Datum: 12.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 08.08.2023
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Widmung des Kurgartens als Trauort
4 Landtags- und Bezirkswahl 2023; Berufung einer Wahlleiterin
5 Errichtung eines zentralen Ehrengrabes am Ortsfriedhof; Änderung des Standortes
6 Kienzerleweg 6; Tektur zum Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Garage und Neubau von drei Einfamilienhäusern auf Flurstück Nr. 1467/3, Gemarkung Bad Kohlgrub
7 Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 "Zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße"
8 Vollzug der Baugesetze; Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Nr 31 "Gagers"
9 Gemeinde Saulgrub; 7. Änderung des Flächennutzungsplane und Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der Römerstraße"
10 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 08.08.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-15. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2023-14 vom 08.08.2023 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-15. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö informativ 2
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3. Widmung des Kurgartens als Trauort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-15. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

In den Gemeinden können Trauungsorte für die standesamtliche Trauung eingerichtet werden. Dabei sind die entsprechenden Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren für die Auswahl und Gestaltung der Trauungsorte maßgebend. Demnach muss der Ort für eine Trauung geeignet sein, d.h. einen würdevollen Rahmen für die Eheschließungen bieten und dem Standesbeamten/der Standesbeamtin eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglichen. Bei Stätten im Außenbereich muss zudem bei schlechter Witterung eine Ausweichmöglichkeit direkt vor Ort vorhanden sein.

In der Gemeinde Bad Kohlgrub wurde der eingefriedete Platz am Zeitberg unmittelbar oberhalb der Bergstation der Hörnle Schwebebahn zum Trauungsort bestimmt. Als Ausweichmöglichkeit bei schlechter Witterung wurde die Bauernstube im ersten Stock des Jager-Anwesens sowie – für größere Hochzeitsgesellschaften - der Lamplsaal bestimmt.

Die Gemeinde Bad Kohlgrub verfügt mit dem Zeitberg am Hörnle bereits über die Möglichkeit, im Außenbereich Trauungen vollziehen zu können. Dieses Angebot wird in den Monaten Mai bis September - hauptsächlich von auswärtigen Paaren - auch außerordentlich gut angenommen. Es wird aber auch immer wieder der Wunsch nach einer barrierefreien Möglichkeit, im Außenbereich zu heiraten, geäußert. Auch im Hinblick auf die geplante Sanierung der Hörnle-Schwebebahn könnte mit Trauungen im Kurpark eine weitere Alternative geschaffen werden. Der Kurpark wird von der Gemeinde aufwendig gepflegt und es wäre nach Ansicht der Verwaltung zu begrüßen, wenn dieser auch mit zusätzlichen Trauungen belebt wird. 

Die Verwaltung empfiehlt den nördlichen Bereich des Kurparks als möglichen Trauort. Hier könnten im Bereich des Schachbretts oder auch auf der Wiese daneben Eheschließungen vollzogen werden. Mit geringen Mitteln könnte der Bereich durch Bepflanzung und ansprechender Möblierung für Trauungen aufgewertet werden. 

Die untere Aufsichtsbehörde, das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, steht den neuen Trauungsmöglichkeiten positiv gegenüber.

Bei diesen Trauungen ist – wie auf dem Hörnle - ein höherer Verwaltungsaufwand gegeben. Dieser Aufwand soll durch eine Gebühr erstattet werden. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass für Trauungen im Kurgarten eine Gebühr nach Kostenverzeichnis in Höhe von 100,00 Euro (Hörnle 200,00 Euro) gerechtfertigt ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den im Lageplan beschriebenen Teilbereich des Kurgartens (Tfl. aus FlNr. 100/7) als Trauort zu widmen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt. Die Gebühr soll auf 150.00 Euro (analog Trauungen beim Lampl) festgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Landtags- und Bezirkswahl 2023; Berufung einer Wahlleiterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-15. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 am 08. Oktober 2023 ist ein Wahlleiter bzw. dessen Stellvertreter zu berufen. Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG) beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GLkrWG).

Beschluss

Der Gemeinderat beruft Frau Katharina Bach (Gemeindebedienstete) zur Wahlleiterin und Herrn Christian Hollrieder (Geschäftsleiter) zum stellvertretenden Wahlleiter für die Landtags- und Bezirkswahl 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Errichtung eines zentralen Ehrengrabes am Ortsfriedhof; Änderung des Standortes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-15. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.01.2023 der Errichtung eines zentralen Ehrengrabes am Ortsfriedhof zugestimmt. In der Sitzung am 14.02.2023 wurde ein Steinmetz mit der Gestaltung des Grabsteins beauftragt. Die Arbeiten werden derzeit ausgeführt.

