Datum: 16.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:47 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2023
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Jahresabschluss zum 31.12.2022 gemäß Art. 102 Abs. 1 GO
4 Erlass einer Satzung über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Bad Kohlgrub (Sondernutzungssatzung - SoNS)
5 Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Bad Kohlgrub (Sondernutzungsgebührensatzung - SoNGebS)
6 Dorfentwicklung Bad Kohlgrub e.V.; Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft zur Durchführung des "BK Open Air 2023"
7 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-10. Sitzung des Gemeinderates 16.05.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2023-09 vom 09.05.2023 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-10. Sitzung des Gemeinderates 16.05.2023 ö informativ 2

Sachverhalt

Grund- und Mittelschule Bad Kohlgrub:
Rektor Edi Mentler tritt mit Ende des Schuljahres in die Freistellungsphase mit nachfolgendem Ruhestand ein. Die Neubesetzung der Schulleitung ist zwischenzeitlich geregelt:
+ Herr Wolfgang Schwab wird ab 01.08.2023 Rektor. Bisher Lehrer und Konrektor an 
   der Grund- und Mittelschule Mittenwald
+ Konrektorin wird Frau Marie-Christine Hutzler. Bisher Lehrerein und Beratungslehrerin an    
   der Christoph-Probst-Mittelschule Murnau

Vereine-Stockturnier:
Für das Stockturnier der Vereine am Donnerstag, 18.05.2023 stellt der Gemeinderat leider keine Moarschaft

Benefizkonzert in Bad Kohlgrub:
Nochmaliger Hinweis auf die Einladung zum Benefizkonzert zur Unterstützung der Deutschen Morbus Crohn Vereinigung. Initiiert wird das Benefizkonzert vom Dirigenten unserer Blaskapelle Martin Klöck, der selber unter dieser unheilbaren Krankheit leidet. Dieses Konzert ist ein Gemeinschaftsprojekt aller (rund 70) Bad Kohlgruber Musikerinnen und Musiker. Bitte nehmt Euch die Zeit und kommt möglichst Alle zu diesem Benefizkonzert am Freitag, den 19. Mai um 20 Uhr in den Kursaal. Danke!

Wasserspielplatz im Kurgarten: 
In Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim, dem Naturpark Ammergauer Alpen, Unser Bad Kohlgrub e.V. und der Moorsymphonie entsteht in der Nähe des Lebensgartens in den nächsten Wochen ein Zugang zum Bachlauf. Dort können die Kinder dann im Wasser spielen, Wasserräder und Staudämme bauen usw.. Der Naturpark entwirft dafür extra Schilder zum Thema „Bach bzw. Gewässer als natürlicher Lebensraum“.

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3. Jahresabschluss zum 31.12.2022 gemäß Art. 102 Abs. 1 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-09. Sitzung des Gemeinderates 09.05.2023 ö beschließend 4
Gemeinderat 2023-10. Sitzung des Gemeinderates 16.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 08.02.2022 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan beschlossen. Das Haushaltsjahr 2022 wurde wie folgt abgeschlossen:

Verwaltungshaushalt:

Haushaltsansatz
bereinigtes Soll
Einnahmen
7.339.200
8.437.819,31
Ausgaben
7.339.200
8.437.819,31

Vermögenshaushalt


Haushaltsansatz
bereinigtes Soll
Einnahmen
2.569.200
2.648.463,06
Ausgaben
2.569.200
2.648.463,06

Der Haushalt 2022 hat sich nach den Vorgaben positiv entwickelt.

Verwaltungshaushalt:
Mehreinnahmen konnten unter anderem bei der Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen + 40.341,62 EUR, den Parkgebühren + 46.441,11 EUR, der Konzessionsabgabe + 17.416,81 EUR, den Kurbeiträgen + 119.075,24 EUR, den Fremdenverkehrsbeiträgen + 142.397,19 EUR, der Gewerbesteuer + 320.621,75 EUR, der Zweitwohnungssteuer + 107.476,75 EUR und einer Finanzzuweisung für Kur- und Fremdenverkehrsgemeinden (Coronaausgleich) + 56.703,00 EUR erzielt werden. 

Auf der Ausgabenseite wurden meist Einsparungen erzielt, teilweise waren auch Mehrausgaben notwendig. Alle Mehrausgaben konnten durch Einsparungen oder Mehreinnahmen ausgeglichen werden.

Vermögenshaushalt:
Im Vermögenshaushalt liegen die Einnahmen rund 79 TEUR über dem Haushaltsansatz. Hauptsächlich liegt das daran, dass es eine ausgewöhnlich starke Zuführung zum Vermögenshaushalt und damit auch in die allgemeine Rücklage verschoben werden konnte. Größter unerledigter Posten im Vermögenshaushalt ist die noch ausstehende Förderung für die Sanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung mit knapp 850 TEUR.

Im Haushaltsjahr 2022 wurden verschiedene Anschaffungen bzw. Maßnahmen nicht voll ausgeführt. Bei einigen Maßnahmen waren zum Teil Mehrausgaben erforderlich. 

