Datum: 14.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 17.01.2023
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Haushaltssatzung 2023
4 Haushalt 2023 mit Finanzplan 2024-2026, Investitionsprogramm und Stellenplan
5 2. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS)
6 Kurparkgebäude; Vorstellung der bereits angefallenen Sanierungskosten und der noch zu erwartenden Instandhaltungsmaßnahmen
7 Benefiz- und Gemeinschaftskonzert am 19.05.2023 im Kursaal; Antrag auf Befreiung von der Saalmiete
8 Gemeinde Bad Bayersoien; 1. Änderung des Bebauungsplanes "Lärmschutzmaßnahmen entlang der B23"
9 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 17.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-03. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.01.2023 zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2023-01 vom 17.01.2023 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-03. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö informativ 2

Sachverhalt

Sachstand zur Rezertifizierung als Heilbad:
  • Moor: Die Analysenergebnisse weisen die Torfe aus den beiden Mooren (Torflager Rochusfeld und Vorderkehrer-Filz) als typisches Hoch-Moor aus, d.h. weiterhin geeignet zur kurmedizinischen Moortherapie
  • Luftgüte und Ortsklima: Die NO2-Belastungen der Luft im Kurpark liegen mit <9 μg/m³ in Bad Kohlgrub deutlich unter den in anerkannten deutschen Luftkurorten und Inlandheilbädern zulässigen 20 μg/m³. Diese Werte würden sogar den Anforderungen für Heilklimatische Kurorte (<16 μg/m³) genügen. 
Die NO2-Belastungen im „kurgastbezogenen Ortszentrum“ bleiben mit <12 μg     
NO2/m³, hinreichend sicher unter den zulässigen 24 NO2 μg/m³ wie auch unter 20 μg/m³, was auch für Heilklimatische Kurorte ausreichen würde.
  • Bioklimatische Eignung: Die kurortwissenschaftliche Bewertung des Bioklimas für Bad Kohlgrub ergibt keine Hinweise auf bioklimatische Gegebenheiten, die das Erholungsziel von Kurgästen unzulässig beeinträchtigen und deshalb einer bioklimatischen Eignung als Moorheilbad entgegenstehen würden. Unter bioklimatischen Aspekten wird für Bad Kohlgrub die Reprädikatisierung der staatlichen Anerkennung als Moorheilbad empfohlen.
  • Erstellung eines mit dem Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt abgestimmten Gutachtens über die regelgerechten Verhältnisse der Ortshygiene bei Wasser, Boden und Luft.

Info aus der Verwaltung:
Die Gemeinde Bad Kohlgrub stellt zum 01.09.2023 eine Auszubildende ein. Diese kommt aus Rottenbuch und hat bereits in einem Praktikum überzeugte. Es ging keine Bewerbung aus Bad Kohlgrub ein.

Klimaschutz:
Die Ammer-Loisach-Energie wird im Frühjahr 2023 weitere zwei Ladestationen mit 4 Ladepunkten an den Parkplätzen in der Fallerstraße der sogenannten Promenade installieren.

Staatsstraße 2062:
Das Staatliche Bauamt Weilheim plant ab 11. September 2023 die Erneuerung der Fahrbahndecke in Teilbereichen der Staatsstraße 2062. Betroffen hiervon ist Ortsdurchfahrt von Bad Kohlgrub ab der Str. Rochus-Straße bis zur Steigrainer Straße und ab dem östlichen Ortsschild bis 1 km vor dem Abzweig nach Grafenaschau. Ein detailierter Bauablauf (ob unter Vollsperrung, tags und/oder nachts, Umleitungsstreckern usw.) liegt noch nicht vor und wird mit der Gemeinde abgesprochen werden. Eine erste Verkehrsschau mit allen erforderlichen Behörden soll circa Mitte März stattfinden. 

Im Zeitraum vom 20. bis 23.02.2023 dreht der Sender „Kinderkanal (KiKa)“ einen Film, der auch in Bad Kohlgrub spielt. Zu sehen wird hier unser Moorlehrpfad sein. Sendetermin ist der 19.03.2023 um 20.25 Uhr

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3. Haushaltssatzung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-03. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Aufgrund der Haushaltsberatungen und des Beschlusses des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 nebst Anlagen kann die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen werden.

Beschluss

Haushaltssatzung

der Gemeinde Bad Kohlgrub 
(Landkreis Garmisch-Partenkirchen)
für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Bad Kohlgrub folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

VERWALTUNGSHAUSHALT         in den Einnahmen 
       und Ausgaben mit         7.889.600 Euro
und im 
VERMÖGENSHAUSHALT        in den Einnahmen 
       und Ausgaben mit        2.772.600 Euro
ab.


§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 0 € vorgesehen. 


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer         
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A)        350 v.H.
b) für die Grundstücke (B)         450 v.H.

2. Gewerbesteuer        350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt.


§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.


