Datum: 18.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 23:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen des Bürgermeisters
2 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
3 Fallerstraße 4 und 4a; Antrag auf Teil-Nutzungsänderung
4 Prentstraße 5; Nutzungsänderung
5 Rochusfeld 156, Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken und Sanierung
6 Hauptstraße 17; Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz - Fenstererneuerung
7 Vogelherdstraße 3; Antrag auf Befreiung von § 6 Nr. 3 Satz 1 der Ortsgestaltungssatzung; Errichtung einer aufgeständerten Solaranlage
8 Gemeinde Bad Bayersoien, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezognen Bebauungsplan "Betreutes Wohnen" mit Teiländerung "Kurpark A"; Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
9 Kurparkgebäude; Antrag der Schützengesellschaft
10 Bergwacht Bad Kohlgrub; Antrag auf Zuschuss
11 Bergwacht Bad Kohlgrub; Bezuschussung der Corona-Teststation
12 Freiwillige Feuerwehr Bad Kohlgrub; Antrag auf Übernahme LF8
13 Kindertagesstätte St. Martin; Genehmigung Wirtschaftsplan Caritas 2022
14 Grund- und Mittelschule Bad Kohlgrub; Einbau von Lüftungsgeräten - Maßnahmenbeschluss
15 Baumentfernungen im Ortsbereich
16 Bestellung von Herrn Hollrieder zum Verbandsrat des Zweckverbandes Kommunale Verkehrssicherheit Oberland
17 Sonstiges

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1. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2021-20 vom 14.12.2021 wird unter Berücksichtigung der vorgebrachten Änderung gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Fallerstraße 4 und 4a; Antrag auf Teil-Nutzungsänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf Fl.Nr. 1720/2 eine Teil-Nutzungsänderung des bestehenden Hotels an der Fallerstrasse 4 und 4a. Von den insgesamt 44 derzeit vorhandenen Fremdenzimmer soll das 1950 erbaute Haupthaus in eine Betreiberwohnung und 4 Mitarbeiterwohnungen umgebaut werden. Der 1970 erfolgte Anbau soll mit den vorhandenen 12 Fremdenzimmer erhalten und weitergeführt werden. Im 1999 erfolgten Anbau (Fallerstrasse 4a) sollen die derzeit vorhandenen 23 Fremdenzimmer in 5 Wohnungen, 5 Apartments und/oder 2 bis 3 Büros umgewandelt werden, da das Objekt in der derzeitigen Konstellation laut Antragsteller so nicht mehr weiter betrieben werden kann.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.08.2021 eine Veränderungssperre für den „Hotelbetrieb Fallerstrasse“ erlassen, um die zukünftige Entwicklung des Areals als Hotelbetrieb zu sichern und positiv begleiten zu können.

Der Antragsteller hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 09.12.2021 seine Beweggründe persönlich erläutert.
Nachdem der Antragsteller seine Beweggründe für die Teil-Nutzungsänderung erläutert hat, stellen die Ausschussmitglieder verschiedene Fragen warum genau der 1999 errichtete Anbau in Wohnungen und/oder Büros umgenutzt werden soll. Der Antragsteller erläuterte, dass dieser Gebäudeteil sehr gut dafür geeignet wäre, da dieses bereits über einen eigenen Eingang und den Zugang für die Tiefgarage verfügt. Außerdem wurde bereits während der Bauphase die Zimmer so gestaltet, dass sie problemlos in Wohnungen umgenutzt werden können. Die Verbindung zu den anderen Gebäudeteilen erfolgt nur über einen Verbindungsgang, der problemlos verschlossen werden kann.
Der Hauptgrund für die gewünschte Nutzungsänderung liegt aber im vorherrschenden Personalmangel. Das Hotel wird derzeit von nur vier Personen bewirtschaftet. Dabei ist das house-keeping bereits an eine Servicegesellschaft ausgelagert, die jedoch auch Personalprobleme hat.

Nachdem alle Fragen beantwortet waren und der Antragsteller die Sitzung verlassen hat, wurde intensiv über den Antrag diskutiert. Ein Teil der Mitglieder könnte sich aufgrund des Personalmangels mit einer Teil-Nutzungsänderung anfreunden, die andere Hälfte möchte keinen Präzedenzfall schaffen, da erst vergangenes Jahr dem Eigentümer des Kurhotel Waldruh die Nutzungsänderung in Wohnungen verwehrt wurde, da der Gemeinde sonst viele touristisch genutzte Betten verloren gingen. 
Nachdem sich keine Mehrheit für eine Empfehlung an den Gemeinderat fand, soll zuerst mit Andrea Fend und dem Geschäftsführer der Ammergauer Alpen Kontakt aufgenommen werden um in Erfahrung zu bringen, wie viele Bedienstete für einen reibungslosen Ablauf eines Hotel Garni benötigt werden.

