Datum: 19.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 23:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Bausachen
3.1 Masterplan Seinz Wisdom Resort
3.2 Bauantrag; Hauptstr. 9, nachträgliche Genehmigung zum Mehrfamilienhaus
3.3 Bauantrag; St.-Rochus-Str. 17; Neubau einer Garage als Ersatzbau für einen bestehenden Carport
3.4 Bauantrag; Tektur, Erweiterung und Umbau des Stalltraktes eines bestehenden landwirtschaftl. Betriebsgebäudes
3.5 Bauantrag; Ludwigstr. 9; Neubau Quergiebel
3.6 Vorbescheidsantrag; Prentstr. 30; Anbau einer Flachdachgarage, Neubau einer Traktorgarage mit Lager sowie einer Wohneinheit
3.7 isolierte Befreiung; Harrerstr. 7; Mindestgröße für Baugrundstücke
3.8 Novelle der BayBO; Erlass einer Satzung nach Art. 81 BayBO (Abstandsflächen)
4 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-02. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 13 vom 08.12.2020 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-02. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informiert die Anwesenden darüber, dass in Bezug auf die Feierlichkeiten zum Juliäum „150 Jahre Heilbad“ aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie der historische Festzug und das Theaterstück abgesagt und bis auf weiteres verschoben werden. Im Radio kam darüber hinaus ein Bericht, wonach im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) ambulante Vorsorgekuren in anerkannten Heilbädern wieder Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen werden sollen. Dies ist jedoch derzeit nur ein Gesetzesentwurf. Abschließend berichtet der Erste Bürgermeister, dass die Gemeinde einen Zuschuss des Landratsamts i.H.v. 1000,-€ für die Sanierungs- und Reparaturarbeiten (Erneuerung der Schirm- und Deckbretter, reparatur der Treppenstufen) am Jager-Anwesen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf ca. 10.000,-€.

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3. Bausachen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-02. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 3
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3.1. Masterplan Seinz Wisdom Resort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-02. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Der Eigentümer des bestehenden Hotels Seinz Wisdom Resort beabsichtigt in den kommenden Jahren eine Erweiterung des bestehenden Beherbergungsbetriebs. Hierzu wird ein Masterplan mit entsprechendem Konzept als Vorstufe für einen notwendigen Bebauungsplan vorgestellt.

Der Masterplan mit Konzept wurde am 04.12.2020 dem Bau- und Umweltausschuss von Herrn Jochum vom Planungsbüro ISA und dem Eigentümer vorgestellt. Mehrheitlich empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss, das vorgestellte Konzept, wie im Entwurf dargestellt, weiter zu verfolgen.

Dieser Masterplan mit Konzept wird nun dem Gemeinderat von den Herrn Jochum und Naßhan vom Planungsbüro ISA zur weiteren Diskussion vorgestellt.

Beschluss

Dem Bauwilligen wird das Wort erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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3.2. Bauantrag; Hauptstr. 9, nachträgliche Genehmigung zum Mehrfamilienhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-02. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Die Antragstellerin beantragt eine nachträgliche Genehmigung zum Umbau des bestehenden Gebäudes zu einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen.

Das Vorhaben wurde bereits umgesetzt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bemisst sich nach § 34 BauGB (Innenbereich). Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten, da die Außenhülle des Gebäudes unberührt bleibt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 15.01.2021 beraten und empfiehlt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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3.3. Bauantrag; St.-Rochus-Str. 17; Neubau einer Garage als Ersatzbau für einen bestehenden Carport

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-02. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Der Antragsteller plant die Errichtung einer Garage als Ersatzbau für einen bestehenden Carport.  Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstiges Vorhaben). Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung werden vorliegend erfüllt. Die Abstandsflächen liegen vorliegend teilweise auf dem Nachbargrundstück. Dieses ist jedoch unbebaut und wird als Grünland benutzt. Eine Übernahme der Abstandsflächen ist im Baugenehmigungsverfahren durch die Baugenehmigungsbehörde zu prüfen und ist daher nicht Gegenstand des gemeindlichen Einvernehmens.

