Datum: 10.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 23:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 23:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen des Bürgermeisters
2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.04.2022
3 Vorstellung der Entwurfsplanung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Gotthelfweg"
4 Schaffung einer Übergangsgruppe im Caritas-Kindergarten St. Martin
5 Vollzug der Baugesetze; Aufhebung der Veränderungssperre sowie des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan "Prentstraße"
6 Gemeinde Saulgrub; 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlicher Ortsrand Altenau“
7 Sonstiges

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1. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-07. Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

G7-Gipfel: 
Die Gemeinde muss eine 24h-Rufbereitschaft im Zeitraum vom 16.06. bis 28.06.2022 wegen befürchteter Cyber-Attacken gewährleisten, obwohl das Ammertal lt. Aussage Staatsregierung nicht vom G7-Gipfel betroffen ist. Dominik Huber (IT) hat sich bereit erklärt, diese Tätigkeit zu übernehmen. Das Kostenangebot eines externen Anbieters läge bei 7.500,-- Euro. Wir können die Bereitschaft dadurch für einen Bruchteil dessen abdecken. 

Klassiktage Ammergauer Alpen:
Die Klassiktage müssen heuer leider aus organisatorischen Gründen entfallen.

Bau eines Schulpavillions an der Grund- und Mittelschule:
Die Baugenehmigung für den Neubau des Schulpavillons ist gestern eingetroffen. 

Vereine-Eisstockturnier:
Der Gemeinderat wurde zum Vereine-Eisstockturnier eingeladen. Bürgermeister Degele fragte im Gremium, wer daran teilnehmen möchte. Leider sind alle Kollegen bis auf Gemeinderatskollegin Wörmann an dem Termin verhindert.

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2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-07. Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2022-06 vom 12.04.2022 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der Entwurfsplanung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Gotthelfweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-07. Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Die Firma iSA Ingenieure, Heltersberg stellt die aktuelle, mit der Regierung von Oberbayern und der Sanierungsarchitektin abgestimmte Planung zum Gewerbegebiet Gotthelfweg vor.

Die Regierung von Oberbayern hat die zuletzt vom Gemeinderat in der Sitzung am 10.11.2021 befürwortete Planung im Rahmen einer Videokonferenz am 27.01.2022 beurteilt und um Vorlage einer detaillierten städtebaulichen Entwurfsplanung gebeten. Andernfalls kann die benötigte Abweichung vom Anbindegebot (das Gewerbegebiet grenzt nicht unmittelbar an die bestehende Bebauung an) nicht in Aussicht gestellt werden.

Die Firma iSA hat nun einen den Vorgaben der Regierung entsprechenden Entwurf ausgearbeitet. Es wurde gefordert, die Planung detaillierter als in einem herkömmlichen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die tatsächliche und zu berücksichtigende Topografie, die Nutzung der jeweiligen Parzellen und auch die Grünordnung/Eingrünung sind ausführlich in der Planung darzustellen. 
Die Überarbeitung wurde erneut der Regierung bzw. der Sanierungsarchitektin zur Würdigung vorgelegt. Die vorgebrachten Einwände liegen bis zur Sitzung vor und sind im Rahmen der Entwurfsvorstellung zu besprechen. 

Um das Verfahren im nächsten Schritt fortführen zu können, ist nun eine Zustimmung der ergänzten Planung durch den Gemeinderat erforderlich. Danach können Vorgespräche mit den Trägern öffentlicher Belange geführt und das Bauleitplanverfahren eingeleitet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden städtebaulichen Entwurfsplanung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gotthelfweg“ zu. Die Firma iSA wird beauftragt, weitere detailliertere Vorschläge auszuarbeiten, die der Ortsgestaltungssatzung entsprechen. Diese sind in der Sitzung im Juni erneut vorzulegen und bis Ende Juni mit der Regierung abzustimmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Schaffung einer Übergangsgruppe im Caritas-Kindergarten St. Martin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-07. Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Sitzung am 12.04.2022 wurde der Gemeinderat bereits darüber informiert, dass die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze in Bad Kohlgrub nach Vorlage der verbindlichen Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2022/2023 nicht ausreichen werden. Gemäß § 24 SGB VIII haben seit dem 01.08.2013 Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Nachdem die Anmeldungen auf Doppelmeldungen überprüft wurden, haben die Mitarbeiterinnen der Einrichtungen alle Neuanmeldungen dahingehend hinterfragt, ob eine freiwillige Zurückstellung von Kindergartenkindern möglich wäre. Nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten kann aber immer noch im Caritas-Kindergarten St. Martin 17 Kindern keine Zusage für eine Kita-Platz zum kommenden Jahr erteilt werden. Darunter befindet sich ein Kind mit Handicap (Faktor 4,5), weshalb von einem rechnerischen Platzbedarf von 21 Kindern auszugehen ist. In dieser Betrachtung ist der ehemalige Werkraum – der bereits seit diesem Jahr vorübergehend als Gruppenraum genutzt wird – schon berücksichtigt.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen darf der ehem. Werkraum dauerhaft als Gruppenraum genutzt werden. Die entsprechende Betriebserlaubnis wurde im Rahmen einer Besichtigung in Aussicht gestellt. Darüber hinaus kann die Mensa vorübergehend als Gruppenraum genutzt werden. Dies hat den Vorteil, dass keine kostenintensive Containerlösung in Betracht gezogen werden muss. Allerdings erfordert diese Variante diverse Anschaffungen.

