Datum: 25.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tenne im Lampl-Anwesen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Hörnle Schwebebahn GmbH Bad Kohlgrub & Co. Schlepplift KG; Grundsatzentscheidung zur Sanierung und Finanzierung der Schwebebahn

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1. Hörnle Schwebebahn GmbH Bad Kohlgrub & Co. Schlepplift KG; Grundsatzentscheidung zur Sanierung und Finanzierung der Schwebebahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-02. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 10.08.2021 hat der Gemeinderat mit 12:2 Stimmen beschlossen, die Hörnle Schwebebahn zu erhalten und zu sanieren. Die Hörnle Schwebebahn GmbH & Co. Schlepplift KG wurde beauftragt, ein geeignetes Sanierungskonzept zu erarbeiten und die technische und wirtschaftliche Machbarkeit nachzuweisen. Laut Beschluss soll ein Neubau der Bahn nicht weiterverfolgt werden. 

Der Geschäftsführer der Schwebebahn, Herbert Pröll, hat die aktuelle Finanzsituation des Bahnbetriebes in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.01.2022 dargelegt. Darüber hinaus hat er Varianten zur Ertüchtigung der Schwebebahn mit Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Darüber sind heute entsprechende Beschlüsse zu fassen, damit die weiteren Schritte eingeleitet werden können.

Ausführungen des Geschäftsführers Herbert Pröll.

Die hohen Verlustvorträge aus früheren Jahren (vor 2009), die Entwicklung der letzten Jahre sowie die aktuelle Planung lassen bei unveränderten Geschäftsmodell keine Erlöse erwarten, um die Sanierung aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Herr Pröll schlägt deshalb die Verpachtung der Parkplätze (Talstation, Promenade und Tannenbankerl) an die Hörnle Schwebebahn GmbH Bad Kohlgrub & Co. Schlepplift KG vor, um langfristig stabile zusätzliche Einnahmen zu generieren. Im Gegenzug übernimmt die Hörnle-Schwebebahn alle in dem Zusammenhang anfallenden Arbeiten und Kosten (Schneeräumung, Parkraumüberwachung, Wege richten und Rodelbahn präparieren), die bislang von der Gemeinde erbracht wurden.

Die Übertragung der Parkplätze ist aber nur ein Baustein der Gesamtfinanzierung. Daneben werden Fördergelder und Finanzeinlagen von Dritten zwingend benötigt. Andernfalls ist die kontrollierte Abwicklung der Gesellschaft unumgänglich.

Um Gespräche mit der Seilbahnaufsicht aufnehmen und in die Planung der Sanierung einsteigen zu können, bittet Herr Pröll um eine grundsätzliche Aussage des Gremiums zur bevorzugten Sanierungsvariante. Im Rahmen der Sitzung hat sich der Gemeinderat mehrheitlich auf eine Sanierung der bestehenden Bahn verständigt. Sollte dies nicht möglich sein, ist ein Rückbau der Anlage die einzige akzeptable Alternative.

Beschluss 1

Die Schwebebahn ist im Rahmen der Sanierung in ihrer ursprünglichen Form mit Schwenksesseln zu erhalten. Sollte sich bei der Planung ergeben, dass eine Sanierung nicht möglich ist, ist ein Rückbau der Anlage in die Wege zu leiten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt einer Verpachtung der beiden Parkplätze am Hörnle (Tannenbankerl, Promenade und Talstation) ab dem 01.01.2023 an die Hörnle Schwebebahn GmbH Bad Kohlgrub & Co. Schlepplift KG im Zuge der Sanierung zu. Die mit den Parkplätzen verbundenen Aufgaben wie Parkraumüberwachung, Winterdienst, Wegeunterhalt im gesamten Hörnlegebiet, Rodelbahnpräparierung etc. werden in dem Zusammenhang ebenfalls übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Pachtvertrag zu formulieren und dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2022 14:43 Uhr