Antwort von Frank Peters, siehe Anhang.

Falls sich der Gemeinderat entscheiden sollte, die Teilnutzungsänderung nicht zuzulassen, ist innerhalb der nächsten beiden Jahre zwingend ein Bebauungsplan (Sondergebiet Fremdenbeherbergung) aufzustellen. Die Kosten hierfür (mindestens 10.000 Euro) trägt die Gemeinde. 

Beschluss 1

Auf Antrag wird dem Bauherren das Wort erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Teil-Nutzungsänderung beim Anwesen Fallerstraße 4 und 4a zu. Die mit Beschluss vom 10.08.2021 erlassene Veränderungssperre wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

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4. Prentstraße 5; Nutzungsänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö 4
Gemeinderat 2022-04. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die neuen Eigentümer der Prentstraße 5 möchten das ehemalige Gasthaus Heimgarten teilweise anderweitig nutzen. Sie möchten die Planvorstellung in der Bauausschusssitzung vorstellen, um in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung einen Beschluss über die bestehende Veränderungs-sperre zu ermöglichen.
Vorab möchten sie mitteilen, dass sie den Wunsch eines Raumes mit gastronomischer Bewirtung umzusetzen mit geplant haben. Die Gasträume im Plan sollen es ermöglichen Treffen des Gemeinderats, von örtlichen Vereinen, evtl. der Volkshochschule oder ähnlichem anzubieten.
Aufgrund der Erfahrung aus dem Dachauer-Käseladen, welcher mit Mittagstisch tätig war, können sie sich regionale Schmankerl vorstellen, welche zu diesen Veranstaltungen angeboten werden.

Im Hinterhof sind Duplex-Parker zur Garage geplant.


Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt und in einer späteren Sitzung behandelt.

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5. Rochusfeld 156, Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken und Sanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken, einen Anbau von Loggien und die Erweiterung des Daches über die Loggien hinweg. Außerdem soll das Bestandsgebäude saniert und entkernt werden.
Die Außenmauern des bisherigen Gebäudes bleiben bestehen.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 35 BauGB.

Das Vorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Ortsgestaltungssatzung, hält die Vorgaben aber ein.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt nach Beratung in seiner Sitzung vom 13.01.2022 dem Gemeinderat mehrheitlich, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub erteilt auf Empfehlung des Bauausschusses das gemeindliche Einvernehmen zum Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken und Sanierung im Anwesen Rochusfeld 156.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Hauptstraße 17; Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz - Fenstererneuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Eigentümer der Gaststätte „Schwarzer Adler“ im Anwesens Hauptstr. 17 plant den Austausch von vier Fenstern im 1. DG. Da es sich bei dem Bestandsgebäude in Teilen um ein Baudenkmal handelt ist eine Erlaubnis nach Art. 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) erforderlich. Für die Erteilung der Erlaubnis ist die untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zuständig, die Gemeinde wird analog zu Baugenehmigungsverfahren beteiligt.

Für den Fensteraustausch wurde nun mit Schreiben vom 28.12.2021 ein entsprechender Antrag vorgelegt.

Aus Sicht der Verwaltung stehen keine öffentlichen Belange entgegen.

Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 14.07.2020 das gemeindliche Einvernehmen zum Fensteraustausch in einem anderen Teil des Gebäudes zugestimmt.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt nach Beratung in seiner Sitzung vom 13.01.2022 dem Gemeinderat mehrheitlich, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt auf Empfehlung des Bauausschusses das gemeindliche Einvernehmen für den Austausch von vier Fenstern im 1. Dachgeschoss des Anwesens Hauptstr. 17.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Vogelherdstraße 3; Antrag auf Befreiung von § 6 Nr. 3 Satz 1 der Ortsgestaltungssatzung; Errichtung einer aufgeständerten Solaranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Eigentümer des Anwesens Vogelherdstraße 3 plant den Einbau einer Pelletsheizung mit zusätzlicher Thermosolaranlage. Um die Effektivität der Anlage zu steigern, sollen die Solarpaneele auf dem nach Südwest ausgerichteten Dach des Hauptgebäudes (24°) aufgeständert werden. Das Vorhaben widerspricht mit der Aufständerung § 6 Nr. 3 Satz 1 der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Bad Kohlgrub. Demnach müssen Solar- und Photovoltaikanlagen der Dachneigung angepasst sein.