Folgende geplante Baumaßnahmen und Investitionen wurden im Haushaltsjahr nicht umgesetzt/ bzw. nicht angeschafft:

       Parkplatzerweiterung/Parkleitsystem        114.000 EUR
       Friedhofsmauer Sanierung        65.000 EUR
       Umbau/Neubau Hochbehälter Sonnen        50.000 EUR
       Wasserhauptleitung Planungskosten        20.000 EUR
       Kurpark-Gebäude        37.000 EUR
       Erwerb von Grundstücken -Gewerbegebiet-         350.000 EUR
       Planungskosten Gewerbegebiet        26.000 EUR
       Gesamt:        662.000 EUR

Durchlaufende Gelder:

Einzahlungen (Ist-Einnahmen)

   3.444.855,88 €

Auszahlungen (Ist-Ausgaben)
      673.963,28 €
Vorhandene Verwahrgelder (Buchmäßiger Bestand)
   2.770,892,60 €

Die weiteren Vorgaben konnten weitgehend erzielt werden. Alle dargestellten Entwicklungen haben letztendlich zu einem positiven Ergebnis im Verwaltungshaushalt geführt. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt war mit 542.200 EUR geplant und konnte mit 1.585.788,15 EUR abgeschlossen werden. Die erforderliche Mindestzuführung zur Erfüllung der laufenden Verpflichtungen im Vermögenshaushalt (ordentliche Tilgung) mit 220.100 EUR konnte somit mehr als gewährleistet werden. Im Vermögenshaushalt wurden der Allgemeinen Rücklage 908.387,35 EUR zugeführt.

Der Haushaltsausgleich erfolgte im
- Verwaltungshaushalt mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.585.788,15 EUR, geplant waren 542.200 EUR.
- Vermögenshaushalt mit einer Zuführung zur Allgemeinen Rücklage in Höhe von 908.387,35 EUR, geplant waren 65.100 EUR
- Ordentliche Darlehenstilgungen erfolgten in Höhe von 219.701,45 EUR.

Schuldenstand:

Der Schuldenstand zu Beginn des Jahres betrug                 2.299.893,60 EUR

Darlehenstilgungen:
a) ordentliche Tilgungen incl. Auslaufzeit                219.701,45 EUR
b) außerordentliche Tilgungen inkl. Umschuldung                 0,00 EUR
Gesamttilgung: (Summe a + b )                219.701,45 EUR

Neuaufnahme Kredit                0,00 EUR

Schuldenstand am 31.12.2022                2.080.192,15 EUR

Bei einem Schuldenstand von 2.080.192,15 EUR und bei einer Einwohnerzahl von 2.839 Einwohnern (Stand: 31.12.2021) liegt die Pro-Kopf-Verschuldung bei 733 EUR und sinkt somit von 799 EUR um 
66 EUR/Einwohner. 

Allgemeine Rücklage und Sonderrücklagen:
Allgemeine Rücklage:
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres        1.337.211,55 EUR
Zuführung im Haushaltsjahr 2022        908.393,89 EUR
Entnahmen im Haushaltsjahr 2022        6,54 EUR
Stand am Ende des Haushaltsjahres        2.245.598,90 EUR

Sonderrücklagen:
Straßenbau
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres        39.631,00 EUR
Zuführung im Haushaltsjahr 2022        27.635,00 EUR
Entnahmen im Haushaltsjahr 2022        0 EUR
Stand am Ende des Haushaltsjahres        67.266,00 EUR

Abwasserentsorgung
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres        228.612,01 EUR
Zuführung im Haushaltsjahr 2022        228.612,01 EUR
Entnahmen im Haushaltsjahr 2022        0 EUR
Stand am Ende des Haushaltsjahres        457.224,02 EUR

Gesamtrücklagenstand                                                2.770.088,92 EUR

Kostenrechnende Einrichtungen

Beim Friedhof ließ sich eine Kostendeckung nicht erreichen. Dies ist bedingt durch die nicht berücksichtigungsfähigen Ausgaben bei der Gebührenkalkulation. Rund 8.800 EUR sind von der Gemeinde zu tragen. Im Bereich der Abwasserentsorgung entsteht durch die neue Gebührenberechnung ein rechnerisches Defizit (493.000 EUR), da rund 229.000 EUR einer Sonderrücklage für künftige Maßnahmen zugeführt wurden und wegen der Gebührenumstellung sowie den Nachwirkungen von verschiedenen erleichternden Coronamaßnahmen Schwankungen entstanden. Auch im Bereich der Wasserversorgung konnte mit einem Defizit von rund 14.000 EUR keine Kostendeckung erzielt werden. 

Beschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der Prüfung der Jahresrechnung 2022 beauftragt
-        Besondere Prüfungsaufträge werden nicht erteilt.
-        Die Verhandlungen sind nichtöffentlich zu führen.
-        Über das Ergebnis der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist dem Gemeinderat vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Erlass einer Satzung über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Bad Kohlgrub (Sondernutzungssatzung - SoNS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-10. Sitzung des Gemeinderates 16.05.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. 

