Datum: 11.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen des Bürgermeisters
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2022
3 Brückenneubau Mühlstraße; Vorstellung Vorplanung
4 Maßnahmen zur Energieeinsparung bei der Gemeinde Bad Kohlgrub; Beratung über die weitere Vorgehensweise
5 Sprittelsberg 125; Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines ehemaligen landwirtschaftlichen Wohngebäudes und Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit zwei Ferienwohnungen
6 Jahresabschluss zum 31.12.2021 gemäß Art. 102 Abs. 1 GO
7 Sonstiges

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1. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-13. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Schulpavillion:
Bürgermeister Degele bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern, die beim Errichten des Schulpavillions mitgeholfen haben. 

Deutsche Bahn:
Die Deutsche Bahn plant nach wie vor, ab 11.12.2022 (Start Winterfahrplan) den Bahnverkehr auf der Strecke Oberammergau – Murnau wieder aufzunehmen. Bürgermeister Degele erläutert die bereits durchgeführten und in den nächsten Wochen geplanten Instandhaltungsmaßnahmen.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-13. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2022-12 vom 13.09.2022 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Brückenneubau Mühlstraße; Vorstellung Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-13. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das in der Sitzung am 08.03.2022 beauftragte Ingenieurbüro Schumann+Vitak präsentiert dem Gremium die Planung zum Ersatzneubau der Brücke an der Mühlstraße.

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4. Maßnahmen zur Energieeinsparung bei der Gemeinde Bad Kohlgrub; Beratung über die weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-13. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.09.2022 über mögliche Energieeinsparmaßnahmen der Gemeinde beraten und angeregt, das Thema in einer der nächsten Sitzungen aufzugreifen.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich diverse Vorschläge erarbeitet, die vom Gremium aufgegriffen oder ergänzt werden können:


Folgende Energieeinsparmaßnahmen wurden bei der Gemeinde bereits in die Wege geleitet:

  • Räume, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält werden nicht mehr geheizt. 

  • In öffentlichen Nichtwohngebäuden besteht eine Lufttemperaturhöchstgrenze von vorübergehend 19 Grad, die in Büros nicht überschritten werden soll. 
    Ausgenommen davon sind Schulen und Kindertagesstätten

  • In öffentlichen Nichtwohngebäuden sind dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen ausgeschaltet. 
    Ausgenommen davon sind Kindertagesstätten

  • Die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen werden abgestellt (Kirchenbeleuchtung bereits abgestellt)


Die Gemeinde ist für die Sicherung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Aufgaben im eigenen Wirkungskreis) verantwortlich:

  • Bei der Wasserversorgung ist ein stationäres Notstromaggregat verbaut. Die Versorgung der Bevölkerung (über den Vorrat in den Hochbehältern hinaus) mit Trinkwasser ist damit bei einem Stromausfall gewährleistet

  • Die Abwasserentsorgungsanlage verfügt derzeit noch nicht über eine Absicherung. Dies wird aber im Rahmen des derzeit erarbeiteten Abwasserentsorgungskonzeptes vorgesehen.

  • Die FFW Bad Kohlgrub verfügt über 4 (11+8+8+5 kVA) Notstromaggregate, 
    der Bauhof hat 3 (5,5+4+2,5 kVA).

  • Folgende Kraftstoffreserven wären verfügbar
    - Dieseltank Bauhof 3.000 l
    - Dieseltank FFW 1.000 l
    - Dieseltank Hörne-Schwebebahn 2.000 l 
    - mobiler Tank FFW 600 l
    - Heizöltank Tannenbankerl


Was die Gemeinde noch unternehmen möchte:

  • Errichtung von PV-Anlagen auf gemeindlichen Gebäuden prüfen und umsetzen

  • Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED - 

  • Nachtabsenkung der Straßenbeleuchtung auf 50% ist derzeit nicht möglich
    derzeit 329 Lampen, nur 14 Stück gedimmt, Rest leuchtet durch – Dimmen ist deshalb kurzfristig nicht möglich, da fast keine LED-Leuchten verbaut

  • Weihnachtsbeleuchtung hinterfragen

  • Kurparkgebäude
    - Lüftung ausschalten, Lüftung isolieren
    - Foyerbeleuchtung reduzieren

