Datum: 14.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Gesundheitstourismus; strategische Überlegungen und Stellungnahmen
4 Hinterkehr 152a; Antrag auf Nutzungsänderung, und Bauantrag zum Anbau eines Zwerchgiebels und Carports
5 Badstrasse 7; Bauantrag zum Neubau eines Carports
6 Bebauungsplan "Badstraße"; 5. Änderung
7 Gemeinde Unterammergau; 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Brechanlage"
8 Widmung nach BayStrWG; Elmauweg, Bergwiesweg und Aschlerwiesweg
9 Telefonica; Standortanzeige zum Neubau einer Sende- und Empfangsanlage für mobiles Breitband
10 Sonstiges
11 Worte des Ersten Bürgermeisters zum Jahresende

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-20. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2021-18 vom 10.11.2021 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-20. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

Energieversorgung:
Das Wasserkraftwerk der Ammer-Loisach-Energie GmbH an der Halbammer ist am 09.12.2021 ans Netz gegangen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Energiewende und regionalen Stromversorgung.
Grund- und Mittelschule Bad Kohlgrub:
Der Förderantrag für dezentrale Raumlufttechnische Anlagen für vier Klassenzimmer im Anbau der Schule wurde am 13.12.2021 gestellt. Der Fördersatz beträgt 80% der förderfähigen Kosten. Die Beschlussfassung über die Maßnahmendurchführung erfolgt nach Ergebnis des Förderverfahrens.

Städtebauliche Planung:
Am 13.12.2021 ging der Bewilligungsbescheid für die Förderung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) bei der Gemeinde ein. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 65.000 Euro, wobei 80 % durch die Regierung von Oberbayern im Rahmen der Förderung erstattet werden. Auftragserteilung an „die Stadtentwickler“ erfolgt diese Woche noch.

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3. Gesundheitstourismus; strategische Überlegungen und Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-20. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

Der Geschäftsführer der Ammergauer Alpen GmbH, Herr Frank Peters, möchte dem Gemeinderat seine strategischen Überlegungen und Stellungnahmen zum Thema Gesundheitstourismus kommunizieren.

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4. Hinterkehr 152a; Antrag auf Nutzungsänderung, und Bauantrag zum Anbau eines Zwerchgiebels und Carports

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-20. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf der Fl.Nr. 2543 die Umwandlung der derzeit vorhandenen zwei Ferienwohnungen im Dachgeschoss in eine Wohneinheit für den Eigenbedarf (Tochter). Diese Wohnung soll durch einen eigenen Eingang durch die vorhandene Garage mittels Außentreppe erschlossen werden. Als Ersatz für den entfallenen Stellplatz in der Garage soll im direkten Anschluss ein Carport entstehen. Zur besseren Belichtung des Dachgeschosses soll ein Zwerchgiebel auf der Nordostseite des bestehenden Wohnhauses eingebaut werden. Der Zwerchgiebel entspricht in Form und Ausmaß den Bestimmungen der Ortsgestaltungssatzung § 5, Abs. 4.
Da laut § 11 der Ortsgestaltungssatzung Vorgärten auf einer Tiefe von 2m von Gebäuden jeder Art freizuhalten sind, beantragt der Antragsteller eine Abweichung für den Mindestabstand von Gebäuden zur Straßenbegrenzungslinie.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau und Umwelt haben den Bauantrag in ihrer Sitzung am 9.12.2021 beraten. Sie empfehlen dem Gemeinderat nach eingehender Diskussion einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für die Nutzungsänderung und das geplante Bauvorhaben zu erteilen. 
Die beantragte Abweichung von § 11 der Ortsgestaltungssatzung, nachdem Vorgärten auf einer Tiefe von 2m von Gebäuden jeder Art freizuhalten sind, soll ebenfalls erteilt werden, da der Carport auf Grund der stark ansteigenden, angrenzenden Straße kaum in Erscheinung tritt.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Nutzungsänderung und das geplante Bauvorhaben zu erteilen. 
Die beantragte Abweichung von § 11 der Ortsgestaltungssatzung, nachdem Vorgärten auf einer Tiefe von 2m von Gebäuden jeder Art freizuhalten sind, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Badstrasse 7; Bauantrag zum Neubau eines Carports