Mit Mail vom 04.01.2022 beantragt der Eigentümer die Befreiung von der Festsetzung der Satzung und weist darauf hin, dass auf Gebäuden im Kirchfeld, in in der Breitenau und im Lindachtal bereits solche Anlagen errichtet wurden.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt nach Beratung in seiner Sitzung vom 13.01.2022 dem Gemeinderat mehrheitlich, dem Antrag auf Befreiung von § 6 Nr. 3 Satz 1 der Ortsgestaltungssatzung zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschießt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem Antrag auf Befreiung von § 6 Nr. 3 Satz 1 der Ortsgestaltungssatzung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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8. Gemeinde Bad Bayersoien, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezognen Bebauungsplan "Betreutes Wohnen" mit Teiländerung "Kurpark A"; Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Bayersoien hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Betreutes Wohnen“ einschließlich der Teiländerung des Bebauungsplans „Kurgebiet A“ beschlossen. Im Parallelverfahren wird die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Die Gemeinde Bad Bayersoien möchte mit der Entwicklung am Kurpark ein offenes Betreuungs- und ein Wohnungsangebot speziell für Senioren schaffen. Die Bebauungsplanaufstellung bzw. die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im zweistufigen Normalverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Das Plangebiet mit einer Größe von 4.900 m² liegt am nordöstlichen Rand von Bad Bayersoien in dem Teil des Orts, in dem die Kuranlagen untergebracht sind. 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 28.01.2022. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Bayersoien zu äußern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betreutes Wohnen“ mit Teiländerung des Bebauungsplanes „Kurpark A“ zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Kurparkgebäude; Antrag der Schützengesellschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-18. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 beschließend 5
Gemeinderat 2021-20. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 beschließend 2
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Schützengesellschaft Bad Kohlgrub beantragt mit Schreiben vom 05.08.2021 die Nutzung des rechten Raumes im Erdgeschoss des Kurparkgebäudes (ehem. Postfiliale). Diese würden dringend als Umkleide- und Lagerraum benötigt (siehe Antrag).

Die Verwaltung weist darauf hin, dass sowohl die Tourist-Info, als auch das Einwohnermeldeamt, Standesamt und Ordnungsamt während der Bauzeit alternative Räumlichkeiten während der Sanierung vom Haus des Gastes benötigen. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung keine Vergabe an die Schützengesellschaft.

Am 13.12.2021 wurde von GRM Niklas noch ein Alternativvorschlag zum TOP eingebracht. Dieser würde neben verschiedenen Baumaßnahmen allerdings ein Brandschutzgutachten notwendig machen.

Beschluss

Der Antrag der Schützengesellschaft Bad Kohlgrub gegr. 1889 e.V. zur zusätzlichen Anmietung der Räumlichkeiten der ehemaligen Postfiliale im Kurparkgebäude wird befürwortet. Die Mietdauer beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sollte dies nicht von der Gemeinde binnen Jahresfrist gekündigt werden. Auf den Bedarf der Gemeinde Bad Kohlgrub im Rahmen der Sanierung des Haus des Gastes wird explizit hingewiesen. Ein Wanddurchbruch ist aus Brandschutzgründen nicht zulässig; auf die Vereinsförderrichtlinie und der Betriebskostenregelung für das gesamte Objekt wird hingewiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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10. Bergwacht Bad Kohlgrub; Antrag auf Zuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Bergwacht nutzt das Angebot der Gemeinde, am örtlichen Bauhof die Einsatzfahrzeuge zu betanken. Hierfür wird jährlich nach Verbrauch eine entsprechende Tankabrechnung erstellt.
Mit Email vom 14.12.2021, ergänzt durch die Email vom 23.12.2021, stellt die Bergwacht Bad Kohlgrub einen Antrag auf dauerhafte Übernahme der Tankkosten. Beispielhaft ist der Tankverbrauch aus dem Jahr 2021 mit 506 Litern sowie die entsprechenden Anträge anbei.
 
Die durchschnittlichen Gesamtkosten vor der Pandemie betrugen 750,00 Euro im Jahr.

