Datum: 13.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Bausachen
3.1 Bauantrag; Erlestr. 2; Umbau des Eiscafes und Dachanhebung
3.2 Bauantrag; Waldschluchtweg 135a; Nutzungsänderung und Sanierung am best. Anwesen Café Waldschlucht und Errichtung eines Geräteschuppens
3.3 Bauantrag; Prentstr. 30; Anbau einer Flachdachgarage, Neubau einer Traktorgarage mit Lager sowie Schaffung einer Wohneinheit
4 Kurbeitrag; Erste Änderung der Kurbeitragssatzung
5 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-07. Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2021-06 vom 09.03.2021 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-07. Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

Geschwindigkeitsmessung in der Mühlstraße:
Im Zeitraum vom 05.03. bis 07.04.2021 wurde erfolgte eine Geschwindigkeitsmessung in der Mühlstraße, die eine 30ger-Zone ist. Es wurden 8.754 Fahrzeuge (Autos, LKW, Radfahrer usw.) registriert. Die Durchschnittsgeschwindigkeit belief sich dabei auf 28 km/h. 4 KFZ lagen zwischen 60 und 70 km/h. Die Masse fährt zwischen 30 und max. 40 km/h. Nach Rücksprache mit Frau Nunn bestätigt diese, dass die Radfahrer die schnellsten sind. Sie werden künftig die Gäste anhalten, rückwärts einzuparken, wegen besserem Überblick auf Straße.

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3. Bausachen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-07. Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö 3
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3.1. Bauantrag; Erlestr. 2; Umbau des Eiscafes und Dachanhebung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-07. Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf dem Flst.-Nr. 31 den Umbau des Eiscafes und eine Dachanhebung.
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Nach den vorgelegten Unterlagen und unter Betrachtung der umliegenden Bebauung ist davon auszugehen, dass sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Das Vorhaben widerspricht jedoch § 5 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung. Danach sind Dachaufbauten unter 30° Dachneigung unzulässig. Eine entsprechende Abweichung wurde nicht beantragt.

Weitere baurechtliche Details, wie eine Übernahme der Abstandsflächen durch den Nachbarn oder die Anzahl der Parkplätze sind im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens durch die Baugenehmigungsbehörde zu prüfen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 08.04.2021 eingehend behandelt und empfiehlt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Dachgestaltung der Ortsgestaltungssatzung entsprechend umgeplant wird, zu erteilen.

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3.2. Bauantrag; Waldschluchtweg 135a; Nutzungsänderung und Sanierung am best. Anwesen Café Waldschlucht und Errichtung eines Geräteschuppens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-07. Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf dem Flst.-Nr. 2307/17 die Nutzungsänderung und Sanierung am best. Cafe Waldschlucht und die Errichtung eines Schuppens.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bemisst sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Es handelt sich um kein privilegiertes Vorhaben. Die Erschließung ist gesichert. Die Ortsgestaltungssatzung gilt für den Außenbereich nicht. Das Vorhaben widerspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Sämtliche Unterschriften der Grundstücksnachbarn liegen vor.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.04.2021 mit den Anträgen befasst und empfiehlt nach eingehender Diskussion, den beiden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, dem Vorhaben auf Nutzungsänderung und Sanierung am bestehenden Anwesen Café Waldschlucht, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, dem Vorhaben auf Errichtung eines Geräteschuppens, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Bauantrag; Prentstr. 30; Anbau einer Flachdachgarage, Neubau einer Traktorgarage mit Lager sowie Schaffung einer Wohneinheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-07. Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf dem Flst.-Nr. 231/4 den Anbau einer Flachdachgarage, den Neubau einer Traktorgarage mit Lager sowie die Schaffung einer Wohneinheit.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich einer Abrundungs- und Ergänzungssatzung, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bestimmt sich nach § 34 BauGB. Die Festsetzungen der Satzung werden eingehalten, insbesondere im Hinblick auf die Baugrenzen. Ebenso werden die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung eingehalten. Die gewünschte Befreiung von den Abstandsflächen wird vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen geprüft und beschieden.

Der Antrag wurde vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 08.04.2021 intensiv diskutiert. Insbesondere, dass die in der Sitzung vom 15.01.2021 bereits als zu hoch angesehene Traufhöhe nicht vermindert wurde, lässt eine positive Empfehlung an den Gemeinderat nicht zu. Auch wenn der Baukörper jetzt innerhalb der Festsetzungen der Einbeziehungssatzung realisiert wird.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Wandhöhe soll an der Südseite des Hauses talseitig max. 6,00m (statt 6,73m) betragen. Mit dem Bauwerber soll vorher diesbezüglich noch ein Gespräch geführt werden. GRM Doll war von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Wandhöhe soll an der Südseite des Hauses talseitig max. 6,00m (statt 6,73m) betragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt für das Bauvorhaben auf Fl-Nr. 231/4 Gemarkung Bad Kohlgrub das gemeindliche Einvernehmen gemäß Eingabeplanung vom 01.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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4. Kurbeitrag; Erste Änderung der Kurbeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-07. Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.04.2020 wurde der Neuerlass der Kurbeitragssatzung zum 01.03.2021 beschlossen.