Jede über den Gemeingebrauch hinaus gehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar. Für Sondernutzungen, die geeignet sind, den Gemeingebrauch zu beeinträchtigen, ist eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist eine Ermessensentscheidung; sie darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden, kann mit Auflagen versehen werden und ist in der Regel mit der Zahlung von Sondernutzungsgebühren verbunden. Die Ausgestaltung kann in einer Satzung geregelt werden.

Die Verwaltung hat hierzu einen Vorschlag erarbeitet. Der Entwurf entspricht dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages und verspricht damit eine hohe Rechtssicherheit. Unabhängig davon kann die Gemeinde individuelle Regelungen treffen, um Verbesserungen vorzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Sondernutzungssatzung zum 01.06.2023 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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5. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Bad Kohlgrub (Sondernutzungsgebührensatzung - SoNGebS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-10. Sitzung des Gemeinderates 16.05.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Parallel zur Sondernutzungssatzung hat der Gemeinderat auch über den Erlass einer Sondernutzungsgebührensatzung zu befinden. Dadurch wird die Grundlage geschaffen, für Erlaubnis- und kostenpflichtige Sondernutzungen Gebühren festsetzen zu dürfen.

Die Verwaltung hat hierzu einen Vorschlag erarbeitet. Der Entwurf entspricht dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages und verspricht damit eine hohe Rechtssicherheit. Die Gebührensätze orientieren sich an dem Vorschlag des Bayerischen Gemeindetages, ergänzt durch die bislang festgesetzten Gebühren der Gemeinde Bad Kohlgrub.

Beschluss 1

Tarifstelle 5 der Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 2

Bei Tarifstelle 6 (Christbaumverkauf) wird eingefügt, dass die Gebühr ab dem 4. Tag 2,00 Euro je angefangenen laufenden Meter Verkaufsfront gilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die Gebühr für überwiegend gastronomischer Nutzung von Verkaufshütten und -ständen wird in Tarifstelle 16, analog der sonstigen Nutzung, auf ebenfalls 30,00 Euro festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Sondernutzungsgebührensatzung mit den beschlossenen Änderungen zum 01.06.2023 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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6. Dorfentwicklung Bad Kohlgrub e.V.; Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft zur Durchführung des "BK Open Air 2023"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-10. Sitzung des Gemeinderates 16.05.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Verein „Dorfentwickung e.V.“ vertreten durch den Vorstand Martin Niklas beantragt mit Schreiben vom 11.05.2023 die Gewährung einer Bürgschaft für die Durchführung des „BK Open Air 2023“. 

Das Festival findet in der Zeit von 04.-05.08.2023 im Kurpark statt. Gemäß der Planung kann eine Kostendeckung erreicht werden, wenn insgesamt 575 Tickets verkauft werden. Bislang wurden 290 Tickets verkauft, wobei erwähnt werden muss das die offizielle Bewerbung durch Radio Oberland erst noch anläuft.

Um das Restrisiko zu minimieren, bittet der Verein um Gewährung einer Bürgschaft in Höhe von 10.000 Euro.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Gewährung einer Bürgschaft in Höhe von bis zu 10.000 Euro für die Durchführung des „BK Open Air 2023“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-10. Sitzung des Gemeinderates 16.05.2023 ö 7

Sachverhalt

GRM Kleiner frägt an, ob es hinsichtlich der Sicherheit und Unterstützung der Schulweghelfer schon eine Lösung gibt, ob das Aufmalen von entsprechenden Symbolen bei den Ampeln möglich ist. BGM Degele informiert sich und gibt entsprechende Rückmeldung.

GRM Fend frägt nach, ob hinsichtlich der Geschwindigkeitsreduzierung in der Hauptstraße auf 30 km/h schon ein Ergebnis gibt. BGM Degele teilt mit, dass das Gespräch, so wie Herr Fahnberg vorgeschlagen hat, nicht funktionieren wird. Es folgt derzeit eine Terminfindung über das Pilotprojekt „Verkehrsberuhigter Ausbau der Ortsdurchfahrt Bad Kohlgrub“ mit dem Bund Naturschutz, in dem dann auch diese sowie Vertreter der Regierung mit eingebunden sind. GRM Niklas unterstreicht dies und ergänzt, dass damit das Projekt wieder fortgeführt werden kann und nicht einschläft.

GRM Niklas informiert, dass das diesjährige Hauptstraßenfest unter dem Motto „Fahrrad-freundliches Bad Kohlgrub“ stehen wird. Hier sollen gezielte Maßnahmen rund um Radl in das Fest integriert werden, wie z.B. einen Radparcour. Ideen hierzu werden derzeit erarbeitet.
Hinsichtlich eines Fahrradstreifen an der Hauptstraße teilt BGM Degele mit, dass eine Straßenbreite von 7 m erforderlich ist, um Radstreifen mit einer Breite von 1,50 m darstellen zu können. 

Datenstand vom 22.06.2023 09:19 Uhr