Datum: 08.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 23:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Verabschiedung Wasserwart
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-10. Sitzung des Gemeinderates
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08.06.2021
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ö
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1 |
Sachverhalt
Zum 01. Juni 2021 ging der langjährige Wasserwart der Gemeinde Bad Kohlgrub, Herr Albert Stadler, in Rente. Herr Stadler absolvierte von 1973-1976 eine Ausbildung zum KFZ-Mechaniker. Bis zum Jahre 1989 war Herr Stadler in diesem Beruf tätig, anschließend wechselte er als Gemeindearbeiter an den Bauhof der Gemeinde Bad Kohlgrub. Seit 2003 war Herr Stadler als Wasserwart zuständig für die gesamten Trinkwasserversorgungsanlagen der Gemeinde mit dem Pumpenhaus in Unterammergau, den beiden Hochbehältern Sonnen und Gagers und vielen Kilometern Leitungsnetz. Durch seine ausgezeichnete Fach- und Ortskenntnis wurden diese Anlagen stets in einem einwandfreien Zustand gehalten. Zuletzt wirkte Herr Stadler entscheidend bei der Planung des neuen Hochbehälters Sonnen und der Umlegung der Wasserleitungen im Bereich des Kienzerlewegs mit. Neben seiner Tätigkeit als Wasserwart war Herr Stadler auch stellvertretender Leiter des Bauhofs. Seinem Nachfolger Josef Mangold konnte Herr Stadler bereits im Januar diesen Jahres ein perfekt bestelltes Feld übergeben. Die Gemeinde Bad Kohlgrub bedankt sich daher in aller Form bei Herrn Stadler für seine herausragenden Leistungen und Verdienste um die Gemeinde Bad Kohlgrub und wünscht ihm für den kommenden Lebensabschnitt alles Gute und vor allem viel Gesundheit.
Als Dank für die geleisteten Dienste überreicht der Erste Bürgermeister an Herrn Stadler einen Kasten des Jubiläumsbiers „150-Jahre Moorheilbad“ und zwei Konzertkarten für Hubert von Goisern sowie einen Blumenstrauß an die Frau von Herrn Stadler.
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2. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-10. Sitzung des Gemeinderates
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08.06.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Beschluss
Die Niederschrift Nr. 2021-09 vom 11.05.2021 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-10. Sitzung des Gemeinderates
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08.06.2021
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister informiert über folgendes:
- Das zum Jubiläum „150 Jahre Heilbad“ gebraute Jubiläumsbier wird gut von Bürgern und Gästen gekauft, auch die Schokolade von Schokoladen Biehler mit „150 Jahre“ Logo kann ab sofort gekauft werden. Die eigens zum Jubiläum erstellte Bilderchronik mit rund 120 Seiten ist derzeit im Druck und wird Mitte/Ende Juni ausgeliefert. Sie kann z.B. bei Schreibwaren Schlichting erworben werden.
- Zur Förderung der Tourismus- und Kurorte wegen Einnahmeausfälle von Fremdenverkehrs- und Kurbeiträge durch Corona hat die Bayerische Staatsregierung Mittel in Höhe von 10 Millionen bereitgestellt. Bad Kohlgrub erhält daraus 50.423,-- Euro.
- Bereits seit Mitte Mai steht eine Bio-Toilette am Tannenbankerl-Parkplatz, die zweite für den Spielplatz wurde gestern den Kindern bemalt und wird in Kürze dort aufgestellt.
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4. Bausachen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-10. Sitzung des Gemeinderates
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08.06.2021
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ö
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4 |
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4.1. Harrerstr. 7; Errichtung eines Gartenhauses; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-10. Sitzung des Gemeinderates
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08.06.2021
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
Eine Miteigentümerin des Anwesens Harrerstr. 7 hat die Errichtung einer gem. Art 57 BayBO verfahrensfreien Gartenhütte begonnen. Dabei wurde festgestellt, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans „An der Fallerstraße“ widerspricht, der an der entsprechenden Stelle eine öffentliche Verkehrsfläche vorsieht. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen beabsichtigt aufgrund der bisher nicht erteilten isolierten Befreiung, den Bau einzustellen, weshalb sich die Bauherrin mit einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans an die Gemeinde gewandt hat.
