Datum: 17.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022
2 Informationen des Bürgermeisters
3 2. Änderung der Parkgebührenverordnung; Anpassung gemäß § 2b UStG
4 Errichtung eines zentralen Ehrengrabes am Friedhof bei der Pfarrkirche St.-Martin
5 Mühlstraße 18; Antrag auf Vorbescheid zum Abriss des Wohnhauses und Errichtung eines Ersatzwohnhauses und Anhebung des Dachstuhls
6 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStr.WG); Widmung von Verkehrsflächen nach Art. 6 BayStrWG - Verlängerung der Straße "Am Hochfeld"
7 Verlängerung der Anerkennung von Bad Kohlgrub als Heilbad gemäß Art. 7 Abs. 5 KAG
8 Annahme von Spenden 2022
9 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-01. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2022-18 vom 13.12.2022 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-01. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö informativ 2

Sachverhalt

Bürgerinfo Dezember: 
Die für Anfang Dezember zur Verteilung vorgesehene Bürgerinfo wurde leider nicht wie geplant verteilt. Nachforschungen haben ergeben, dass die Post beim Postverteilungszentrum liegen geblieben ist. Eine überarbeitete Bürgerinfo wird im Januar verteilt.

Touristische Ortspositionierung: 
Am 12.01.2023 fand eine Kur- und Tourismusbeiratssitzung mit den Verantwortlichen der Arbeitskreise für die Handlungsfelder Ortskern, Gesundheit, Kommunikation und Naturerlebnis und Hörnle (wurde zusammengelegt) statt. Diese Sitzung sollte als sog. „Startschuss“ dienen. Die Arbeitskreise nehmen in den nächsten Tagen ihre Arbeit auf. Erste Terminabsprachen gibt es bereits

Baustromleitung über Harrerstrasse: 
Dieses leidige Thema findet hoffentlich demnächst ein Ende. Die Bayernwerk hat zugesichert, dass der Baustrom bis spätestens 01.05.2023 zurückgebaut wird.

Kanalbefahrung 2022 nördlich der Hauptstraße: 
Derzeit wird die Befahrung ausgewertet und die zu Tage gekommenen Schäden analysiert. Es kann aber vorweg gegriffen werden, dass weniger Schäden als erwartet aufgetreten sind.

Kabarett im Kurpark:
Der Kabarettist Christian Springer kommt am 03. Februar mit seinem Programm „nicht egal“ nach Bad Kohlgrub in den Kursaal. Es gibt noch Karten über München Ticket und der Tourist-Info.

zum Seitenanfang

3. 2. Änderung der Parkgebührenverordnung; Anpassung gemäß § 2b UStG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-01. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Hinblick auf die voraussichtlich ab 2025 geltende Umsatzsteuerpflicht für Kommunen (außerhalb des hoheitlichen Bereiches) empfiehlt die Verwaltung eine Anpassung der gemeindlichen Parkgebührenverordnung. Hier soll ergänzt werden, dass die Parkgebühren – sofern sie der Umsatzsteuer unterliegen – diese enthalten

Beschluss

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren 
und andere Regelungen für den ruhenden Verkehr (Parkgebührenverordnung) 
der Gemeinde Bad Kohlgrub vom 24.02.2021


Die Gemeinde Bad Kohlgrub erlässt auf Grund von § 6, 6a Abs. 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) i. V. m. § 10 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19. Juli 2022 (GVBl. S. 397) und § 45 und § 46 Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091), folgende


Zweite Änderung der Verordnung über die Parkgebühren 
und andere Regelungen für den ruhenden Verkehr (Parkgebührenverordnung) 
der Gemeinde Bad Kohlgrub vom 24.02.2021

§ 1

In § 11 (Parkgebühren) wird zusätzlich Absatz 4 eingefügt: 
(4)        Die genannten Beträge verstehen sich brutto, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht. Es gilt der jeweils aktuell gültige gesetzliche Umsatzsteuersatz.“


§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt zum 01.02.2023 in Kraft.