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-20. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller hat auf der Fl.Nr. 1462 einen Carport errichtet in der Annahme, dass dieser verfahrensfrei errichtet werden kann. Dabei macht er geltend, dass die Gemeinde mit Schreiben vom 24.03.2021 keine Einwände gegen die Errichtung erkennt. Bei dem damaligen Antrag ging es jedoch alleine um die Errichtung mit einem flachgeneigten Dach. 
Mit Bescheid des Landratsamtes vom 06.09.2021 wurde das Bauvorhaben eingestellt, da kein Bauantrag eingereicht wurde. Das Bauvorhaben durfte jedoch nach Antrag des Bauwerbers mit Schreiben des Landratsamtes vom 20.09.2021 winterfest gemacht werden.
Der Bauantrag wird nun nachgereicht. Da laut § 11 der Ortsgestaltungssatzung Vorgärten auf einer Tiefe von 2m von Gebäuden jeder Art freizuhalten sind, beantragt der Antragsteller eine Abweichung für den Mindestabstand von Gebäuden zur Straßenbegrenzungslinie.

Zu den Abstandsflächen teilt das Landratsamtes folgendes mit: Obwohl das Dach des Carports eine Trapezform aufweist, wird dieses von einer Stütze in der Flucht der bestehenden Garage gehalten. Da Dachüberstände bei der Berechnung von Abstandsflächen außer Betracht bleiben (außer wenn der Dachüberstand noch zusätzlich abgestützt wird), ist die Abstandsfläche ab der Stütze anzusetzen. Zum Nachbargrundstück (Badstraße 5) ist damit der erforderliche Mindestabstand von 3,00m eingehalten. Zur Badstraße hin dürfen die Abstandsflächen bis zur Straßenmitte gelegt werden. 

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Bauantrag in seiner Sitzung am 09.12.2021 behandelt.
Er empfiehlt dem Gemeinderat nach intensiver Diskussion einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Insbesondere die geplante Höhe des Carports mit 3,90m an der Straßenseite führte zu einer längeren Diskussion. In der Beschlussempfehlung soll ein Hinweis zur Überprüfung der Zulässigkeit durch das Landratsamt mit aufgenommen werden.
Dem Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung betreffend §1 Gärten und Zufahrten Nr. 2, nachdem Vorgärten in einer Tiefe von mindestens 2m, gemessen ab der Straßenbegrenzungslinie (vordere Grundstücksgrenze), von Gebäuden jeder Art freizuhalten sind, kann entsprochen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und beschließt, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen wird gebeten, die Höhe des Carports auf Zulässigkeit zu überprüfen.
Die beantragte isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung betreffend §1 Gärten und Zufahrten Nr. 2, nachdem Vorgärten in einer Tiefe von mindestens 2m, gemessen ab der Straßenbegrenzungslinie (vordere Grundstücksgrenze), von Gebäuden jeder Art freizuhalten sind, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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6. Bebauungsplan "Badstraße"; 5. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-20. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Betreiberwohnhauses und von 14 Tiny-Häusern. Die
Vorhaben liegen im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans „Badstraße“ von 1978 und
entsprechen diesem größtenteils. Insbesondere erscheint das Betreiberhaus aus Sicht der
Verwaltung genehmigungsfähig, da es zu dem bestehenden Hauptgebäude (Hotel) eine deutlich
untergeordnete Funktion einnimmt. Zu Nebengebäuden finden sich in dem Bebauungsplan keine
weitergehenden Regelungen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.07.2021 bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Das Bauamt/Landratsamt hat nun festgestellt, dass sich große Teile der geplanten Tiny-Häuser und das Betreiberhaus außerhalb der Baugrenze befinden und das Vorhaben deshalb mit dem bestehenden Bebauungsplan nicht realisiert werden kann. Die Baugrenze wurde leider sowohl vom Planer, als auch von der Verwaltung übersehen, da sie parallel zu einer Höhenlinie verläuft. Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Gugger vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen kann die Änderung der Baugrenze des Bebauungsplans für den von der Planung der Tiny-Häuser und des Betreiberhauses betroffenen Bereich im vereinfachten Verfahren nach §13 durchgeführt werden. Hierzu hat das Ing. Büro ISA einen Vorschlag erarbeitet, der sowohl die Realisierung der Tiny-Häuser und das Betreiberhaus, als auch das geplante Mitarbeiter-Apartmenthaus im Süden (anstelle der Garagen) beinhaltet.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Änderung des Bebauungsplanes „Badstraße“ in seiner Sitzung am 09.12.2021 eingehend behandelt. Die Mitglieder diskutierten intensiv über die beantragte Verschiebung der östlichen Baugrenze und die dadurch notwendige Änderung des Bebauungsplanes, um das bereits erteilte gemeindliche Einvernehmen für den Bau der Tiny-Häuser und das Betreiberhaus realisieren zu können. Die im Bebauungsplan eingezeichnete Baugrenze wurde leider vom Planer und der Verwaltung beim Bauantrag übersehen, da sie unmittelbar an einer Höhenlinie eingezeichnet ist. Ferner soll an der Stelle der bestehenden Garagen im Süden ein Gebäude für dringend benötigte Mitarbeiterwohnungen entstehen. Auch dies wurde vom Gemeinderat in der Vergangenheit begrüßt. Die dafür notwendige leichte Verschiebung der Baugrenze wurde ebenfalls mit eingearbeitet. Ein Ausschussmitglied plädierte für eine komplette Überplanung des Areals und somit des bestehenden Bebauungsplanes und erteilte der gewünschten Änderung eine Absage. Die Mehrheit (4:2) des Ausschusses kann sich aber durchaus eine Verschiebung der Baugrenze vorstellen und empfiehlt dem Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes.  Insbesondere, da sich der Gemeinderat in der Vergangenheit immer dafür aussprach, zuerst um das bestehende Hotelareal zu verdichten, bevor nach Westen erweitert wird. Genau dies wird mit der Änderung erreicht. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Badstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauBG. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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7. Gemeinde Unterammergau; 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Brechanlage"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-20. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat Unterammergau hat am 16.09.2021 beschlossen, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Brechanlage“ im vereinfachten Verfahren öffentlich auszulegen. Gemäß § 13 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 17.12.2021. 
Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden. 
Hinweis
Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c ist nicht anzuwenden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Brechanlage“ zu äußern. Es wird jedoch auf das naheliegende Wasserschutzgebiet hingewiesen, welches nicht beeinträchtigt werden darf. Die Einbeziehung des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen der Maßnahmendurchführung wird dringend empfohlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Widmung nach BayStrWG; Elmauweg, Bergwiesweg und Aschlerwiesweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-18. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 13
Gemeinderat 2021-20. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 8
Gemeinderat 2021-19. Sitzung des Gemeinderates 17.11.2021 vorberatend 8

