Datum: 10.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verabschiedung Herbert Pröll - ehemaliger Geschäftsführer der Hörnle-Schwebebahn
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.08.2024
3 Informationen des Bürgermeisters
4 Aschlerbergweg und Elmaubergweg; Übernahme der Bauträgerschaft für Grundinstandsetzung
5 Erweiterung der Kindertagesstätte St. Martin; Vorstellung der Kostenberechnung durch das Architekturbüro B3
6 Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Gemeindegebiet
7 Harrerstr. 7; Antrag auf Nutzungsänderung der Bürofläche im UG zu Wohnzwecken
8 Liste für Landwirtschaft, Natur und Erholung; Antrag auf regelmäßige Berichterstattung über die Arbeit der Ammergauer Alpen
9 Überlassung Stellfläche am Festplatz für Container des Trachtenvereins
10 Jahresabschluss zum 31.12.2023 gemäß Art. 102 Abs. 1 GO
11 Sonstiges

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1. Verabschiedung Herbert Pröll - ehemaliger Geschäftsführer der Hörnle-Schwebebahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-14. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 1
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.08.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-14. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 2024-13 vom 13.08.2024 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-14. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö informativ 3
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4. Aschlerbergweg und Elmaubergweg; Übernahme der Bauträgerschaft für Grundinstandsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-14. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Berg- und Schutzwälder am Elmauberg und Aschlerberg sind überwiegend ungepflegte, unerschlossene Fichtenmonokulturen. Die geplante Erschließungsmaßnahme dient der Stabilisierung dieser Wälder durch Umbau zu Mischbeständen mithilfe von Pflanz- und Durchforstungsmaßnahmen. 

Ein weiterer zunehmend wichtiger Grund für die Erschließung schwer zugänglicher, unerschlossener Bergwälder ist die zunehmende Gefährdung dieser Wälder durch vom Klimawandel verursachte Waldbrand- und Windwurfkatastrophen sowie Borkenkäferkalamitäten. Bekämpfungsmaßnahmen sind in gut erschlossenen Wäldern stark erleichtert. Auch die nach der Erschließung von über 120ha Wald verbesserten Nutzungsmöglichkeiten versorgen regional und überregional die Volkswirtschaft mit dem CO2 neutralen Rohstoff Holz. Regionales Holz ist in Zeiten der Energiewende und des Klimawandels zunehmend wichtig und ersetzt in der stofflichen und energetischen Verwendung Öl, Gas, Beton und Plastik. Die Einnahmen aus den Bewirtschaftungsmaßnahmen bleiben zudem in der Region und in Bad Kohlgrub und werden hier auch reinvestiert. 

Bei über 70 Flurstücken und ca. 50 Beteiligten ist die Übernahme der Baulastträgerschaft durch die Gemeinde Bad Kohlgrub sehr hilfreich. Da die Gemeinde selbst Eigentümerin von zwei beteiligten Grundstücken ist, wäre darüber hinaus die Kostenübernahme für diese Flächen erforderlich.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 900.000 Euro brutto. Die Förderung beträgt 90% der Nettokosten. Der Rest ist auf die Anlieger umzulegen. Die Gemeinde sollte die Bauträgerschaft übernehmen, um eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten. Das Projekt kommt nur zustande, wenn eine vollumfängliche Finanzierung gewährleistet werden kann. Außer den bereits angesprochenen Kosten für die eigenen Grundstücke wird die Gemeinde nicht finanziell belastet.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt einer Übernahme der Bauträgerschaft für die Grundinstandsetzung von Aschlerbergweg und Elmaubergweg zu. Die anfallenden bzw. nach Abzug der Förderung verbleibenden Kosten sind vollumfänglich von den Anliegern zu tragen. Die Baumaßnahme ist erst nach einer Förderzusage und Kostenübernahmeerklärung der Anlieger auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt einer Beteiligung für die beiden gemeindlichen Grundstücke als Grundstückseigentümer zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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5. Erweiterung der Kindertagesstätte St. Martin; Vorstellung der Kostenberechnung durch das Architekturbüro B3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-14. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö informativ 5

Sachverhalt

Herr Irregen vom beauftragten Architekturbüro B3 wird dem Gremium in der Sitzung die aktuelle Kostenberechnung zur Erweiterung der Kindertagesstätte St. Martin erläutern.

