Datum: 12.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 23:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen des Bürgermeisters
2 Genehmigung der Niederschrift Sitzung vom 08.03.2022
3 Bestellung des Geschäftsleiters zum Standesbeamten
4 Bestellung des Geschäftsleiters der Gemeinde Bad Kohlgrub zum Leiter des Standeamtes Ammertal
5 Annahme von Spenden 2021
6 Parkplätze; Installation Besucherlenkung - Maßnahmenbeschluss
7 Glasfaseranschluss Rathaus und Haus des Gastes; Maßnahmenbeschluss
8 Vollzug der Baugesetze; Bebauungsplan Nr. 43 "Zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße"; Aufstellungsbeschluss
9 Kehrerstraße 33; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der bestehenden Hofstelle und Errichtung einer weiteren Wohneinheit
10 Sprittelsberg 125; Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzbau des Wohnteils eines bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes
11 Sonstiges

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1. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-06. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Veräußerung des Fendt-Schmalspurtraktors des Bauhofes:
Der Fendt Schmalspurschlepper wurde erfolgreich für 16.603,-- verkauft. Es lagen Angebote von 5.000,- bzw. 7.500,-- Euro von gewerblichen Anbietern vor, die der Verwaltung und dem Bauhof zu niedrig waren. Stattdessen wurde der Schlepper über „Zoll-Auktion“ nach Baden-Württemberg versteigert und bereits abgeholt.

Mobilfunk:
Telefonica/O2 erweitert die bereits bestehende Sendeanlage in Wäldle auf 5G. Wir haben keine Möglichkeit dagegen etwas zu unternehmen.

Ortsbuslinie:
Es gibt Probleme mit Asylbewerbern, die sich einfach in die Straße stellen und mitgenommen werden möchten, oder mit Kindern, Kinderwagen und Einkaufstaschen so viel Platz einnehmen, dass andere Fahrgäste keinen Platz mehr haben.

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2. Genehmigung der Niederschrift Sitzung vom 08.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-06. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2022-04 vom 08.03.2022 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bestellung des Geschäftsleiters zum Standesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-06. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Geschäftsleiter der Gemeinde Bad Kohlgrub Christian Hollrieder hat am 25.02.2022 den Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen. Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) zur Bestellung zum Standesbeamten sind erfüllt. Die Bestellung erfolgt durch Verwaltungsakt (§ 1 Abs. 1 AVPStG), wozu ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich ist (§ 2 Nr. 17 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Bad Kohlgrub analog).

Beschluss

Der Geschäftsleiter Christian Hollrieder wird mit Wirkung vom 13.04.2022 zum Standesbeamten des Standesamts Ammertal bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bestellung des Geschäftsleiters der Gemeinde Bad Kohlgrub zum Leiter des Standeamtes Ammertal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-06. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach § 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) für jedes Standesamt ist einer der Standesbeamten zum Leiter des Standesamts und ein weiterer zu dessen Stellvertreter zu ernennen.

Der bisherige Leiter des Standesamts Ammertal, Herr Lukas Eitzenberger, hat die Gemeinde Bad Kohlgrub mit Wirkung zum 30.09.2021 verlassen. Die bisherige Stellvertreterin Frau Blum hat zwischenzeitlich vertretungsweise die Geschäfte übernommen.

Neben Frau Weber und Frau Blum ist Herr Hollrieder der dritte bestellte Standesbeamte des Standesamts Ammertal. 

Beschluss

Der Geschäftsleiter der Gemeinde Bad Kohlgrub Christian Hollrieder wird mit Wirkung zum 13.04.2022 zum Leiter des Standesamts Ammertal bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Annahme von Spenden 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-06. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 27.10.2008 wurden den Gemeinden empfohlen, über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale gemeinnützige Zwecke im Gemeinderat einen Beschluss zu fassen. Die im Kalenderjahr umfassende Zuwendungsliste soll an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis übermittelt werden.
Für das Jahr 2021 wurden an die Gemeinde Bad Kohlgrub die in der Anlage aufgeführten Spenden gewährt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spenden für das Jahr 2021 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Parkplätze; Installation Besucherlenkung - Maßnahmenbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-06. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