  • Kurpark
    - Beleuchtung wurde bereits auf LED umgerüstet 
    - Zeit- und Tageslichtsteuerung ist bereits in Auftrag gegeben, (ab 23.00 Uhr aus)

  • Haus des Gastes
    - Flurbeleuchtung / Beleuchtung Foyer reduzieren
    - Vortragssaal Beleuchtung reduzieren, auf LED umstellen
    - Vortragssaal geschlossen halten (Zeitungen können im Foyer gelesen werden).
    - Türen geschlossen halten (Ammergauer Alpen soll darauf achten)
    - Heizungsvorlauf auf 40° reduzieren

  • Kindergarten St.-Martin
    - nach Rücksprache mit der Leitung Temperatur maßvoll reduzieren
    - Lüftungsleistung reduzieren

  • Schule
    - Duschen sperren
    - restliche Beleuchtung auf LED umrüsten
    - Beleuchtung Schulturnhalle reduzieren

  • Lampl
    - Toiletten auf „waterless“ umbauen

  • Kurzfristige Möglichkeit zur Notstromversorgung beim Klärwerk schaffen

  • Bei allen Wasserhähnen Wassersparperlatoren einsetzen

  • Brunnen stilllegen

  • Alle Vereine informieren und zum Energiesparen aufrufen 

  • Externe Beratung durch den Klimaschutzmanager

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5. Sprittelsberg 125; Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines ehemaligen landwirtschaftlichen Wohngebäudes und Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit zwei Ferienwohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-13. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung am 12.04.2022 mit einem Antrag auf Errichtung eines Ersatzbaus auf Fl.Nr. 1985 beschäftigt. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass

  • Eine Abstandsflächenübernahme abgelehnt wird und eine Grundstücksbereinigung in Form eines Tauschgeschäfts vorgenommen werden soll.
    Der entsprechende Vermessungsantrag wurde mittlerweile gestellt. Vermessung und Grundstückstausch können vorgenommen werden, sobald die baurechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind.

  • Vom Gemeinderat keine baurechtliche Prüfung vorgenommen werden kann und dies vom Landratsamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geklärt werden soll.
    Die vorliegende Planung wurde mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen besprochen und ist (vorbehaltlich der vorstehenden Thematik) genehmigungsfähig.

Die bestehende Kubatur ist nach Ansicht des Gemeinderates in seiner Form zu erhalten. Eine Firsterhöhung wurde abgelehnt.

Der Antragsteller hat nun einen geänderten Antrag auf Vorbescheid eingereicht und bittet um Beantwortung folgender Fragen:


  1. Übernimmt die Gemeinde die auf ihrer Fläche zu liegen kommenden Abstandsflächen (nördlich und westlich des Gebäudes)?
    Das Gebäude besteht seit 1800 in seiner jetzigen Kubatur, die nicht festgestellte Flurstücksgrenze wurde vermutlich später gebäudefolgend festgelegt. Die Tiefe der zu übernehmenden Abstandsflächen beträgt nach Art. 6 BayBO immer min. 3,00m, egal ob die bestehende Traufhöhe von im Mittel 5,35m oder die gewünschte neue Traufhöhe von im Mittel 6,10m zugrunde gelegt wird. Durch die Höherlegung des Daches vergrößert sich lediglich die Abstandsfläche im firstnahen Giebelbereich um 30cm, in Traufnähe hat dies keine Auswirkungen mehr.
Der Antrag auf Abstandsflächenübernahme wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 12.04.2022 abgelehnt. Es wurde ein Tauschgeschäft angeregt, wobei der genaue Grundstückszuschnitt noch zu klären ist.

  1. Ist der Ersatzbau nach bauordnungsrechtlichen Kriterien grundsätzlich genehmigungsfähig?
    Nach einem Vorgespräch im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen kann eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt werden. 

  2. Ist eine Erhöhung der Zahl der Wohneinheiten von einer auf drei möglich?
    Im Sinne der Nachverdichtung und der Verringerung des Flächenverbrauchs, möchte die Familie Burkart zusätzlich zur Betriebsleiterwohnung zwei Ferienwohnungen in den bestehenden Bauvolumina unterbringen. 
    Der Einbau von zwei Ferienwohnungen (Wfl. 67,34m² und 35,24m²) ist wie auch die Betriebsleiterwohnung grundsätzlich genehmigungsfähig. Die Wohnfläche der Betriebsleiterwohnung ist mit 213,90m² angegeben. Grundsätzlich werden im Landkreis nur Betriebsleiterwohnungen mit einer Größe von 130,00m² zzgl. 15m² pro Kind genehmigt. Dies ist im Rahmen der Antragsprüfung im Landratsamt zu prüfen.

