Datum: 09.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Bewerbung Unesco-Weltkulturerbe; Beschlussfassung
4 Bausachen
4.1 Gewerbegebiet an der B 23; Antrag auf Machbarkeitsuntersuchung
4.2 Jägerhaus; zukünftiges Konzept des Eigentümers
4.3 Antrag auf Vorbescheid; Flst.-Nr. 260/2, Errichtung eines Einfamilienhauses
4.4 Tektur; Spengelstr. 5; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Dreifachgarage
4.5 isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung; Raiffeisenstr. 3a, 3b, 3c; Errichtung einer Stellplatzüberdachung
5 Fremdenverkehrsbeitrag; Änderung der Fälligkeiten für die Vorauszahlung
6 Wasserversorgung; Leitungsbau Am Hochfeld/Kienzerleweg - Maßnahmenbeschluss
7 Antrag an den Gemeinderat; Mühlstraße; Tempo-30-Zone
8 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2021-05 vom 23.02.2021 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informiert über folgendes:
  • Am Lampl-Anwesen wurden Halteverbotsschilder für Feuerwehraufstellflächen an der Süd- und Westseite entsprechend dem Brandschutzgutachten angebracht.
  • Das Rathausserviceportal ist diese Woche in Betrieb gegangen. Somit haben ab sofort die Bürgerinnen und Bürger mehr Möglichkeiten. Sie können ihre Behördengänge in Bad Kohlgrub z.B. für Fundsachen, Hundesteueran- und Abmeldung, Urkundenbestellungen vom Standesamt usw. über die gemeindliche Internetseite unter Bürgerservice online erledigen. Weiter gibt es nach wie vor noch ergänzende Formular im .pdf-Format. Die Bezahlung ist online möglich. Ein Dank für die Unterstützung gilt dem Freistaat Bayern. Durch seine Förderung werden 90% der Kosten i.H.v. rund 11.500,-- Euro erstattet.

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3. Bewerbung Unesco-Weltkulturerbe; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Kreistag wird im Mai über die Bewerbung für ein UNESCO-Weltkulturerbe mit dem Titel ‚Alpine und voralpine Wiesen-, Weide- und Moorlandschaften im Werdenfelser Land, Staffelseegebiet und Ammergau‘  entscheiden. Eine ganz wesentliche Voraussetzung ist für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen, aber auch für den Freistaat Bayern und die UNESCO-Gremien, dass sich die beteiligten Gemeinden mit dem Vorhaben identifizieren.

Daher wird dem Gemeinderat der nachfolgende Beschlussvorschlag des Landkreises vorgelegt. Dieser wird entsprechend auch in allen anderen Gemeinden im Landkreis behandelt.

Auch der Ortsverband des Bayerischen Bauernverbandes hat keine Einwände gegen die Bewerbung.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub unterstützt eine Bewerbung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen mit dem Titel ‚Alpine und voralpine Wiesen-, Weide- und Moorlandschaften im Werdenfelser Land´. Diese Zustimmung  bezieht sich auf die Ausführungen im  SOUV (Statement of Outstanding Universal Value, deutsch: „Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert“), auf Inhalt und Ziele des Antragsdossiers und den Managementplanentwurf (Stand Januar 2021) sowie auf den Geltungsbereich, wie auf den vorliegenden Unterlagen dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bausachen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 4
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4.1. Gewerbegebiet an der B 23; Antrag auf Machbarkeitsuntersuchung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Seitens der Eigentümer des Flst. 1686, das verkehrsgünstig an der B 23 gelegen ist, wurde an die Gemeinde herangetreten, ob auf dieser Fläche ein Gewerbe- bzw. Mischgebiet entwickelt werden könnte. Die Gesamtfläche könnte bis zu ca. 6 ha betragen.

Grundsätzlich erscheint das Gebiet durch die Lage an der B 23 zwar verkehrstechnisch attraktiv, jedoch bestehen massive landesplanerische Bedenken seitens der Regierung von Oberbayern, die bereits bei dem Gewerbegebiet „Gotthelfweg“ kritisch hinsichtlich des Anbindungsgebots war. Die Untere Naturschutzbehörde hat bereits mündlich mitgeteilt, dass sie der Entwicklung eines Gewerbegebiets auf der entsprechenden Fläche nicht zustimmen wird.

Im Flächennutzungsplan wird das Grundstück als Grünland dargestellt.

Die Antragsteller bitten um Überprüfung der Machbarkeit eines Gewerbe- bzw. Mischgebiets auf dem entsprechenden Grundstück.