An den Parkplätzen an der Talstation sowie am Tannenbankerl besteht die Möglichkeit, zur Verbesserung der Besucherlenkung, ein entsprechendes System einzurichten. Hierbei können mit Kameras die Ein- und Ausfahrten registriert werden. Mit Hilfe von Ampeln im Einfahrtsbereich der Badstraße wird optisch die Verfügbarkeit von Parkplätzen angezeigt. Die wäre aber nur für die Eingangs genannten Stellplätze möglich. Die Parkplätze an der Promenade und in Sonnen blieben von der Erfassung außen vor.
Die geschätzten Gesamtkosten für die beiden Systeme belaufen sich auf voraussichtlich 33.093,90 Euro, wobei mit Schreiben vom 09.03.2022 eine Förderung in Höhe von 75 Prozent mit insgesamt 24.820,42 Euro zugesagt wurde. Der Eigenanteil würde sich folglich auf 8.273,48 Euro belaufen. 
Die Maßnahme muss bis 31.08.2022 abgeschlossen und abgerechnet sein. Bei dem am 5. April 2022 stattgefundenen Workshop zur touristischen Ortspositionierung wurde ein digitales Parkraumkonzept für das Hörnle für sehr sinnvoll erachtet.

Anmerkung der Verwaltung:
Aufgrund der nicht vollständigen Erfassung aller Parkplatzbereiche sowie der derzeit im Umbruch befindlichen Planungen in diesem Bereich (z.B. Schrankenlösung, etc.) wird eine Umsetzung nicht empfohlen. Weiter gibt Anlass zu bedenken, dass die Umsetzung und Abrechnung bis 31.08.2022 erfolgen muss.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Installation einer Besucherlenkung für die Parkplätze an der Talstation und Tannenbankerl gemäß Sachverhalt. Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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7. Glasfaseranschluss Rathaus und Haus des Gastes; Maßnahmenbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-06. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (GWLANR) besteht die Möglichkeit, einen Hochgeschwindigkeitshausanschluss (FTTB) gefördert zu bekommen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.11.2020 bereits dem Anschluss der Grund- und Mittelschule mit Gesamtkosten in Höhe von 90.000 EUR (Förderhöchstbetrag 100.000 EUR, 90% der zuwendungsfähigen Kosten) zugestimmt. Die Umsetzung ist für 2022 vorgesehen.

Nun ist über den Anschluss des Rathauses bzw. Haus des Gastes zu entscheiden. Der Fördersatz beträgt ebenfalls 90%, maximal jedoch 20.000 EUR für Gemeinden, die nicht an das Bayerische Behördennetz angeschlossen sind. Für Gemeinden, die dem Bayerischen Behördennetz beigetreten sind oder verbindlich erklären, innerhalb der nächsten drei Jahre beizutreten, beträgt die maximale Förderung 50.000 EUR. 

Ein Beitritt zum Behördennetz ist für die Gemeinde Bad Kohlgrub keine Option. Als Mitglied beim Behördennetz wäre z.B. Outsourcing (Vergabe der Leistungen an ein Rechennetz) nicht möglich. Die Kontrolle über Firewall oder Mailserver lägen nicht mehr in der eigenen Hand. Im Allgemeinen ist die Kommune bei der Gestaltung ihrer EDV-Landschaft an die Vorgaben des Landratsamtes als Verwalter des Behördennetzes gebunden. Durch die Umleitung über das Landratsamt wäre die Internetbandbreite geringer. Das ist auch der Grund, warum viele Kommunen von einer Mitgliedschaft Abstand nehmen.

Die für die Breitbanderschließung notwendige Glasfaserleitung hat eine Gesamtlänge von ca. 250 m, wovon ca. 120 m Grabarbeiten erforderlich sein werden. Aufgrund der Trassenlänge belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten knapp 60.000 Euro. Der Eigenanteil nach Förderung würde dann voraussichtlich rund 40.000 Euro betragen. Auf die beiliegende Kostenschätzung wird verwiesen. Im Haushaltsplan für das Jahr 2022 wurden noch keine Mittel eingestellt. Da die Umsetzung voraussichtlich in 2023 ist, sind die erforderlichen Mittel bei der Haushaltsplanung einzustellen.

Der für IT zuständige Mitarbeiter der Gemeinde begrüßt einen Glasfaseranschluss, da die für einen reibungslosen Betrieb erforderliche Bandbreite seiner Ansicht nach in den kommenden Jahren weiterhin steigt.

