350 v.H.
354.670,06 €
2016
350 v.H.
516.448,03 €
2017
350 v.H.
711.880,03 €
2018
350 v.H.
622.727,10 €
2019
350 v.H.
527.897,38 €
2020
350 v.H.
400.000 €
2021
350 v.H.
530.000 €
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich stellen sich unterschiedlich dar. Für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird ein erhöhter Ansatz von 1.300.000 Euro gebildet. Deren Ausgang hängt jedoch auch von der Pandemie und Einnahmenentwicklung im Ort ab.

Die Schlüsselzuweisung ist auf dem Niveau von 2019 mit 1.079.300 Euro und stellt einen Rückgang von 87.000 Euro gegenüber 2020 dar. Hier ist die weitere Entwicklung noch nicht absehbar und es ist ab dem Jahr 2023 mit weiter sinkenden Einnahmen zu rechnen.

Bei der Kreisumlage wird für das Jahr 2021 mit einem Umlagesatz von 47,3 % der Umlagekraft kalkuliert. Dies entspricht dem Satz des Jahres 2020. Wegen dem Anstieg der Umlagekraft erhöht sich der Haushaltsansatz um 107.900 Euro auf insgesamt 1.392.500 Euro.

Entwicklung der Kreisumlage:
Jahr
Umlagesatz
Kreisumlage
2011
53,15 v.H.
993.139,11 €
2012
55,12 v.H.
867.538,18 €
2013
51,00 v.H.
786.443,97 €
2014
53,50 v.H.
927.781,49 €
2015
54,90 v.H.
1.034.508,15 €
2016
52,50 v.H.
1.089.407,55 €
2017
48,20 v.H.
1.063.879,56 €
2018
49,00 v.H.
1.193.024,56 €
2019
48,00 v.H.
1.286.847,84 €
2020
47,30 v.H.
1.284.575,76 €
2021
vorr. 47,3v.H.
1.392.500,00 €












Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt:

Vermögenshaushalt
Ansatz
 
Ansatz
 
Ergebnis
 
 
2021
2021
2020
2020
2019
2019
 
Euro
%
Euro
%
Euro
%
Einnahmen
 
 
 
 
 
 
Zuführung vom VW-Haushalt (30)
548.200
21,69%
298.600
10,86%
1.183.139,76
35,07%
Entnahme aus Rücklagen (31)
0
0,00%
0
0,00%
0,00
0,00%
Rückflüsse von gewährten Darlehen (32)
0
0,00%
0
0,00%
0,00
0,00%
Veräußerung v. Anlagevermögen (34)
80.000
3,16%
8000
0,29%
51.672,06
1,53%
Beiträge (35)
23.000
0,91%
18.000
0,65%
34.726,36
1,03%
Zuweisungen u. Zuschüsse (36)
1.876.600
74,24%
1.849.600
67,24%
1.441.933,15
42,74%
Darlehensaufnahme (37)
0
0,00%
576.400
20,96%
662.000,00
19,62%
Summe
2.527.800
100,00%
2.750.600
100,00%
3.373.471,33
100,00%
 
 
 
 
 
 
 
Ausgaben
 
 
 
 
 
 
Zuführung zum VW-Haushalt
0
0,00%
0
0,00%
0,00
0,00%
Zuführung an Rücklagen (91)
427.700
16,92%
0
0,00%
180.075,93
5,34%
Gewährung von Darlehen (92)
0
0,00%
0
0,00%
0,00
0,00%
Erwerb von Beteiligungen (9300)
35.000
1,38%
45.000
1,64%
500
0,01%
Erwerb von Grundstücken (932)
29.000
1,15%
399.000
14,51%
32.933,56
0,98%
Erwerb von beweglichen Sachen (93)
192.000
7,60%
382.500
13,91%
132.240,04
3,92%
Baumaßnahmen (94-96)
1.569.000
62,07%
1.652.000
60,06%
2.442.160,01
72,39%
Tilgung (97)
268.100
10,61%
265.100
9,64%
585.561,79
17,36%
Zuschüsse (98)
7.000
0,28%
7.000
0,25%
0,00
0,00%
Summe
2.527.800
100,00%
2.750.600
100,00%
3.373.471,33
100,00%