Bad Kohlgrub, …………..        Gemeinde Bad Kohlgrub


                         (Siegel)        Franz Degele
               Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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4. Haushalt 2023 mit Finanzplan 2024-2026, Investitionsprogramm und Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 2023-01. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 10.01.2023 beschließend 1
Gemeinderat 2023-02. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 1
Gemeinderat 2023-03. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 mit Finanzplan 2024-2026 sowie das Investitionsprogramm und der Stellenplan werden vorgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan mit Finanzplan 2024 bis 2026 sowie den Investitions- und Stellenplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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5. 2. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-03. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.11.2022 die 2. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages vorberaten. Hintergrund ist die Anpassung an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages. 

Mit dieser Änderung werden folgende Anpassungen vorgenommen:

  1. In § 4 Abs. 4 der Kurbeitragssatzung ist eine Regelung über „Einnächter-Busgruppen ab 15 Personen“ enthalten, die von der Kurbeitragspflicht befreit werden. Diese Regelung wird mit dieser Änderung gestrichen. 

  1. § 4 Abs. 2 Nr. 3 der Kurbeitragssatzung beinhaltet einen Befreiungstatbestand für Seminar- und Tagungsteilnehmer bis zu einem Aufenthalt von 2 Tagen. Diese Regelung wird zum 31.12.2023 gestrichen. 

  1. § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Kurbeitragssatzung beinhaltet einen Befreiungstatbestand für Geschäftsreisende. Diese Regelung wird mit dieser Änderung gestrichen. Geschäftsreisende, die kein Kur- und Erholungsmotiv haben sind grundsätzlich nicht kurbeitragspflichtig (vgl. Art. 7 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz).

  1. § 6 Abs. 1 der Kurbeitragssatzung wird um folgenden Satz ergänzt: „Die Beherbergungsbetriebe sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrages.“

Beschluss

2. S a t z u n g
zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages -KBS-
der Gemeinde Bad Kohlgrub
vom 22.04.2020

Aufgrund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Bad Kohlgrub folgende Satzung:

§ 1 
Höhe des Kurbeitrags

§ 4 der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Bad Kohlgrub in der Fassung vom 22.04.2020 wird wie folgt neu gefasst: 

㤠4
Höhe des Kurbeitrags


  1. Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet. 
Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag für Personen
1.         ab dem vollendeten 16. Lebensjahr                 2,40 €
2.         ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, 
          die auf Berghütten übernachten                1,50 €. 
  1. Kurbeitragsfrei sind auf Nachweis 
1.        Schwerbehinderte, ab einer Behinderung von 80 %
2.        Seminar- und Tagungsteilnehmer bis zu einem Aufenthalt von 2 
       Tagen                                                          -gültig bis 31.12.2023-
3.        Verwandte ersten und zweiten Grades
  1. Für Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Zusatzvermerk „B“ wird auf Nachweis eine Ermäßigung von 50 % gewährt. 
  2. Bei ein- und mehrmaligem Aufenthalt innerhalb eines Kalenderjahres, wird insgesamt höchstens der Kurbeitrag für 21 Aufenthaltstage erhoben. Der Antrag auf Erstattung ist unter Rückgabe der Kurkarte und Vorlage der Abmeldebescheinigung innerhalb eines Monats nach Beendigung des Aufenthalts bei der Gemeinde zu stellen. Dies gilt nicht für Zweitwohnungsbesitzer im Sinne des §1 und § 6a dieser Satzung. 
  3. Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.“

§ 2
Einhebung und Haftung 

§ 6 Abs. 1 der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Bad Kohlgrub in der Fassung vom 22.04.2020 wird wie folgt ergänzt: 

㤠6
Einhebung und Haftung 

  1. Natürliche und juristische Personen, die Kurbeitragspflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen, sowie Inhaber von Campingplätzen sind verpflichtet, der Gemeinde die nach § 5 Abs. 1 erforderlichen Angaben am Tag der Ankunft des Gastes elektronisch mittels des durch die Gemeinde zur Verfügung gestellten Verfahrens zu melden, sofern diese nicht selbst gemeldet haben. Auf Antrag kann die Gemeinde zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Die Beherbergungsbetriebe sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrages.“

§ 3
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.04.2023 in Kraft.


Gemeinde Bad Kohlgrub 
Bad Kohlgrub, ……………

Franz Degele
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Kurparkgebäude; Vorstellung der bereits angefallenen Sanierungskosten und der noch zu erwartenden Instandhaltungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-03. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö informativ 6

Sachverhalt

Das Kurparkgebäude in Bad Kohlgrub hat bekannter Weise einen größeren Sanierungsstau. Das Objekt ist derzeit rund 50 Jahre alt und hat seine Ausgestaltung aus der Blütezeit des Kurwesens in Bad Kohlgrub. Seit mehreren Jahren beschäftigt sich der Gemeinderat mit der zeitgemäßen Ertüchtigung und Folgenutzung des Gebäudes. Neben der städtebaulichen ist auch die touristische Komponente für dieses Gebäude maßgebend. In seinen Klausurtagungen hat sich der Gemeinderat für die Notwendigkeit einer innerörtlichen und zentralen Gaststätte als auch für einen Veranstaltungssaal für rund 250 Besucher ausgesprochen. 