Aufgrund der besonderen Umstände der Pandemie und der veränderten Einnahmensituation der Bergwacht kann eine Übernahme der Tankabrechnung im Wege eines Zuschusses von Seiten der Verwaltung befürwortet werden. Eine dauerhafte Übernahme wird hingegen nicht empfohlen und sollte entsprechend erneut beantragt werden. Dies hat nichts mit der Arbeit oder Engagement der Bergwacht zu tun, sondern hängt vielmehr mit der eigenen Leistungsfähigkeit zusammen, wenn hoffentlich wieder Veranstaltungen (Bergwachtball) durchgeführt werden dürfen.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub nimmt den Antrag der Bergwacht zur Kenntnis und übernimmt die Tankkosten im Wege eines Zuschusses für das Jahr 2021 und die Folgejahre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Bergwacht Bad Kohlgrub; Bezuschussung der Corona-Teststation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Bergwacht Bad Kohlgrub hat mit der Einrichtung und dem Betrieb der Teststation einen wichtigen Beitrag geleistet, um in der Pandemie das öffentliche Leben aufrecht zu erhalten. Die überwiegenden Kosten wurden von überörtlichen Trägern übernommen. Die beiliegenden Kosten sind derzeit nicht gedeckt und müssten von der Bergwacht getragen werden. Aufgrund des ehrenamtlichen Engagements empfiehlt die Verwaltung diese Kosten in Höhe von 829,34 Euro einmalig als Zuschuss zu übernehmen.

Weiter ist grundsätzlich für die Nutzung der kommunalen Einrichtungen, hier der Vortragssaal, eine Mietgebühr zu begleichen. Hier empfiehlt die Verwaltung ebenfalls die vollständige Übernahme der Miete.

Beschluss

Die Gemeinde bezuschusst die Bergwacht Bad Kohlgrub mit den ungedeckten Kosten für die Corona-Teststation Bad Kohlgrub in Höhe von 829,34 Euro und übernimmt die Mietkosten für den Räumlichkeiten der Teststation.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Freiwillige Feuerwehr Bad Kohlgrub; Antrag auf Übernahme LF8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 2022-01. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 11.01.2022 vorberatend 1
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Mit beiliegendem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kohlgrub bitten diese, das LF8, dass voraussichtlich in diesem Jahr außer Dienst gestellt wird, zu übernehmen. 
Auf Nachfrage bei der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen, wie hier zu verfahren ist, erhielten wir mit Email vom 15.12.2021 die Auskunft, dass für eine Übernahme nicht der Buchwert eines Vermögensgegenstandes, sondern der von der Gemeinde durch Ausschreibung zu ermittelnde Verkehrswert (BeckOK KommunalR Bayern / Sedlmaier GO zu Art. 75 Rn. 5) ausschlaggebend ist.
Somit besteht entweder die Möglichkeit der Veräußerung nach Verkehrswert an den Feuerwehrverein oder die Beibehaltung des Fahrzeuges im Bestand der Gemeinde mit Übernahme der laufenden Kosten durch den Verein. Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden wären für den Verein beide Möglichkeiten gangbar.

In der Vorberatung des Finanzausschusssitzung vom 11.01.2022 wird die Veräußerung an den Verein empfohlen.

Beschluss

Die Gemeinde nimmt den Antrag zur Kenntnis und stimmt der Übertragung an den Feuerwehrverein Bad Kohlgrub zu. Das Fahrzeug ist mit Inbetriebnahme des GW-L2 außer Dienst zu setzen und die Übernahme hat gemäß Art. 75 GO zum Verkehrswert zu erfolgen. Die Verwaltung wird mit der Verkehrswertermittlung beauftragt und der Erste Bürgermeister mit der Vertragsunterzeichnung bevollmächtigt. Der ermittelte Verkehrswert gilt als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Kindertagesstätte St. Martin; Genehmigung Wirtschaftsplan Caritas 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Das Caritas Zentrum Garmisch-Partenkirchen hat mit Schreiben vom 22.12.2021 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Planung wurde von der Verwaltung geprüft und ist nachvollziehbar. Bei einer planmäßigen Bewirtschaftung entsteht ein voraussichtliches Defizit in Höhe von 17.761 EUR.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Wirtschaftsplan 2022 für die Kindertagesstätte St. Martin. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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14. Grund- und Mittelschule Bad Kohlgrub; Einbau von Lüftungsgeräten - Maßnahmenbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Kohlgrub ist bemüht, seinen Schülerinnen und Schülern sowie allen Lehrkräften ein gutes und angenehmes Lernumfeld bieten zu können. Hierzu zählt auch die entsprechende Ausstattung im raumlufttechnischen Bereich. Dies hat sich mit der seit 2020 währenden Pandemie nochmals verstärkt. Im Rahmen der energetischen Sanierung der Grund- und Mittelschule vor rund 10 Jahren wurde das Hauptgebäude hierbei mit Einzelraumlüftungsgeräten ausgestattet, die sich gerade in der jetzigen Zeit nochmal mehr als perfekte Entscheidung herausgestellt hat.
Die Gemeinde hatte sich im vergangenen Jahr bewusst gegen die Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten entschieden. Mit der Auflegung des Bundesförderprogrammes zur Installation von dezentralen Lüftungsanlagen für Kinder unter 12 Jahren erstellte die Gemeinde eine Kostenschätzung für die Ausstattung von weiteren vier Klassenräumen im Anbaubereich. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich hierbei auf 75.000 Euro. Hierfür beantragte die Verwaltung eine Förderung nach vorgenanntem Programm und erhielt eine Förderzusage in Höhe von 80 %, was 60.000 Euro entspricht.
Die Umsetzung muss jedoch noch in Form eines Maßnahmenbeschlusses vom Gemeinderat befürwortet werden. Die Vorlage erfolgte erst nach Beantragung der Förderung, um den finanziellen Rahmen beurteilen zu können.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub beschließt die Grund- und Mittelschule mit vier weiteren dezentralen Lüftungsgeräten nach und unter Einbeziehung der Richtlinie des Bundes zur Förderung von Corona-gerechten stationären raumlufttechnischen Anlagen im Anbau zu installieren. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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15. Baumentfernungen im Ortsbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 15

