Datum: 09.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2023-09. Sitzung des Gemeinderates
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09.05.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Beschluss
Die Niederschrift Nr. 2023-07 vom 18.04.2023 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.04.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2023-09. Sitzung des Gemeinderates
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09.05.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Beschluss
Die Niederschrift Nr. 2023-08 vom 25.04.2023 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2023-09. Sitzung des Gemeinderates
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09.05.2023
|
ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Nachfolge Kur- und Tourismusreferent:
In der Kur- und Tourismusbeiratssitzung am 27.04.2023 hat sich keiner der Beteiligten bereit erklärt, das Amt des Referenten zu übernehmen. Es wurde vorgeschlagen, alle drei Monate eine Kurbeiratssitzungen abzuhalten. Aus dem Beirat sollen vorher regelmäßig Tagesordnungspunkte geliefert werden.
Vereine-Eisstockturner am 18.05.2023:
Es wäre wünschenswert, wenn der Gemeinderat mit einem Team teilnehmen würde. Zwei Freiwillige fehlen noch. Auf die Frage meldete sich niemand.
Benefizkonzert Morbus Crohn am 19.05.2023 um 20.00 Uhr:
Bürgermeister Degele hat eine Einladung zum Benefizkonzert zur Unterstützung der Deutschen Morbus Crohn Vereinigung erhalten. Initiiert wird das Benefizkonzert vom Dirigenten unserer Blaskapelle Martin Klöck, der selbst unter dieser unheilbaren Krankheit leidet. Das Konzert ist ein Gemeinschaftsprojekt aller (rund 70) Bad Kohlgruber Musikerinnen und Musiker. Es wäre schön, wenn möglichst viele Gemeinderäte das Konzert besuchen würden.
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4. Jahresabschluss zum 31.12.2022 gemäß Art. 102 Abs. 1 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2023-09. Sitzung des Gemeinderates
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09.05.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Gemeinderat
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2023-10. Sitzung des Gemeinderates
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16.05.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 08.02.2022 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan beschlossen. Das Haushaltsjahr 2022 wurde wie folgt abgeschlossen:
Verwaltungshaushalt:
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Haushaltsansatz
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bereinigtes Soll
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Einnahmen
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7.339.200
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7.749.734,90
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Ausgaben
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7.339.200
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7.749.734,90
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Vermögenshaushalt
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Haushaltsansatz
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bereinigtes Soll
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Einnahmen
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2.569.200
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1.740.075,71
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Ausgaben
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2.569.200
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1.740.075,71
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Der Haushalt 2022 hat sich nach den Vorgaben positiv entwickelt.
Verwaltungshaushalt:
Mehreinnahmen konnten unter anderem bei der Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen + 40.341,62 EUR, den Parkgebühren + 46.441,11 EUR, den Kanalbenutzungsgebühren + 93.997,69 EUR, der Konzessionsabgabe + 17.416,81 EUR, den Wasserverbrauchsgebühren + 26.979,55 EUR, den Kurbeiträgen + 142.397,19 EUR, den Fremdenverkehrsbeiträgen + 117.334,12 EUR, der Gewerbesteuer + 320.621,75 EUR, der Zweitwohnungssteuer + 107.476,75 EUR und einer Finanzzuweisung für Kur- und Fremdenverkehrsgemeinden (Coronaausgleich) + 56.409,00 EUR erzielt werden.
Auf der Ausgabenseite wurden meist Einsparungen erzielt, teilweise waren auch Mehrausgaben notwendig. Alle Mehrausgaben konnten durch Einsparungen oder Mehreinnahmen ausgeglichen werden.
Vermögenshaushalt:
Im Vermögenshaushalt liegen die Einnahmen rund 829 TEUR unter dem Haushaltsansatz. Hauptsächlich liegt das daran, dass Maßnahmen sich ins Folgejahr verschoben haben. Trotz einer großen Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt überwiegen die Mindereinnahmen bei den Zuwendungen. Größter Posten ist die noch ausstehende Förderung für die Sanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung mit knapp 850 TEUR.