Der Bau- und Umweltausschuss hat sich eingehend mit dem Vorhaben in seiner Sitzung am 02.06.2021 befasst. Mehrheitlich haben sich die Mitglieder dafür ausgesprochen, die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zu erteilen, da zum heutigen Zeitpunkt nicht entschieden werden kann, ob diese Straße in der Zukunft für die Erschließung der westlich gelegenen Grundstücke nicht doch noch benötigt wird.
Anmerkung der Verwaltung zur Einschätzung des Bau- und Umweltausschusses:
Die für einen möglichen Straßenbau benötigten Flächen befinden sich aktuell durchgehend in Privatbesitz, unter anderem der Antragstellerin. Im Bebauungsplan ist eine Straßenbreite von 9 m vorgesehen, die nach heutigen Gesichtspunkten deutlich überdimensioniert wirkt. Die Verlängerung der Straße „Am Hochfeld“ im neuen Baugebiet „Kienzerleweg“ wird beispielsweise nur mit einer Breite von 5 m realisiert. Nach Errichtung des Gartenhauses wäre an der betreffenden Stelle immer noch eine Straßenbreite von 7 m möglich. Da die Straße gleichmäßig entlang der Grundstücksgrenze geplant ist, würde somit das Gartenhaus einem Straßenbau mit 5 m Straßenbreite nicht entgegenstehen. Eine größere Straßenbreite von bis zu 7 m wäre bei einer weiteren Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks ebenso möglich. Zudem ist festzuhalten, dass die geplante Verkehrsfläche seit der Aufstellung des Bebauungsplans im Jahre 1970 und damit seit über 50 Jahren nicht realisiert wurde.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „An der Fallerstraße“ zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6
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4.2. Bauantrag; Erlestr. 2; Umbau des Eiscafes und Dachanhebung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-10. Sitzung des Gemeinderates
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08.06.2021
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ö
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4.2 |
Sachverhalt
Die Antragsteller planen auf dem Flst.-Nr. 31 den Umbau des Eiscafes und eine Dachanhebung.
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Nach den zunächst vorgelegten Unterlagen und unter Betrachtung der umliegenden Bebauung ist davon auszugehen, dass sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung werden bis auf § 5 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung erfüllt. Danach sind Dachaufbauten unter 30° Dachneigung unzulässig. Eine entsprechende Abweichung wurde nicht beantragt.
Weitere baurechtliche Details, wie eine Übernahme der Abstandsflächen durch den Nachbarn oder die Anzahl der Parkplätze sind im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens durch die Baugenehmigungsbehörde zu prüfen.
In seiner Sitzung am 08.04.2021 hat der Bau- und Umweltausschuss empfohlen, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Dachgestaltung der Ortsgestaltungssatzung entsprechend umgeplant wird, zu erteilen. Der Gemeinderat hat das Vorhaben bisher nicht behandelt, da die Bauherren den Antrag zwischenzeitlich zurückgezogen haben.
Nun wurde das Vorhaben umgeplant und wird daher erneut vorgelegt. Die Dachneigung beträgt nun 30°.
Der Bau- und Umweltausschuss hat das Vorhaben in seiner Sitzung am 02.06.2021 behandelt. Er empfiehlt mehrheitlich, dem Vorhaben grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Voraussetzung, dass der Kniestock eine maximale Höhe von 0,60m (statt geplant 1,00m) aufweist.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.3. Wiedervorlage; Antrag auf Vorbescheid; Am Kronholz 4; Neubau Einfamilienhäuser
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-10. Sitzung des Gemeinderates
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08.06.2021
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ö
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4.3 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt einen Vorbescheid zur Klärung der Frage, ob der vorgelegte Bebauungsvorschlag gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Da für das Baugrundstück kein Bebauungsplan existiert, richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB, wonach sich ein Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen muss. Diese entspricht nach der Art der Nutzung der eines allgemeinen Wohngebiets (WA) und ist im Flächennutzungsplan auch als solche dargestellt. Mittels einer Abgrenzungssatzung wurde das Baugrundstück dem Innenbereich zugerechnet. Die umliegende Bebauung ist geprägt von in offener Bauweise errichteten Ein- und Mehrfamilienhäusern mit mehreren Vollgeschossen und Grundflächenzahlen (GRZ) zwischen 0,12 und 0,19. Die Bebauungsvorschlag weist eine GRZ von 0,14 bzw. 0,15 auf. Die absoluten Grundflächen der umliegenden Bebauung liegen zwischen 105 m² und 270 m², die geplanten Gebäude haben jeweils eine Grundfläche von 75 m².