Mit der Neuverpflichtung der Pächter aus Murnau konnte eine langfristige Lösung gefunden werden, die die Kurparkgaststätte „Il duetto due“ in eine moderne und zeitgemäße Zukunft führen. Jedoch gelingt dies nur, wenn die Gemeinde ihre Hausaufgaben, in Form von Sanierungsmaßnahmen im Gaststättenbereich umsetzt. 

Der Bedarf einer Gaststätte im Ortszentrum wird an die Verwaltung durch viele Anrufe und Emails von Bürgern und Gästen, herangetragen. Diese Lücke kann nun in Kürze wieder geschlossen werden.

Im Rahmen der derzeit laufenden Sanierung, haben sich stets neue Aspekte ergeben, so dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 um einen aktuellen Sachstand zu den Sanierungskosten bzw. der noch zu erwartenden Instandhaltungsmaßnahmen und -kosten für das Objekt gebeten hat.

Eine vollständige Sanierung ist nach Ansicht der Verwaltung, aber auch des Gemeinderates, derzeit nicht geplant und finanziell nicht darstellbar. Es muss jedoch die grundlegende Betriebsfähigkeit des Gebäudes gewährleistet werden. Hierfür liegt die weitere Priorität bei den Pflichtaufgaben der Gemeinde, wie Wasserversorgung, Kläranlage, Kinderbetreuung oder Haus des Gastes.

Hinsichtlich der energetischen Bestandteile der Sanierungen (Lüftung, Fenster/Türen) wurde die Städtebauförderung mit eingebunden. Mit Erstellung einer entsprechenden Gebäudebewertung können diese Bestandteile gefördert und die Gemeinde unterstützt werden.

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7. Benefiz- und Gemeinschaftskonzert am 19.05.2023 im Kursaal; Antrag auf Befreiung von der Saalmiete

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-03. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Am 19.05.2023 findet im Kursaal ein Benefiz- und Gemeinschaftskonzert zugunsten der „Deutschen Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV e.V.) statt. Der Eintritt ist frei, die Veranstalter bitten um Spenden für die Vereinigung.

Im Vorfeld sind im Kursaal Proben am 27.01./24.02./31.03./28.04. und 16.05.2023 angesetzt. 

Der Organisator hat mit Schreiben vom 01.02.2023 um Befreiung von der Saalmiete gebeten. Die Saalmiete beträgt gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 15.05.2018 für Vereine 50,00 Euro/Tag, für gewerbliche Veranstaltungen 300,00 Euro/Tag. Im vorliegenden Fall wäre somit eine Saalmiete in Höhe von insgesamt 300,00 Euro in Rechnung zu stellen.

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 f der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Bad Kohlgrub ist der Bürgermeister für die Gewährung von Zuschüssen, auch in Form unentgeltlicher Nutzungsüberlassung von Räumen, an Vereine bis zu einem Betrag von 200,00 Euro je Einzelfall ermächtigt. Somit hat der Gemeinderat über den vorliegenden Antrag zu entscheiden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer kostenlosen Überlassung des Kursaals für das Benefiz- und Gemeinschaftskonzert (inkl. fünf Proben) zugunsten der Deutschen Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV e.V.) zu.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Gemeinde Bad Bayersoien; 1. Änderung des Bebauungsplanes "Lärmschutzmaßnahmen entlang der B23"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-03. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

der Gemeinderat Bad Bayersoien hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.01.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Lärmschutzmaßnahmen entlang der B23“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen und den Entwurf der 1. Änderung mit Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 10.01.2023 gebilligt. 

Der Bebauungsplan „Lärmschutzmaßnahmen entlang der B 23“ aus dem Jahr 2007 wurde mit dem Ziel erstellt, den Lärmschutz entlang der Bundesstraße B 23 in Bad Bayersoien zu verbessern und gleichzeitig eine bauliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Im Bereich der Änderung auf den Grundstücken mit den Flurnummern 63 und 63/4 ist im rechtskräftigen Bebauungsplan ein öffentlicher Parkplatz festgesetzt. Allerdings befinden sich die Grundstücke in Privatbesitz und es besteht keinerlei Absicht, Flächen für die Errichtung eines öffentlichen Parkplatzes an die Gemeinde zu veräußern. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern und die Festsetzung eines öffentlichen Parkplatzes zu streichen. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 63 und 63/4 sowie eine Teilfläche der Flurnummern 68/1 und hat eine Größe von ca. 2.240 qm. Die Grundstücke werden derzeit als Grünfläche genutzt.

Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange am (vereinfachten) Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 22.02.2023. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lärmschutzmaßnahmen an der B23“ zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-03. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 9

Sachverhalt

GRM Elgas frägt, ob jemand einen Sachstand über die Eröffnung der Eisdiele hat. GRM Lory antwortet, dass nach seiner Kenntnis diese für 2024 anvisiert ist.

Datenstand vom 16.03.2023 10:57 Uhr