Im Haushaltsjahr 2022 wurden verschiedene Anschaffungen bzw. Maßnahmen nicht voll ausgeführt. Bei einigen Maßnahmen waren zum Teil Mehrausgaben erforderlich.
Folgende geplante Baumaßnahmen und Investitionen wurden im Haushaltsjahr nicht umgesetzt/ bzw. nicht angeschafft:
Parkplatzerweiterung/Parkleitsystem 114.000 EUR
Friedhofsmauer Sanierung 65.000 EUR
Umbau/Neubau Hochbehälter Sonnen 50.000 EUR
Wasserhauptleitung Planungskosten 20.000 EUR
Kurpark-Gebäude 37.000 EUR
Erwerb von Grundstücken -Gewerbegebiet- 350.000 EUR
Planungskosten Gewerbegebiet 26.000 EUR
Gesamt: 662.000 EUR
Durchlaufende Gelder:
Einzahlungen (Ist-Einnahmen)
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3.444.855,88 €
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Auszahlungen (Ist-Ausgaben)
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673.963,28 €
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Vorhandene Verwahrgelder (Buchmäßiger Bestand)
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2.770,892,60 €
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Die weiteren Vorgaben konnten weitgehend erzielt werden. Alle dargestellten Entwicklungen haben letztendlich zu einem positiven Ergebnis im Verwaltungshaushalt geführt. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt war mit 542.200 EUR geplant und konnte mit 1.357.176 EUR abgeschlossen werden. Die erforderliche Mindestzuführung zur Erfüllung der laufenden Verpflichtungen im Vermögenshaushalt (ordentliche Tilgung) mit 220.100 EUR konnte somit mehr als gewährleistet werden. Im Vermögenshaushalt wurden der Allgemeinen Rücklage 448.789 EUR zugeführt.
Der Haushaltsausgleich erfolgte im
- Verwaltungshaushalt mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.357.176,14 EUR, geplant waren 542.200 EUR.
- Vermögenshaushalt mit einer Zuführung zur Allgemeinen Rücklage in Höhe von 448.788,79 EUR, geplant waren 65.100 EUR
- Ordentliche Darlehenstilgungen erfolgten in Höhe von 219.701,45 EUR.
Schuldenstand:
Der Schuldenstand zu Beginn des Jahres betrug 2.299.893,60 EUR
Darlehenstilgungen:
a) ordentliche Tilgungen incl. Auslaufzeit 219.701,45 EUR
b) außerordentliche Tilgungen inkl. Umschuldung 0,00 EUR
Gesamttilgung: (Summe a + b ) 219.701,45 EUR
Neuaufnahme Kredit 0,00 EUR
Schuldenstand am 31.12.2022 2.080.192,15 EUR
Bei einem Schuldenstand von 2.080.192,15 EUR und bei einer Einwohnerzahl von 2.839 Einwohnern (Stand: 31.12.2021) liegt die Pro-Kopf-Verschuldung bei 733 EUR und sinkt somit von 799 EUR um
66 EUR/Einwohner.
Allgemeine Rücklage und Sonderrücklagen:
Allgemeine Rücklage:
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 1.337.211,55 EUR
Zuführung im Haushaltsjahr 2022 908.393,89 EUR
Entnahmen im Haushaltsjahr 2022 6,54 EUR
Stand am Ende des Haushaltsjahres 2.245.598,90 EUR
Sonderrücklagen:
Straßenbau
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 39.631,00 EUR
Zuführung im Haushaltsjahr 2022 27.635,00 EUR
Entnahmen im Haushaltsjahr 2022 0 EUR
Stand am Ende des Haushaltsjahres 67.266,00 EUR
Abwasserentsorgung
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 228.612,01 EUR
Zuführung im Haushaltsjahr 2022 228.612,01 EUR
Entnahmen im Haushaltsjahr 2022 0 EUR
Stand am Ende des Haushaltsjahres 457.224,02 EUR
Gesamtrücklagenstand 2.770.088,92 EUR
Kostenrechnende Einrichtungen
Beim Friedhof ließ sich eine Kostendeckung nicht erreichen. Rund 8.800 EUR sind von der Gemeinde zu tragen. Im Bereich der Abwasserentsorgung entsteht durch die neue Gebührenberechnung ein rechnerisches Defizit (493.000 EUR), da rund 229.000 EUR einer Sonderrücklage für künftige Maßnahmen zugeführt wurden und wegen der Gebührenumstellung sowie den Nachwirkungen von verschiedenen erleichternden Coronamaßnahmen Schwankungen entstanden. Auch im Bereich der Wasserversorgung konnte mit einem Defizit von rund 14.000 EUR keine Kostendeckung erzielt werden.