Das Ehrengrab war zunächst an dem bestehenden Grab der Familie Faller geplant. Nun bietet sich nach Ansicht der Verwaltung die Möglichkeit, einen geeigneteren Alternativstandort in unmittelbarer Nähe auszuwählen. Der alte Platz könnte aufgelassen werden, um mehr Platz (Rangiermöglichkeiten) in dem Bereich zu haben. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem neuen Standort für das Ehrengrab zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den neu gestalteten Grabstein an dem neuen Standort anzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Kienzerleweg 6; Tektur zum Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Garage und Neubau von drei Einfamilienhäusern auf Flurstück Nr. 1467/3, Gemarkung Bad Kohlgrub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-15. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.06.2022 einem Antrag auf Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau von drei Einfamilienhäusern auf FlNr. 1467/3 im Kienzerleweg 6 zugestimmt. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat mit Bescheid vom 28.09.2022 dem Bauvorhaben zugestimmt.

Der Antragsteller hat nun eine Tektur für die Gebäude EFH Nr. 02 + 03 eingereicht. Das Gebäude EFH 01 soll weiterhin wie geplant ausgeführt werden. 

Folgende Änderungen sind geplant:
  • Verkürzung der Gebäudelänge von 15,82m auf 11,50m
  • Änderung der Fassadenöffnungen (kleinere bzw. weniger Fenster an allen Seiten)
  • Ergänzung Terrasse 14,76m²

EFH2: 15,82m (jetzt 11,50m) x 7,00m (zzgl. Unterkellerter Carport 7,62x5,685m) mit 18° Dachneigung und anthrazitfarbener Dacheindeckung, 177,81 statt 194,91m² Wfl., 2 Stellplätze im Carport, geplante Grundstücksgröße 503m², Firsthöhe 6,49m zzgl. 2,03m, Wandhöhe 5,36m zzgl. Untergeschoss bis 2,03m. Durch die Tektur vergrößert sich der Grenzabstand an der Ostseite von 6,78m auf 11,10m.

EFH3: 15,82m (jetzt 11,50m) x 7,00m (zzgl. Unterkellerter Carport 7,62x5,685m) mit 18° Dachneigung und anthrazitfarbener Dacheindeckung, 177,81 statt 194,91m² Wfl., 2 Stellplätze im Carport, geplante Grundstücksgröße 439m², Firsthöhe 6,49m zzgl. Untergeschoss 2,30m, Wandhöhe 5,36m zzgl. Untergeschoss bis 2,78m. Durch die Tektur vergrößert sich der Grenzabstand an der Ostseite von 3,59m auf 7,92m.


Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 


Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Tektur zum Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Garage und Neubau von drei Einfamilienhäusern auf FlNr. 1467/3.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 "Zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-15. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 den einfachen Bebauungsplan Nr. 43 „Zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße“ als Satzung beschlossen. Mit der Planung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung in dem Quartier gewährleistet und die Nutzung des Beherbergungsbetriebes in der Fallerstraße 4 und 4a gesichert werden. Letzteres wurde mit der Festsetzung als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Beherbergungsbetrieb umgesetzt. Damit sind auf dem Grundstück ausschließlich Fremdenzimmer, Räume für Kureinrichtungen sowie Betriebsleiter- und Personalwohnungen zulässig. 

Der Eigentümer des Beherbergungsbetriebes hat beim Bauamtstag am 11.07.2023 vorgesprochen und sein Anliegen erneut vorgetragen. Trotz intensiver Bemühungen ist es nicht möglich, das Hotel wirtschaftlich zu betreiben. Er verweist auf einen Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2014, in dem einer Umnutzung in Mietwohnungen grundsätzlich zugestimmt wurde. 

Der Eigentümer bittet darum, den Bebauungsplan für sein Grundstück geringfügig zu ändern. Er schlägt vor, den östlichen Gebäudeteil abzutrennen und neben der Nutzung als Beherbergungsbetrieb ausnahmsweise Wohnnutzung zuzulassen. Das hätte aus Sicht der Gemeinde den Vorteil, dass in dem Anwesen nach wie ein Beherbergungsbetrieb ansässig sein muss. Ausnahmsweise könnte der westliche Gebäudeteil einer Wohnnutzung zugeführt werden.