Sachverhalt

Im Ortsbereich weisen einige Bäume Beschädigungen auf bzw. führen zu Schäden an Gebäuden, so dass von der Verwaltung eine Beseitigung vorgeschlagen wird. Im Einzelnen betrifft dies folgende Bäume:


Folgende Baumfällungen im Zentrum der Gemeinde stehen an:

St.-Martin-Straße:        5 Kastanienbäume entlang des Fußweges:
Die Bäume weisen erste Schadstellen und Abplatzungen an den Rinden auf. Zudem hebt das Wurzelwerk den Gehsteig an, was zu baulichen Schäden am Weg sowie an der Friedhofsmauer führt. Nach der Sanierung der Friedhofsmauer 2022 sollen voraussichtlich 2023 neue Bäume gepflanzt und der Gehweg saniert werden.


Bild 1, Verwerfungen im Gehwegbereich        



Bild 2 Bäume ragen in den Friedhof hinein


Kurpark:        1 Buche am Treppenaufgang zur Kurpark-Terrasse: 
Dieser Baum hebt mit dem Wurzelwerk den Asphalt vor der Treppe an und führt nicht nur zu Beschädigungen, sondern stellt auch eine Unfallgefahr dar. Bei diesem Baum handelt es sich fermer nicht um eine gezielte Anpflanzung, sondern ein „Anflugbaum“.




Bild 3: Beginnende Schäden an der Asphaltdecke Aufgrund des Wurzelwuchses


                                               

Bild 4:  Buche neben der Aufgangstreppe


               1 Eibe im Bereich der Wandelhalle:
Hier ist Aufgrund der Wuchshöhe der Fichte mit Schäden an der Dachkonstruktion der Wandelhalle zu rechnen. Ebenso ist mit dem Wurzelwerk, durch die Pflanznähe zum Gebäude, mit einer Einwirkung auf das Gebäude zu rechnen.






Bild 5: Eibe neben der Wandelhalle



Bild 6: Verwerfungen im Bereich der Wurzelausbildungen

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Entfernung der im Sachverhalt genannten Bäume in der St.-Martin-Straße zu. Nach der Beseitigung ist eine Ersatzpflanzung mit geeigneten Baumarten durchzuführen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt der Entfernung der im Sachverhalt genannten Buche neben der Treppe im Kurpark zu. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Gemeinderat stimmt der Entfernung der im Sachverhalt genannten Eibe neben der Wandelhalle zu. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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16. Bestellung von Herrn Hollrieder zum Verbandsrat des Zweckverbandes Kommunale Verkehrssicherheit Oberland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 16

Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Kohlgrub ist Mitglied beim Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland, Bad Tölz. 
Die Verbandsversammlungen finden in der Regel zweimal im Jahr im Landratsamt Bad Tölz statt. Der Erste Bürgermeister ist automatisch Verbandsrat und zu den Sitzungen geladen.
Von der Verwaltung wird nun vorgeschlagen, Herrn Hollrieder als stellvertretenden Verbandsrat zu bestellen, um Herrn Degele im Falle einer Verhinderung zu vertreten. 

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Herrn Christian Hollrieder in seiner Funktion als Geschäftsleiter der Gemeinde Bad Kohlgrub nach Art. 31 Abs. 2 KommZG zum Verbandsrat für den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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17. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö 17
Datenstand vom 09.03.2022 09:05 Uhr