Unter Berücksichtigung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung und der überbauten Grundstücksfläche der näheren Umgebung kann somit davon ausgegangen werden, dass die geplante Bebauung mit Einfamilienhäusern in Bauweise mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss, einer überbauten Grundstücksfläche von 75 m² und einer GRZ von 0,14 bzw. 0,15 sich in die nähere Umgebung einfügt und damit bauplanungsrechtlich gem. § 34 BauGB zulässig ist. Die abschließende Prüfung obliegt hier jedoch der Baugenehmigungsbehörde.
Bereits am 11.08.2015 wurde eine Bebauung der betreffenden Grundstücke schon einmal im Gemeinderat behandelt. Der nun vorgelegte Bebauungsvoraschlag entspricht in Teilen dem Bebauungsvorschlag Variante 1 von 2015, dem der Gemeinderat damals auch das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat.
Die Erschließung des Baugrundstücks ist gesichert. Da es sich nur um eine bauplanungsrechtliche Angelegenheit handelt, ist auf die Ortsgestaltungssatzung nicht einzugehen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 6.05.2021 eingehend mit der Bauvoranfrage beschäftigt. Insbesondere mit der eingezeichneten Baugrenze und dem geplanten Haus Nr. 3, bzw. ob dieses noch dem Innenbereich zugerechnet werden kann.
Die Mitglieder kamen zum Entschluss, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann, da der Bau- und Umweltausschuss die Baugrenze zwischen den Gebäuden der Fl.Nr. 1716/4 und der Fl.Nr. 1736/12 sieht.
Mit Beschluss vom 11.05.2021 hat der Gemeinderat dem Vorhaben unter Berufung auf die Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses das Einvernehmen verweigert.
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat den Antrag im Anschluss geprüft und teilte mit E-Mail vom 01.06.2021 folgendes mit:
„Das Gebäude 3 ist nach der rechtsverbindlichen Innenbereichssatzung „Baumgartenstraße“ dem Innenbereich i.S. des § 34 BauGB zuzuordnen und eben nicht dem Außenbereich nach § 35 BauGB. Ferner ist nach Auffassung des Landratsamtes weder eine faktische Baugrenze noch eine Baulinie in der umliegenden Bebauung zu erkennen.“
Vor diesem Hintergrund kann davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen zu Unrecht nicht erteilt hat und das Landratsamt dieses daher ersetzen könnte.
Die Sache wird dem Gemeinderat daher erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Bau- und Umweltausschuss hat sich nochmals mit der Bauvoranfrage befasst. Da auch das Haus 3 laut E-Mail des Landratsamtes vom 01.06.2021 durch die Innenbereichssatzung dem Innenbereich zuzuordnen ist, empfiehlt er, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Jahresrechnung zum 31.12.2020 gemäß Art. 102 Abs. 1 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-10. Sitzung des Gemeinderates
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08.06.2021
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 21.04.2020 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan beschlossen. Das Haushaltsjahr 2020 wurde wie folgt abgeschlossen:
Verwaltungshaushalt:
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Haushaltsansatz
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bereinigtes Soll
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Einnahmen
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6.303.900
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7.347.349,96
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Ausgaben
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6.303.900
|
7.347.349,96
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Vermögenshaushalt
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Haushaltsansatz
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bereinigtes Soll
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Einnahmen
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2.750.600
|
2.214.422,85
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Ausgaben
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2.750.600
|
2.214.422,85
|
Der Haushalt 2020 hat sich nach den Vorgaben positiv entwickelt.
