Datum: 04.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 20:11 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 04.04.2023
2 Gehrenstraße 12; Nutzungsänderung - Fremdenheim zu Mehrfamilienhaus 6 WE
3 Kehrer Straße 24; Aufstockung auf ein bestehendes Wohnhaus
4 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 04.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2023-02. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.05.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 8a Abs. 1 i.V.m. 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2023-01 vom 04.04.2023 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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2. Gehrenstraße 12; Nutzungsänderung - Fremdenheim zu Mehrfamilienhaus 6 WE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2023-02. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.05.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 171/2 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Fremdenheimes in ein Mehrfamilienhaus mit 6 WE eingereicht. Das Gebäude soll in Wohnungsteileigentum aufgeteilt werden.

Das 1983 errichtete Fremdenheim soll in seiner bestehenden Kubatur erhalten bleiben. Antragsgegenständlich ist die Änderung in ein Mehrfamilienhaus, wobei eine Aufteilung in Wohnungsteileigentum angestrebt wird.


Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Sondergebiet für Beherbergungsbetriebe (SO) dargestellt und befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4 „Gehren“. Gemäß dem Bebauungsplan ist ebenfalls eine Nutzung als Beherbergungsbetrieb vorgeschrieben. Es muss erwähnt werden, dass der südliche Teil des Geltungsbereiches im Rahmen der 1. Bebauungsplanänderung 1985 in ein allgemeines Wohngebiet (WA), der östliche Teil 2002 im Rahmen der 2. Änderung geändert wurde.

Die Nutzungsänderung hat demnach aktuell keine Aussicht auf Erfolg. Der Bauausschuss kann dem Vorhaben zustimmen – vorbehaltlich einer Änderung des Bebauungsplanes. Diese wiederum ist gemäß § 8a der Geschäftsordnung dem Gemeinderat vorbehalten.


Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Nutzungsänderung vom Fremdenheim zu Mehrfamilienhaus mit 6 WE vorbehaltlich einer erfolgreichen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gehren“ zu. Dem Antragsteller wird empfohlen, einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 4

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3. Kehrer Straße 24; Aufstockung auf ein bestehendes Wohnhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2023-02. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 2260/21 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Aufstockung des bestehenden Wohnhauses eingereicht. 

Das 1957 errichtete Zweifamilienhaus soll um eine zusätzliche Wohneinheit erweitert und aufgestockt werden. In dem Zusammenhang wird der bisher konstruktive Kniestock auf 2,10 m erhöht, die Dachneigung von 30° auf 18° reduziert. Durch die Aufstockung entsteht ein drittes Vollgeschoss. Die Firsthöhe erhöht sich von 8,45 m auf 9,35 m. Bei einem benachbarten Gebäude beträgt die Firsthöhe 9,91m bei zwei Vollgeschossen. Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. Die Wohnfläche wird dadurch von 168,73 m² auf 271,30 m² erhöht. Es stehen gemäß der Ortsgestaltungssatzung 4 Stellplätze zur Verfügung.


Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 


Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nicht, da das Einfügen in die umliegende Bebauung nach § 34 Abs. 1 BauGB nicht gegeben ist (zwei Vollgeschosse). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 1

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4. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2023-02. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.05.2023 ö 4
Datenstand vom 07.08.2023 11:38 Uhr