Die Verwaltung hat den Bebauungsplan im Hinblick auf den Antrag noch nicht in Kraft gesetzt. Sollte der Gemeinderat dem Antrag zustimmen, wäre eine erneute Auslegung mit anschließendem Satzungsbeschluss erforderlich. Der beim Bauamtstag anwesende Vertreter des Landratsamtes könnte sich eine derartige Anpassung vorstellen. Die nun entstehenden Kosten sollte der Antragsteller übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 43 „Zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße“ zu. Für den westlichen Teil des Grundstückes FlNr. 1720/6 ist eine neue Festsetzung als Sondergebiet S2 auszuweisen. Dort soll Wohnnutzung zugelassen werden. Die Kosten der Änderung trägt der Antragsteller.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 9

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8. Vollzug der Baugesetze; Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Nr 31 "Gagers"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-15. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.08.2023 beantragt der Eigentümer des Anwesens Auf der Oh 22, FlNr. 1451/24 eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gagers“.

Der Antragsteller hat im Gartenbereich seines Grundstücks einen Carport errichtet. Im dazugehörigen Bebauungsplan ist an dieser Stelle eine Streuobstangerfläche ausgewiesen, in welcher keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen. Garagen und Carports dürfen nur innerhalb der Baugrenzen erstellt werden. 

Der Antragsteller erläutert sein Anliegen wie folgt:
Begründet aus der aktuell gültigen Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Bad Kohlgrub § 10 zur Stellplatzberechnung ist die Annahme der Größe des Obstangers bei einer Grundstücksbreite von rund 18m und der gegebenen Hangneigung nicht im erforderlich beabsichtigten Maße nachzukommen. Weitere Stellflächen bestehen auf dem Grundstück nicht, und können aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten nicht umgesetzt werden. Im Hinblick das nunmehr scheinbar Abgrabungen/Freilegungen in aufgeführtem Bebauungsplan zulässig sind und die Ausrichtung der Gebäude offen gestaltet werden kann, wäre nach heutigem Stand eine planerische Machbarkeit zur Festlegung der Stellplätze im Baufenster möglich. Da zum damaligen Planzugszeitpunkt des Einfamilienhauses auf der Oh 22 diese Gegebenheiten nicht vorhanden waren, mussten die Stellflächen außerhalb des Baufenster angelegt werden.

Der Carport in Holzständerbauweise hat eine Größe von 6,00x5,71m. Das Pultdach hat eine DN von ca. 10° und ist mit Glas eingedeckt.

Das Vorhaben widerspricht in folgenden Punkten dem rechtskräftigen Bebauungsplan bzw. der Ortsgestaltungssatzung:
  • 5.1 des Bebauungsplanes – Streuobstangerwiese ist von Bebauung frei zu halten
  • 6.1 des Bebauungsplanes – Garagen/Nebengebäude sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig
  • § 6 der Ortsgestaltungssatzung – Glasdach unzulässig
  • § 10 der Ortsgestaltungssatzung – Stauraum von 5,50m zu öffentlichen Verkehrsflächen

Hinsichtlich des erforderlichen Stauraumes zu öffentlichen Verkehrsflächen wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.11.2020 bereits einer Abweichung zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gagers“ hinsichtlich 5.1 und 6.1 der Textfestsetzungen zu.
Darüber hinaus erteilt der Gemeinderat eine Befreiung von §§ 6 und 10 der Ortsgestaltungssatzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 9

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9. Gemeinde Saulgrub; 7. Änderung des Flächennutzungsplane und Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der Römerstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-15. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat Saulgrub hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.04.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der Römerstraße“ und in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.06.2022 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde vom 17.05.2023 bis 16.06.2023 für den Bebauungsplan und vom 07.09.2022 bis 10.10.2022 für die Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. 

Der Gemeinderat Saulgrub hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 09.02.2023 die Entwürfe zu o.a. Bauleitplänen mit Begründungen und Umweltbericht gebilligt, und beschlossen, sie auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen (gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB).

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 06.10.2023. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden. 

Ein ortsansässiges Holztransportunternehmen möchte im Rahmen eines vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes gem. § 12 BauGB eine Halle zur Lagerung von Betriebsmaterialien sowie eine Unterstellhalle für Betriebsfahrzeuge errichten. Um die planungsrechtlichen Grundlagen hierfür zu schaffen, hat der Gemeinderat beschlossen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Parallel hierzu muss der Flächennutzungsplan geändert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich in dem Bereich die ungesicherte Hauptwasserleitung der Wasserversorgung Bad Kohlgrub befindet. Diese sollte in dem Zusammenhang grundbuchrechtlich gesichert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der Römerstraße“ der Gemeinde Saulgrub zu äußern. Die in der Nähe befindliche Wasserhauptleitung ist zu sichern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-15. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö 10

Sachverhalt

GRM Reindl erinnert daran, dass am Freitag, den 15.09.2023 wieder ein Seniorennachmittag stattfindet.

Datenstand vom 13.10.2023 09:07 Uhr