Verwaltungshaushalt:
Mehreinnahmen konnte unter anderem bei Kindergartenbetriebskostenförderung + 49.916,00 EUR, Zuweisungen für Breitbandplanung + 27.102,25 EUR, Parkgebühren + 59.461,30 EUR, Entgelte für Abwasserentsorgung Gemeinde Saulgrub + 55.316,19 EUR, Kurbeitrag + 108.055,09 EUR, Gewerbesteuer + 301.531,95 EUR, Pauschale Finanzzuweisung + 99.210,00 EUR.
Es gab aber auch größere Mindereinahmen wie bei den Kanalbenutzungsgebühren
-98.528,19 EUR oder den Wassergebühren -24.460,59 EUR.
Auf der Ausgabenseite wurden meist Einsparungen erzielt, teilweise waren auch Mehrausgaben notwendig. Alle Mehrausgaben konnten durch Einsparungen oder Mehreinnahmen ausgeglichen werden.
Vermögenshaushalt:
Im Haushaltsjahr 2020 wurden verschiedene Anschaffungen bzw. Maßnahmen nicht voll ausgeführt. Bei einigen Maßnahmen waren zum Teil Mehrausgaben erforderlich.
Folgende geplante Baumaßnahmen und Investitionen wurden im Haushaltsjahr nicht umgesetzt/ bzw. nicht angeschafft:
Brandschutz; Errichtung Löschwasserbehälter Vorderkehr 30.000 EUR
Sanierung und Umbau Schulsportanlage 280.000 EUR
Straßenbeleuchtung; Umrüstung auf LED – Erwerb 25.000 EUR
Land- und Forstwirtschaft; Bau Forststraße Aschlerberg 100.000 EUR
Neubau Hochbehälter Sonnen 50.000 EUR
Lampl-Anwesen (nicht verausgabt) 255.000 EUR
Gesamt: 740.000 EUR
Die weiteren Vorgaben konnten weitgehend erzielt werden. Die Einhaltung der Deckungskreise wurde überwacht. Es wird auf die Begründung im Rechenschaftsbericht hingewiesen. Im Übrigen wurden nur Einsparungen erzielt. Alle dargestellten Entwicklungen haben letztendlich zu einem positiven Ergebnis im Verwaltungshaushalt geführt. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt war mit 298.600 € geplant und konnte mit 1.199.491,71 € abgeschlossen werden. Die erforderliche Mindestzuführung zur Erfüllung der laufenden Verpflichtungen im Vermögenshaushalt (ordentliche Tilgung) mit 265.100 € konnte somit mehr als gewährleistet werden. Im Vermögenshaushalt wurden der Allgemeinen Rücklage 512.696,83 € zugeführt.
Durchlaufende Gelder:
Einzahlungen (Ist-Einnahmen)
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1.238.782,24 €
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Auszahlungen (Ist-Ausgaben)
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648.182,29 €
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Vorhandene Verwahrgelder (Buchmäßiger Bestand)
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590.599,95 €
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Der Haushaltsausgleich erfolgte im
- Verwaltungshaushalt mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.199.491,71 €, geplant waren 298.600,00 €.
- Vermögenshaushalt mit einer Zuführung zur Allgemeinen Rücklage in Höhe von
512.696,83 €,
- Ordentliche Darlehenstilgungen erfolgten in Höhe von 313.570,78 €.
Schuldenstand:
Der Schuldenstand zu Beginn des Jahres betrug 2.482.383,89 EUR
Darlehenstilgungen:
a) ordentliche Tilgungen incl. Auslaufzeit 313.570,78 EUR
b) außerordentliche Tilgungen incl. Umschuldung 0,00 EUR
Gesamttilgung: (Summe a + b ) 313.570,78 EUR
Neuaufnahme Kredit 400.000,00 EUR
Schuldenstand am 31.12.2020 2.568.813,11 EUR
Bei einem Schuldenstand von 2.568.813,11 € und bei einer Einwohnerzahl von 2.854 Einwohnern (Stand: 31.12.2019) liegt die Pro-Kopf-Verschuldung bei 900,07 € und stieg somit von 873,77 € um 26,30 €/Einwohner an.