  3. Ist eine Höherlegung des Daches im Vergleich zum Bestand um ca. 70cm genehmigungsfähig
    Die baurechtlich mindestens geforderten Geschoßhöhen sind nur durch eine Höherlegung des Daches zu erreichen (derzeit lichten Raumhöhen von ca. 2,20m). Der First des angebauten, über eine Brandwand getrennten Wirtschaftsgebäudes (derzeit sanierungsbedürftig) wird im Rahmen der Baumaßnahme aus gestalterischen Gründen auf die gleiche Höhe gebracht. Dadurch wird die Einfahrtssituation bei der Tenne verbessert. 
    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.04.2022 eine Höherlegung um 75cm abgelehnt. Wenn das Gremium die Auffassung vertritt, dass unter den vorgenannten Aspekten eine Höherlegung zulässig ist, ist der Beschluss vom Gemeinderat aufzuheben und neu zu fassen.

Der Bauausschuss vertrat in seiner Sitzung am 04.10.2022 die Auffassung, dass die Entscheidung über den Antrag vom Gemeinderat zu treffen ist.

Beschluss 1

Der Antrag auf Abstandsflächenübernahme wurde vom Gemeinderat bereits in der Sitzung am 12.04.2022 abgelehnt. Ein neuerlicher Beschluss erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat kann keine baurechtliche Prüfung vornehmen. Dies ist vom Landratsamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Zahl der Wohneinheiten zu. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zu prüfen, ob die Größe der Betriebsleiterwohnung zulässig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 4

Die bestehende Kubatur ist in seiner Form zu erhalten. Eine Firsterhöhung wurde bereits in der Sitzung am 12.04.2022 abgelehnt. Ein neuerlicher Beschluss erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 9

Beschluss 5

Der Gemeinderatsbeschluss vom 12.04.2022 hinsichtlich der Firstanhebung wird aufgehoben. Eine Anhebung des Dachfirstes von 70cm wird befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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6. Jahresabschluss zum 31.12.2021 gemäß Art. 102 Abs. 1 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-13. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 09.02.2021 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan beschlossen. Das Haushaltsjahr 2021 wurde wie folgt abgeschlossen:

Verwaltungshaushalt:

Haushaltsansatz
bereinigtes Soll
Einnahmen
6.905.800
8.004.082,80
Ausgaben
6.905.800
8.004.082,80

Vermögenshaushalt


Haushaltsansatz
bereinigtes Soll
Einnahmen
2.527.800
2.359.659,26
Ausgaben
2.527.800
2.359.659,26

Der Haushalt 2021 hat sich nach den Vorgaben positiv entwickelt.

Verwaltungshaushalt:
Mehreinnahmen konnte unter anderem bei den Gastschulbeiträgen + 33.200 EUR, den Parkgebühren + 90.000 EUR, den Kanalbenutzungsgebühren + 53.000 EUR, der Konzessionsabgabe + 15.000 EUR, der Gewerbesteuer + 66.000 EUR, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer + 130.000 EUR, der Zweitwohnungssteuer + 133.000 EUR, der Überlassung des Aufkommens aus der Grunderwerbssteuer + 39.000 EUR, sowie bei verschiedenen Finanzzuweisungen für coronabedinge Ausfälle + 79.000 EUR erzielt werden.

Auf der Ausgabenseite wurden meist Einsparungen erzielt, teilweise waren auch Mehrausgaben notwendig. Alle Mehrausgaben konnten durch Einsparungen oder Mehreinnahmen ausgeglichen werden.

Vermögenshaushalt:
Im Haushaltsjahr 2021 wurden verschiedene Anschaffungen bzw. Maßnahmen nicht voll ausgeführt. Bei einigen Maßnahmen waren zum Teil Mehrausgaben erforderlich. 

