Datum: 14.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-01. Sitzung des Gemeinderates
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14.01.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Beschluss
Die Niederschrift Nr. 2024-18 vom 10.12.2024 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-01. Sitzung des Gemeinderates
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14.01.2025
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ö
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informativ
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2 |
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3. Bericht des Veranstaltungsmanagers Lars Leidl über die Veranstaltungen 2024 bzw. Ausblick 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-01. Sitzung des Gemeinderates
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14.01.2025
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.07.2022 einer Zusammenarbeit mit Herrn Leidl zugestimmt. In der Sitzung am 08.08.2023 wurde Herr Leidl in ein Beschäftigungsverhältnis mit der Gemeinde Bad Kohlgrub überführt.
Herr Leidl wird dem Gremium in der Sitzung einen Bericht über die 2024 stattgefundenen und 2025 stattfindenden Veranstaltungen geben.
Da bereits im Frühjahr 2025 die Veranstaltungen für 2026 geplant werden müssen, ist vom Gemeinderat zu entscheiden, ob das Konzept beibehalten werden soll.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt einer Weiterführung des Veranstaltungskonzeptes der letzten beiden Jahre auch in 2026 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Elternbeirat Kindertagesstätte St. Martin; Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-01. Sitzung des Gemeinderates
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14.01.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit Mail vom 05.12.2024 stellt der Elternbeirat der Kindertagesstätte St. Martin wieder einen Antrag auf Zuschuss zum Skikurs des Kindergartens im Januar 2025.
Voraussichtlich nehmen 32 Kinder am Skikurs teil. Der Antrag ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt.
Früher wurden die Kosten für den Bustransfer nach Unterammergau in Höhe von 400,00 Euro übernommen. Beim Waldkindergarten wurde ein Zuschuss pro Kind gewährt, da die Eltern den Personentransport selbst bewerkstelligt haben. Im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat erstmals bei beiden Einrichtungen einen Zuschuss in Höhe von 15,00 Euro pro Kind festgelegt.
Beschluss
Die Gemeinde Bad Kohlgrub unterstützt den Skikurs 2025 der Kindertagesstätte St. Martin mit einem Zuschuss von 15,00 Euro je Kind. Die Durchführung des Skikurses und die Anzahl der Kinder sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Kindertagesstätte St. Martin; Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-01. Sitzung des Gemeinderates
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14.01.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Caritas Zentrum Garmisch-Partenkirchen hat am 16.12.2024 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Planung wurde von der Verwaltung geprüft und ist nachvollziehbar. Bei einer planmäßigen Bewirtschaftung entsteht ein voraussichtliches Defizit in Höhe von 44.980 EUR.
Die Summe ist gemäß Defizitvertrag auf 50.000 Euro gedeckelt. Zu dem Defizit sind die Ausgaben für Wasser/Kanal etc. hinzuzurechnen, welche direkt von der Gemeinde beglichen werden. Da sich diese Kosten auf ca. 20.000 Euro pro Jahr belaufen, wird der Defizitrahmen in diesem Jahr unter Umständen überschritten. Da die Verhandlungen über den Staatlichen Zuschuss noch nicht abgeschlossen sind, kann sich der Fehlbetrag durchaus noch verändern. Das Defizit im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 belief sich bereits auf 42.345 Euro. Eine (in aller Regel niedrigere) Endabrechnung liegt noch nicht vor.
In der Berechnung ist eine Personalkosten- und Sachkostensteigerung von 3% berücksichtigt. Der aktuelle Basiswert wurde übernommen, wobei davon ausgegangen werden kann, dass in den nächsten Monaten eine Anpassung erfolgt. Eine mögliche Anpassung der Elternbeiträge wurde nicht berücksichtigt. Diese wurden erst zum 01.09.2024 angepasst.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Wirtschaftsplan 2025 für die Kindertagesstätte St. Martin.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Kehrer Straße 20; Neubau eines Bauhofes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-01. Sitzung des Gemeinderates
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14.01.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 12.11.2024 einstimmig dem Neubau eines Bauhofes an der Kehrer Straße zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren Schritten beauftragt. Eine entsprechende Vorplanung wurde in der Sitzung erläutert. Der nun vorliegende Bauantrag entspricht diesem Entwurf und kann ins Verfahren gegeben werden. Da es sich um ein gemeindliches Gebäude handelt, sollte der Gemeinderat über das gemeindliche Einvernehmen befinden.
Beantragt wird der Neubau eines Bauhofgebäudes als Ersatzbau für das zu kleine und ungeeignete Betriebsgebäude in der Raiffeisenstraße 2. Der Bau mit einer Größe von 30,45m x 15,45m erfolgt voraussichtlich in Holzbauweise mit Satteldach, DN 22° mit roten Dachpfannen. Die Bauweise wird vorerst offengehalten, um den Bietern bei der nun folgenden Ausschreibung einem maximalen Gestaltungsspielraum zu geben.
Der Grundriss ist in fünf Abschnitte á 6,00m Breite aufgeteilt. Der südliche Hallenteil ist in EG+OG als Büro- und Sozialräume bzw. Werkstatt geplant. Die weiteren vier Hallenteile werden im EG als Fahrzeughalle genutzt. Neben dem Verwaltungstrakt ist im OG ein weiterer Teil zur Holzverarbeitung vorgesehen. Die Firsthöhe beträgt 10,06m, Wandhöhe 6,94m. Der östliche Dachüberstand ist mit 3,33m tiefer, um darunter Lagerfläche schaffen zu können. Das bestehende Hochregal (verfahrensfrei) wird voraussichtlich an die Nordseite des Grundstücks verlegt. Aus Kostengründen wird der Waschplatz im Außenbereich errichtet.
Eine Nutzung der Fläche als Festplatz ist nach wie vor möglich. Deshalb ist im Lageplan der Standort eines Bierzeltes gestrichelt dargestellt.
Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Volksfestplatz dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Dies ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen gegeben, da sich das Gebäude in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Wertstoffhof befindet. Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Bauhofes in der Kehrer Straße 20.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-01. Sitzung des Gemeinderates
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14.01.2025
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ö
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7 |
Datenstand vom 14.02.2025 08:06 Uhr