Sachverhalt

Die bestehenden Feld- und Waldwege Elmauweg, Bergwiesweg und Aschlerwiesweg gelten derzeit als nicht ausgebaut, die Straßenbaulast liegt somit bei den Beteiligten (Grundeigentümer und diejenigen, deren Grundstücke über den öffentlichen Feld- und Waldweg bewirtschaftet werden). Der Weg hat eine Widmungsbeschränkung, wonach nur Fahrzeuge bis 2,5 Tonnen Gesamtgewicht den Weg befahren dürfen. Die Grundeigentümer möchten einen neuen Weg im Anschluss bauen. Es wurde daher gewünscht, die Tonnagebeschränkung der oben genannten Wege aufzuheben.

Gesetzeslage:
Grundsätzlich muss für eine Löschung, oder einer Herabsetzung der Tonnagebeschränkung, eine Widmung durchgeführt werden, d. h. alle Beteiligte müssen der Widmung schriftlich zustimmen.

Das Bayerische Staatsministerium hat eine Verordnung über die Merkmale für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege erlassen.
(1) 1Ein öffentlicher Feld- und Waldweg ist ausgebaut im Sinn des Art. 54 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG, wenn er folgende Merkmale aufweist:
1. eine Entwässerung, die Niederschlagswasser schadlos ableitet, seitlich zufließendes Wasser 
    vom Wegekörper fernhält und Grundwasser, das die Tragfähigkeit des Untergrundes 
    herabmindert, absenkt;
2. eine Tragschicht, die eine Achslast von mindestens 3,0 t so verteilen kann, daß sie vom 
    Untergrund ohne nachteilige Verformung aufgenommen wird;
3. eine Deckschicht, die die Tragschicht vor dem Abrieb durch den Verkehr und vor dem 
    Eindringen von Wasser und Schmutz schützt;
4. eine Fahrbahnbreite von mindestens 2,50 m, für Wege, die Almen erschließen, von mindestens 
    2,00 m.
2Trag- und Deckschicht können zu einer Schicht vereinigt sein, wenn diese den Anforderungen nach den Nummern 2 und 3 entspricht.