Die Regierung von Oberbayern hat mündlich und schriftlich deutlich gemacht, eine Befreiung vom Anbindungsgebot nur für die Ansiedlung von ortsansässigen Betrieben zu gewähren. Im Schreiben vom 24.07.2020 wurden folgende Probleme für ein mögliches Gewerbegebiet auf Flst. 1686 dargelegt:
  • Raumstrukturell ungünstige verkehrliche Zuordnung zum Hauptsiedlungsbereich der Gemeinde und erwartbare Probleme in der Versorgung
  • Hohe Kosten für eine infrastrukturelle Erschließung
  • Erschließung eines bisher unberührten Landschaftsbereiches
  • Liegt in einem überwiegend landschaftlichen Vorbehaltsgebietes der Region Oberland
  • Erstreckt sich in Teilflächen in die geschützten Biotopflächen „beweidete Feuchtflächen am Hangfuß des Sonnenecks“
  • Immissionsschutz wegen besonderer Schutzbedürftigkeit für das angrenzende Aura-Hotel bzw. für blinde und sehbehinderte Gäste
  • Aufgrund der Lage muss dem interkommunalen Abstimmungsgebot Rechnung getragen werden
  • Im Zuge der Flächensparoffensive des Bayer. Staatsministeriums ist der Bedarf für neue Siedlungsflächen dezidiert zu begründen
  • Fazit: die Regierung von Oberbayern hat erhebliche landesplanerische Bedenken

In der Sitzung vom 16.09.2020 wurde die Sache bereits im Gemeinderat behandelt. Der Gemeinderat hatte sich dabei dafür ausgesprochen, das mögliche Baugebiet zunächst bei einem Ortstermin vom Bau- und Umweltausschuss in Augenschein nehmen zu lassen.

Dieser Augenscheintermin hat bei der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 09.10.2020 stattgefunden.

In seiner Sitzung am 13.10.2020 hat der Gemeinderat das Thema zunächst vertagt, da noch eine Stellungnahme der Gemeinde Saulgrub zu einem möglichen interkommunalen Gewerbegebiet an dem beantragten Standort eingeholt werden sollte. Diese Stellungnahme liegt jetzt vor. Die Gemeinde Saulgrub spricht sich darin gegen ein interkommunales Gewerbegebiet an dem vorgeschlagenen Standort aus. Dies wird mit der besonderen Schutzwürdigkeit des in unmittelbarer Nähe des Gewerbegebiets gelegenen Aura-Hotels begründet, das ein Hotel speziell für Blinde und Sehbehinderte ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bis zum Abschluss der Vergabe der Gewerbeflächen am Gotthelfweg keine weiteren Planungen für ein mögliches Gewerbegebiet auf dem Flst. 1686 an der B23 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4.2. Jägerhaus; zukünftiges Konzept des Eigentümers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Der Eigentümer des Jägerhauses hat ein Konzept zur weiteren Nutzung des Areals erarbeitet. Dieses wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnisnahme und ggf. Diskussion vorgelegt.

Ein förmlicher Antrag ist mit dem vorgelegten Konzept nicht verbunden. Für eine mögliche Baulandausweisung am Jägerhaus sieht die Verwaltung aktuell weder die notwendigen Kapazitäten als auch eine städtebauliche Notwendigkeit, dafür jedoch einige tatsächliche und rechtliche Probleme. Im Außenbereich sind Vorhaben wie eine Bebauung durch z.B. Tiny-Häuser grundsätzlich nicht zulässig. Ebenfalls wird eine Umnutzung der Gastronomie in eine Mietwohnung kritisch gesehen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache am 04.02.2021 behandelt. Er nimmt das vorgelegte Konzept zur weiteren Nutzung des Areals am Jägerhaus zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung empfiehlt er, weder einer Bebauung durch z.B. Tiny-Häusern, noch einer Nutzungsänderung der Gastronomie in eine Mietwohnung zu zustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, bis auf weiteres weder einer Bebauung durch z.B. Tiny-Häuser, noch einer Nutzungsänderung der Gastronomie in Wohnraum, zu zustimmen. Es soll weder ein Bebauungsplan aufgestellt, noch der Flächennutzungsplan geändert oder vorbereitende Untersuchungen veranlasst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.3. Antrag auf Vorbescheid; Flst.-Nr. 260/2, Errichtung eines Einfamilienhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 4.3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid die Frage beantwortet wissen, ob auf dem Flst.-Nr. 260/2 (Fläche 583 qm) die Errichtung eines Einfamilienhauses bauplanungsrechtlich zulässig ist.