Der Ansatz des Vermögenshaushaltes geht im Vergleich zum Vorjahr um 222.800 Euro auf 2.527.800 Euro zurück. Vor allem die baulich fast abgeschlossenen Großprojekte, Kindertagesstätte und Lampl-Anwesen, führen zu einen niedrigeren Finanzbedarf. Im Gegenzug ist im Rahmen der Maßnahmenabrechnung noch mit hohen Zuschusszahlungen zu rechnen. Es sind jedoch vielfältige Investitionen enthalten, auf die im Folgenden eingegangen wird. Es kann im Planjahr sogar mit einer Rücklagenzuführung gerechnet werden.


Allgemeine Verwaltung
Hier sind im Jahr 2021 keine nennenswerten Investitionen vorgesehen.


Brandschutz
Anschaffungen für das bewegliche Anlagevermögen sind nicht vorgesehen, so dass nur ein Ansatz von 2.000 Euro eingeplant wurde.

Für die anstehende Ersatzbeschaffung des Versorgungslastkraftwagens (GW-L2 der Feuerwehr wurden für die Jahre 2021 und 2022 Werte angesetzt. Im Jahr 2021 wird mit Kosten in Höhe von 130.000 Euro kalkuliert; im Jahr 2021 mit Kosten in Höhe von 170.000 Euro.
Mit einem Zuschuss des Freistaates Bayern wird in Höhe von 38.900 Euro im Jahr 2022 gerechnet.

Für die Sicherung der Löschwasserversorgung ist die Errichtung eines Löschwassertanks in Vorderkehr (30.000 Euro) veranschlagt. Für die Erneuerung des vorhandenen Ölabscheiders wurde nochmal ein Ansatz in Höhe von 15.000 Euro eingestellt. Letzterer wurde baulich bereits umgesetzt, jedoch nur teilweise abgerechnet.


Grund- und Mittelschule
Bei der Beschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens ist die Erneuerung von Spinden als Garderoben vorgesehen. Ebenso wurde die Beschaffung von IT-Ausstattungsgegenständen im Rahmen des DigitalPakts berücksichtigt.

Für die Restarbeiten der Leitungsverlegung sind im Haushalt 2021 wieder 15.000 Euro veranschlagt. Neu ist der Bau eines Lernpavillons.

Für die Sanierung und Umbau der Schulsportanlage wird mit Gesamtkosten in Höhe von 400.000 Euro gerechnet. Im Jahr 2021 sind für Planungskosten 30.000 Euro und für Baukosten 340.000 Euro angesetzt. Der zu erwartende Zuschuss wurde mit 250.000 Euro in den Jahren 2021 und 2022 berücksichtigt.
Als neue Maßnahme ist bei 2150.9501 der Glasfaseranschluss für die Schule mit 80.000 Euro im Jahr 2021 eingestellt. Der Rest in Höhe von 20.000 Euro, sowie der Zuschuss in Höhe von 90.000 Euro sind im Jahr 2022 angesetzt.


Tageseinrichtungen für Kinder
Für die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte St. Martin sind Gesamtkosten von 2,8 Millionen im Haushalt und Finanzplan veranschlagt. Da die Baumaßnahme fast vollständig abgeschlossen ist, wurde nur noch ein Restansatz in Höhe von 10.000 Euro gebildet. Zuwendungen in Höhe von 849.000 Euro stehen noch aus.


Sonstige Erholungseinrichtungen
Die Abbruchkosten für die Minigolfanlage wurden herausgenommen, da derzeit die Vermietung der Anlage erfolgt.


Straßen und Wege
Für die Sanierung des Gehm- und Galerienweges (6301) sind Ausgaben in Höhe von 100.000 Euro sowie Einnahmen in Höhe von 40.000 Euro angesetzt.


Straßenbeleuchtung
Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wurde kein Ansatz gebildet. Diese befinden sind in den Finanzplanungsjahren 2022 und 2023.