(2) Liegen die in Absatz 1 genannten Merkmale nur bei einem Teilstück eines öffentlichen Feld- und Waldwegs vor, so ist nur dieses ausgebaut im Sinn des Art. 54 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG.

Nach Rücksprache beim Bay. Gemeindetag müsste für eine geeignete Entwässerung eines ausgebauten Feld- und Waldweges ein Entwässerungsgraben vorhanden sein.
Es kann somit davon ausgegangen werden, dass diese öffentlichen Feld- und Waldwege als nicht ausgebaut gelten. Außerdem ist für die Einstufung des Weges (ausgebaut oder nicht) die tatsächliche Erfüllung der Kriterien, nicht die Eintragung einer Widmungsbeschränkung maßgeblich. Für Beschädigungen des Wegs haftet auch weiterhin ein Halter, wenn ein Weg auf Grund seiner Beschaffenheit erkennbar für einen solchen Verkehr (z.B. Schwerlastverkehr) nicht geeignet ist; dies gilt auch, wenn keine entsprechenden Verbotszeichen aufgestellt sind

Laut Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages wird mit der Aufhebung der Tonnagebeschränkung der Gemeingebrauch nicht erweitert, wenn sich der öffentliche Feld- und Waldweg (öFW) in einem baulichen Zustand befindet, der das Befahren mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen objektiv erlaubt. Somit kann die Beschränkung wegfallen.
Ein Gemeinderatsbeschluss ist erforderlich, ebenso eine Information der Beteiligten, die ja auch die Aufhebung der Beschränkung beantragt haben. Eine förmliche Zustimmung ist nach Meinung des Bayer. Gemeindetages in diesem Fall nicht erforderlich. 
Soweit für die Verkehrsteilnehmer bei objektiver Betrachtung aus dem Wegezustand nicht ersichtlich ist, mit welchen Fahrzeugen (Breite, Gewicht) das Befahren möglich ist, wird man gegebenenfalls eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung treffen müssen, mit Blick auf den Straßenzustand und/oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (vgl. § 45 StVO). Eine fehlende Beschilderung bedeutet regelmäßig nicht, dass mit Fahrzeugen jedweder Größe und Tonnage gefahren werden darf. Für welche Art Verkehr ein Weg gewidmet ist, beantwortet sich u.a. nach seinem Aussehen, nach den äußerlich erkennbaren Merkmalen eines Wegs unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsauffassung. Schwerlastverkehr wäre Sondernutzung und bedarf der Gestattung. Die Benutzung eines öffentlichen Feld- und Waldweges z.B. durch ein gewerbliches Kiesabbauunternehmen im Umfang von 20 Fahrten/Tag an jährlich 225 Arbeitstagen mit bis zu 40 t schweren Fahrzeugen ist jedenfalls Sondernutzung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Umwidmung der bestehenden Feld- und Waldwege Elmauweg, Bergwiesweg und Aschlerwiesweg zu einem nicht ausgebauten Feld- und Waldweg ohne Tonnagebeschränkung zu. Die Beteiligten als Träger der Straßenbaulast sind vor dem Vollzug der Umwidmung schriftlich zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Telefonica; Standortanzeige zum Neubau einer Sende- und Empfangsanlage für mobiles Breitband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-20. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö informativ 9

Sachverhalt

Telefonica Deutschland hat die Gemeinde informiert, dass sie auf Flurstück-Nr. 825/99 die Errichtung einer 40m hohen Sende- und Empfangsanlage für mobile Telefon- und Breibanddienste in den Mobilfunkstandarts GSM, LTE und 5G plant. Die Frequenzen können von aktuell 700 MHz bis 3600 MHz reichen.
Die Information stellt ausdrücklich keinen bescheidungsbedürftigen Antrag dar. Soweit für die Errichtung der Anlage öffentlich-rechtliche Genehmigungen erforderlich sind, werden diese beantragt.

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.01.2020 einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde Bad Kohlgrub einem ungeprüften und ungehinderten Ausbau des geplanten Mobilfunkstandards 5G kritisch gegenübersteht, da die Auswirkung auf die Gesundheit von Mensch und Tier und die Auswirkungen auf die Umwelt noch nicht ausreichend erforscht sind. Die Gemeinde hat sich daher verpflichtet, jedes Ansinnen von Telekommunikationsunternehmen, das auf einen Ausbau des 5G-Netzes bzw. auch auf die Unterstützung für die Suche von künftigen Antennenstandorten abzielt, in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates zu beraten, sofern nicht zwingende Gründe entgegenstehen.

