Datum: 11.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Informationen des Bürgermeisters
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 2022-13. Sitzung des Gemeinderates | 11.10.2022 | ö | informativ | 1 |
Sachverhalt
2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2022
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 2022-13. Sitzung des Gemeinderates | 11.10.2022 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
3. Brückenneubau Mühlstraße; Vorstellung Vorplanung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 2022-13. Sitzung des Gemeinderates | 11.10.2022 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
4. Maßnahmen zur Energieeinsparung bei der Gemeinde Bad Kohlgrub; Beratung über die weitere Vorgehensweise
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 2022-13. Sitzung des Gemeinderates | 11.10.2022 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Ausgenommen davon sind Schulen und Kindertagesstätten
Ausgenommen davon sind Kindertagesstätten
der Bauhof hat 3 (5,5+4+2,5 kVA).
- Dieseltank Bauhof 3.000 l
- Dieseltank FFW 1.000 l
- Dieseltank Hörne-Schwebebahn 2.000 l
- mobiler Tank FFW 600 l
- Heizöltank Tannenbankerl
derzeit 329 Lampen, nur 14 Stück gedimmt, Rest leuchtet durch – Dimmen ist deshalb kurzfristig nicht möglich, da fast keine LED-Leuchten verbaut
- Lüftung ausschalten, Lüftung isolieren
- Foyerbeleuchtung reduzieren
- Beleuchtung wurde bereits auf LED umgerüstet
- Zeit- und Tageslichtsteuerung ist bereits in Auftrag gegeben, (ab 23.00 Uhr aus)
- Flurbeleuchtung / Beleuchtung Foyer reduzieren
- Vortragssaal Beleuchtung reduzieren, auf LED umstellen
- Vortragssaal geschlossen halten (Zeitungen können im Foyer gelesen werden).
- Türen geschlossen halten (Ammergauer Alpen soll darauf achten)
- Heizungsvorlauf auf 40° reduzieren
- nach Rücksprache mit der Leitung Temperatur maßvoll reduzieren
- Lüftungsleistung reduzieren
- Duschen sperren
- restliche Beleuchtung auf LED umrüsten
- Beleuchtung Schulturnhalle reduzieren
- Toiletten auf „waterless“ umbauen
5. Sprittelsberg 125; Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines ehemaligen landwirtschaftlichen Wohngebäudes und Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit zwei Ferienwohnungen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 2022-13. Sitzung des Gemeinderates | 11.10.2022 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Der entsprechende Vermessungsantrag wurde mittlerweile gestellt. Vermessung und Grundstückstausch können vorgenommen werden, sobald die baurechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind.
Die vorliegende Planung wurde mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen besprochen und ist (vorbehaltlich der vorstehenden Thematik) genehmigungsfähig.
Das Gebäude besteht seit 1800 in seiner jetzigen Kubatur, die nicht festgestellte Flurstücksgrenze wurde vermutlich später gebäudefolgend festgelegt. Die Tiefe der zu übernehmenden Abstandsflächen beträgt nach Art. 6 BayBO immer min. 3,00m, egal ob die bestehende Traufhöhe von im Mittel 5,35m oder die gewünschte neue Traufhöhe von im Mittel 6,10m zugrunde gelegt wird. Durch die Höherlegung des Daches vergrößert sich lediglich die Abstandsfläche im firstnahen Giebelbereich um 30cm, in Traufnähe hat dies keine Auswirkungen mehr.
Nach einem Vorgespräch im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen kann eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt werden.
Im Sinne der Nachverdichtung und der Verringerung des Flächenverbrauchs, möchte die Familie Burkart zusätzlich zur Betriebsleiterwohnung zwei Ferienwohnungen in den bestehenden Bauvolumina unterbringen.
Der Einbau von zwei Ferienwohnungen (Wfl. 67,34m² und 35,24m²) ist wie auch die Betriebsleiterwohnung grundsätzlich genehmigungsfähig. Die Wohnfläche der Betriebsleiterwohnung ist mit 213,90m² angegeben. Grundsätzlich werden im Landkreis nur Betriebsleiterwohnungen mit einer Größe von 130,00m² zzgl. 15m² pro Kind genehmigt. Dies ist im Rahmen der Antragsprüfung im Landratsamt zu prüfen.
Die baurechtlich mindestens geforderten Geschoßhöhen sind nur durch eine Höherlegung des Daches zu erreichen (derzeit lichten Raumhöhen von ca. 2,20m). Der First des angebauten, über eine Brandwand getrennten Wirtschaftsgebäudes (derzeit sanierungsbedürftig) wird im Rahmen der Baumaßnahme aus gestalterischen Gründen auf die gleiche Höhe gebracht. Dadurch wird die Einfahrtssituation bei der Tenne verbessert.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.04.2022 eine Höherlegung um 75cm abgelehnt. Wenn das Gremium die Auffassung vertritt, dass unter den vorgenannten Aspekten eine Höherlegung zulässig ist, ist der Beschluss vom Gemeinderat aufzuheben und neu zu fassen.
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Beschluss 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 9
Beschluss 5
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3
6. Jahresabschluss zum 31.12.2021 gemäß Art. 102 Abs. 1 GO
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 2022-13. Sitzung des Gemeinderates | 11.10.2022 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Vermögenshaushalt
Einzahlungen (Ist-Einnahmen)
2.495.544,48 €
Kostenrechnende Einrichtungen
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
7. Sonstiges
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 2022-13. Sitzung des Gemeinderates | 11.10.2022 | ö | 7 |
Sachverhalt