Datum: 12.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 22:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-16. Sitzung des Gemeinderates
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12.10.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Beschluss
Die Niederschrift Nr. 2021-13 vom 14.09.2021 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-16. Sitzung des Gemeinderates
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12.10.2021
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Ortslinie Bad Kohlgrub:
Klarstellung des Berichtes des Tagblattes. Der Verkehrsbetrieb Reindl betreibt die Ortslinie aus Altersgründen nicht mehr weiter. Dies ist seine freie Entscheidung und hat nichts mit der Ausweitung der Fahrtzeiten (stündlich, Wochenende und ganzjährig) zu tun. Dies wurde im Bericht missverständlich dargestellt
Klimafonds der Energie Südbayern/ESB
Die Gemeinde Bad Kohlgrub erhält aus dem Klimafond der Energie Südbayern für die Errichtung der PV-Anlage auf dem Dach der Grund- und Hauptschule einen Zuschuss von 5.000,00 Euro.
Nachhaltige Waldbewirtschaftung:
Die Gemeinde Bad Kohlgrub vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 4.662,00 Euro Prämie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder erhalten. Vielen Dank an Josef Fischer für die Mithilfe.
Personalmitteilung:
Es wird bekannt gegeben, dass zum 01.01.2022 Herr Christian Hollrieder aus Peiting als Geschäftsleiter bei der Gemeinde Bad Kohlgrub anfangen wird. Wir freuen uns schon heute auf eine langjährige und gute Zusammenarbeit.
Seniorenessen:
Über GRM Reindl kommt die Information, dass das Kurpark-Restaurant La Portaveccia ab sofort für Senioren ein vergünstigtes Mittagessen -auch zum Mitnehmen- anbietet.
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3. Denkmalschutz; Hauptstraße 17 - Zustimmung zur Mauer-/Sockelsanierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-16. Sitzung des Gemeinderates
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12.10.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Eigentümer des Anwesens Hauptstr. 17 planen die Mauer- und Sockelsanierung des Anwesens. Diese wurde bereits genehmigt. Da es sich bei dem Bestandsgebäude (ehem. Gasthof „Schwarzer Adler“) in Teilen um ein Baudenkmal handelt ist eine Erlaubnis nach Art. 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) erforderlich. Für die Erteilung der Erlaubnis ist die untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zuständig, die Gemeinde wird analog zu Baugenehmigungsverfahren beteiligt.
Für die Abdichtung der Kelleraußenwand ist nun ein weiterer Antrag zu stellen, der mit Schreiben vom 30.09.2021 vorgelegt wurde.
Aus Sicht der Verwaltung stehen keine öffentlichen Belange entgegen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Abdichtung der Kelleraußenwand. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Denkmalschutz; Hauptstraße 17 - Zustimmung zu Abdichtungsarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-16. Sitzung des Gemeinderates
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12.10.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Eigentümer des Anwesens Hauptstr. 17 planen die Abdichtung der Balkonsäulen des Flachdaches. Da es sich bei dem Bestandsgebäude (ehem. Gasthof „Schwarzer Adler“) in Teilen um ein Baudenkmal handelt ist eine Erlaubnis nach Art. 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) erforderlich. Für die Erteilung der Erlaubnis ist die untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zuständig, die Gemeinde wird analog zu Baugenehmigungs-verfahren beteiligt.
Für die Abdichtung der Balkonsäulen des Flachdaches wurde nun mit Schreiben vom 30.09.2021 ein entsprechender Antrag vorgelegt.
Aus Sicht der Verwaltung stehen keine öffentlichen Belange entgegen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Abdichtung der Kelleraußenwand. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Tierschutzverein; Aufwendungsersatz für Fundtiere
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-16. Sitzung des Gemeinderates
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12.10.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Tierschutzverein des Landkreises Garmisch-Partenkirchen e.V. übernimmt die Verwahrung und Pflege von Fundtieren, was eine Pflichtaufgabe der Gemeinde darstellt.
Jährlich werden rund 1000 bis 1400 Tiere aufgenommen, wobei rund 1/3 auf Fundtiere entfällt.
Bisher wurde zwischen allen Gemeinden im Landkreis, also auch der Gemeinde Bad Kohlgub, und dem Tierschutzverein vereinbart, dass der Verein für die Gemeinde die Pflichtaufgabe übernimmt, Fundtiere tierschutzgerecht aufzunehmen, unterzubringen und zu versorgen. Hierfür besteht die Vereinbarung, dass seit 2016 ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe 0,70 € je Einwohner bezahlt wird, wodurch sich 2021 ein Gesamtbetrag von knapp 2.000 Euro ergab. Die Vereinbarung ist immer auf fünf Jahre ausgelegt.
Der Verein bittet nun um Zustimmung, die Einwohnerpauschale ab 2022 auf 1,00 Euro je Einwohner zu erhöhen.
Beschluss
Die Gemeinde überträgt die Verwahrung und Versorgung von Fundtieren für die nächsten fünf Jahre dem Tierschutzverein des Landkreises Garmisch-Partenkirchen e.V. und bezahlt ab 2022 eine jährliche Pauschale von 1,00 € je Einwohner.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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6. Ergebnis der überörtlichen Rechnungsprüfung 2016 - 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-16. Sitzung des Gemeinderates
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12.10.2021
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ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Die Gemeinde wurde durch die Rechnungsprüfung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen für die Jahre 2016 mit 2019 überörtlich geprüft. Der Gemeinderat wird daher gemäß daher gemäß Art. 30 Abs. 3 GO über das Ergebnis unterrichtet.
