Datum: 14.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2024
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2024
3 Abwasserentsorgung; Anschluss der Gemeinde Bad Kohlgrub an die Entwässerungseinrichtung des Marktes Murnau a. Staffelsee
4 Informationen des Bürgermeisters
5 Vollzug der Baugesetze; Aufstellung eines Bebauungsplanes am östlichen Ortsrand
6 Gemeinde Seehausen a. Staffelsee; 2. Änderung des Bebauungsplanes "Östlich der Seestraße und westlich der Bahnhofstraße"
7 Sanierung der Hörnle-Schwebebahn; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
8 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-08. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2024-05 vom 09.04.2024 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-08. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2024-06 vom 18.04.2024 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Abwasserentsorgung; Anschluss der Gemeinde Bad Kohlgrub an die Entwässerungseinrichtung des Marktes Murnau a. Staffelsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-08. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Firma GFM hat in der Sitzung am 22.04.2024 die Möglichkeiten zur Ertüchtigung der Entwässerungsanlage Bad Kohlgrub bzw. dem Anschluss an die Anlage in Murnau den Gemeinderäten aus Saulgrub und Bad Kohlgrub vorgestellt. 

Die Kläranlagen Bad Bayersoien, Bad Kohlgrub, Eschenlohe, Ohlstadt, Saulgrub (Altenau) befinden sich teilweise in einem Zustand, der nicht mehr dem Stand der Technik genügt. Das Wasserwirtschaftsamt WM hat deshalb die Erstellung eines Strukturkonzeptes mit der Untersuchung der Anschlussmöglichkeiten an die Kläranlage Murnau angeregt.

Ziel sollte sein, ein umfassendes gemeinsames Konzept für eine zukunftsfähige und betriebsstabile Behandlung des Abwassers zu erarbeiten – und natürlich Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Folgende Varianten wurden untersucht:
1. Ertüchtigung der KA Altenau und KA Bad Kohlgrub
2. Anschluss Saulgrub an KA Altenau bei Ertüchtigung oder Neubau
3. Anschluss Saulgrub und Bad Kohlgrub an KA Altenau bei Neubau
4. Gemeinsame Ableitung von Saulgrub mit Bad Kohlgrub zur KA Murnau, Ertüchtigung Altenau

Während die Ertüchtigung der Kläranlage Bad Kohlgrub aufgrund eines hohen Personalaufwandes nicht zukunftsfähig ist, belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten auf 5,3 Mio. Euro.

Die Ableitung nach Murnau erfordert einen wesentlich geringen Personalaufwand und kostet ca. 3,8 Mio. Euro und wird von der Firma GFM deshalb empfohlen. Ein vollständiger Rückbau der Anlage ist dabei allerdings nicht vorgesehen. Gewisse Betriebsteile verbleiben nach wie vor in Bad Kohlgrub. Die Leitung mit einem Durchmesser von 250mm hat eine Länge von 4,9 km. Dies ermöglicht (gemeinsam mit Saulgrub) eine Fördermenge von 529.000 m³ pro Jahr.

Herr Gebert von der Firma GFM erläutert dem Gremium die geplante Maßnahme.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt einem Anschluss an die Entwässerungseinrichtung in Murnau a. Staffelsee grundsätzlich zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Markt Murnau bzgl. einem Anschluss der Gemeinde Bad Kohlgrub zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-08. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö informativ 4
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5. Vollzug der Baugesetze; Aufstellung eines Bebauungsplanes am östlichen Ortsrand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-08. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich wiederholt, zuletzt am 16.01.2024 mit der Schaffung von Baurecht an der Mühlstraße beschäftigt. Die Vertreter der Prent eG haben Ihr Ansinnen erneut vorgebracht, am Ortsausgang ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten zu bezahlbaren Mieten (< 10,00 Euro) zu errichten. Um das Vorhaben umsetzen zu können ist neben der Schaffung von Baurecht mittels einer Satzung oder einem Bebauungsplan ein Grundstückserwerb oder -tausch mit den Eigentümern der benachbarten Flächen FlNr. 352/3 und 825/13 erforderlich.