Die Mensa kann ohne größeren Aufwand als Gruppenraum umgenutzt werden. Allerdings ist zur Küche eine Abtrennung in Form einer Schiebetüre nachzurüsten. Die Kinder können das Mittagessen ab Herbst übergangsweise in den jeweiligen Gruppen einnehmen. Für zusätzliches Spielzeug und Mobiliar wurden von Seiten der Caritas Kosten in Höhe von ca. 11.000 Euro ermittelt. Die angesprochene Schiebetüre kostet ca. 3.000 Euro.


Ohne gesonderten Essensraum ist es nicht mehr möglich, dass die Schulkinder ihr Mittagessen wie bisher im Kindergarten einnehmen. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung mit Vertretern der Schule wurde deshalb nach geeigneten Räumlichkeiten in der Grund- und Mittelschule gesucht. Der einzige, mit Einschränkungen nutzbare Raum ist die alte Schulturnhalle. Dieser ist deshalb dringend bis September zu ertüchtigen (neuer Bodenbelag, Wände verputzen und weißeln, Tisch-/Stuhl-Kombinationen anschaffen usw.). Die Umbaukosten werden derzeit ermittelt. Der Nebenraum ist derzeit als Abstellkammer genutzt und muss zur (Ausgabe-)Küche umgebaut werden. Hier ist neben den erforderlichen Anschlüssen eine günstige Küchenlösung mit Spülmaschine und Waschbecken einzubauen. Die Gesamtkosten wurden vom Bautechniker im Rahmen einer ersten Erhebung auf 40.000 Euro geschätzt.

Die Verwaltung wird im Juni eine Kindergartenplatzbedarfserhebung durchführen, bei der auch die Kinder im Alter bis 12 Jahre abgefragt werden, um eine Rückmeldung für den künftigen Bedarf an Ganztagsschulplätzen zu erhalten. Diese wird dem Gemeinderat in der Sitzung am 13.09.2022 vorgelegt.

Die Krippe in der Kindertagesstätte St. Martin ist mit 15 Kindern wie auch im vergangenen Jahr voll belegt. Das Landratsamt hat einer weiteren, vorübergehenden Aufstockung der Belegung von 12 auf 15 Kindern zugestimmt. Für das kommende Jahr kann nach aktuellem Stand drei Kindern kein Krippenplatz angeboten werden. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, im Rahmen der erforderlichen Umbaumaßnahmen und Beschaffungen beim Caritas-Kindergarten St. Martin, außerplanmäßige Ausgaben bis zu 15.000 Euro zu tätigen. Einzelaufträge über 5.000 Euro werden innerhalb des Budgets ebenfalls genehmigt. Dem Gremium ist nach Abschluss der Maßnahme eine Kostenübersicht vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, im Rahmen der erforderlichen Umbaumaßnahmen und Beschaffungen bei der Offenen Ganztagsschule, außerplanmäßige Ausgaben bis zu 40.000 Euro zu tätigen. Einzelaufträge über 5.000 Euro werden innerhalb des Budgets ebenfalls genehmigt. Dem Gremium ist nach Abschluss der Maßnahme eine Kostenübersicht vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 3

Das Ergebnis der Bedarfserhebung ist in der Gemeinderatssitzung am 13.09.2022 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Vollzug der Baugesetze; Aufhebung der Veränderungssperre sowie des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan "Prentstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-07. Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.09.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Prentstraße“ und den Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet dieses in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes beschlossen.

Der Käufer des Anwesens Prentstraße 5 hat zuletzt in der nichtöffentlichen Sitzung am 12.04.2022 um Aufhebung der Veränderungssperre gebeten, da er von seiner Bank mit dieser Einschränkung keine Finanzierung für die Sanierung des Anwesens erhält. Er unterbreitete dem Gremium den Vorschlag, die genehmigte Nutzung über einen städtebaulichen Vertrag zu fixieren. Der Gemeinderat hat diesem Vorschlag zugestimmt und Bürgermeister Degele ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag zu schließen.

Im nächsten Schritt soll nun in der Sitzung des Gemeinderates die Veränderungssperre aufgehoben werden. Diese ist nun in Form einer Aufhebungssatzung zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebungssatzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Prentstraße“ mit nachfolgendem Wortlaut und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten:


Aufhebungssatzung
über die Veränderungssperre für das Gebiet des
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Prentstraße“

Die Gemeinde Bad Kohlgrub erlässt aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Art. 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, folgende Aufhebungssatzung:


§ 1
Aufhebung der Veränderungssperre

Die in der Sitzung des Gemeinderates am 14.09.2021 beschlossene Veränderungssperre für die Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans „Prentstraße“, in Kraft getreten am 17.09.2021, wird aufgehoben. 




§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Gemeinde Saulgrub; 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlicher Ortsrand Altenau“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-07. Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat Saulgrub hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlicher Ortsrand Altenau“ und die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Verwaltung führt nun mit den Vorentwürfen vom 21.04.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durch. 

Die Gemeinde Saulgrub plant in dem Bereich ein Gewerbe- und Mischgebiet. Um die planungsrechtliche Grundlage hierfür zu schaffen, hat der Gemeinderat beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern. Das Planungsgebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Altenau südlich der Oberen Hauptstraße, die von der B23 kommend in den Ort führt, und umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 774 mit einer Größe von ca. 0,44 ha. Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 07.06.2022. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Saulgrub zu äußern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlicher Ortsrand Altenau zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-07. Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö 7
Datenstand vom 15.06.2022 12:40 Uhr