Datum: 14.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen des Bürgermeisters
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 10.10.2023
3 Sanierung der Hörnle-Schwebebahn GmbH; Maßnahmenbeschluss
4 Übertragung der Parkplatz- und Hörnlebewirtschaftung an die Hörnle-Schwebebahn GmbH ab 2025
5 Städtebauförderung; Bedarfsanmeldung 2024
6 Sonstiges

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1. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-19. Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

Lampl-Gebäude: bei dem Hagel-Unwetter vom 26.08.2023 wurden einige Dachziegel beschädigt.
Auf Grund dieser Beschädigungen wurde Niederschlagswasser auf Ebene der Unterdeckbahn abgeleitet. Dabei musste festgestellt werden, dass die Unterdeckbahn im Bereich der nicht ausgebauten Tenne undicht ist und somit Wasser durch die Bahn nach innen tropft. Dies hat zu Feuchteansammlung in der Dachkonstruktion im darunter liegenden Dachraum geführt. Zur Kontrolle auf Feuchteschäden im ausgebauten Bereich, wurden Teilbereiche des Dachs von außen geöffnet. Im Bereich der Holzschalung sowie der Zellulose-Einblasdämmung wurde Feuchte bzw. Nässe festgestellt. Wir gehen davon, dass die eingebaute Unterdeckbahn mangelhaft ist. Bei einem gemeinsamen Ortstermin wurden durchgeführt. Die Messergebnisse bestätigten die Durchfeuchtung im Bereich Dachschalung und Zellulose-Einblasdämmung. Es könnte sein, dass bei der eingebauten Dachbahn ein Materialfehler vorliegt, die Bahn nicht den erforderlichen Qualitätsstandards entspricht. Nächste Woche wird nochmal eine detaillierte Feuchtigkeitsmessung durchgeführt, um die entsprechenden Stellen genau zu lokalisieren. Anschließend wird die feuchte Dämmung entfernt und ersetzt. Nächstes Jahr wird dann die Unterdeckbahn beim kompletten Gebäude erneuert.
GRM Fischer frägt an, ob beide Seiten neu eingedeckt werden müssen: Dies bestätigt BGM Degele.

Ratschbankerl: Vielleicht gibt es in Bad Kohlgrub jemanden der sich bereit erklären würde, eine „Sprechstunde“ auf dem Ratschbankerl für die Leute zu halten. Wer Interesse hat, bitte melden.

Die Gemeinde lässt durch die Energiewende Oberland eine Potenzialanalyse für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen auf dem Gemeindegebiet erstellen. Kosten 1.761,20 Euro brutto.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 10.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-19. Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2023-17 vom 10.10.2023 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Sanierung der Hörnle-Schwebebahn GmbH; Maßnahmenbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-17. Sitzung des Gemeinderates 10.10.2023 beschließend 7
Gemeinderat 2023-18. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 vorberatend 2
Gemeinderat 2023-19. Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 25.01.2022 hat der Gemeinderat eine Grundsatzentscheidung für die Sanierung der Hörnle-Schwebebahn getroffen. Im vergangenen Jahr wurden daraufhin die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und regelmäßig über den aktuellen Sachstand berichtet. Es ist geplant, die Sanierung in den Jahren 2024 und 2025 durchzuführen, dabei sollen die Arbeiten schwerpunktmäßig in der Vor- und Nachsaison von statten gehen, um den Bahnbetrieb in der Hauptsaison aufrecht erhalten zu können. Weiter hat dies auch einen positiven Effekt auf die finanzielle Belastung und die Weiterbeschäftigung des Personals.

Zwischenzeitlich sind für die meisten Gewerke fundierte Kostengrundlagen vorhanden, so dass eine Finanzierungskalkulation erstellt werden kann. Diese liegt in der Anlage bei. Demnach wird mit Sanierungskosten (ohne Bankzinsen) in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro und Erlösausfällen von 395.000 Euro gerechnet. Gleichzeitig erscheint bei stark schwankendem, da witterungs-abhängigem Geschäft zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit eine Liquiditätsreserve von mindestens 100.000 Euro als angebracht. Bei den Sanierungskosten handelt es sich um einen Nettobetrag, da die Vorsteuer gezogen werden kann.

Durch eine Kapitaleinlage der Gemeinde von 340.000 Euro kann die Liquiditätsreserve geschaffen und der Erlösausfall teilweise kompensiert werden. Den eigentlichen Sanierungskosten steht eine erwartete Förderung in Höhe von 558.000 Euro gegenüber; die restlichen Aufwände bzw. Erlösausfälle sind über ein Bankdarlehen zu stemmen, dabei sollen die Kreditsicherung und Tilgungsfähigkeit durch die Übertragung der Parkplätze langfristig gewährleistet werden.

Es wird von der Regierung von Oberbayern empfohlen, den Förderantrag zu Beginn des Jahres 2024 zu stellen, weil der Förderzeitraum dann bis Ende 2025 ausgeschöpft werden kann und somit dem geplanten Sanierungszeitraum entspricht. Aktuell wird auch nicht von einer Fördermittel-kürzung ausgegangen, auch aufgrund der Maßnahmengröße. 