Parkeinrichtungen
Für 2021 sind Investitionen zur Erweiterung der Stellplätze an der Talstation (50.000 Euro) eingeplant sowie Komposttoiletten am Tannenbankerlparkplatz (5.000).

Abwasserentsorgung
An Beschaffungen ist für die Kläranlage ein Kompressor für die Pumpstation (2.000 Euro) vorgesehen.

Für die Sanierung und Erweiterung des Kanalnetzes sind ebenfalls wieder Investitionen notwendig, entweder aufgrund des Kanalzustandes oder aufgrund von baulichen Veränderungen. Hierzu sind im Jahr 2021 insgesamt 30.000 Euro für den Kienzerleweg eingeplant.
Weiter sind Planungskosten für die Kanalnetzplanung an der Eichelestraße sowie am Kienzerleweg mit jeweils 5.000 Euro eingeplant.

Für die Erneuerung einer Sondeneinrichtung am Regenüberlaufbecken II (RÜB II) sind Kosten in Höhe von 6.000 Euro veranschlagt.

Wesentlich ist bei den Einnahmen noch die Zuwendung nach RzWas für vergangenen Maßnahmen in Höhe von 300.000 Euro (7000.3610) sowie bei den Ausgaben die Zuführung an die Rücklage (7000.9110) für künftige Maßnahmen, welche mit 229.000 Euro veranschlagt ist.


Friedhof
Im Bestattungswesen sind die Restkosten für den Bau der Urnenwand (7500.9450) mit 25.000 Euro angesetzt, sowie die Erneuerung der Friedhofsmauer am Ortsfriedhof (7000.9510) mit 60.000 Euro.


Bauhof; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens
Für den Kauf des Bauhofs sind Restkosten für den Grunderwerb (7700.9320) sowie die Erschließung (7700.9500) mit jeweils 5.000 Euro angesetzt. Für die Umzäunung des Bauhofbereichs am Festplatz sind 8.000 Euro (7000.9500) eingeplant.


Förderung von Wirtschaft und Verkehr
In diesem Bereich sind im Jahr 2021 keine Ausgaben vorgesehen.


Elektrizitätsversorgung
Für zusätzliche Einlagen bei der Ammer-Loisach-Energie GmbH für die Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der Ammer sind im Jahr 2021 und im Finanzplanungsjahr 2022 jeweils 35.000 Euro eingeplant worden. Die Erste Rate wurde 2020 eingestellt und verausgabt. Die Gesamteinlage beträgt 105.000 Euro.


Wasserversorgung
Für die Wasserversorgung stehen auch im Jahr 2021 einige Projekte an.

Für die Rohrnetzerweiterung der Hoch- und Niederzonenleitung am Hochfeld / Kienzerleweg ist ein Ansatz von 70.000 Euro berücksichtigt. Für die Teilerneuerung der Wasserleitung im Kienzerleweg wurden zudem 30.000 Euro eingeplant.
Eine Erneuerung des Hochbehälters am Hörnle wurde im Jahr 2021 mit 100.000 Euro veranschlagt; im Jahr 2022 mit 20.000 Euro. Zudem werden Planungskosten eingestellt.

Im Rahmen des Brückenbaus bei Unterammergau ist auch die Hauptwasserleitung vom Brunnenhaus zum Hochbehälter Sonnen betroffen. Hier muss das Teilstück im Brückenbereich erneuert und anders verlegt werden. Es ist mit Kosten in Höhe von 30.000 Euro zu rechnen. Die Maßnahme befindet sich in Planung und wartet derzeit auf die Zuwendungsrechtliche Genehmigung in Unterammergau.

Eine Großmaßnahme in der Sparte Wasserversorgung ist der Neubau des Hochbehälters Sonnen. Die Gesamtkosten für den ersten Bauabschnitt werden auf 2.000.000 Euro geschätzt.
Die Umsetzung wird voraussichtlich 2022/2023 sein. Für die weitere Planung sind 50.000 Euro veranschlagt.

Für Planungen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Hauptwasserleitung sind 30.000 Euro vorgesehen.

Bergbahn
Für den Erwerb von weiteren Eigentumsanteilen ist kein Ansatz gebildet.


