Datum: 12.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen des Bürgermeisters
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
3 Vorstellung der überarbeiteten Entwurfsplanung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Gotthelfweg"
4 Erweiterung des Rathausserviceportal; Maßnahmenbeschluss
5 Weitere Vorgehensweise beim Kurparkgebäude; Grundsatzbeschluss
6 Gemeinde Saulgrub; Aufstellung des Bebauungsplanes "Ammergauer Straße Süd"
7 Sonstiges

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1. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-10. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

150-Jahre Moorheilbad am 02./03.07.2022:
Das Fest war ein überwältigender Erfolg. Bürgermeister Degele hat viel Lob und Anerkennung für die hervorragend organisierte Veranstaltung erhalten. Diese Wertschätzung gilt dem Hauptverantwortlichen Martin Niklas. Hutzeichen können für 5,-- Euro erworben werden.

Wochenmarkt:
Mangels Beteiligung wurde der Wochenmarkt zum 30.06.2022 eingestellt. Am Mittwoch, 13.07.2022 findet ein Treffen zur Neuausrichtung des Marktes statt. Voraussichtlich soll dieser dann ab Herbst monatlich stattfinden.

Kinderferienprogramm:
Das diesjährige Ferienprogramm findet in der Zeit vom 01.-12.08.2022 statt und wird von der OGTS Bad Kohlgrub bzw. dem BRK veranstaltet. Ansprechpartner ist Mona Reindl.
Daneben findet in der Zeit von 01.-19.08.2022 ein Ferienprogramm der Naturparkschule Bad Bayersoien statt. Dieses Angebot soll 2023 in Bad Kohlgrub stattfinden. Die beiden Angebote von BRK und Naturparkschule werden dann auch aufeinander abgestimmt.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-10. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2022-09 vom 14.06.2022 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der überarbeiteten Entwurfsplanung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Gotthelfweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-10. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat die Firma iSA Ingenieure in seiner Sitzung am 10.05.2022 damit beauftragt, weitere detailliertere Vorschläge zum Gewerbegebiet Gotthelfweg auszuarbeiten. Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sollen dabei insbesondere berücksichtigt werden.

Die Vertreter der Regierung von Oberbayern wurden im Rahmen eines ersten Sondierungsgespräches am 02.06.2022 um Stellungnahme gebeten. Die verschiedenen Anregungen wurden in zwei Entwürfen ausgearbeitet und bei einem erneuten Gesprächstermin am 24.06.2022 mit allen Betroffenen besprochen. Die Entwürfe fanden die Zustimmung der Regierung von Oberbayern. 

Herr Jochum von der Firma iSA stellt in der Sitzung die aktuelle Planung zum Gewerbegebiet Gotthelfweg vor. Vertreter der Regierung von Oberbayern und dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen werden ebenfalls zur Sitzung geladen, um ihre Belange zu erläutern. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden städtebaulichen Entwurfsplanung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gotthelfweg“ in der Variante (1 (Wendehammer) zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden städtebaulichen Entwurfsplanung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gotthelfweg“ in der Variante 2 (Schleifenlösung) zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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4. Erweiterung des Rathausserviceportal; Maßnahmenbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-10. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) vom 14.08.2017 in Verbindung mit dem Bayerischen E-Goverment-Gesetz (BayEGovG) verpflichtet Kommunen, Ihren Bürgerservice auf elektronischem Wege auszubauen. Mit der Förderinitiative „Digitales Rathaus“ des Freistaates Bayern vom Juli 2019 hat dieser seinen Willen bekräftigt, Kommunen auf dem Weg zur geforderten Digitalisierung der Rathäuser zu unterstützen.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 11.08.2020 stehen seit 01.03.2021 in Bad Kohlgrub die ersten 28 Online-Dienste für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Inzwischen wurden weitere Formulare generiert, so dass die Angebotspalette erweitert werden kann.
Die Verwaltung empfiehlt eine Erweiterung um die 40 in der Anlage genannten Formulare. Die Gesamtkosten betragen ca. 13.328,00 Euro und werden grundsätzlich mit 90 Prozent bezuschusst. Die Gesamtförderhöhe beträgt je Kommune maximal 20.000 Euro, wo die Förderung für die Einführung des Rathausserviceportals angerechnet wird. So verbleibt eine Förderhöhe von 9.622,01 Euro, was einer effektiven Förderung von 72,19 Prozent.

Ergänzende Unterlagen sind auch unter www.digitales-rathaus.bayern zu finden.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub beschließt, das Angebot für seine Bürgerinnen und Bürgern an Online-Dienstleistungen um die beiliegenden Formulare zu erweitern und nimmt das Angebot der Firma Komuna GmbH, Altdorf zu einem Gesamtpreis von 13.328,00 Euro an. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung sowie Antragsstellung für die Förderung nach der Förderrichtlinie – digitales Rathaus – FöRdR beauftragt und bevollmächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Weitere Vorgehensweise beim Kurparkgebäude; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-10. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.06.2022 einer längerfristigen Verpachtung des Kurparkrestaurants grundsätzlich zugestimmt. Der Pachtvertrag wird dem Gremium in der nichtöffentlichen Sitzung am 12.07.2022 vorgestellt.

Die längerfristige Verpachtung des Kurparkrestaurants setzt aber voraus, dass die Gemeinde an einem Fortbestand des Kurparkgebäudes interessiert ist. Demnach ist vor dem Abschluss eines Pachtvertrages ein Grundsatzbeschluss zum Erhalt des Gebäudes zu fassen.

Das Bauamt hat für eine Sanierung des Kurparkgebäudes die vorläufigen Kosten ermittelt. Eine detaillierte Erläuterung der Baumaßnahmen kann den Anlagen zur Sitzung entnommen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Erhalt des Kurparkgebäudes zu. Eine Umsetzung der notwendigen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Prioritätenplanung bei den Haushaltsberatungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

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6. Gemeinde Saulgrub; Aufstellung des Bebauungsplanes "Ammergauer Straße Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-10. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat Saulgrub hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 02.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ammergauer Straße Süd“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes „Ammergauer Straße Süd“ mit Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 02.06.2022 gebilligt. Die Verwaltung führt nun eine Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durch. 

Die Gemeinde Saulgrub plant in dem Bereich ein reines Wohngebiet mit zwei Parzellen. Um die planungsrechtliche Grundlage hierfür zu schaffen, hat der Gemeinderat beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Außenbereich dargestellt. Dies ist aber unschädlich, da bei beschleunigten Verfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes im Nachgang vorgenommen werden kann. Das Planungsgebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Saulgrub an der Ammergauer Straße mit einer Größe von ca. 1.460 m². Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 25.07.2022. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ammergauer Straße Süd“ zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-10. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö 7
Datenstand vom 25.08.2022 13:06 Uhr