Der Bau- und Umweltausschuss hat das Vorhaben in seiner Sitzung am 15.01.2021 diskutiert und empfiehlt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.4. Bauantrag; Tektur, Erweiterung und Umbau des Stalltraktes eines bestehenden landwirtschaftl. Betriebsgebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-02. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Der Antragsteller hat einen Tekturantrag zur Erweiterung bzw. zum Umbau des Stalltrakts eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes eingereicht. Das Vorhaben befindet sich als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bemisst sich nach § 35 Abs. 1 BauGB, die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.

Das Vorhaben wurde bereits realisiert, der Tekturantrag wurde nachträglich gestellt.

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3.5. Bauantrag; Ludwigstr. 9; Neubau Quergiebel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-02. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 3.5

Sachverhalt

Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Quergiebels mit Balkon an dem bestehenden Anwesen Ludwigstr. 9. Das Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sind insbesondere im Hinblick auf § 5 Abs. 4 OGS genauestens und auch im Übrigen erfüllt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 15.01.2021 eingehend beraten und empfiehlt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und  beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.6. Vorbescheidsantrag; Prentstr. 30; Anbau einer Flachdachgarage, Neubau einer Traktorgarage mit Lager sowie einer Wohneinheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-02. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 3.6

Sachverhalt

Der Antragsteller hat einen Vorbescheidsantrag für den Anbau einer Flachdachgarage und den Neubau einer Traktorgarage mit Lager sowie einer Wohneinheit gestellt. Das Baugrundstück wurde mittels einer Satzung in den Innenbereich einbezogen, wodurch sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB richtet. Die dort festgesetzte Baugrenze wird jedoch teilweise deutlich überschritten.

Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15.01.2021 intensiv mit dem Antrag beschäftigt. Zu den Fragen im Vorbescheidsantrag nimmt der Bau- und Umweltausschuss wie folgt Stellung:
  1. Nein, die geplante Grundfläche ist nicht zulässig, da die max. zulässige GRZ von 0,3 überschritten wird
  2. Nein, die geplante Traufhöhe ist nicht zulässig, da sie als zu hoch angesehen wird
  3. Ja, die geplante Dachneigung ist zulässig
  4. Ja, die geplante Nutzung ist zulässig
  5. Nein, die geplante Überschreitung der Baugrenze ist nicht zulässig
  6. Ja, die geplante Abweichung von den Abstandsflächen ist zulässig, da sie übernommen wird
  7. Nein, siehe Stellungnahmen zu den Fragen Nr. 1., 2. und 5

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt, dem Vorbescheidsantrag das gemeindliche Einvernehmen nicht  zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Eine Bebauung des Grundstücks soll nur innerhalb der Festsetzungen der Einbeziehungssatzung realisiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.7. isolierte Befreiung; Harrerstr. 7; Mindestgröße für Baugrundstücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-02. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 3.7

Sachverhalt

Die Antragstellerin beantragt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „An der Fallerstraße“, nach dem die Mindestgröße für Baugrundstücke 1000 m² betragen muss.
Hintergrund ist eine geplante Realteilung des bestehenden Anwesens Harrerstr. 7. Durch diese würden zwei Grundstücke entstehen, die beide deutlich kleiner als 1000 m² wären.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint eine Realteilung schon im Hinblick auf den Grundriss des Gebäudes problematisch. Diese Angelegenheit ist jedoch rein privatrechtlicher Natur.

Eine Teilung in zwei Grundstück hätte insbesondere auch städtebauliche Auswirkungen auf eine spätere mögliche Bebauung der Grundstücke, da bei einem möglichen Abriss des Bestandsgebäudes dann zwei deutlich kleinere Gebäude realisiert werden könnten. Dies würde den Charakter des Wohngebiets nachhaltig verändern und könnte auch einen Präzedenzfall schaffen.

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, die beantragte Befreiung nicht zu erteilen und den Bebauungsplan nicht zu ändern.

