Datum: 08.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 23:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen des Bürgermeisters
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2022
3 Auswertung der Kindergartenplatzbedarfserhebung - weitere Vorgehensweise
4 Ortsbuslinie; Änderung der Fahrzeiten und weitere Vorgehensweise
5 Verwendung der Einnahmen aus der Veranstaltung 150-Jahre Heilbad Bad Kohlgrub; Information durch Martin Niklas
6 Gemeinde Saulgrub; 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes
7 Fußballclub Bad Kohlgrub e.V.; Antrag auf Zuschuss
8 Sonstiges

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1. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-15. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Deutsche Bahn:
Die Wiederaufnahme des Zugbetriebes erfolgt zur Umstellung auf den Winterfahrplan am 11.12.2022. Vorerst fährt die Bahn im 2-Stunden-Takt, da bestehende Langsamfahrstellen zu Zeitverzögerungen von bis zu 12 Minuten führen. Es fährt auch weiterhin der Schienenersatzverkehr im Stundentakt.

Theater „Baaz und schwarze Daune“:
Insgesamt haben 2.144 zahlende Besucher die 14 Aufführungen besucht, durchschnittlich 153 Gäste pro Aufführung. Den Ausgaben von knapp 39.000 Euro stehen Einnahmen von rund 39.500 Euro gegenüber. Es waren auch viele Mehrfachbesucher dabei. Dar Projekt war dank dem großen Einsatz aller Beteiligten ein Riesenerfolg, die darüber hinaus auf Gage usw. verzichtet haben. Das versprochene Abschlussfest findet voraussichtlich im Dezember statt. Theaterspieler und Chormitglieder spielen noch zweimal nach Weihnachten am Mittwoch, 28.12.2022 und 04.01.2023, weil es ihnen so viel Spaß gemacht hat. Diese Veranstaltungen werden aber nicht mehr über die Gemeinde abgewickelt.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-15. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2022-13 vom 11.10.2022 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Auswertung der Kindergartenplatzbedarfserhebung - weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-15. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Rahmen der Sitzung am 12.04.2022 wurde der Gemeinderat bereits darüber informiert, dass die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze in Bad Kohlgrub nach Vorlage der verbindlichen Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2022/2023 nicht ausreichen werden. Gemäß § 24 SGB VIII haben seit dem 01.08.2013 Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

In der Sitzung am 10.05.2022 hat der Gemeinderat der Einrichtung einer Übergansgruppe in der Mensa der Kindertagesstätte St.-Martin zugestimmt. Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich der alte Turnraum der der Grund- und Mittelschule kurzfristig in eine Mensa/Bewegungsraum umgebaut, um die Kinder der Offenen Ganztagsschule versorgen zu können. 

Die Verwaltung wurde beauftragt, eine umfassende Bedarfserhebung zum Betreuungsbedarf aller Kinder bis zum Alter von 12 Jahren durchzuführen. Insgesamt haben sich von 208 angeschriebenen Eltern 77 an der Umfrage beteiligt. Das Ergebnis der Umfrage wurde in der Sitzung am 13.09.2022 vorgestellt. Für die Analyse wurde neben den erhobenen Daten das Gutachten des Landratsamtes aus 2016 sowie die aktuellen Einwohnerdaten der Gemeinde Bad Kohlgrub zugrunde gelegt. Demzufolge besteht ein Bedarf sowohl an Krippen- als auch an Kindergartenplätzen. 

Die bestehende Krippengruppe muss kurzfristig um eine Gruppe ergänzt werden. Gemäß der Erhebung gaben 54% der befragten Eltern an, einen Krippenplatz zu benötigen. Aktuell ist die Krippengruppe mit 15 Kindern belegt. Dies entspricht bereits einer Überbelegung, da normalerweise in Krippengruppen höchstens 12 Kinder aufgenommen werden dürfen. Aufgrund der Raumgröße wurde hier dauerhaft eine Ausnahme bewilligt. Derzeit befinden sich weitere 15 Kinder aus Bad Kohlgrub auf der Warteliste, was die Vollbelegung einer weiteren Krippengruppe bedeuten würde. Dies unterstreicht Handlungsbedarf in diesem Bereich.