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-20. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö informativ 10

Sachverhalt

Es erfolgten keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt.

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11. Worte des Ersten Bürgermeisters zum Jahresende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-20. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 11

Sachverhalt

Nach wie vor hält uns die Corona-Pandemie in Atem und schränkt unsere Freiheit und unsere Gestaltungsmöglichkeiten ein. So konnten die Feierlichkeiten unseres Jubiläums „150 Jahre Heilbad Bad Kohlgrub“ nicht wie beabsichtigt durchgeführt werden. Neben dem extra für dieses Jubiläum geschriebene Theaterstück „Baaz und schwarze Daune“ fiel auch der historische Festzug den Beschränkungen aufgrund der Pandemie zum Opfer. Lediglich der 75. Bayerische Heilbädertag und - mit Verspätung - die Ausstellung konnten durchgeführt werden. Es ist aber geplant, den Festzug und das Theaterstück in 2022 nachzuholen. Die Proben dazu laufen bereits. Trotzdem erfreuten und erfreuen sich unsere eigens dafür kreierten Präsente, wie die Bilderchronik, die Schokolade und das Jubiläumsbier großer Beliebtheit bei Einheimischen und Gästen. Auch die Gäste kamen - wenn sie denn durften - wieder in großer Zahl nach Bad Kohlgrub zur Kur, oder um Urlaub zu machen und sich zu erholen. So waren in der Zeit von Mai bis Oktober 105.398 Übernachtungen zu verzeichnen, ein Plus von 1,73% gegenüber dem Vorjahr. Die Verweildauer stieg gegenüber dem Vorjahr noch einmal an auf 5,24 Tage im Durchschnitt. Zur Information: vor ein paar Jahren hatten wir noch eine Verweildauer von unter 4 Tagen. Dies ist dem großartigen Engagement der Vermieter und Hotels geschuldet, die unter großer Anstrengung neues Gästeklientel erschlossen haben, die länger in Bad Kohlgrub verweilen. Vielen herzlichen Dank dafür!

Besonders bedanken möchte ich mich aber auch bei Euch - den Damen und Herren des Gemeinderates für die gute, zielorientierte und sachliche Zusammenarbeit. Eine Vielzahl von Aufgaben und Projekten konnten wir gemeinsam - und nur gemeinsam - mit teilweise großen und manchmal kleinen Schritten voranbringen und lösen. 

Einen speziellen Dank darf ich an meinem Stellvertreter Hans-Peter Lory für sein Engagement und die stets vertrauensvolle Unterstützung und Hilfe richten. Es ist nicht nur, dass der Betrieb in meiner Abwesenheit gewährleistet ist, sondern - die gute und stets loyale Zusammenarbeit erfolgt über das ganze Jahr hinweg. Sei es bei den wöchentlichen Gesprächen, bei verschiedenen Terminen oder im persönlichen Engagement für unsere Einrichtungen, Vereine und den gesamten Ort.

Es war - und ist nach wie vor - sehr wichtig, in den schwierigen Monaten alle Funktionen in der Gemeinde aufrecht zu erhalten - insbesondere für die Ortsentwicklung im Gesamten. Dies ist auch ein Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger, an die Tourismusbranche, den Gewerbetreibenden, Einzelhändlern und dem Handwerk, dass wir gemeinsam auch solche Zeiten durchstehen können. Gerade die Bewältigung dieser Herausforderungen ist es, die für das WIR-Gefühl im Dorf enorm wichtig sind und uns zuversichtlich in die Zukunft schauen lassen.

So fanden im Jahr 2021 trotz Corona-Beschränkungen insgesamt 20 Gemeinderatssitzungen (Vorjahr: 19) und 22 Ausschusssitzungen ( im Vorjahr 24) statt.

Der Gemeinderat (und somit auch der Bauausschuss) hatte im Jahr 2020 über 35 Bauvorhaben (3/Monat) zu beraten und zu entscheiden.

Veränderungen der Einwohnerzahl
Aktuell: 2.896 Einwohner                        (Vorjahr: 2.919)
Es gab
33 Geburten                                                 (Vorjahr: 33)
20 Sterbefälle                                                     (Vorjahr: 29)
68 Eheschließungen (incl. U´gau/Ettal)               (Vorjahr: 70)

Einige Großprojekte, die uns teilweise bereits seit längerem beschäftigen, konnten begonnen bzw. (fast) abgeschlossen werden. 