Das Gremium konnte sich in der Sitzung am 16.01.2024 die Schaffung von Baurecht grundsätzlich vorstellen. Voraussetzung dafür ist, dass eine dauerhafte Sozialbindung gewährleistet ist. Daneben sollte ausgeschlossen sein, dass dadurch an der Mühlstraße Baurecht nach § 34 BauGB entsteht. Die Sozialbindung kann als Grunddienstbarkeit auf dem Grundstück eingetragen werden. Die Prent hat ihr Einverständnis dazu signalisiert. Die Regelung des Baurechts ist mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Darin ist das Baurecht für den geplanten Geschosswohnungsbau im nördlichen Bereich sowie Grünfläche auf dem Restgrundstück aufzunehmen. Die Prent eG bzw. der beteiligte Nachbar (lt. Auskunft Prent eG) haben der Vorgehensweise zugestimmt. Die Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller, der Prent eG zu tragen und durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu regeln.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt für die FlNrn. 825/12, 825/13, 352/3 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt. Für das neu zu bildende gefangene Grundstück der Gemeinde ist über das Nordgrundstück ein Geh- und Fahrtrecht einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen Städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB zur Übernahme der entstehenden Kosten zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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6. Gemeinde Seehausen a. Staffelsee; 2. Änderung des Bebauungsplanes "Östlich der Seestraße und westlich der Bahnhofstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-08. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Seehausen a. Staffelsee hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 beschlossen, ein förmliches Verfahren zur 2. Änderung und Erweiterung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Östlich der Seestraße und westlich der Bahnhofstraße“ in Seehausen a. Staffelsee einzuleiten. Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. 

Der rechtskräftige Bebauungsplan vom 16.05.2002 „Östlich der Seestraße und westlich der Bahnhofstraße“ der Gemeinde Seehausen am Staffelsee, mit einer 1.Änderung vom 24.01.2005, soll mit der 2. Änderung und Erweiterung zwei bereits bebaute Grundstücke, Fl.-Nr. 482 und Fl.-Nr. 482/2, in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufnehmen um die planungsrechtliche Voraussetzung für die Sicherung des Baurechts von bereits vorhandenen Bestands-Wohngebäuden zu schaffen. Außerdem soll für einen beabsichtigten Ersatzbau auf Fl.-Nr. 482 Baurecht geschaffen werden. Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes hat das Ziel, Wohnraum für die Bevölkerung zu sichern, Art und Maß der baulichen Nutzung, die Zahl der Wohneinheiten sowie die Unterbringung des ruhenden Verkehrs zu regeln. 

Die Grundstücke Fl.-Nr. 482 und Fl.-Nr. 482/2 der Gemarkung Seehausen werden westseitig in den bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen. Der Geltungsbereich vergrößert sich daher um ca. 3.300 m². Die Erweiterung des Bebauungsplanes ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt und wird überdies auf 3 Seiten (Ost-Nord-West) U-förmig von rechtsgültigen qualifizierten Bebauungsplänen umschlossen.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 29.05.2024. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 2. Änderung des „Östlich der Seestraße und westlich der Bahnhofstraße“ der Gemeinde Seehausen a. Staffelsee zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Sanierung der Hörnle-Schwebebahn; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-08. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Sanierung der Hörnle Schwebebahn beschäftigt. Die geplanten Maßnahmen wurden im Gremium ausführlich besprochen. Nun wird die Gemeinde – ähnlich der Trägeranhörung bei einem Bauleitplanverfahren – als Träger öffentlicher Belange von der Abteilung für Seilbahnrecht beim Landratsamt GAP beteiligt.

Die Gemeinde Bad Kohlgrub wird als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 04.06.2024. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die geplante Sanierung der Hörnle-Schwebebahn zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-08. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 8
Datenstand vom 19.06.2024 10:12 Uhr