Kuranlagen
Das Haus des Gastes soll energetisch saniert und für die Umnutzung ausgebaut werden. Die Verwaltung des Rathauses soll künftig in diesem Gebäude untergebracht werden.
Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen und der vorrangig energietechnischen Klärung sind für 2021 keine Mittel angesetzt.

Für die Errichtung von Ortsbegrüßungstafeln sind 20.000 Euro eingeplant.

In der Tourist-Info sind Umbaumaßnahmen mit einer voraussichtlichen Höhe von 15.000 Euro angesetzt.

Die Errichtung des Bienenweges wurde mit 5.000 Euro berücksichtigt.

Kurpark-Gebäude
Für den Erwerb von Ausstattungsgegenständen für das Kurpark-Gebäude sind 10.000 Euro eingeplant. Es handelt sich vor allem um die Beschaffung von Gaststätteninventar.

Für die Erneuerung einer Küchenzeile sind 25.000 Euro eingeplant.


Allgemeines Grundvermögen
Die Veräußerung von Grundvermögen ist im Jahr 2021 nicht vorgesehen.
Für die Ablösung dinglicher Rechte sind Einnahmen in Höhe von 80.000 Euro eingeplant.


Lampl
Das Lampl-Anwesen wird zu einem Haus der Vereine umgebaut. Die Baumaßnahmen befindet sich im Abschluss und muss teilweise noch abgerechnet werden. Dafür wird noch mit Kosten in Höhe von 260.000 Euro inkl. Stallausbau gerechnet.
Im Gegenzug erhält die Gemeinde dafür noch Mittel aus der Städtebauförderung und von der Bayerischen Landesstiftung in Höhe von 255.000 Euro.

Allgemeine Finanzwirtschaft
Das Land gewährt eine Investitionspauschale in Höhe von 126.500 Euro.

Vom Verwaltungshaushalt können zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 319.200 Euro dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.
Die gesetzliche Mindestzuführung liegt im Jahr 2021 bei 268.100 Euro, was den Tilgungsleistungen aus Krediten entspricht. Die Anforderung ist damit erfüllt.

Der Stand der allgemeinen Rücklage belief sich zum 31.12.2019 auf 350.336,10 Euro.

Für die derzeit eingeplanten Investition ist eine Kreditaufnahme, sollten die Steuer und Gebühreneinnahmen in geplanter Höhe kommen, nicht vorgesehen. Weitere Investitionen müssen voraussichtlich Kreditfinanziert werden.


Finanzplan
Der Finanzplan wird derzeit noch nicht mit so umfangreichen Mitteln ausgestattet. In den Folgejahren sind neben dem Neubau des Wasserhochbehälters Sonnen, der Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges und der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wenig Investitionen eingestellt. Dies liegt zum einen daran, dass die Einnahmenplanung aufgrund der Pandemie zunehmend unsicherer wird, als auch die Höhe der für die einzelnen Maßnahmen benötigten Mittel noch nicht abschätzbar ist. Weiter ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Bad Kohlgrub zu berücksichtigen.


Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit
Die Haushaltsplanung 2021 und die Finanzplanung für die Jahre 2022 mit 2024 stellen folgendes bereinigtes Ergebnis in der Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit dar:

2019                +     1.116 T€
2020                +        160 T€
2021                +        407 T€
2022                +        592 T€
2023                +        422 T€
2024                +        465 T€


Allgemeine Rücklage
Darstellung der Rücklage
voraussichtlicher
geplante
geplante
voraussichtlicher
 
Stand am
Zuführung
Entnahme
Stand am
 
31.12.2020
2021
2021
31.12.2021
Allgemeine Rücklage
350.336,10 €
198.700 €
0 €
549.036,10 €





Mindestrücklage


74 T€

(inkl. Rücklage Parkplatzablösung 10.250,37 Euro)




Schulden:
Tatsächlicher Stand am 31.12.2020                  2.568.813,11 Euro pro Kopf    900 Euro
Tilgung im Haushaltsjahr 2021                   268.100      Euro
Neuaufnahme Kredite 2021                       0.000      Euro
Voraussichtlicher Stand am 31.12.2021        2.299.913           Euro pro Kopf    806 Euro