GEMEINDE BAD KOHLGRUB
Bad Kohlgrub, ……………


Franz Degele
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Errichtung eines zentralen Ehrengrabes am Friedhof bei der Pfarrkirche St.-Martin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-01. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Kohlgrub hat derzeit sechs Ehrenbürger:
  • Heinrich Baumgartner (bestehendes Grab im Rochusfriedhof)
  • August Faller (bestehendes Grab im Ortsfriedhof)
  • Else Windheuser (kein Grab)
  • Hans Reiner (bestehendes Grab im Rochusfriedhof
  • Karl Löffler (kein Grab)
  • Simon Triller (bereits eine Gedenktafel an der Kirche angebracht)

Es wäre wünschenswert, alle Ehrenbürger (außer Simon Triller) auf einer Grabstelle im Ortsfriedhof zu würdigen. Das Grab von August Faller bietet sich dafür sehr gut an. 

In 2021 wurde bereits ein Angebot zur Sanierung des alten Grabmals und Anbringung einer zur Beschriftung vorgesehenen Platte eingeholt. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung eines zentralen Ehrengrabes am Friedhof bei der Pfarrkirche St.-Martin zu. Die Verwaltung wird beauftragt, ein aktualisiertes Angebot inklusive Skizze zur Sanierung und Beschriftung des Grabmals Faller mit den Namen der Ehrenbürger (inkl. Pfarrer Triller) einzuholen. Der Entwurf und das Angebot sind dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Mühlstraße 18; Antrag auf Vorbescheid zum Abriss des Wohnhauses und Errichtung eines Ersatzwohnhauses und Anhebung des Dachstuhls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-01. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 258/2 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Vorbescheid zum Abriss des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Ersatzbaus mit zwei Wohnungen eingereicht.

Das Gebäude wird derzeit als Wohngebäude mit einer Wohneinheit genutzt. Der Bauherr möchte es aufgrund der schlechten Substanz durch ein neues Gebäude mit gleicher Größe ersetzen. In diesem Zuge besteht der Wunsch, die Anzahl der Wohnungen zu erhöhen.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2022 bereits über den geplanten Ersatzbau beraten. Damals wurde das gemeindliche Einvernehmen mit der Auflage erteilt, dass die Dachneigung entsprechend dem Bestand auf 36,5° festgesetzt wird und demzufolge einer Ausnahme von § 5 Nr. 1 der Ortsgestaltungssatzung (Dachgestaltung) zugestimmt wird. Der Ersatzbau kann demnach – angepasst an das bestehende Nebengebäude - mit einer Dachneigung von 36,5° ausgeführt werden. Die First- und Wandhöhe ist allerdings an das landwirtschaftliche Gebäude (Bestand) anzupassen. Dieser Forderung wurde in der vorliegenden Planung entsprochen.

Im Rahmen des Vorbescheides sollen folgende Fragen geklärt werden:

  1. Ist es bauplanungsrechtlich zulässig auf FlNr. 258/2 nach Abriss des bestehenden Wohnhauses ein Ersatz-Wohnhaus mit der Höhe und der Dachneigung, wie in der System-Skizze I und im Lageplan dargestellt, zu errichten?
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt GAP ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der grundsätzlichen Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens steht deshalb nichts im Wege.

  1. Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, im westlichen landwirtschaftlich genutzten Gebäudeteil (Dachstuhl) wie in der System-Skizze I dargestellt anzuheben?
Der Bauausschuss hat hierzu bereits in der Sitzung am 08.06.2022 sein Einverständnis erteilt.

  1. Kann der geplante Ersatzneubau in Richtung Osten um ca. 3m länger als bisher wie in der System-Skizze II und Lageplan errichtet werden?
Es ist baurechtlich zulässig, die Abstandsfläche bis zur Straßenmitte in Anspruch zu nehmen (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO). Durch die Verlängerung wird aber ein Teil des Straßengrundstückes FlNr. 329/2 benötigt. Das gemeindliche Einvernehmen kann unter der Bedingung erteilt werden, dass mit dem Antragsteller eine Einigung bzgl. eines Grundstückstausches oder -erwerbes erzielt wird.

  1. Kann eine Abweichung der Abstandsflächenüberschneidung zwischen Wohngebäude und bestehendem Nebengebäude (siehe Lageplan) erteilt werden.
Die Frage der Geringfügigkeit hat das Landratsamt im Rahmen der Beurteilung des Vorbescheides zu klären.


  1. Kann eine Abweichung der Abstandsfläche an der Ostseite im nördlichen Eck auf FlNr. 825 (rechtes Grundstück, 23 Eigentümer) erteilt werden.
Die Frage der Geringfügigkeit hat das Landratsamt im Rahmen der Beurteilung des Vorbescheides zu klären.