Rücklagen:
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 350.658,21 EUR
Zuführung im Haushaltsjahr 2020 512.696,83 EUR
Stand am Ende des Haushaltsjahres 863.355,04 EUR
Kostenrechnende Einrichtungen
Beim Friedhof lässt sich eine Kostendeckung nicht mehr erreichen. Die Gebühren müssen neu kalkuliert werden. So auch der Bereich der Abwasserbeseitigung. Im Zuge der Umstellung der Abwassergebühr auf die gesplittete Abwassergebühr in 2021 wurden die Gebühren neu kalkuliert. Auch im Bereich der Wasserversorgung konnte eine Kostendeckung nicht erzielt werden. Eine Gebührenkalkulation wird auch hier erforderlich werden.
Beschluss
- Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der Prüfung der Jahresrechnung 2020 beauftragt
- Besondere Prüfungsaufträge werden -nicht- erteilt.
- Die Verhandlungen sind nichtöffentlich zu führen.
- Über das Ergebnis der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist dem Gemeinderat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Kindergarten; Gebührenanpassung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-10. Sitzung des Gemeinderates
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08.06.2021
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Die Gemeinden Bad Bayersoien und Großweil haben jüngst die monatlichen Gebühren für Kindergarten und Krippenbetreuung bei einigen Betreuungszeiten geringfügig erhöht. Es steht daher zur Diskussion, ob die Gemeinde Bad Kohlgrub ihrerseits die monatlichen Gebühren auch entsprechend anpasst. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.09.2019.
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Kindergarten
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|
Krippe
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Bad Bayersoien neu
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Bad Kohlgrub
|
|
Bad Bayersoien neu
|
Großweil
neu
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Bad Kohlgrub
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bis 4 Std.
|
|
|
bis 4 Std.
|
|
160,- €
|
160,- €
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4-5 Std.
|
115,- €
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110,- €
|
4-5 Std.
|
180,- €
|
180,- €
|
180,- €
|
5-6 Std.
|
125,- €
|
120,- €
|
5-6 Std.
|
200,- €
|
200,- €
|
200,- €
|
6-7 Std.
|
145,- €
|
130,- €
|
6-7 Std.
|
230,- €
|
220,- €
|
220,- €
|
7-8 Std.
|
155,- €
|
140,- €
|
7-8 Std.
|
250,- €
|
240,- €
|
240,- €
|
8-9 Std.
|
|
150,- €
|
8-9 Std.
|
|
260,- €
|
260,- €
|
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 folgende neue Gebühren einzuführen:
Kindergartengruppen
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tägl. Betreuungszeit
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Gebühr/Monat
|
4-5 Std.
|
115,- €
|
5-6 Std.
|
125,- €
|
6-7 Std.
|
145,- €
|
7-8 Std.
|
155,- €
|
8-9 Std.
|
165,- €
|
Krippengruppen
|
Gebühr/Monat
|
Gebühr/Monat
|
bis 4 Std.
|
160,- €
|
4-5 Std.
|
180,- €
|
5-6 Std.
|
200,- €
|
6-7 Std.
|
230,- €
|
7-8 Std.
|
250,- €
|
8-9 Std.
|
270,- €
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15
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7. Städtebauförderung; Bedarfsanmeldung Sonderfonds "Innenstädte beleben"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
2021-10. Sitzung des Gemeinderates
|
08.06.2021
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und Wiederbelebung der Innenstädte hat die Bayerische Staatsregierung einen Sonderfonds „Innenstädte beleben“, der sich an den Rahmenbedingungen der Städtebauförderung orientiert, zur Verfügung gestellt.
Die Gemeinde Bad Kohlgrub ist für die Innenortssanierung im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ im Städtebauförderungsprogramm dabei. Um den Corona bedingten Problematiken oder Leerständen entgegenzuwirken sollte eine Bedarfsanmeldung für Mittel aus dem Sonderbudget erfolgen. Die Förderhöhe beträgt für Bad Kohlgrub 90 %, da der Landkreis Garmisch-Partenkirchen ein Raum mit besonderem Handlungsbedarf ist.
