Datum: 11.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 22:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Wohnungsmarktentwicklung - Vortrag von Herrn Lempert, Haus- und Grundstücksbesitzerverein GAP e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-03. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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informativ
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1 |
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-03. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Beschluss
Die Niederschrift Nr. 2025-01 vom 14.01.2025 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Verlegung des TOP 4 - Neuregelung der Vermietung von gemeindlichen Räumen an Privatpersonen und Vereine in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-03. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt einer Verlegung des TOP 4 (Neuregelung der Vermietung von gemeindlichen Räumen an Privatpersonen und Vereine) in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-03. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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informativ
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4 |
zum Seitenanfang
5. Parkraumbewirtschaftung; 3. Änderung der Parkgebührenverordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-03. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 einer Übertragung der Parkplätze am Tannenbankerl und der Talstation an die Hörnle-Schwebebahn GmbH zum 01.01.2025 zugestimmt.
Folgende kostenpflichtigen Parkplätze werden dann noch von der Gemeinde betreut:
Darüber hinaus bewirtschaftet die Gemeinde den kostenfreien Parkplatz an der Erlestraße, der als Entlastung für die Ortsmitte dient.
Mit dem geplanten Neubau eines Bauhofs an der Kehrer Straße entfällt ca. 1/3 der derzeit vorhandenen Parkplatzfläche. Da aktuell Jahresparkausweise für alle Parkplätze gelten, kann keine genaue Auskunft darüber gegeben werden, wie viele PKW´s, Wohnmobile, Wohnwagen und LKW´s am Festplatz geparkt werden. Es ist davon auszugehen, dass regelmäßig ca. 20 PKW´s/WoMo´s/Wohnwagen sowie drei LKW´s am Festplatz stehen.
Tatsächlich wird der Parkplatz an der Kehrer Straße als günstige Möglichkeit (derzeit 120,00 Euro/Jahr) betrachtet, Wohnmobile und Wohnwagen ganzjährig abzustellen. Nach Ansicht der Verwaltung sollte dies unabhängig von der geplanten Baumaßnahme beendet werden. Wenn diese dann zwangsläufig an anderer Stelle im Ort geparkt werden, muss das mit Unterstützung des ZV Oberland geahndet werden.
Bei einer Vorberatung in der Sitzung am 14.01.2025 wurden folgende Änderungen vereinbart:
- Für Promenade und Sonnen werden künftig kombinierte Jahresparkausweise zum Preis von 120,00 Euro nur für PKW´s ausgestellt.
- Da die Zukunft des Parkplatzes an der Kehrerstraße (aufgrund des geplanten Bauhof-Neubaus) unklar ist, werden dort nur noch für ein Jahr Ausweise zu folgenden Preisen ausgestellt
- PKW´s 120,00 Euro
- Anhänger 120,00 Euro
- LKW´s 400,00 Euro
- Wohnwagen/WoMo´s 400,00 Euro
Da voraussichtlich im Herbst 2025 Baubeginn zum Neubau eines Bauhofs am Festplatz ist, sollen dort bis auf weiteres keine Parkausweise für LKW´s ausgestellt werden.
Die Verwaltung hat die 3. Änderung der Parkgebührenverordnung auf dieser Grundlage zur Beschlussfassung vorbereitet.
Beschluss
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren
und andere Regelungen für den ruhenden Verkehr (Parkgebührenverordnung)
der Gemeinde Bad Kohlgrub vom 24.02.2021
Die Gemeinde Bad Kohlgrub erlässt auf Grund von § 6, 6a Abs. 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) i. V. m. § 10 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19. Juli 2022 (GVBl. S. 397) und § 45 und § 46 Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091), folgende
Dritte Änderung der Verordnung über die Parkgebühren
und andere Regelungen für den ruhenden Verkehr (Parkgebührenverordnung)
der Gemeinde Bad Kohlgrub vom 24.02.2021
§ 1
In § 11 (Parkgebühren) erhält Absatz 2 folgende Fassung:
„
(2) Für Parkausweise werden folgende Gebühren erhoben:
- Kombinierte Parkausweise für Promenade und Sonnenparkplatz
- Jahresparkausweis 120,00 Euro
- Saisonparkausweis (01.12. bis 31.03.) 60,00 Euro
²Für die beiden Parkplätze werden keine Parkausweise für LKWs, Wohnmobile und Wohnanhänger ausgestellt. ³Die aufgerufenen Preise gelten ausschließlich für Personenkraftwagen (PKW) bis zu 9. Sitzplätzen und Anhänger.
- Parkplatz an der Kehrer Straße (Festplatz) für PKW´s und Anhänger
- Jahresparkausweis 120,00 Euro
- Saisonparkausweis (01.12. bis 31.03.) 60,00 Euro
- Parkplatz an der Kehrer Straße (Festplatz) für Wohnmobile und Wohnwagen
- Jahresparkausweis 400,00 Euro
- Saisonparkausweis (01.12. bis 31.03.) 200,00 Euro
²Bei Ausstellung eines Saisonparkausweises nach dem 1. Dezember ist ebenso die volle Gebühr zu entrichten.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt zum 01.03.2025 in Kraft.
GEMEINDE BAD KOHLGRUB
Bad Kohlgrub, ……………
Franz Degele
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Grundsatzbeschluss zur Gründung eines Kommunalunternehmens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-03. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich in der Sondersitzung am 04.02.2025 bereits grundsätzlich mit der Gründung eines Kommunalunternehmens für gemeindliche Hochbaumaßnahmen (zur Sanierung des Haus des Gastes oder evtl. auch dem Neubau eines Bauhofes) beschäftigt. Unter Umständen können die anstehenden Maßnahmen im Privatrecht wirtschaftlicher als im öffentlichen Recht realisiert werden.
Herr Rüger von der Firma KFB hat das Gremium über die Vor- und Nachteile eines Kommunalunternehmens sowie das weitere Vorgehen informiert.
Bevor der Gemeinderat weitere Entscheidungen trifft soll ein Rechts- und Steuergutachten durch eine externe Kanzlei erstellt werden, um dem Gremium entsprechende Entscheidungsgrundlagen zu liefern und gegenüber der Rechtsaufsicht am Landratsamt argumentieren zu können.
Beschluss
Der Gemeinderat befürwortet grundsätzlich die Gründung eines Kommunalunternehmens für gemeindliche Hochbaumaßnahmen.
Die Verwaltung der Gemeinde wird beauftragt zu mehreren Kanzleien Kontakt aufzunehmen und Angebote für ein Rechts- und Steuergutachten einzuholen und diese Angebote dem Gemeinderat in der kommenden Sitzung vorzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-03. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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7 |
Datenstand vom 12.03.2025 09:57 Uhr