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5. Grund- und Mittelschule; Erweiterung der Photovoltaikanlage - Maßnahmenbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2023-09. Sitzung des Gemeinderates
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09.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Klimaschutz und die damit verbundene Reduzierung der CO² Belastung ist ein sehr wichtiges Ziel der Gemeinde Bad Kohlgrub. Die Gemeinde ist Zustifter bei der Energiewende Oberland. Mit dem Beitrag besteht das Ziel, bis 2035 die örtliche Versorgung mit Energie aus nachhaltigen Quellen zu gewährleisten. Der Anteil an erzeugtem Strom aus Erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch der Gemeinde lag 2020 bei nur rund 29,3 Prozent.
Quelle: Energieatlas Bayern https://www.karten.energieatlas.bayern.de/start/?topic=energie_gesamt&lang=de&bgLayer=atkis&E=654797.71&N=5280874.73&zoom=9&layers=7bbee3ee-89f6-4a2e-ad96-ec1264420814,a701a9ef-5af4-453e-8669-fd939246845f,6c1e7bae-68cf-44a5-aad6-1626d96ccece,488eb448-f755-4bbc-b2c5-9c28e05241b3,2c4f1d05-810c-4731-9c02-00b644948f60,2ae49a7c-2722-4ff9-9c6b-dcb9d2ce58ab,4e0fba7a-9211-4530-a018-940e863165d5,07f73c42-1a2f-41a1-9f14-461e1ac43304,328dacf0-874a-4ff2-bd98-ef1bf8e158b1,10a6776f-da70-4c61-93d7-9733570f781c,993eba39-922b-40c7-8c6f-144673077b71,db272dfa-7dfb-45fb-9459-01840a3ce992,232a6a7b-1bb3-42d7-b37d-08ed0418c003,9cebb88d-3877-4afe-a24c-3f24757f8257&layers_visibility=true,false,false,false,false,false,false,false,false,false,false,true,false,true&catalogNodes=1200,1210,1250,30,1100,1110,1111
Um das Ziel zu erreichen, wurde im Rahmen des Haushaltes 2023 für einen Photovoltaik-anlagenbau ein Ansatz in Höhe von 100.000 Euro gebildet.
Das Dach der Grund- und Mittelschule bietet hierfür noch großen Potenzial. Im letzten Jahr wurde bereits eine 29,7 kWp-Anlage errichtet.
Der durchschnittliche Stromverbrauch vor der Pandemie lag bei rund 53.000 kWh, wodurch durchschnittlich Stromkosten von rund 12.000 Euro entstanden.
Im letzten Jahr konnte mit der erstellten Anlage eine Einsparung von rund 2.500 Euro oder rund 10.000 Kilowattstunden erreicht werden.
Für die verfügbare Fläche des Hauptdaches wird mit einem Potenzial von 60 bis 80 kWp gerechnet. Neben der Auslegung für den noch benötigten Eigenverbrauch, sind wegen der Belastung auch die notwendigen Leitungsquerschnitte, Absicherungen, Zählermodalitäten, etc. zu ermitteln und zu berücksichtigen. Hierfür benötigt die Verwaltung die Unterstützung eines Planungsbüros.
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6. Weitere Vorgehensweise bei Kurparkgebäude, Haus des Gastes mit Wandelhalle und Rathaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2023-09. Sitzung des Gemeinderates
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09.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.02.2023 über die weitere Vorgehensweise bei der Sanierung des Kurparkgebäudes beraten. Es wurde mehrheitlich der Wunsch nach einem Gesamtkonzept hinsichtlich der künftigen Nutzung und der erforderlichen Sanierung geäußert.