Die Zahl der aktuell zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze muss als Folge der Erhebung dauerhaft erhalten bleiben. D.h. der bereits umgenutzte Werkraum sowie die vorübergehend belegte Mensa würden nicht mehr anderweitig zur Verfügung stehen. Die Verwaltung empfiehlt, einen weiteren Gruppenraum zu errichten um die Mensa wieder ihrem ursprünglichen Zweck zuführen zu können. Derzeit wird in den Gruppen gegessen, was für das Personal einen enormen Mehraufwand bedeutet. Darüber hinaus wäre es ratsam, auch den Werkraum seiner ursprünglichen Bestimmung zuzuführen. Der Raum erfüllt gerade noch die Anforderungen an eine Kindergartengruppe. Wenn also zwei zusätzliche Räume für Kindergartengruppen geschaffen würden, könnte der Werkraum wieder als solcher genutzt werden und ggf. bei weiteren Platzproblemen (was aufgrund der tatsächlich steigenden Nachfrage an Krippenplätzen nicht auszuschließen ist) alternativ als Gruppenraum genutzt werden.

Es wurde bei den vorstehenden Überlegungen davon ausgegangen, dass der Waldkindergarten mit einer Gruppe (25 Kinder) dauerhaft so zur Verfügung steht. Beim Kindergarten St.-Martin sind darüber hinaus 100 Plätze erforderlich.

Da ab 2026 voraussichtlich ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder eingeführt wird, steigt auch hier die Nachfrage. Dies spiegelt sich in der Umfrage wider – eine zusätzliche Gruppe wird z.B. schon während des laufenden Schuljahres gebildet. Ein zusätzlicher Platzbedarf ist nach dem Umbau des Turnraumes (in Speise- und Bewegungsraum) aber nach aktuellem Stand nicht gegeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der aktuelle Bedarf an einer weiteren Krippen- und zwei weiteren Kindergartengruppen wird anerkannt. Die Verwaltung wird beauftragt die Planungsleistung auszuschreiben, Fördermittel gem. Art. 10 FAG zu beantragen und die entsprechenden Mittel im Haushalt für das Jahr 2023 einzustellen. In der Planung ist eine Erweiterungsmöglichkeit für eine weitere Kindergarten- und eine Krippengruppe aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Ortsbuslinie; Änderung der Fahrzeiten und weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-15. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 24.10.2022 wurde mit der Betreiberin der Ortsbuslinie ein Zwischengespräch geführt, um sich über die Erfahrungen aus dem ersten Vertragsjahr auszutauschen. Dabei wurde festgestellt, dass an Feiertagen keinerlei Nachfrage besteht und das mit Auflage des neuen Fahrplanes zum 01.12.2022 korrigiert werden soll. Vielmehr wurde der Bus an den gesetzlichen Feiertagen (Hl. Abend, 1. Und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester, Neujahr, Hl. Drei Könige, Ostern, Pfingsten, Fronleichnam, Allerheiligen) überhaupt nicht genutzt. An den anderen Feiertagen (Karfreitag, 1. Mai, Tag der Deutschen Einheit, Maria Himmelfahrt) waren max. drei Fahrten. Da die Gemeinde angehalten ist, mit den Ressourcen sorgsam umzugehen, schlägt die Verwaltung vor, den Ortsbus künftig an gesetzlichen Feiertagen nicht mehr anzubieten.

Ähnlich verhält es sich mit den Wochenenden im Winterhalbjahr. Die Aufzeichnungen des letzten Winters haben gezeigt, dass in der Zeit von November bis einschließlich März keine Nachfrage herrscht. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Ortsbus an den Wochenenden von 01.12.2022 bis 31.03.2023 und von 01.11.2023 bis 30.11.2023 nicht mehr anzubieten.