Zusammenfassend stellt sich das Prüfungsergebnis folgendermaßen dar:
Die finanzielle Situation der Gemeinde Bad Kohlgrub hat sich auf dem Niveau der Vorjahre
konsolidiert.
Steuerkraft und Gesamtsteuereinnahmen waren trotz leicht ansteigender Tendenz nach wie vor in
allen Jahren unterdurchschnittlich. Dennoch errechnete sich in allen geprüften Haushaltsjahren
eine freie Finanzspanne in erheblicher Höhe.
Auch wenn die Kreditaufnahmen zur Finanzierung der umfangreichen Investitionen geringer
ausfielen als geplant, hat sich der Schuldenstand im Prüfungszeitraum mehr als verdoppelt. Ab
dem Haushaltsjahr 2018 lag die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde Bad Kohlgrub wieder über
dem jeweiligen Landes- und Landkreisdurchschnitt.
Gleichzeitig hat sich auch der Rücklagenstand im Prüfungszeitraum um 46,36 % reduziert. Zum
31.12.2019 belief sich die allgemeine Rücklage noch auf 350.663,10 €.
Angesichts dessen und der in den kommenden Haushaltsjahren geplanten Investitionen in erneut
erheblicher Höhe sollte auch in Zukunft besonderes Augenmerk auf eine sparsame
Haushaltsführung gelegt werden.
Für eine vorsichtige und verantwortungsbewusste Haushaltsplanung spricht, dass die Zuführungen
zum Vermögenshaushalt und zur Allgemeinen Rücklage in nahezu allen Prüfungsjahren im Rechnungsergebnis höher ausfielen als im Haushaltsplan veranschlagt.
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinde Bad Kohlgrub sind geordnet.
Auch wenn sich in den Bereichen Personalwesen, zum Geschäftsgang des Gemeinderats und
hinsichtlich der Einhaltung der Vergabevorschriften einige Prüfungsfeststellungen ergaben, ist
festzustellen, dass die Gemeinde Bad Kohlgrub über eine effizient arbeitende Verwaltung verfügt.
Positiv hervorzuheben sind einmal mehr das Engagement der Bediensteten der Gemeinde Bad
Kohlgrub bei der Erfüllung ihrer umfangreichen Aufgaben und die Kooperationsbereitschaft mit
der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle, die auch eine Prüfung unter Pandemie-Bedingungen
nahezu ohne persönliche Kontakte ermöglichte.
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7. 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-16. Sitzung des Gemeinderates
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12.10.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Gemeinderat
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2021-18. Sitzung des Gemeinderates
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10.11.2021
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Der Friedhof mit seinen Anlagen ist eine kostenrechnende Einrichtung und ist daher grundsätzlich kostendeckend zu bewirtschaften.
Die letzte Gebührenkalkulation fand 2016 statt. Eine Neubewertung steht daher sowohl aufgrund der Laufzeit der genannten Kalkulation als auch hinsichtlich der Erweiterung der Urnenwand an. Weiter wurde die eine Gebührenanpassung aufgrund der überörtlichen Rechnungsprüfung empfohlen.
Derzeit herrscht beim Friedhof eine Kostenunterdeckung. Diese ist jedoch auch zulässig nach Art. 8 Abs. 6 Satz 3 KAG.
Der Vergleich der bisherigen Gebühren zu den neuen stellt sich wie folgt dar (wesentlichen Änderungen):
Art
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bisherige Gebührensätze
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neue Gebührensätze
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Einzelgräber
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298,00 €
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436,00 €
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2 Grabstellen
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572,00 €
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845,00 €
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3 Grabstellen
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870,00 €
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1.281,00 €
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4 Grabstellen
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1.143,00 €
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1.690,00 €
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5 Grabstellen
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0,00 €
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2.126,00 €
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Urnennische
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353,00 €
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608,00 €
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Sockelgebühr
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50,00 €
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50,00 €
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Leichenhausbenutzung
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150,00 €
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150,00 €
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Entfallen soll eine Verlängerungsmöglichkeit von 5 Jahren.
Die sonstigen Gebühren würden gleichbleiben.
Beschluss
Antrag zur Geschäftsordnung von GRM Wörmann:
Die Friedhofsgebührensatzung soll entgegen dem vorgelegten Entwurf auch künftig eine Verlängerungsmöglichkeit der Grab-/Urnennischennutzung, nach Ablauf der Ruhefrist, von fünf Jahren beinhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4
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8. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2021-16. Sitzung des Gemeinderates
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12.10.2021
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ö
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8 |
Sachverhalt
GRM Wojciak merkt an, dass seit aufstellen des Parkautomaten am Festplatz die Kehrer Straße regelmäßig zugeparkt wird. Er stellt daher den Antrag, dass in der nächsten Sitzung des Gemeinderates im November über ein Parkverbot in der Straße beraten und abgestimmt wird.
Datenstand vom 28.12.2021 15:51 Uhr