In der Sitzung am 27.02.2023 hat der Gemeinderat die Verwaltung nach einer Ortsbesichtigung beauftragt, die Kosten für einen möglichen Anbau beim Haus des Gastes gemäß Baukostenindex zu ermitteln und die Möglichkeit einer Förderung bei der Regierung von Oberbayern abzufragen.
Förderung durch die Regierung von Oberbayern:
Auf Nachfrage teilte die Regierung von Oberbayern mit, dass energetische Sanierungsmaßnahmen (auch rentierliche Teile) am Kurparkgebäude gefördert werden können. Es ist zudem möglich, diese nach Vorlage einer Gesamtkonzeption in einzelne Teilbereiche aufzuteilen und über mehrere Jahre zu strecken. Zur Förderhöhe konnte allerdings ohne diese Grundlagen noch keine Aussage getroffen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass diese insgesamt <60% der förderfähigen Kosten betragen wird.
Kostenvergleich:
Zunächst wurden die grundsätzlich benötigten Flächen aufgenommen. Wenn wie bisher besprochen Ärzte, Tourist-Info, Bücherei usw. berücksichtigt werden besteht ein Flächenbedarf von insgesamt 2.611,34 m². Dieser Wert soll als Ausgangsbasis für alle weiteren Überlegungen dienen. Es ist anzumerken, dass der Bestand über 5.300,00 m² verfügt.
In der BKI-Baukostendatenbank werden für die Sanierung von Gebäuden mit Nutzungsänderung, Grundrissänderung und Eingriffen in die Statik Kosten in Höhe von 1.350 Euro - 4.395 Euro/m² Nutzfläche angegeben. Da die Sanierung der beiden Gebäude mit einem deutlichen Aufwand verbunden ist, wurde zur Kostenermittlung ein Wert in Höhe von 3.200 Euro/m² angesetzt. Die Sanierungskosten werden somit beim Haus des Gastes auf 6.688.000 Euro, beim Kurparkgebäude auf 7.488.000 Euro geschätzt.
In der BKI-Baukostendatenbank werden für den Neubau von Gebäuden (Gemeindezentren, mittlerer Standard) Kosten in Höhe von 3.155 Euro – 5.240 Euro/m² Nutzfläche angegeben. Da in unserem Fall Grundstück und Infrastruktur bereits vorhanden ist, wird zur Kostenermittlung ein Wert von 3.155 Euro/m² angesetzt.
Dadurch ergeben sich folgende Varianten:
Haus des Gastes:
Sanierung 6.688.000 Euro
Neubau/Anbau 1.643.755 Euro Gesamt 8.331.755 Euro
Kurparkgebäude:
Sanierung 7.488.000 Euro
Neubau/Anbau 855.005 Euro Gesamt 8.343.005 Euro
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Gemeinde Bad Kohlgrub ein Erhalt und die Sanierung beider Gebäude nicht möglich ist. Eine Sanierung des Kurparkgebäudes mit Umzug der Verwaltung sollte deshalb angestrebt und im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt werden. Das hätte den Vorteil, dass der im Vorjahr geschlossene langfristige Pachtvertrag mit dem Gaststättenbetreiber erfüllt werden kann. Die kürzlich getätigten Kosten für die Sanierung des Gastraumes und der Küche hätten ihre Berechtigung.
Es muss hervorgehoben werden, dass es keine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist, Flächen für Arztpraxen zu schaffen. Insbesondere wenn dadurch andere Pflichtaufgaben wie der Bau des Wasserhochbehälters, die Sanierung der Wasserhauptleitung und der Kläranlage, sowie die Erweiterung der Kindertagesstätte mit geschätzten Kosten von mind. 13,5 Mio. Euro unberücksichtigt bleiben müssen. Allerdings ist ein Badearzt als Anerkennungsvoraussetzung für das Prädikat „Heilbad“ und den Erhalt des Titels „Bad“ zwingend notwendig.