Da es im Bereich des ÖPNV mittlerweile verschiedenste Konzepte gibt, wurde im Hinblick auf steigende Benzinpreise die Notwendigkeit eines Ortsbusses mit festen Fahrzeiten hinterfragt. Es ist unbestritten, dass die Haltestelle am Bahnhof bei ankommenden Zügen angefahren werden sollte und hier Fahrgäste das Angebot nutzen. Darüber hinaus wäre es nach Ansicht der Verwaltung und auch der Betreiberin der Buslinie ausreichend, ein sog. „Ruftaxi“ anzubieten. Dieses Modell wurde in ähnlicher Form bereits in anderen Orten erfolgreich umgesetzt. Der Fahrplan sieht dann keine Abfahrtszeiten, sondern nur noch Haltepunkte, vor deren Zahl bei Bedarf beliebig erweitert werden kann. An den Haltestellen wird die Handynummer des Busfahrers veröffentlicht, damit die Mitfahrer anrufen und um Mitnahme bitten können. Der Fahrer kann dann abschätzen und umgehend mitteilen, wann er den Mitfahrer an der vereinbarten Haltestelle abholen kann. Aufgrund der überschaubaren Ortsgröße ist dies wohl unter 10 Minuten möglich. Anders als das Angebot in Murnau sollte die Installation einer App nicht erforderlich sein. Um die Mitnahme niederschwellig und für alle Altersgruppe einfach zu gestalten, sollte ein Anruf genügen.

Mit diesem Modell könnten unnötige Leerfahrten auf ein Mindestmaß reduziert werden. Durch die telefonische Absprache (die der Mitfahrer natürlich auch schon im Hotel vornehmen kann) weiß der Mitfahrer, wann er ungefähr mit dem Bus zu rechnen hat. Um kein Konkurrenzangebot zu Taxiunternehmen aufzubauen, ist das Angebot nur nach verbindlichem Anruf und nur im Ortsgebiet möglich. Wie bereits erwähnt, wäre man dabei bei der Auswahl der Haltestellen auch äußerst flexibel und könnte die Ortsteile ergänzen. Die Neuerung sollte in Verbindung mit der zu veröffentlichten Rufnummer an den Haltestellen gut sichtbar angebracht werden. Mit einem Info-Flyer sollten alle Beherbergungsbetriebe, Geschäfte usw. darüber informieren.

Die Regierung von Oberbayern begrüßt dieses Modell im Rahmen der ÖPNV-Förderung und hat zugesichert, dieses ebenfalls zu fördern. Die Ausgaben für den Ortsbus belaufen sich vertragsgemäß auf 70.299 Euro brutto pro Jahr. Die Einnahme aus der ÖPNV-Förderung betragen (der zweite Abschlag wurde noch nicht geleistet) ca. 15.000 Euro. 

Der Vertrag mit der Betreiberin endet zum 30.11.2023. Der Gemeinderat hat zu entscheiden, ob im Falle einer Neuausschreibung die Variante eines Rufbusses gewählt werden soll. 

Darüber hinaus hat das Gremium darüber zu entscheiden, ob das Angebot weiterhin kostenfrei angeboten werden soll. Ein entgeltlicher Betrieb der Ortsbuslinie hätte ab 2023 (Umstellung auf § 2b UmStG) den Vorteil, dass diese steuerpflichtigen Einnahmen im Rahmen des BgA Parkplätze mit deren Verluste verrechnet werden könnten.