Die gemäß Art. 10 FAG in Aussicht gestellte Förderung beläuft sich auf 2,4 Mio. Euro inkl. Baunebenkosten.

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6. Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-14. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Energiewende Oberland hat für die Gemeinde Bad Kohlgrub eine Potenzialanalyse für Freiflächen-PV´s in der Gemeinde Bad Kohlgrub erstellt. Ausschlussgebiete bzw. besonders geeignete Gebiete sind in der beiliegenden Dokumentation aufgelistet.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Errichtung von PV-Anlagen im Außenbereich nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich ist. Da sich auf Gemeindeflur viele Flächen für Freiflächen-PV´s eignen, sollte eine grundsätzliche Ausrichtung im Gremium besprochen werden:

  • Stimmt der Gemeinderat einem möglichen Antrag eines Investors zu?
  • Stimmt der Gemeinderat einem Antrag eines Gemeindebürgers zu?
  • Oder möchte der Gemeinderat nur Bürgeranlagen im Ort verwirklichen?

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Gemeindegebiet grundsätzlich zu. Die Anlagen sind aber in Form von Bürgeranlagen oder durch einen Antrag eines Gemeindebürgers umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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7. Harrerstr. 7; Antrag auf Nutzungsänderung der Bürofläche im UG zu Wohnzwecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-14. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Beantragt wird eine Nutzungsänderung im Anwesen Harrerstraße 7 von bisher Büro in Wohnung. Das Untergeschoss des 1994 errichteten Hauses war als Büro geplant, wird aber tatsächlich als Wohnraum genutzt. Nun soll die tatsächliche Nutzung nachträglich genehmigt werden. Die Wohnung hat eine Größe von 71,85 m². 

Durch die Nutzungsänderung entsteht in dem Gebäude eine vierte Wohneinheit. Die erforderlichen fünf Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als reines Wohngebiet (WR) dargestellt und befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 3 „An der Fallerstraße“. Die Festsetzungen der Bauleitplanung werden eingehalten. 

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Büro zu Wohnung im bestehenden Wohngebäude Harrerstraße 7.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Liste für Landwirtschaft, Natur und Erholung; Antrag auf regelmäßige Berichterstattung über die Arbeit der Ammergauer Alpen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-14. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Antrag vom 18.08.2024 bittet die Liste für Landwirtschaft, Natur und Erholung um regelmäßige Berichterstattung über die Tätigkeiten der Ammergauer Alpen im Gemeinderat. Die Details können dem beiliegenden Schreiben entnommen werden.

Insbesondere wird beantragt:
  1. Im halbjährlichen Turnus erstattet die Geschäftsführung der Ammergauer Alpen, in Vertretung von Nicole Richter oder Simon Bauer Bericht über Maßnahmen, Konzepte, realisierte Projekte etc.
  2. Der Bürgermeister informiert über die Inhalte der Gesellschafterversammlungen, sofern sie nicht der Geheimhaltung (z.B. Personalangelegenheiten) unterliegen in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung.
  3. Die Steuerungsgruppe der Ammergauer Alpen entwickelt Ideen für Kampagnen, Visionen, zur Weiterentwicklung des Tourismus in der Gesundheitsregion der Ammergauer Alpen. Ein Protokoll der jeweiligen Sitzungen soll in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss 1

Die Geschäftsführung der Ammergauer Alpen soll künftig in halbjährlichem Turnus Bericht über Maßnahmen, Konzepte und realisierte Konzepte im Gemeinderat erstatten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über die Inhalte der Gesellschafterversammlungen, sofern sie nicht der Geheimhaltung unterliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Protokolle der Sitzungen aus der Steuerungsgruppe der Ammergauer Alpen sind in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Überlassung Stellfläche am Festplatz für Container des Trachtenvereins