  1. Ist es bauplanungsrechtlich zulässig durch eine Befreiung der Ortsgestaltungssatzung den Ersatzwohnbau mit der gleichen Dachneigung von ca. 36,5° und das bestehende landwirtschaftliche Gebäude mit einer neuen Wand- und Firsthöhe wie in den System-Skizzen dargestellt zu errichten?
Der Bauausschuss hat hierzu bereits in der Sitzung am 08.06.2022 sein Einverständnis erteilt.


Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung wurde vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen mit Bescheid vom 16.09.2022 nach § 34 BauGB beurteilt. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 


Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Ersatzbau auf FlNr. 258/2.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zur Anhebung des westlichen landwirtschaftlich genutzten Gebäudeteils (Dachstuhl) gemäß Skizze I

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Gebäudes gemäß Skizze II vorbehaltlich einer Einigung bzgl. eines Grundstückstausches oder -erwerbes. Das Grundstücksgeschäft ist dem Gremium gesondert zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Frage hinsichtlich der Abstandsfläche ist vom Landratsamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Frage hinsichtlich der Abstandsfläche ist vom Landratsamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Gemeinderat stimmt aufgrund der bestehenden Dachneigung am landwirtschaftlichen Teil des Gebäudes einer Befreiung von § 5 Nr. 1 der Ortsgestaltungssatzung (Dachgestaltung) hinsichtlich der Dachneigung zu. Der Ersatzbau kann demnach – angepasst an das bestehende Nebengebäude - mit einer Dachneigung von 36,5° ausgeführt werden. Die First- und Wandhöhe ist allerdings an das landwirtschaftliche Gebäude anzupassen. Eine Firstanhebung des gesamten Gebäudes auf 10,02m wird befürwortet.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStr.WG); Widmung von Verkehrsflächen nach Art. 6 BayStrWG - Verlängerung der Straße "Am Hochfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-01. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die bereits gewidmete Ortsstraße „Am Hochfeld“ wurde durch die Erschließung des Baugebietes Richtung Süden verlängert. Nachdem die Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Fläche die Widmung von der Gemeinde Bad Kohlgrub als zuständige Straßenbaubehörde zur Ortsstraße zu verfügen.

Verlängerung der Straße „Am Hochfeld“
Anfangspunkt: bisheriger Endpunkt (km 0,300)
Endpunkt: Einmündung in den Kienzerleweg (km 0,367)
Länge des neuen Teilstücks: 0,067 km
Flst. Nr. 515, Gemarkung Bad Kohlgrub

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Bad Kohlgrub
Widmungsbeschränkungen: keine

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Widmung:
Die Verlängerung der Straße „Am Hochfeld“ wird wie folgt gewidmet. 

Verlängerung der Straße „Am Hochfeld“
Anfangspunkt: bisheriger Endpunkt (km 0,300)
Endpunkt: Einmündung in den Kienzerleweg (km 0,367)
Länge des neuen Teilstücks: 0,067 km
Flst. Nr. 515, Gemarkung Bad Kohlgrub

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Bad Kohlgrub
Widmungsbeschränkungen: keine

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Verlängerung der Anerkennung von Bad Kohlgrub als Heilbad gemäß Art. 7 Abs. 5 KAG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-01. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Kohlgrub hat im Jahr 1948 das Prädikat Heilbad verliehen bekommen und darf sich seitdem „Bad Kohlgrub“ nennen. Das Prädikat muss in regelmäßigen Abstand verlängert werden, hierzu ist ein Antrag auf Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen gemäß Art. 7 Abs. 5 KAG i.V.m. §§ 3 und 14 BayAnerkV, dem der Gemeinderat zustimmen muss, notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Verlängerung des Prädikats Heilbad zu unterstützen und beauftragt die Verwaltung, den notwendigen Antrag auf Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen gemäß Art. 7 Abs. 5 KAG i.V.m. §§ 3 und 14 BayAnerkV zu stellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Annahme von Spenden 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-01. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 27.10.2008 wurden den Gemeinden empfohlen, über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale gemeinnützige Zwecke im Gemeinderat einen Beschluss zu fassen. Die im Kalenderjahr umfassende Zuwendungsliste soll an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis übermittelt werden.
Für das Jahr 2022 wurden an die Gemeinde Bad Kohlgrub die in der Anlage aufgeführten Spenden gewährt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spenden für das Jahr 2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-01. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö 9
Datenstand vom 16.03.2023 10:06 Uhr