Datum: 03.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.04.2022
2 FlNr. 2763; Erweiterung des bestehenden Gemeindestadels
3 Sonnenstraße 7; Antrag auf Vorbescheid zur Dacherneuerung und -erhöhung
4 Spengelstraße 6, Errichtung einer Hackschnitzelheizung und Lagerraum
5 Wäldle 135a; Neubau eines Milchviehlaufstalles
6 Wäldle 135a; Neubau eines Güllebehälters
7 Angerweg 4; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung
8 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 8a Abs. 1 i.V.m. 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2022-04 vom 04.04.2022 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO mit der Anmerkung von GRM Höck genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. FlNr. 2763; Erweiterung des bestehenden Gemeindestadels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der in 1997 auf FlNr. 2763 errichtete gemeindliche Stadel soll erweitert werden. Um das Feuerwehrhaus zu entlasten, sollen dort historische Geräte, wie zum Beispiel die historische Feuerwehrleiter, gelagert werden. Der bestehende Stadel mit einer Fläche von 139m² (16,00m x 9,04m) wird an der Nordseite abgeschleppt. Die zusätzliche Fläche beträgt 46,62m² (13,50m x 3,67m). Der Anbau erhält, angepasst an das Bestandsgebäude, eine Holzkonstruktion mit Ziegeldacheindeckung.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 BauGB. Danach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist 

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau an den bestehenden Gemeindestadel auf Fl.Nr. 2763.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Sonnenstraße 7; Antrag auf Vorbescheid zur Dacherneuerung und -erhöhung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 1701/1 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Dacherneuerung und -erhöhung eingereicht.
Antragsgegenständlich ist eine Firsterhöhung um 0,70m im Rahmen der erforderlichen Dachsanierung. Darüber hinaus soll unter Berücksichtigung der Ortsgestaltungssatzung (max. 1/3 der Gebäudebreite, min. 30 cm unter First, DN wie Hauptdachneigung) ein Zwerchgiebel errichtet werden. Das Dachgeschoss soll über eine neu zu errichtende Treppe an der Südseite erschlossen werden. Die Zahl der Wohneinheiten (1 WE) bleibt nach Aussage des Bauherrn unverändert. Der neu zu schaffende Platz wird benötigt, um zusätzliche Kinderzimmer unterzubringen. Das DG ist derzeit über eine Holzstiege erschlossen. Im Zuge des Dachgeschossausbaus soll ein neu zu schaffender Zugang über die Garage und dem Hauptflur erfolgen

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.04.2022 bereits mit einem Antrag auf Vorbescheid zur Firsterhöhung um seinerzeit 1,0m beschäftigt. Das Gremium lehnte den Antrag mit der Begründung ab, da sich die geplante Erhöhung nicht in die nähere, prägende Umgebung einfügt. Der Bauherr hat daraufhin eine Umplanung vorgenommen und die gewünschte Firsterhöhung auf 0,70m reduziert. 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung ist im OT Sonnen nicht abschließend geklärt, man kann aber im Hinblick auf die zuletzt erteilten Baugenehmigungen davon ausgehen, dass § 34 BauGB anzuwenden ist. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die maßstabsbildende Umgebungsbebauung weist östlich der Sonnenstraße Bungalows, westlich der Sonnenstraße zwei Vollgeschosse auf. Bei genauerer Betrachtung der Bungalows stellt man fest, dass das gegenständliche Anwesen keinen Kniestock, die umliegenden Gebäude einen konstruktiven oder geringen Kniestock aufweisen. Mit dem in der Umplanung reduzierten Kniestock fügt sich das Vorhaben nach Ansicht der Verwaltung in die umliegende Umgebung ein.

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid zur Dacherneuerung mit Firsterhöhung um 0,70m auf FlNr. 1707/1, Sonnenstraße 7. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid zur Anhebung der Dachneigung um 2° auf 25°bei FlNr. 1707/1, Sonnenstraße 7. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines westseitigen Zwerchgiebels auf FlNr. 1707/1, Sonnenstraße 7. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 3

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4. Spengelstraße 6, Errichtung einer Hackschnitzelheizung und Lagerraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 1433, Spengelstraße 6, der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Lagerraum eingereicht.
Antragsgegenständlich ist ein 9,75m x 4,81/4,50m großer Kellerraum mit Abgang, in dem ein Heizraum (14,82 m²) sowie ein Hackschnitzelbunker (16,00 m²) untergebracht sind. Die Zufahrt zu dem Bunker erfolgt von Norden aus der Spengelstraße.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag zum Bau einer Hackschnitzelheizung mit Lagerraum im Anwesen Spengelstraße 6. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Wäldle 135a; Neubau eines Milchviehlaufstalles

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für das landwirtschaftliche Anwesen Wäldle 135a der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Errichtung eines Milchviehlaufstalles eingereicht. Antragsgegenständlich ist ein 47,85m x 32,50m großes landwirtschaftliches Gebäude in Stahlbetonkonstuktion. Die Fassade wird mit einer Holzverschalung versehen. Die Dachneigung des Satteldachs beträgt 20°, Eindeckung mit Tondachsteinen, Traufhöhe 3,63m, Firsthöhe 10,53m. Nutzfläche gesamt 1.373 m² inkl. Umkleide, Tankraum, Lager, Computerraum, Technik und Melkstand.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 BauGB. Danach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und das Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Der Milchviehlaufstall wird zur Bewirtschaftung der bestehenden Landwirtschaft benötigt. Die landwirtschaftliche Privilegierung demnach offensichtlich gegeben. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsgestaltungssatzung und hält die Vorgaben ein.

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Milchviehlaufstalles im Anwesen Wäldle 135a.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Wäldle 135a; Neubau eines Güllebehälters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für das landwirtschaftliche Anwesen Wäldle 135a der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Errichtung eines Güllebehälters eingereicht. Antragsgegenständlich ist ein Behälter in Stahlbetonkonstruktion mit einem (Innen-)Durchmesser von 16,00m, Rauminhalt 1.206m³. Die Wandhöhe von 6,00m ist nordseitig komplett eingegraben, südseitig ist eine Höhe von 4,29m zzgl. Absturzsicherung sichtbar. 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 BauGB. Danach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und das Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Der Güllebehälter wird zur Bewirtschaftung der bestehenden Landwirtschaft benötigt. Die landwirtschaftliche Privilegierung demnach offensichtlich gegeben.

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Güllebehälters im Anwesen Wäldle 135a.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Angerweg 4; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Eigentümer des Anwesens Angerweg 4 plant den Anbau einer thermischen und elektrischen Solaranlage an der Fassade und dem Balkon. Das Vorhaben widerspricht § 4 (Außenwände und Fassadengestaltung) sowie § 8 (Balkone) der Ortsgestaltungssatzung, da diese das Anbringen von Modulen an Fassade und Balkonen nicht vorsieht.

Mit Schreiben vom 26.04.2022 beantragt der Eigentümer die Befreiung von den Festsetzungen der Satzung. 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Für diesen Bereich wurde kein Bebauungsplan aufgestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Vorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 3a BayBO. 

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung der §§ 4 und 8 der Ortsgestaltungssatzung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö 8
Datenstand vom 09.06.2022 12:55 Uhr