Rechtsgeschäfte, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen:
a) Finanzierung über Bayerngrund:

- Kanalnetzsanierung
Vertragssumme                3.800.000,00 Euro
Stand am 31.12.2019                      0,00 Euro

Der Vertrag mit Bayerngrund lief zum 31.12.2015 aus. Die Restsumme wurde nach § 6 Nr. 2 Abs. 1 Geschäftsbesorgungsvertrag vorerst 4 Jahre gestundet.
Die Stundung endete somit zum 31.12.2019.
Der Stundungsvertrag wurde im Dezember 2019 beendet. Die verbliebene Schlusszahlung in Höhe von 200.000 Euro wurde auf ein Investitionsdarlehen umgeschuldet.

b) Bürgschaften:
- für Hörnle-Schwebebahn GmbH & Co. Schlepplift KG                 
  (Stand 31.12.2019)                                          129.187,81 Euro
  • FC- Bad Kohlgrub e. V. (Stand 31.12.2018)-BLSV        16.362,00 Euro
  • FC- Bad Kohlgrub e. V. (Stand 31.12.2019)-KSK                46.750,97 Euro

c) Beteiligungen:
  • Finanzdaten- und Beteiligungsbericht nach Art. 94 Abs. 3 GO wird gefertigt für
- Hörnle-Schwebebahn GmbH & Co. Schlepplift KG (2019)
- Ammergauer Alpen GmbH (2019)
- Ammer-Loisach-Energie GmbH (2019)
- Zugspitz Region GmbH (2019)

Beschluss 1

Die im Jahr 2022 geplante Maßnahme einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Schule mit einem Ansatz von 50.000,00 Euro wird auf das Jahr 2021 vorgezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan mit Stellenplan 2021 sowie den Investitionsplan und Finanzplan 2020 bis 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Haushaltssatzung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-04. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Aufgrund der Haushaltsberatungen und des Beschlusses des Haushaltsplanes für das Jahr 2021 nebst Anlagen kann die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen werden.

Beschluss

Haushaltssatzung

der Gemeinde Bad Kohlgrub
(Landkreis Garmisch-Partenkirchen)
für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund des Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Bad Kohlgrub folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

VERWALTUNGSHAUSHALT        in den Einnahmen
       und Ausgaben mit         6.905.800 Euro
und im
VERMÖGENSHAUSHALT        in den Einnahmen
       und Ausgaben mit        2.527.800 Euro
ab.


§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 0 € vorgesehen.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer        
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A)        350 v.H.
b) für die Grundstücke (B)        450 v.H.

2. Gewerbesteuer        350 v.H.


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt.


§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.


Bad Kohlgrub, ………….        Gemeinde Bad Kohlgrub


       (Siegel)        Franz Degele
               Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Webseitenrelaunch Ammergauer Alpen / Blaues Land / Zugspitzregion und Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-04. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Ammergauer Alpen GmbH (AA GmbH) plant einen Relaunch, d.h. eine Überarbeitung der bestehenden Website. In die zukünftige Website könnten auch die Web-Auftritte der Gemeinden mit gleichem Design und gleicher Oberfläche integriert werden.

In Absprache mit der Regierung von Oberbayern wird die AA GmbH den Höchstfördersatz von 90.000 €. (85 %, Gesamtsumme damit bei 110.000 €) an Förderung beantragen. Die genauen Kosten werden erst nach der Ausschreibung feststehen. Die Förderung wird in der Folge an den tatsächlichen Betrag angepasst. Die der Website zugrunde liegende Datenbank wird über LEADER gefördert, Antragssteller ist dabei die Zugspitzregion GmbH. Die erste Kostenschätzung liegt hierbei bei ca. 5.000 € - 8.000 € pro Gemeinde für die Seite, abzüglich der möglichen Förderung.