Die Zahl der Fahrgäste des letzten Jahres:

 
Gesamt
Januar
486
Februar
523
März
503
April
834
Mai
1105
Juni
1375
Juli
fehlt
August
fehlt
September
603
Oktober
266
November
0
Dezember
0
Gesamt
5429

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die Ortsbuslinie von 01.12.2022 bis zum Ende der Vertragslaufzeit am 30.11.2023 an gesetzlichen Feiertagen einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, den Betrieb der Ortsbuslinie von 01.12.2022 bis 31.03.2023, sowie vom 01.11.2023 bis 30.11.2023 an den Wochenenden (Samstag und Sonntag) einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12

Beschluss 3

Der Gemeinderat stimmt der Einführung eines sog. Ruftaxis grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuausschreibung des Ortsbusses zum 01.12.2023 ohne starre Fahrplanzeiten vorzunehmen. Die ÖPNV-Förderung bei der Regierung von Oberbayern ist hierfür zu beantragen. Die Haltepunkte sind vom Gemeinderat festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuausschreibung des Ortsbusses zum 01.12.2023 wie bisher mit den bestehenden Fahrplanzeiten für ein Jahr bis 30.11.2024, ohne Feiertage, auszuschreiben. Die ÖPNV-Förderung bei der Regierung von Oberbayern ist hierfür zu beantragen. Der Gemeinderat wird sich zur nächsten Ausschreibung unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Erfahrungen mit der Einführung eines Ruftaxis beschäftigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 5

Der Gemeinderat möchte weiterhin auf die Erhebung von Fahrpreisen verzichten. Der Beschluss vom 10.11.2021 wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Verwendung der Einnahmen aus der Veranstaltung 150-Jahre Heilbad Bad Kohlgrub; Information durch Martin Niklas

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-15. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö informativ 5

Sachverhalt

GRM Niklas erläutert in seiner Funktion als Vorstand des Vereins „Ortsentwicklung e.V.“ die beabsichtigte Verwendung des Gewinnes aus der Festveranstaltung „150-Jahre Heilbad Bad Kohlgrub“ am 03.07.2022.

Folgende Vorschläge sind bislang eingegangen:
  • Spende in Höhe von 1.000 Euro an die Grund- und Mittelschule
  • Errichtung einer Rundbank an der Dorflinde
  • Pflasterung am Schulpavillion
  • Verschattung des Pavillions am Kurgarten

Die Verschattung des Pavillions am Kurgarten ist mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 0,8 Mio. Euro bis 1,0 Mio. Euro nicht finanzierbar und scheidet aus.

Bis zum 24.11.2022 können noch Vorschläge eingereicht werden.

Aus heutiger Sicht können die Rundbank an der Linde (3.000-5.000 Euro Kosten) und die Pflasterung des Schulpavillions finanziert werden. Die Pflasterarbeiten kosten gemäß einer ersten Schätzung ca. 34.000 Euro. Die Kosten könnten aber durch Eigenleistungen reduziert werden.

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6. Gemeinde Saulgrub; 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-15. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat Saulgrub hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Östlicher Ortsrand Altenau“ und die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Gemeinderat Bad Kohlgrub hat bereits in seiner Sitzung am 10.05.2022 im Rahmen der ersten Trägerbeteiligung seine Zustimmung signalisiert.

Die Gemeinde Saulgrub plant in dem Bereich ein Gewerbe- und Mischgebiet. Um die planungsrechtliche Grundlage hierfür zu schaffen, hat der Gemeinderat beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern. Das Planungsgebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Altenau südlich der Oberen Hauptstraße, die von der B23 kommend in den Ort führt, und umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 774 mit einer Größe von ca. 0,44 ha. Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub erneut als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme bis 12.12.2022. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlicher Ortsrand Altenau“ zu äußern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Fußballclub Bad Kohlgrub e.V.; Antrag auf Zuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-15. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-15. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö 8

Sachverhalt

GRM Fend möchte wissen, wann das Kurparkrestaurant seine Pforten öffnet. Bürgermeister Degele hält dieses Jahr für unwahrscheinlich, da die beauftragten Handwerker weit hinter dem angestrebten Zeitplan liegen. 

Datenstand vom 06.12.2022 13:32 Uhr