Datum: 14.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen des Bürgermeisters
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2022
3 Aufhebung der Widmung des Vortragssaales im Haus des Gastes als Trauraum
4 Wasserrecht; Antrag an das Wasserwirtschaftsamt Weilheim auf Ausbau des Wildbaches "Kraggenaugraben"
5 Breitbandausbau; Breitbandberatung im Bundesförderprogramm Breitband "Graue Flecken"
6 Kienzerleweg 6; Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Garage und Neubau von drei Einfamilienhäusern auf Flurstück Nr. 1467/3, Gemarkung Bad Kohlgrub
7 Sonstiges

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1. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-09. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Ammer-Loisach Energie GmbH:
Auf Grund der guten Auslastung bekommt Bad Kohlgrub ab Juli ein zweites E-Car-Sharing-Auto von der Ammer-Loisach-Energie zur Verfügung gestellt.

Baumaßnahme OGTS:
Der Umbau der alten Turnhalle in eine Mensa/Bewegungsraum für die Mittagsbetreuung der offenen Ganztagsschule schreitet voran. Der Boden wurde entfernt, die Elektroarbeiten sind weitestgehend abgeschlossen, die Verputzarbeiten haben begonnen.

Kanalschachtsanierung:
Die beauftragten Kanalschachtsanierungen werden derzeit vorgenommen. Insgesamt werden 25 Schächte saniert. Die Arbeiten werden voraussichtlich in dieser Woche abgeschlossen.

Schulsportanlage:
Am 14./15.06. wird die Beschichtung am Mehrzweckspielplatz aufgebracht. Wenn es die Witterung erlaubt – und danach sieht es aus – kann am Freitag die Linierung aufgebracht werden.

Wasserrohrbruch Wurmansau:
Am Montagabend war ein Wasserrohrbruch der Hauptwasserleitung in Wurmansau. Dieser wurde von Wasserwart Josef Mangold und Bauhofleiter Thomas Lang noch am selben Abend (bis 2 Uhr) beseitigt und die Leitung gespült. Wasserproben wurden genommen und zur Untersuchung ins Labor gebracht. Bis ein negatives Ergebnis vorliegt, müssen die Gemeindeteile Wurmansau und Altenau das Wasser abkochen.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-09. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2022-07 vom 10.05.2022 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Aufhebung der Widmung des Vortragssaales im Haus des Gastes als Trauraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-09. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinden sind bei der Bestimmung ihrer Trauungsorte/Trauungssäle für die standesamtliche Trauung weitgehend frei. Die Orte müssen für eine Trauung geeignet sein, insbesondere einen würdevollen Rahmen für die Eheschließung bieten und dem Standesbeamten/der Standesbeamtin eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglichen. Bei Stätten im Außenbereich muss zudem bei schlechter Witterung eine Ausweichmöglichkeit direkt vor Ort vorhanden sein.

In der Gemeinde Bad Kohlgrub wurden folgende Trauungsorte vom Gemeinderat gewidmet:
  • Zeitberg, Hörnle
  • Bürgermeisterbüro, Rathaus (für wenig Gäste)
  • Bauernstube, Jager-Anwesen (bis zu 25 Gäste)
  • Tenne, Lampl-Anwesen (mehr als 25 Gäste)
  • Vortragssaal, Haus des Gastes, (mehr als 25 Gäste)

Der Vortragssaal wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.03.2019 gewidmet, da die Tenne im Lampl-Anwesen zu dem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung stand. Da das Lampl-Anwesen zwischenzeitlich saniert ist und als Trauungsort gut angenommen wird, ist der Vortragssaal entbehrlich.

Die Gemeinde ist bei Ausgaben für den Vortragssaal zudem (über den BgA Kuranlagen) vorsteuerabzugsberechtigt. Hoheitliche Nutzungen sind zu erfassen und bei der Steuererklärung anzugeben. Da sich diese negativ auf die Umsatzsteuerrückvergütung empfiehlt die Verwaltung, die Widmung des Vortragssaals als Trauungsort aufzuheben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Widmung des Vortragssaales im Haus des Gastes zum Trauort aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Wasserrecht; Antrag an das Wasserwirtschaftsamt Weilheim auf Ausbau des Wildbaches "Kraggenaugraben"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-09. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bei dem Unwetter am 05.05.2022 in Saulgrub waren unter anderem auch Anwesen auf Bad Kohlgruber Flur betroffen. Der nicht ausgebaute Wildbach „Kraggenaugraben“ konnte die Wassermassen nicht in ausreichendem Maße transportieren, was zur Folge hatte, dass daneben liegende Anwesen überflutet wurden. 

Im Rahmen einer Ortsbesichtigung am 09.05.2022 mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim, dem Staatlichen Bauamt Weilheim und der Gemeinde Bad Kohlgrub wurden die Schäden begutachtet und mögliche Schutzmaßnahmen für künftige Unwetterlagen besprochen. 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass der Kraggenaugraben so bald wie möglich ausgebaut werden muss um bei einem nächsten Hochwasser ausreichend Schutz für die umliegenden Anwesen bieten zu können. Die anwesenden Vertreter des WWA stellten einen Ausbau auf Antrag der Gemeinde in Aussicht. Gemäß Art. 22 Abs. 2 Nr. 3 BayWG geht die Unterhaltslast dieses Wildbaches mit dem Ausbau auf den Freistaat Bayern über.