Da die Website der Gemeinde ohnehin überarbeitet werden muss und unter anderem neue E-Government-Anwendungen integriert werden müssen, empfiehlt es sich, an dem Relaunch der AA-Website teilzunehmen, um von Synergieeffekten wie z.B. der LEADER-Förderung, dem einheitlichen Design und dem Support zu profitieren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, sich mit einem Betrag von voraussichtlich bis zu 8.000,00 € an dem Relaunch der Website der Ammergauer Alpen GmbH zu beteiligen. Die Website der Gemeinde Bad Kohlgrub soll im Zuge dieses Prozesses ebenfalls neu aufgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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6. Bausachen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-04. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 6
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6.1. Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung; Murnauer Str. 1a; Errichtung eines Carports

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-04. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Der Antragsteller, der derzeit noch nicht Eigentümer des Baugrundstücks ist, plant auf dem Flst.-Nr.: 338/5, Gemarkung Bad Kohlgrub, Murnauer Str. 1a, die Errichtung eines Carports. Dieser soll nahe der Grundstücksgrenze entlang der Murnauer Straße errichtet werden und den bereits bestehenden Stellplatz überdachen. In den Carport soll ein Gartenzaun integriert werden.

Das Vorhaben ist gem. Art. 57 BayBO verfahrensfrei, widerspricht jedoch den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung. Nach dieser sind Vorgärten bis zu einer Tiefe von 2m von Bebauung frei zu halten (vgl. § 11 Abs. 2 OGS).

Gestalterisch erscheint das geplante Vorhaben aus Sicht der Verwaltung ebenfalls problematisch, auch dadurch möglicherweise die ausreichende Belichtung des bestehenden Wohnhauses nicht gewährleistet werden kann.

Für das bestehende Wohnhaus kann eine ausreichende Zahl an Stellplätzen nachgewiesen werden. Der geplante Carport wird lediglich erforderlich, da der Bauherr dort einen Dienstwagen unterstellen würde, der aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung auf einem überdachten Stellplatz stehen muss.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache am 04.02.2021 behandelt und empfiehlt nach eingehender Diskussion mehrheitlich, die beantragte Abweichung nicht zu erteilen. Mit dem Antragsteller soll ein Gespräch geführt werden mit dem Ziel, den Carport so weit wie möglich an das Gebäude zu platzieren. Evtl. könnte dann eine Abweichung zugelassen werden. Die Verwaltung hat dazu am 05.02.2021 mit dem Antragsteller Kontakt aufgenommen, jedoch noch keine Rückmeldung erhalten.

Der Architekt des Antragstellers hat am 09.02.2021 noch eine Begründung für den geplanten Standort des Carports vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die beantragte Abweichung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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6.2. Bauantrag; Kehrerstr. 2, Genehmigung einer bestehenden geschlossenen Terrassenüberdachung an einem Wohnhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-04. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Der Antragsteller hat auf seinem Grundstück Flst.-Nr. 472, Kehrerstr. 2 die Errichtung einer geschlossenen Terrassenüberdachung an einem Wohnhaus verwirklicht. Das Vorhaben ist zwar als Terrassenüberdachung bezeichnet, erweckt jedoch den Eindruck eines Wintergartens. Das bereits realisierte Vorhaben wurde im Rahmen einer Baukontrolle beanstandet. Die Genehmigung soll nun nachträglich eingeholt werden.


Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bemisst sich nach § 34 BauGB (Innenbereich). Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sind nach Einschätzung der Verwaltung erfüllt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache am 04.02.2021 behandelt und empfiehlt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses zu folgen und dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.3. Bauantrag; Vorderkehr 142; Tektur, Erweiterung und Umbau des Stalltraktes eines bestehenden landwirtschaftl. Betriebsgebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-04. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 6.3

Sachverhalt

Der Antragsteller hat einen Tekturantrag zur Erweiterung bzw. zum Umbau des Stalltrakts eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes eingereicht. Das Vorhaben befindet sich als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bemisst sich nach § 35 Abs. 1 BauGB, die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.

Das Vorhaben wurde bereits realisiert, der Tekturantrag wurde nachträglich gestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache am 04.02.2021 behandelt und empfiehlt nach intensiver Diskussion mehrheitlich, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-04. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö informativ 7
Datenstand vom 19.03.2021 10:04 Uhr