Das betreffende Grundstück befindet sich im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt für das Grundstück eine Nutzung als Grünland bzw. Gehölz dar.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens auf dem Flst.-Nr. 260/2 bemisst sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sog. „sonstiges Vorhaben“), da eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB vorliegend nicht gegeben ist. Das Vorhaben steht jedoch im Widerspruch zu den Vorgaben des Flächennutzungsplans, wodurch öffentliche Belang beeinträchtigt werden (vgl. § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB). Nach Einschätzung der Verwaltung ist das Vorhaben nach aktuellem Stand deshalb nicht genehmigungsfähig.

Zur Schaffung von Baurecht wäre vorliegend die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Abschließend ist festzuhalten, dass das vorgesehene Baugrundstück auch durch ein Grundstück, das sich im Eigentum der Gemeinde befindet, geteilt wird. Hier wäre zunächst ein Erwerb der entsprechenden Flächen von der Gemeinde notwendig.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.03.2021 intensiv mit dem Antrag und der Rechtslage befasst und empfiehlt mehrheitlich, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

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4.4. Tektur; Spengelstr. 5; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Dreifachgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 4.4

Sachverhalt

Der Antragsteller hat zu dem bereits genehmigten Vorhaben eine Tektur eingereicht. Diese betrifft die Grundrisse sowie die Fassadengestaltung.

Die Verwaltung empfiehlt, der Tektur das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da insbesondere die Fassadengestaltung nunmehr mit ortstypischen Elementen deutlich gefälliger ist und sich das Vorhaben besser ins Ortsbild einfügt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.03.2021 mit dem Vorhaben eingehend befasst und empfiehlt, der vorgelegten Tektur das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses zu folgen und der vorgelegten Tektur das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.5. isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung; Raiffeisenstr. 3a, 3b, 3c; Errichtung einer Stellplatzüberdachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 4.5

Sachverhalt

Die Antragstellerin plant auf der Flst. 323/4, 322/4 und 322/5 jeweils die Errichtung einer Stellplatzüberdachung.

Die Stellplatzüberdachungen wurden zwar jeweils einzeln beantragt und wären einzeln für sich verfahrensfrei, aus den vorgelegten Plänen geht jedoch hervor, dass es sich nach Fertigstellung um einen zusammenhängenden Baukörper von insgesamt 95 m² Grundfläche handeln wird. Verfahrensfrei sind jedoch nur überdachte Stellplätze bis zu einer Grundfläche von 50 m² (Art. 57 Abs. 1 Buchst. b) BayBO). Die Vorhaben können nach Einschätzung der Verwaltung daher nicht verfahrensfrei errichtet werden und es wird ein förmliches Bauantragsverfahren notwendig.

Die Sache wird dennoch bereits jetzt vorgelegt, weil eine isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung (OGS) beantragt wird. Das Vorhaben widerspricht aktuell § 10 Abs. 1 Satz 2 OGS. Danach ist vor Garagen ein Stauraum von 5,50 m zur öffentlichen Verkehrsfläche einzuhalten. Dies gilt auch für Carports. Da die Überdachung zwischen Hauptgebäude und öffentlicher Verkehrsfläche geplant ist und der Abstand zwischen Hauptgebäude und Raiffeisenstraße 6,00 m beträgt, wird hier die Abweichung erforderlich.

Die Abweichung wird von der Antragstellerin wie folgt begründet: „Die Anordnung der Stellplätze vor dem Hauptgebäude erfolgte im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Raiffeisenstraße mit Satzungsbeschluss vom 19.12.2019. Zu diesem Zeitpunkt war die 2. Fassung der Ortsgestaltungssatzung gültig. Die Anordnung von Stellplatzüberdachungen bzw. Carports an öffentlicher Verkehrsfläche ohne Stauraum erfolgte dem entsprechend. Die Raiffeisenstraße kann als Anliegerstraße betrachtet werden. Verkehrsbedingte Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme sind nicht zu erwarten. Die städtebauliche Einbindung des Nebengebäudes als untergeordnete Stellplatzüberdachung vor dem zweigeschossigen Hauptgebäude ist gegeben.“

Bereits in der OGS in der 2. Fassung war jedoch ein Stauraum von 5,50 m vor Carports vorgeschrieben.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen und im Zuge dessen die Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zu beantragen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.03.2021 eingehend mit dem Vorhaben befasst. Er schließt sich der Meinung der Verwaltung an und empfiehlt einstimmig, ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen und im Zuge dessen die Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zu beantragen.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt und im Zuge dessen die Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung beantragt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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5. Fremdenverkehrsbeitrag; Änderung der Fälligkeiten für die Vorauszahlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß § 5 Abs 1. der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages ist die Vorauszahlung jeweils am 01.05. und 01.08. eines Jahres zu leisten. Aufgrund der derzeit immer noch schwierigen Situation in Zusammenhang der Pandemie wird zur Erleichterung und Abmilderung für die örtliche Wirtschaft vorgeschlagen, die Fälligkeiten für das Jahr 2021 wieder auf den 01.08. und 01.10. zu verschieben.
Dies wurde erstmalig im Jahr 2020 aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 21.04.2020 angewandt.
Unabhängig davon bestehen die Möglichkeiten einer Herabsetzung des Beitrages sowie einer Stundung.