Als Beispiele seien hier genannt
  • Die Planung eines Gewerbegebietes
  • Die Sanierung der Schulsportanlagen
  • die Erschließung des Einheimischenmodells am Kienzerleweg

Danksagen möchte ich ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde - ob in der Verwaltung, im Bauhof, im Wertstoffhof, der Schule oder in der Bücherei, die trotz Krankheitsfälle, Corona oder Weggang des Geschäftsleiters immer versucht haben, alles zu kompensieren und zu erledigen, obwohl das nie ganz gelingen kann.

Ebenfalls herzlich bedanken darf ich mich bei den Beschäftigten der Ammergauer Alpen GmbH mitsamt Naturpark und beim Personal der Hörnle-Schwebebahn für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen. 

Ein Dankeschön dem Schulleiter Edi Mentler mit allen Lehrerinnen und Lehrern, sowie der Mittagsbetreuung, der Ganztagesschule und unserem Hausmeister Michael Klein.

Ein Dank auch den Kindergartenleiterin Lana Kruppka von der Kindertagesstätte St.Martin, sowie Dorle Greinwald vom Waldkindergarten, mit allen Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen.

Des Weiteren bedanke ich mich sehr herzlich bei Herrn Pfarrer Rudolf Scherer, dem Pfarrgemeinderat und der Kirchenverwaltung, sowie den Vertretern der evangelischen Pfarrgemeinde für die stets gute Zusammenarbeit.

Ich bedanke mich bei allen Vereinen und Gemeinschaften - insbesondere für die für unsere Gemeinde so wichtige Jugendbetreuung. Ein herzliches Vergelt’s Gott all denen in den Vereinen, die ihre Freizeit für die Arbeit am Kur- und Tourismusgeschehen unseres Ortes einbringen oder einbringen wollten und heuer wegen Corona nicht konnten oder durften. 

Ein besonderer Dank an die Mitglieder der Feuerwehr und der Bergwacht für den immerwährenden selbstlosen Einsatz Tag für Tag.

Ich darf noch kurz einen Ausblick auf das Jahr 2022 werfen und was den Gemeinderat im neuen Jahr beschäftigen wird:

  • Fertigstellung Generalsanierung der Schulsportanlagen `Am Erle`
  • Neubau der Wasserhochbehälter Sonnen und Hörnle
  • Kanal- und Wasserleitungssanierungen
  • Kläranlage
  • Errichtung Löschwasserbehälter Vorderkehr
  • Bebauungsplanverfahren und Erschließung Gewerbegebiet
  • Teilsanierung der Friedhofsmauer im Ortsfriedhof
  • Ortsentwicklung mit Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK), incl. verkehrsberuhigter Ausbau/Umbau der Ortsdurchgangsstraße
  • Sanierung der Hörnle-Schwebebahn
  • Grund- und Mittelschule
+ Einbau dezentrale Lüftungsanlage
+ Errichtung PV-Anlage
+ Breitbandausbau mittels Glasfaserausbau
  • Rezertifizierung (Moor-) Heilbad
  • Vorplanungen Haus des Gastes/Rathaus

Wir stehen wieder vor großen Herausforderungen und vielen Aufgaben. Diese werden nicht alle auf einmal umgesetzt werden können. Es ist jedoch wichtig dabei, die Ziele im Gesamten im Auge zu haben und zum Wohle von Bad Kohlgrub weiter zu verfolgen.

Ich wünsche Euch, liebe Damen und Herren des Gemeinderates mit Euren Familien, sowie allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern noch eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest mit vielen ruhigen Stunden im Kreis der Familie um Kraft schöpfen zu können, für die anstehenden Aufgaben und Entscheidungen sowie ein vor allem gesundes und erfolgreiches Jahr 2022 mit Zufriedenheit und Gottes Segen. 

Ich danke für Eure Aufmerksamkeit und bleibt´s g´sund.




Zweiter BGM Lory bedankt sich ebenfalls beim Gemeinderat und vor allem bei BGM Degele für die gute Zusammenarbeit im ablaufenden Jahr. Er wünscht und freut sich darauf, dass es weiterhin so läuft und viele Projekte erfolgreich weitergebracht werden.

Datenstand vom 21.01.2022 10:39 Uhr