§ 6 a der Kurbeitragssatzung musste zum damaligen Zeitpunkt aufgrund der Gesetzeslage so formuliert werden, dass der Kurbeitrag für die Zweitwohnungsbesitzer nur aufgrund von individuellen Vereinbarungen festgesetzt werden kann.

Zwischenzeitlich wurde der Art. 7 Abs. 2 Satz 5 des Kommunalabgabengesetzes neu gefasst. Dies macht es der Gemeinde wieder möglich, die Zweitwohnungsbesitzer sowie deren Ehegatten / Lebenspartner, wie bisher, zu veranlagen.

§ 6 a der aktuellen Kurbeitragssatzung ist daher wie folgt neu zu fassen:

㤠6a
Besondere Vorschriften für Zweiwohnungsbesitzer

(1) Personen, die eine zweite oder weitere Wohnung in der Gemeinde innehaben, sowie deren nicht dauernd getrennt lebend Ehegatten/Lebenspartner haben, sofern sie nach § 1 kurbeitragspflichtig sind, einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag zu entrichten. Als zweite oder weitere Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwägen, die länger als drei Monate im Kalenderjahr nicht oder nur unerheblich fortbewegt werden.

(2) Der jährliche pauschale Kurbeitrag beträgt 50,40 €.

(3) Inhaber von Zweitwohnungen haben Beginn und Ende des Haltens jeder Zweitwohnung im Gemeindegebiet sowie Veränderungen, die eine Auswirkung auf die Festsetzung des pauschalen Jahreskurbeitrags haben, der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Beginn und Ende schriftlich anzuzeigen.

(4) Die Beitragspflicht für den pauschalen Kurbeitrag entsteht jeweils am 1. Januar. Tritt die Beitragspflicht erst nach dem 1. Januar ein, so entsteht die Beitragspflicht mit dem ersten Tag des auf diesen Zeitpunkt folgenden Monats. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht mehr vorliegen.

(5) Der pauschale Kurbeitrag wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids zur Zahlung fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Beitragsbescheides ist der pauschale Kurbeitrag jeweils zum 01.02. eines jeden Jahres fällig. Endet die Beitragspflicht, so ist der zu viel gezahlte Beitrag zu erstatten.

(6) Die Gemeinde kann zur Feststellung der Kurbeitragspflicht verlangen, dass Inhaber von Zweitwohnungen ihr über die Benutzung der Zweitwohnung Auskunft geben. Weist eine nach Abs. 1 vom Pauschalbeitrag erfasste Person nach, dass sie sich im Veranlagungszeitraum nicht zu Kur- und Erholungszwecken in der Gemeinde aufgehalten hat, wird ihr der Pauschalbeitrag zurückerstattet.

Beschluss

S a t z u n g
zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages -KBS-
der Gemeinde Bad Kohlgrub vom 22.04.2021

Die Gemeinde Bad Kohlgrub erlässt aufgrund des Art. 22 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung (GO) und des Art. 7 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

Erste Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages – KBS –
vom 22.04.2021


§ 1

§ 6 a der Kurbeitragssatzung erhält folgende Fassung:

㤠6a
Besondere Vorschriften für Zweiwohnungsbesitzer

(1) Personen, die eine zweite oder weitere Wohnung in der Gemeinde innehaben, sowie deren nicht dauernd getrennt lebend Ehegatten/Lebenspartner haben, sofern sie nach § 1 kurbeitragspflichtig sind, einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag zu entrichten. Als zweite oder weitere Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwägen, die länger als drei Monate im Kalenderjahr nicht oder nur unerheblich fortbewegt werden.

(2) Der jährliche pauschale Kurbeitrag beträgt 50,40 €.

(3) Inhaber von Zweitwohnungen haben Beginn und Ende des Haltens jeder Zweitwohnung im Gemeindegebiet sowie Veränderungen, die eine Auswirkung auf die Festsetzung des pauschalen Jahreskurbeitrags haben, der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Beginn und Ende schriftlich anzuzeigen.

(4) Die Beitragspflicht für den pauschalen Kurbeitrag entsteht jeweils am 1. Januar. Tritt die Beitragspflicht erst nach dem 1. Januar ein, so entsteht die Beitragspflicht mit dem ersten Tag des auf diesen Zeitpunkt folgenden Monats. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht mehr vorliegen.

(5) Der pauschale Kurbeitrag wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids zur Zahlung fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Beitragsbescheides ist der pauschale Kurbeitrag jeweils zum 01.02. eines jeden Jahres fällig. Endet die Beitragspflicht, so ist der zu viel gezahlte Beitrag zu erstatten.

(6) Die Gemeinde kann zur Feststellung der Kurbeitragspflicht verlangen, dass Inhaber von Zweitwohnungen ihr über die Benutzung der Zweitwohnung Auskunft geben. Weist eine nach Abs. 1 vom Pauschalbeitrag erfasste Person nach, dass sie sich im Veranlagungszeitraum nicht zu Kur- und Erholungszwecken in der Gemeinde aufgehalten hat, wird ihr der Pauschalbeitrag zurückerstattet.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.05.2021 in Kraft.

GEMEINDE BAD KOHLGRUB
Bad Kohlgrub, (Ausfertigungsdatum, wie erste Seite)


Franz Degele
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-07. Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö 5
Datenstand vom 21.05.2021 11:00 Uhr