Darüber hinaus wurde vom Wasserwirtschaftsamt empfohlen, durch ein geeignetes Ingenieurbüro ein sog. Sturzflutenrisikomanagement erstellen zu lassen. Das Konzept wird mit einem Fördersatz von 75% bezuschusst und deckt auf, welche örtlichen Gewässer im Unwetterfall zur Bedrohung werden könnten, wo das Wasser hinfließt, welche Gebäude gefährdet sind und welche Maßnahmen (von Gemeinde und Bürgern) zu ergreifen sind. Die Kosten dafür werden auf ca. 50.000 Euro geschätzt.

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Wasserwirtschaftsamt den Ausbau des Kraggenaugrabens zwischen dem Ortsteil Sonnen und der Gemarkungsgrenze zu beantragen. Das Unwetter am 05.05.2022 hat gezeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf geboten ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Wasserwirtschaftsamt eine Förderung zur Erstellung eines Sturzflutenrisikokonzeptes zu beantragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Breitbandausbau; Breitbandberatung im Bundesförderprogramm Breitband "Graue Flecken"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-09. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.11.2020 entschieden, die örtliche Breitbandversorgung kontinuierlich auszubauen und zu verbessern. 

Das neue, weiterführende (Bundes-)Ausbauprogramm der „Gigabit-Richtlinie“ sieht nun einen zuverlässigen Ausbau aller Anschlüsse vor, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zur Verfügung stehen (sogenannte graue Flecken). Aufgrund der Korrelation mit dem Bayerischen Gigabit-Förderverfahren wird die Durchführung einer sog. „kombinierten Markterkundung“ empfohlen, so dass letztlich das geeignetste Förderverfahren gewählt werden kann. 

Im Rahmen der kombinierten Markterkundung werden die tatsächlich vorhandenen Bandbreiten aller Anwesen und der geplante Eigenausbau der Versorger abgefragt. Im Anschluss werden die „grauen Flecken“ ermittelt, welche mit bis zu 70% der Wirtschaftlichkeitslücken gefördert werden.

Die dazu notwendigen Beratungsleistungen werden bis max. 50.000 Euro zu 100% gefördert. Die Mittel wurden mit Bescheid vom 04.05.2022 bereits bewilligt. Die von der Gemeinde Bad Kohlgrub beauftragte Breitbandberatungsfirma hat am 12.05.2022 ein Angebot für die benötigte Leistung abgegeben. Die Höhe der Vergütung bzw. der Aufwand richtet sich nach dem Ergebnis der Markterkundung und kann vorab nicht abschließend beziffert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Firma Corwese GmbH gemäß Angebot vom 12.05.2022 mit der Grundlagenerfassung und Durchführung einer kombinierten Markterkundung. Nach Vorliegen der Ergebnisse sind mögliche Fördergebiete festzulegen. Das Ergebnis ist dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen. Die Kosten für die Breitbandberatung dürfen den Förderrahmen nicht überschreiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Kienzerleweg 6; Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Garage und Neubau von drei Einfamilienhäusern auf Flurstück Nr. 1467/3, Gemarkung Bad Kohlgrub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-09. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 1467/3 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau von drei Einfamilienhäusern auf dem 1.506m² großen Grundstück eingereicht.

Antragsgegenständlich zunächst der Abbruch des 1958 errichteten Bungalows. 

Nach Freimachung sollen drei Einfamilienhäuser errichtet werden:

EFH1: 13,94m x 6,94m mit 18° Dachneigung und anthrazitfarbener Dacheindeckung. 194,91m² Wfl., 2 Stellplätze, geplante Grundstücksgröße 560m², Firsthöhe 6,50m zzgl. Untergeschoss 2,01m, Wandhöhe 5,36m zzgl. Untergeschoss bis 2,05m
EFH2: 15,82m x 7,00m (zzgl. Unterkellerter Carport 7,62x5,685m) mit 18° Dachneigung und anthrazitfarbener Dacheindeckung. 194,91m² Wfl., 2 Stellplätze im Carport, geplante Grundstücksgröße 503m², Firsthöhe 6,49m zzgl. 2,03m, Wandhöhe 5,36m zzgl. Untergeschoss bis 2,03m
EFH3: 15,82m x 7,00m (zzgl. Unterkellerter Carport 7,62x5,685m) mit 18° Dachneigung und anthrazitfarbener Dacheindeckung. 194,91m² Wfl., 2 Stellplätze im Carport, geplante Grundstücksgröße 439m², Firsthöhe 6,49m zzgl. Untergeschoss 2,30m, Wandhöhe 5,36m zzgl. Untergeschoss bis 2,78m.

Es liegt ein Schreiben vom 10.05.2022 der Nachbarn von der Gagershöhe vor. Diese kritisieren das geplante Maß der baulichen Nutzung, die geplante Wandhöhe und die vorgesehene Regenwasserableitung. Wie belegt wird, unterschreitet das Maß der baulichen Nutzung und die Wandhöhe das der vorhandenen umliegenden Bebauung. 


Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 


Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Garage und Neubau von drei Einfamilienhäusern auf FlNr. 1467/3.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-09. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2022 ö 7
Datenstand vom 14.07.2022 11:37 Uhr