Auf Nachfrage teilte das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen am 12.04.2022 mit, dass ein Beitritt zum Bayerischen Behördennetz nun auch als sog. Hybridlösung ermöglicht wird. D.h. es wird keine vollumfängliche Mitgliedschaft gefordert, sondern den Kommunen ermöglicht nur die Angebote in Anspruch zu nehmen, die sie tatsächlich benötigen.  Die laufenden Kosten beschränken sich auf den erforderlichen zusätzlichen DSL-Anschluss mit ca. 80,-- Euro/Monat. Unter diesen Voraussetzungen ist ein Beitritt zum Behördennetz aus Sicht der Verwaltung zu begrüßen.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat stimmt dem Anschluss des Rathauses inkl. Haus des Gastes an das Glasfasernetz mit einem voraussichtlichen Eigenanteil von ca. 10.000 Euro zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung zu beantragen und die Maßnahme auszuschreiben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass entgegen der ersten Planung bereits ein Leerrohr zwischen Hauptstraße und Haus des Gastes verlegt wurde, welches in die Planung einzubeziehen ist. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind entsprechend für das Jahr 2023 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Gemeinderat stimmt einem Beitritt zum Kommunalen Behördennetz beim Landkreis Garmisch-Partenkirchen zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Vollzug der Baugesetze; Bebauungsplan Nr. 43 "Zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-06. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö vorberatend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 einen Antrag auf Teilnutzungsänderung beim Anwesen Fallerstraße 4 und 4a abgelehnt und entschieden, die Veränderungssperre vom 15.09.2021 aufrecht zu erhalten und für den Bereich einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen.

Nach Ansicht der Verwaltung sollte nicht nur das betreffende, ca. 3.000 m² große Grundstück in die Betrachtung aufgenommen werden. Es empfiehlt sich, den ca. 2,8 ha. großen unbeplanten Bereich zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße zu überplanen. Das Areal ist zwar nahezu vollständig bebaut, könnte aber durch einen Bebauungsplan bestätigt und für die Zukunft geregelt werden. Die Einbeziehungssatzung „Baumgartner Straße“ aus dem Jahr 1998 wird in dem Zusammenhang ebenfalls aufgehoben.

Die im beiliegenden Lageplan dargestellten Grundstücke sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Kohlgrub als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) wird die Darstellung im Flächennutzungsplan für das Grundstück 1720/2 in ein sonstiges Sondergebiet für Fremdenbeherbergung (§ 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO) geändert.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 03.02.2022 und 04.04.2022 mit dem Tagesordnungspunkt beschäftigt. Nachdem von der Verwaltung die geschätzten Kosten für die Bebauungsplanaufstellung (ca. 12.000 EUR zzgl. Nebenkosten für den größeren Geltungsbereich) vorgelegt hat, befürwortete der Bauausschuss die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für den gesamten Bereich zwischen Baumgartner- und Fallerstraße.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für den Bereich zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße.

Der Geltungsbereich soll die Grundstücke FlNrn. 1503/2, 1716, 1716/1, 1716/2, 1716/3, 1716/4, 1716/5, 1716/7, 1717, 1717/1, 1717/2, 1717/3, 1717/5, 1717/6, 1720, 1720/2, 1720/3, 1720/5, 1720/6, 1736, 1736/5, 1736/6, 1736/7, 1736/8, 1736/10, 1736/11, 1736/12, 1736/13, 1736/14, 1736/15, 1736/16, 1736/17, 1736/18, 1736/19 umfassen. 

Der Bebauungsplan erhält den Titel „Zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße“. Ziel des Bebauungsplanes soll sein, eine städtebaulich vertretbare Wohnbebauung zu ermöglich, gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen und das vorhandene Beherbergungsgewerbe zu berücksichtigen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren in die Wege zu leiten und ein geeignetes Planungsbüro auszuschreiben. Die Vergabe ist dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Kehrerstraße 33; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der bestehenden Hofstelle und Errichtung einer weiteren Wohneinheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-06. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 2260/7 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der Hofstelle und Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit eingereicht.
Antragsgegenständlich ist der Neubau eines Einfamilienhauses (14 x 9m, SD 18°, GR 126 m², 2 Vollgeschosse) östlich der bestehenden Hofstelle. Im Wohntrakt des landwirtschaftlichen Anwesens befinden sich bereits zwei Wohneinheiten sowie zwei Ferienwohnungen. Die Anzahl der Wohneinheiten auf dem Hof wird damit auf fünf erhöht.
Darüber hinaus soll südlich des landwirtschaftlichen Teils ein Laufstall/Stallerweiterung mit 299 m² Grundfläche errichtet werden. Zwischen Bestandsgebäude und dem Laufstall erfolgt ein Zwischen- oder Verbindungsbau mit GR 92,54 m². Zur Gestaltung wurde keine Aussage getroffen.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 BauGB. Demnach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn das Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Die landwirtschaftliche Privilegierung ist im Rahmen dieser Bauvoranfrage vom Landratsamt bzw. dem Landwirtschaftsamt zu klären. Die Zulässigkeit des Neubaus eines Wohnhauses (im Hinblick auf die bereits bestehenden zwei Wohneinheiten + 2 Ferienwohnungen) ist ebenfalls im Genehmigungsverfahren zu prüfen. Hierzu wird auf die Stellungnahme des RA Labbé vom 18.03.2022 verwiesen.