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 15.01.2021 eingehend diskutiert und empfiehlt, den Bebauungsplan „An der Fallerstraße“ nicht zu ändern, da die Siedlungsstruktur beibehalten werden soll. Die beantragte isolierte Befreiung soll nicht erteilt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, den Bebauungsplan „An der Fallerstraße“ bis auf weiteres nicht zu ändern. Die beantragte isolierte Befreiung wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.8. Novelle der BayBO; Erlass einer Satzung nach Art. 81 BayBO (Abstandsflächen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-02. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 3.8

Sachverhalt

Zum 01.02.2021 wird eine Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft treten. Diese sieht neben einigen weiteren Änderungen, wie z.B. eine Ausweitung der Verfahrensfreiheit auf Ladestationen für E-Autos oder einer Genehmigungsfiktion im Baugenehmigungsverfahren unter anderem Änderungen im Abstandsflächenrecht vor. Grundlegende Änderung ist hier die Verkürzung der Tiefe der Wandhöhe von der vollen Wandhöhe (1 H) auf 0,4 der Wandhöhe (0,4 H). Die Mindesttiefe der Abstandsflächen bleibt dabei bei 3 m. Durch diese Änderung soll unter anderem eine Nachverdichtung ermöglicht werden, da durch die Verringerung der Abstandsflächen mehr Grundstücksflächen überbaut werden können. Bisher konnten die Abstandsflächen bei zwei gegenüberliegenden Gebäudeseiten unter 16m Länge die Tiefe der Abstandsflächen auf 0,5 H verringert werden können, nach dem neuen Recht beträgt die Tiefe der Abstandsflächen auf allen Gebäudeseiten 0,4 H, das sog. „16m-Privileg“ entfällt.

Den Gemeinden wird die Möglichkeit geboten, über eine Satzung zu bestimmen, dass in bestimmten Bereichen des Ortsgebietes weiterhin das „alte“ Abstandsflächenrecht gelten soll.

Sofern hierbei jedoch vorrangig städtebauliche Ziele verfolgt werden, sollten nach einer Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags die Abstandsflächen im Rahmen von Bebauungsplänen geregelt werden. Eine derartige Satzung kann nur mit der Vermeidung einer Gefährdung der Wohnqualität oder mit der Sicherstellung einer ausreichenden Belichtung und Belüftung begründet werden.

Insbesondere der „alte“ Ortskern der Gemeinde im Bereich der St.-Martin-Str., St.-Rochus-Str.  und des Trillerwegs und der Hauptstraße (z.B. Rathaus, Lampl) sind bereits teilweise deutlich enger, als es nach dem neuen Abstandsflächenrecht erlaubt wäre, bebaut. Zudem wurden in den meisten Bebauungsplänen der Gemeinde Baulinien und Baugrenzen sowie Höchstmaße der Wandhöhen festgesetzt. In diesen Gebieten gilt zwar ebenso das neue Abstandsflächenrecht, jedoch wurden durch die bestehenden bauplanerischen Mittel bereits Regelungen getroffen, um eine ausreichende Wohnqualität, Belichtung und Belüftung der Bebauung sicherzustellen.

Darüber hinaus weist der Bayerische Gemeindetag darauf hin, dass eine entsprechende Satzung sorgfältig zu begründen ist und nicht pauschal für das gesamte Ortsgebiet erlassen werden kann. Daher wären vor Satzungserlass eingehende Untersuchungen notwendig, um zu differenzieren, in welchen Ortsteilen die Satzung gelten sollte. Eine derartige Satzung kann nur mit der Vermeidung einer Gefährdung der Wohnqualität oder mit der Sicherstellung einer ausreichenden Belichtung und Belüftung begründet werden.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache am 15.01.2021 behandelt. Nach intensiver Diskussion über Vor- und Nachteile bzw. Konsequenzen der Novelle der BayBO empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss einstimmig, derzeit keine Satzung zu erlassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses zu folgen und derzeit keine Satzung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-02. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 4
Datenstand vom 12.02.2021 09:33 Uhr