Beschluss

Die Fälligkeit für die Vorauszahlung des Fremdenverkehrsbeitrages wird, abweichend von der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages, aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2021 auf den 01.08. und 01.10. festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Wasserversorgung; Leitungsbau Am Hochfeld/Kienzerleweg - Maßnahmenbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-05. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö beschließend 6
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund des Auftrages des Gemeinderates vom 09.02.2021, hat das Büro WipflerPlan Köpf Planungsgesellschaft mbH, Marktoberdorf im Rahmen der Erschließung am Kienzerleweg eine Kostenberechnung für die Verbesserung der Wasserversorgung in diesem Bereich erstellt. Im Einzelnen umfassen die geplanten Maßnahmen eine Erweiterung des Ortsnetzes im Bereich Kienzerleweg und Am Hochfeld, die Sanierung der Wasserleitung im Kienzerleweg sowie das Einlegen eines FTTH-Verbandes.
Der geplante Leitungsbau ist im beiliegenden Plan dargestellt. Die daraus resultierende Kostenberechnung weißt voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 220.000 Euro inklusive Planung aus.
Zwei Bereiche sind, da es sich um Leitungssanierungen handelt, nach „RzWas 2018“ förderfähig.
Dies sind die Kostengruppen 1 und 4 der Kostenberechnung. Die genaue Förderhöhe kann derzeit noch nicht abschließend geklärt werden, beträgt jedoch mindestens rund 17.000 Euro.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Erweiterung des Ortsnetzes im Kienzerleweg und Am Hochfeld, die Sanierung der Wasserleitung im Kienzerleweg sowie den Einbau des FTTH-Verbandes in Kienzerleweg/Am Hochfeld im vorgelegten Umfang und nimmt die Kostenberechnung in Höhe von 220.000 Euro zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung durchführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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7. Antrag an den Gemeinderat; Mühlstraße; Tempo-30-Zone

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Anlieger in der Mühlstraße haben sich mit einem Antrag an den Gemeinderat gewandt, dass die dort geltende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Km/h deutlicher sichtbar gemacht werden sollte.

Hierzu wurden farbliche Markierungen auf dem Fahrbahnbelag vorgeschlagen.

Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung wurde bis Ende 2020 auch im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung durch das KDZ Oberland überwacht. Die Messstelle wird aktuell jedoch auf Veranlassung der Verwaltung nicht mehr angefahren, da es kaum Beanstandungen gab und das Verkehrsaufkommen im Messzeitraum sehr gering war.

Nach Rücksprache mit dem Bauhof wird seitens der Verwaltung von einer großflächigen Fahrbahnmarkierung abgeraten, da diese in der Regel jährlich erneuert werden müssen.

Das vorhandene Verkehrszeichen „Tempo-30-Zone“ an der Abzweigung Murnauer Straße / Mühlstraße wird durch den Bauhof versetzt, um die Wahrnehmung und Sichtbarkeit zu erhöhen.

Desweiteren wird seitens des Bauhofs eine Geschwindigkeitsmessanlage aufgestellt. Diese „blitzt“ zwar nicht, zeichnet jedoch die Gesamtzahl der Fahrzeuge und der Geschwindigkeits-übertretungen auf. Damit soll die Verkehrssituation nun über einen längeren Zeitraum (mehrere Wochen) überwacht werden.

Die Verwaltung empfiehlt, derzeit keine weiteren Schritte in dieser Sache zu unternehmen. Sofern die Auswertung der Geschwindigkeitsüberwachung ergibt, dass es tatsächlich zu zahlreichen und erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen kommt, wird die Situation neu bewertet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im Bereich der Mühlstraße derzeit keine weiteren Fahrbahnmarkierungen oder Schilder zum Hinweis auf die geltende Geschwindigkeits-beschränkung zu installieren. Sofern die Auswertung der Verkehrsüberwachung einen Handlungsbedarf ergibt, ist die Sache dem Gemeinderat erneut vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 8
Datenstand vom 16.04.2021 12:26 Uhr