Es wird empfohlen, sich mit der anstehenden Anpassung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und der damit notwendigen Erstellung eines Sanierungsgebietes zu bewerben.
Beschluss
Die Gemeinde Bad Kohlgrub beschließt die beiliegende Bedarfsanmeldung und bewirbt sich, zur Beseitigung der Corona bedingten örtlichen Problematiken und Leerstände, beim Sonderfonds „Innenstädte beleben“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Wochenmarkt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
2021-10. Sitzung des Gemeinderates
|
08.06.2021
|
ö
|
|
8 |
zum Seitenanfang
8.1. Wochenmarktsatzung; Änderung der Marktzeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
2021-10. Sitzung des Gemeinderates
|
08.06.2021
|
ö
|
|
8.1 |
Sachverhalt
Seit März 2021 findet in Bad Kohlgrub jeden Mittwoch ein Wochenmarkt statt. Nach der Wochenmarktsatzung der Gemeinde sind die Marktzeiten dabei von 15:00-18:00 Uhr. Der Markt wird sowohl von Kunden als auch von Händlern sehr gut angenommen. Seitens einiger Händler wurde nun angefragt, ob es möglich sei, den Markt bereits um 14:00 Uhr beginnen zu lassen.
Die Verwaltung steht diesem Ansinnen positiv gegenüber.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, § 3 Abs. 2 der Satzung über den Wochenmarkt der Gemeinde Bad Kohlgrub (Wochenmarktsatzung) vom 24.02.2021wie folgt zu ändern:
Marktverkaufszeit ist von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8.2. Wochenmarktgebührensatzung; Änderung der Fälligkeit
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
2021-10. Sitzung des Gemeinderates
|
08.06.2021
|
ö
|
|
8.2 |
Sachverhalt
Durch die Verwaltung wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass das ursprünglich geplante Vorgehen zur Abrechnung der Wochenmarktgebühren (feste Zuweisung und Bezahlung im Voraus) nicht praxistauglich ist. Es wird daher eine Änderung der Wochenmarktgebührensatzung vorgeschlagen, sodass eine quartalsweise Abrechnung nach tatsächlichen Markttagen möglich ist.
Die Kämmerei empfiehlt, an der jetzigen Praxis festzuhalten und die Gebühren im Vorfeld zu erheben, da dies aus abrechnungstechnischen Gründen und auch in Bezug auf eine bessere Planbarkeit sinnvoller ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Wochenmarktgebührensatzung bis auf weiteres nicht geändert wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. Errichtung eines Schulpavillon; Gestaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-10. Sitzung des Gemeinderates
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08.06.2021
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt
Nachdem der in der Sitzung des Gemeinderats vom 11.05.2021 vorgelegte Entwurf eines Schulpavillons dem Gemeinderat mehrheitlich nicht zugesagt hat, wird die Sache auf Wunsch des Gemeinderats am 02.06.2021 im Bau- und Umweltausschuss behandelt.
Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses machten sich mit Rektor Eduard Mentler und der Leiterin der OGS, Mona Reindl, vor Ort ein Bild des beabsichtigten Standplatzes des Pavillons. Dabei wurden die Vor- und Nachteile, sowie ein Alternativstandort eingehend besichtigt und diskutiert. Man einigte sich auf den südlich gelegenen und besser geeigneten Standort, der derzeit aufgekiest ist.
Bei der Form entschieden sich die Anwesenden auf ein flachgeneigtes Flachdach mit Begrünung. Die Grundfläche soll, wie von der Schulleitung gewünscht, 4m x 8m betragen. Die Verwaltung soll eine Ausschreibung vorbereiten, evtl. muss wegen der Standsicherheit ein Statiker beauftragt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses zu folgen. Es soll ein Gebäude mit begrüntem flachgeneigten Flachdach am vom Bau- und Umweltausschuss empfohlenen Standort errichtet werden. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten und der Ausschreibung der entsprechenden Leistungen beauftragt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Sonstiges
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-10. Sitzung des Gemeinderates
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08.06.2021
|
ö
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10 |
Datenstand vom 15.07.2021 09:28 Uhr