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-14. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Trachtenverein hat vor einigen Jahren einen Container gekauft, um u.a. Gegenstände lagern zu können, die zur Durchführung von Festlichkeiten benötigt werden. Nachdem das Inventar, v. a. die Bestuhlung, nicht nur für den Trachtenverein, sondern vereinsübergreifend (z. B. für Christkindlmarkt, 150 Jahrfeier Moorheilbad, Straßenfest, Tag der offenen Tür der Freiwillige Feuerwehr, Burschenverein) genutzt wird, ist lt. Vorstand ein Standort im Ortszentrum unabdingbar, damit auch kurzfristig agiert und reagiert werden kann. Bisher durfte dieser Container kostenlos am Festplatz-Parkplatz abgestellt werden. Dieser Standort hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt, weshalb der Trachtenverein für die Weiternutzung dieses Stellplatzes plädiert. Deshalb beantragt er die unentgeltliche Überlassung eines kostenlosen Parkplatzes am Festplatz.

Beschluss 1

Der Gebirgs-Trachten-Erhaltungs-Verein „Edelweiß Bad Kohlgrub e.V. kann einen Container gegen eine jährliche Entschädigung in Höhe von 50 Euro am Festplatz-Parkplatz abstellen, so lange das Inventar vereinsübergreifend zur Verfügung gestellt wird und die Fläche verfügbar ist. Die Stellfläche für den Container wird von der Gemeinde zugewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Gebirgs-Trachten-Erhaltungs-Verein „Edelweiß Bad Kohlgrub e.V. kann einen Container kostenlos am Festplatz-Parkplatz abstellen, so lange das Inventar vereinsübergreifend zur Verfügung gestellt wird und die Fläche verfügbar ist. Die Stellfläche für den Container wird von der Gemeinde zugewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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10. Jahresabschluss zum 31.12.2023 gemäß Art. 102 Abs. 1 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-14. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 14.02.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan beschlossen. Das Haushaltsjahr 2023 wurde wie folgt abgeschlossen:


Die Jahresrechnung 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:




Verwaltungs-
haushalt
Vermögens-
haushalt
insgesamt

€ 
1.
Feststellung des Ergebnisses 
(§ 41 KommHV)




1.1
Soll-Einnahmen
8.722.464,55
2.567.124,72
11.289.589,27

1.2
+  Neue Haushaltseinnahmereste
-
-
-

1.3
-   Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-
-


1.4
-   Abgang alter Kasseneinnahmereste
     (Erlässe, sonstige Abgänge)
-3.000,00
-
-3.000,00

1.5
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
8.719.464,55
2.567.124,72
11.286.589,27

1.6
Soll-Ausgaben
8.724.573,50
2.567.124,72
11.291.698,22

1.7
+  Neue Haushaltsausgabereste
-
-
-

1.8
-   Abgang alter Haushaltsausgabereste
-
-
-

1.9
+  Abgang alter Kassenausgabereste
-5.108,95
-
-5.108,95

1.10
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
8.719.464,55
2.567.124,72
11.286.589,27

1.11
Etwaiger Unterschied
bereinigte Soll-Einnahmen abzügl. 
bereinigte Soll-Ausgaben






Nachrichtlich: Sollüberschuss
-
977.095,72
-


2.
Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss 
unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder


2.1
Unerledigte Vorschüsse


0,00

2.2
Unerledigte Verwahrgelder


1.915.845,76






3.
Stand des Vermögens, der 
Schulden und Rücklagen
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang
Stand am Ende 
des Haushaltsjahres
€ 

3.1
Vermögen
(wird nicht bewertet)
-
-
-
-

3.2
Schulden
2.080.192
-
204.492
1.875.700

3.3
Rücklagen 
(Allgemeine Rücklage)
2.180.200
977.096
-
3.157.296

3.4
Sonderrücklage
(Abwasser)
457.224
243.977
-
701.201

3.5
Sonderrücklage
(Straße)
67.266
25.883
-
93.149



4.
Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Beschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der Prüfung der Jahresrechnung 2023 beauftragt
-        Besondere Prüfungsaufträge werden nicht erteilt.
-        Die Verhandlungen sind nichtöffentlich zu führen.
-        Über das Ergebnis der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist dem Gemeinderat vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-14. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 11
Datenstand vom 14.10.2024 08:57 Uhr