Datum: 18.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 28.03.2023
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Amtsniederlegung der Kur- und Tourismusreferentin; Bestimmung eines Nachfolgers
4 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 28.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-07. Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö 1

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.03.2023 zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2023-06 vom 28.03.2023 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-07. Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö 2

Sachverhalt

Breitbandausbau:
Die Deutsche Telekom hat mitgeteilt, dass sie nahezu den gesamten Ortsbereich im Eigenausbau mit Glasfaserkabel erschließt. Der Ausbau soll ab 2026 erfolgen. 

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3. Amtsniederlegung der Kur- und Tourismusreferentin; Bestimmung eines Nachfolgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-07. Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 12.05.2020 Referenten für die Bereiche Friedhof, Wald und Wege, Bausachen, Kur- und Tourismus sowie Jugend-, Familie und Senioren bestimmt. Die Kur- und Tourismusreferentin Andrea Fend hat mit Schreiben vom 21.03.2023 ihr Amt niedergelegt. Das Gremium sollte nun aus seiner Mitte einen Nachfolger/eine Nachfolgerin bestimmen.

Der Gemeinderat kann gem. § 3 Abs. 3 GeschO zur Vorbereitung seiner Entscheidungen durch besonderen Beschluss einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen (Art. 46 Abs. 1 Satz 2, Art. 30 Abs. 3 GO). Der Referent muss damit zwingend aus der Mitte des Gemeinderats bestimmt werden.

Der Vorsitzende fragt den Gemeinderat, ob sich einzelne Mitglieder zur Übernahme eines Referentenamtes bereit erklären. Nachdem sich einzelne Gemeinderatsmitglieder für die Übernahme der Ämter der einzelnen zu bestimmenden Referenten bereit erklärt haben, werden diese per Beschlussfassung durch Akklamation zu den jeweiligen Referenten bestimmt. Sollte sich kein Gemeinderatsmitglied dazu bereit erklären, bleibt das Amt des Kur- und Tourismusreferenten bis zum Ende der Legislaturperiode unbesetzt.

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4. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-07. Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö 4

Sachverhalt

GRM Reindl erinnert daran, dass am Freitag, den 21.04.2023 wieder ein Seniorennachmittag stattfindet.

Datenstand vom 11.05.2023 10:04 Uhr