Folgende geplante Baumaßnahmen und Investitionen wurden im Haushaltsjahr nicht umgesetzt bzw. nicht angeschafft:

       Brandschutz; Errichtung Löschwasserbehälter Vorderkehr                    30.000 EUR
       Grund- und Mittelschule PV Anlage                    50.000 EUR
       Sanierung und Umbau Schulsportanlage (nicht verausgabt)        110.000 EUR
       Grund- und Mittelschule Breitbandausbau (nicht verausgabt)        78.000 EUR
       Parkplatzerweiterung (nicht verausgabt)        47.000 EUR
       Erneuerung Friedhofsmauer        60.000 EUR
       Tiefbaumaßnahme Hochbehälter Hörnle        100.000 EUR
       Umbau Lampl-Anwesen (nicht verausgabt)        110.000 EUR
       Gesamt:                 585.000 EUR

Die weiteren Vorgaben konnten weitgehend erzielt werden. Die Einhaltung der Deckungskreise wurde überwacht. Im Deckungskreis der Grund- und Mittelschule wurde der Deckungskreis überschritten. Grund dafür war eine notwendige Reparatur der Lüftungsanlage. Im Übrigen wurden die Mittel der Deckungskreise nicht ausgeschöpft. Es wird auf die Begründung im Rechenschaftsbericht hingewiesen. Alle dargestellten Entwicklungen haben letztendlich zu einem positiven Ergebnis im Verwaltungshaushalt geführt. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt war mit 319.200 € geplant und konnte mit 1.441.195,31 € abgeschlossen werden. Die erforderliche Mindestzuführung zur Erfüllung der laufenden Verpflichtungen im Vermögenshaushalt (ordentliche Tilgung) mit 268.100 € konnte somit mehr als gewährleistet werden. Im Vermögenshaushalt wurden der Allgemeinen Rücklage 473.861,40 € zugeführt. 

Durchlaufende Gelder:

Einzahlungen (Ist-Einnahmen)

   2.495.544,48 €

Auszahlungen (Ist-Ausgaben)
      907.461,42 €
Vorhandene Verwahrgelder (Buchmäßiger Bestand)
   1.588.083,06 €


Der Haushaltsausgleich erfolgte im
- Verwaltungshaushalt mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.441.195,31 €, geplant waren 319.200 €.
- Vermögenshaushalt mit einer Zuführung zur Allgemeinen Rücklage in Höhe von 473.861,40 €, geplant waren 148.700 €
- Ordentliche Darlehenstilgungen erfolgten in Höhe von 607.919 €.

Schuldenstand:

Der Schuldenstand zu Beginn des Jahres betrug                 2.568.813 EUR

Darlehenstilgungen:
a) ordentliche Tilgungen incl. Auslaufzeit                 268.901 EUR
b) außerordentliche Tilgungen incl. Umschuldung                  339.018 EUR
Gesamttilgung: (Summe a + b )                607.919 EUR

Neuaufnahme Kredit                339.000 EUR

Schuldenstand am 31.12.2021                2.299.894 EUR

Bei einem Schuldenstand von 2.299.894 € und bei einer Einwohnerzahl von 2.878 Einwohnern (Stand: 31.12.2020) liegt die Pro-Kopf-Verschuldung bei 799 € und sinkt somit von 900 € um 101 €/Einwohner. 

Rücklagen:
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres        863.350 EUR
Zuführung im Haushaltsjahr 2021        490.372 EUR
Stand am Ende des Haushaltsjahres        1.353.722 EUR

Kostenrechnende Einrichtungen

Beim Friedhof ließ sich eine Kostendeckung nicht erreichen. Eine Gebührenanpassung erfolgte im Dezember 2021. Im Bereich der Abwasserentsorgung entsteht durch die neue Gebührenberechnung ein rechnerisches Defizit, da rund 229.000 Euro in einer Sonderrücklage für künftige Maßnahmen angespart wurden. Im Bereich der Wasserversorgung konnte eine leichte Überdeckung erzielt werden. 

Beschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der Prüfung der Jahresrechnung 2021 beauftragt
-        Besondere Prüfungsaufträge werden nicht erteilt.
-        Die Verhandlungen sind nichtöffentlich zu führen.
-        Über das Ergebnis der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist dem Gemeinderat vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-13. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö 7

Sachverhalt

GRM Reindl verweist auf den Seniorennachmittag am 21.10.2022 mit dem Thema „Enkeltrick“.

GRM Fischer lädt die Anwesenden zur Grenzbegehung am kommenden Donnerstag, 13.10.2022 ein.

Datenstand vom 17.07.2023 08:54 Uhr