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Gemeinderat kann keine baurechtliche Prüfung vornehmen und beschließt, den Antrag zur rechtlichen Würdigung an das Landratsamt weiterzuleiten. Wenn eine Aussage zur Privilegierung und damit der Genehmigungsfähigkeit vorliegt, ist der Antrag dem Gemeinderat erneut vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Sprittelsberg 125; Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzbau des Wohnteils eines bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-06. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 1985 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzbau des Wohnteils eines bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes eingereicht.

Das Gebäude wird derzeit als Wohngebäude mit einer Wohneinheit genutzt. Der Bauherr möchte es aufgrund der schlechten Substanz durch ein neues Gebäude ersetzen. In diesem Zuge besteht der Wunsch, die Anzahl der Wohnungen zu erhöhen und das energetische Niveau des Gebäudes sowie den Brandschutz und die Standsicherheit auf einen bautechnisch zeitgemäßen Stand zu bringen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat einen Antrag auf Vorbescheid bereits in seiner Sitzung am 03.03.2022 behandelt. Das Gremium machte zur Auflage, dass im Falle einer Firstanhebung um 75 cm auch der landwirtschaftliche Teil anzuheben ist. Darüber hinaus wurde eine Abstandsflächenübernahme abgelehnt und eine Grundstücksbereinigung gefordert. Der Bauherr stimmte beiden Auflagen zwischenzeitlich zu.

Im Rahmen eines Vorbescheides soll geklärt werden:

  1. Übernimmt die Gemeinde die auf ihrer Fläche zu liegen kommenden Abstandsflächen (nördlich und westlich des Gebäudes)?
    Das Gebäude besteht seit 1800 in seiner jetzigen Kubatur, die nicht festgestellte Flurstücksgrenze wurde vermutlich später gebäudefolgend festgelegt. Die Tiefe der zu übernehmenden Abstandsflächen beträgt nach Art. 6 BayBO immer min. 3,00m, egal ob die bestehende Traufhöhe von im Mittel 6,10m zugrunde gelegt wird. Durch die Höherlegung des Daches vergrößert sich lediglich die Abstandsfläche im firstnahen Giebelbereich um 30cm, in Traufnähe hat dies keine Auswirkungen mehr.
Die Frage hat sich zwischenzeitlich durch die angestrebte Grundstücksbereinigung erübrigt.

  1. Ist der Ersatzbau nach bauordnungsrechtlichen Kriterien grundsätzlich genehmigungsfähig?

  2. Ist eine Erhöhung der Zahl der Wohneinheiten von einer auf drei möglich?
    Im Sinne der Nachverdichtung und der Verringerung des Flächenverbrauchs, möchte die Familie Burkart für ihre Kinder in den bestehenden Bauvolumina bezahlbaren Wohnraum schaffen.

  3. Ist eine Höherlegung des Daches im Vergleich zum Bestand um ca. 75cm genehmigungsfähig
    Um das Dachgeschoss als Wohnung nutzen zu können, ist eine Erhöhung des Kniestocks notwendig; ohne eine Erhöhung können die baurechtlich geforderten Höhen nicht erreicht werden. Der First des angebauten Wirtschaftsteils soll nun auf die gleiche Höhe wie der angefragte Ersatzbau gebracht werden. Somit läuft der First nach der Umbaumaßnahme in einer Höhe durch und die Dachflächen sind fluchtend.
    Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich für eine Beibehaltung der derzeitigen Firsthöhe aus. Insbesondere wird ein Versatz zwischen Wohn- und landwirtschaftlichem Teil abgelehnt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:

Der Antrag auf Abstandsflächenübernahme ist abzulehnen. Vielmehr ist eine Grundstücksbereinigung in Form eines Tauschgeschäftes vorzunehmen. Die genauen Grundstückszuschnitte sind noch zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat kann keine baurechtliche Prüfung vornehmen. Dies ist vom Landratsamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat kann keine baurechtliche Prüfung vornehmen. Dies ist vom Landratsamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu klären. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt:

Die bestehende Kubatur ist in seiner Form zu erhalten. Eine Firsterhöhung wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-06. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö 11
Datenstand vom 11.05.2022 11:24 Uhr