Für das Haus des Gastes mit Wandelhalle und auch das dann freiwerdende Rathaus ist ein Konzept zu erstellen. Von einem Architekturbüro sollen Vorschläge zur Nutzung und Sanierung der beiden Objekte (mit Platz um den Maibaum) erarbeitet werden. Die Unterbringung der Ärzte sowie der Tourist-Info, Schaffung weiterer Parkmöglichkeiten und ggf. seniorengerechtes Wohnen sind dabei zu berücksichtigen. Die Regierung von Oberbayern hat bereits signalisiert, dies mit 60% zu fördern. Dabei wurde der Gemeinde auch nahegelegt, ein professionelles Nutzungskonzept erarbeiten zu lassen.
In einem weiteren Schritt ist nach Vorliegen des Konzeptes zu entscheiden, wie die Maßnahmen umgesetzt und finanziert werden können.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, die Kubatur um 50% zu reduzieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Beschluss 2
Die Verwaltung wird beauftragt, auch unter Berücksichtigung des am 12.07.2022 getroffenen Grundsatzbeschlusses zum Erhalt des Kurparkgebäudes, die Planungsleistungen zur Sanierung und Umbau des Kurparkgebäudes auszuschreiben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die für die Verwaltung erforderlichen Flächen geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3
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7. Kurparkgelände; Veranstaltung eines "Gravel-Festes"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2023-09. Sitzung des Gemeinderates
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09.05.2023
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Über die Ammergauer Alpen GmbH wurde die Anfrage zur Durchführung eines „Gravel-Festes“ im Kurpark in der Zeit vom 31.08. – 03.09.2023 eingereicht. Gravel-Bikes sind Rennräder, mit denen abseits befestigter Wege gefahren werden kann. Diese Räder finden in der letzten Zeit immer größeren Zuspruch. Im vergangenen Jahr fand das Fest bereits in Ohlstadt statt.
Ein Plan zum Festareal liegt der Einladung bei. Zwischen Kneipp-Becken und Freilandschach soll in der Zeit ein Zeltplatz eingerichtet werden. Die sanitären Anlagen im Kurpark könnten dafür zur Verfügung gestellt werden. Die Veranstalter gewährleisten, dass rund um die Uhr Security für die Sicherheit auf und neben dem Gelände sorgt. Es wird davon ausgegangen, dass viele Besucher mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder den Gravel-Bikes anreisen.
Die Veranstalter rechnen auch damit, dass einige Festivalteilnehmer mit Wohnmobilen anreisen. Als Camperstellplatz würden sich die Stellplätze an der Rudolf-Schnell-Straße anbieten, da in dem Zeitraum sowohl Kindergarten als auch Schule geschlossen sind. Auf den Parkplätzen könnten bis zu 30 Wohnmobile Platz finden. Die sanitären Anlagen der Turnhalle könnten für die Veranstaltung geöffnet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Veranstaltung eines Gravel-Festes auf dem Kurparkgelände zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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8. Obst- und Gartenbauverein; Antrag auf Errichtung einer "Streuobstwiese für alle" im Kurpark
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2023-09. Sitzung des Gemeinderates
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09.05.2023
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 11.04.2023 beantragt der Obst- und Gartenbauverein die Errichtung einer Streuobstwiese im Kurpark. Der Verein möchte sich am Projekt „Streuobst für alle“ beteiligen. Das favorisierte Grundstück liegt südlich vom Restaurant, westlich der Krieger-Gedächtniskapelle.
Die Kosten der Maßnahme bzw. die Pflege der Bäume wird vom Verein übernommen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich der Errichtung einer Streuobstwiese auf einer Teilfläche des Kurparks zu. Der genaue Standort der Bäume ist noch zu klären. Der Obst- und Gartenbauverein trägt die Kosten der Maßnahme und übernimmt die Pflege der Bäume und die Mahd der entsprechenden Fläche.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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9. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2023-09. Sitzung des Gemeinderates
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09.05.2023
|
ö
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9 |
Datenstand vom 25.05.2023 09:44 Uhr