Um die Umsetzung des Projektes zu sichern, ist nun auch der offizielle Maßnahmenbeschluss auf der gegebenen Basis notwendig. Dies bildet die Grundlage für die weitere Planung und die anstehenden Auftragsvergaben sowie die Finanzierungssicherheit mit der notwendigen Antragsstellung der Förderung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Sanierung der Hörnle-Schwebebahn auf Basis der vorliegenden Finanzierungskalkulation und beauftragt den Geschäftsführer mit der Veranlassung der notwendigen Schritte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Übertragung der Parkplatz- und Hörnlebewirtschaftung an die Hörnle-Schwebebahn GmbH ab 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-19. Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Sanierung der Hörnle-Schwebebahn ist ein finanzielles Fundament zur Finanzierung notwendig. Hierbei ist vom Gremium angedacht, die Parkplätze an der Hörnle-Schwebebahn inkl. Promenadenstellplätze sowie die Parkflächen am Tannenbankerlparkplatz an die Hörnle-Schwebebahn GmbH zu übertragen. Aus steuerlichen Gründen soll dies ab 2025 erfolgen. Neben der Übertragung mit den wirtschaftlichen Vorteilen soll neben der Bewirtschaftungspflicht für die Parkplätze auch die für die Einrichtungen und Anlagen am Hörnle selbst, wie z.B. Wanderwege, Rodelbahn, Zeitberg, etc. übergehen. Für die Grundstücknutzung der gemeindlichen Flächen ist zum Übergabe-/Übernahmezeitpunkt ein entsprechender Pachtvertrag abzuschließen.

Beschluss

Die Gemeinde überträgt die Parkplätze an der Schwebebahn inkl. Promenade sowie die Parkflächen am Tannenbankerlparkplatz an die Hörnle-Schwebebahn GmbH, Bad Kohlgrub ab 01.01.2025 mit allen Rechten und Pflichten. Für die Nutzung der gemeindeeigenen Flächen ist zum Übergabe-/Übernahmezeitpunkt ein entsprechender Pachtvertrag abzuschließen. 
Weiter geht ebenfalls zum 01.01.2025 die Verpflichtung zur Bewirtschaftung aller Freianlagen am Hörnle (z.B. Wanderwege, Rodelbahn, Zeitberg) an die Hörnle-Schwebebahn GmbH, Bad Kohlgrub mit allen Rechten und Pflichten über.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Städtebauförderung; Bedarfsanmeldung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-19. Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Kohlgrub ist im Rahmen der Städtebauförderung im Unterprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Die anstehenden Maßnahmen sind mit der örtlichen Entwicklung jährlich anzupassen und bis zum 01.12. anzumelden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt und wären förderfähig.


Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung
 
 
 
 
 
Beabsichtigte Maßnahmen einschließlich vorliegender Bewilligungsanträge nach Prioritäten geordnet

förderfähige Kosten in Tsd. EUR
angemeldete Einzelmaßnahmen                      z.B.   Sanierungsgebiet II
voraus-sichtlich insgesamt förderfähig
davon bisher bereits bewilligt
vorgese-  hen im Pro-grammjahr
vorgesehen in den drei Fortschreibungsjahren
Ausbau des Baudenkmals Heugasse 2                                (Fl.-Nr. 371) für 4 Wohnungen                            Gesamtkosten: 1,2 Mio €, Finanzierung ....







2024
2025
2026
2027
 
 
 
 
 
 
 
1. Maßnahmen der Vorbereitungen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.1 Sanierungsberatung
 
 
15
10
10
10
 
 
 
 
 
 
 
1.2 sonstige Vorbereitung
 
 
50
 
 
 
Detailkonzept Ortsmitte
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2. Ordnungsmaßnahmen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.5 Verbindung Hauptstraße
200
 
 
 
100
100
     über Staatsstraße
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3. Baumaßnahmen
 
 
 
 
 
 
3.1 Modernisierung und Instandsetzung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.1 Kurparkgebäude
1.300
 
 
 
800
500
 
 
 
 
 
 
 
3.1 Erneuerung Gehmweg/Galerienweg
200
 
 

 
200
 
 
 
 
 
 
 
3.1 Platz um den Maibaum, Umgestaltung
500
 
 
 
 
500
 
 
 
 
 
 
 
3.1 Modernisierung nach Förderungsrichtlinien
 
 
 
 
 
 
Fassaden- und Geschäftsflächen
 
 
 
15
30
30
 
 
 
 
 
 
 
4. Sonstige Baumaßnahmen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtsumme
2.200
0
60
25
940
1.340

Im Jahr 2024 sind die Feinkonzeptionierung der Ortsmitte und die vorbereitenden Planungen für die Baumaßnahmen geplant, so dass die Förderanträge für Umsetzungen erst ab dem Jahr 2025 gestellt und in der Folge umgesetzt werden können. Daher sind die Beträge überwiegend ab 2026 vorgesehen. Ergänzend kommt hinzu, dass mit dem Bau des Hochbehälters Sonnen sowie der Erweiterung der Kindertagesstätte St. Martin zwei Großprojekte finanziert, begleitet und abgerechnet werden müssen.

Beschluss

Die Bedarfsanmeldung 2024 wird gemäß Vorlage befürwortet und beschlossen und ist bei der Regierung von Oberbayern entsprechend anzumelden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-19. Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö informativ 6

Sachverhalt

GRM Reindl informiert darüber, dass am 17.11.2023 wieder der Seniorennachmittag stattfindet.

Datenstand vom 15.12.2023 11:03 Uhr